19.11.19
GW924m ist Safe! Der erste Betonkopfpolitiker Jan Philipp Albrecht (Grüne)
16:00 Uhr
UM in Schleswig-Holstein stellt die Jagd ein! Einsicht oder Unvermögen?
Unvermögen
in
absolutistischer
Form,
kann
man
dem
Umweltminister
von
Schleswig-Holstein
Jan
Philipp
Albrecht
(Grüne)
zweifelsfrei
und
profund
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
und
dessen
Schutz
der
Art
attestieren.
Hatte
er
doch
die
Jagd
auf
GW924m
wider
besseren
Wissens
als
„Problemwolf“
auf
ihn
eröffnet.
GW924m war zu diesem Zeitpunkt kein Problemwolf und ist es auch weiterhin nicht!
In
Schleswig-Holstein
wurde
er
politisch
bewusst
dazu
proklamiert.
Zum
einen
wegen
der
dortigen
Haltungsbedingungen
bei
Weidetieren,
die
in
mehr
als
grobfahrlässiger
und
fast
ausnahmslos
keiner
Weise
einem
wolfsabweisenden
Schutz
entsprachen
und
entsprechen
-
und
zum
anderen
um
von
einem
komplett
fehlenden Wolfsmanagement abzulenken.
Eine
Sachlage,
wie
man
sie
-
und
ein
Verhalten
welches
man
überall
dort
vorfindet
wo
der
Wolf
sich
als
neuer
Mitbewohner,
in
seinen
ursprünglich
altangestammten
Gebieten
wieder
zu
etablieren
sucht.
Arealen,
in
denen
er
von
uns
Menschen
einst
brutal ausgerottet wurde.
Das
gilt
für
Schleswig-Holstein
ebenso
wie
für
Niedersachsen
oder
derzeit
auch
anderswo
in
Deutschland.
Von
daher
war
diese
Abschussverfügung
und
alle
danach
vorgenommenen
weiteren
„Untaten“
des
Umweltministeriums
(keine
Vergrämungsmaßnahmen,
kein
wissenschaftlicher
Nachweis,
dass
es
sich
bei
GW924m
um
einen
Problemwolf
handelt,
die
illegale
Einbindung
von
Jagdausübungsberechtigten
in
ausgedehnter
Weise
etc.
…)
von
vornherein
ein
illegaler
Verwaltungsakt.
Nach
meiner
Rechtsauffassung
mindestens
die
Begünstigung
zur
Begehung
einer
Straftat.
Artenschutz-Wolf
berichtete
die
letzten
Monate
ausgiebig
sowohl
darüber,
als
auch
über
die
gleichartigen
illegalen
Aktivitäten
hier
bei
uns
in
Niedersachsen
um
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
in
Bezug
auf
den
Rodewalder
Leitrüden
GW717m.
Auch
dieser
ist
und
bleibt
kein
Problemwolf!
Das
Jagdende
auf
GW924m,
vermeldete
nun
bereits
gestern
der
NDR
in
einem
Bericht,
ebenso
wie
das
UM
SH
selbst
in
einer
hauseigenen
Pressemeldung
(ist
nicht
mehr
existent
auf
der
Seite
des
MELUND
-
offenbar
gezielt
herausgelöscht
-
Artenschutz
Wolf
11.01.20)!!!
Als
Grund
für
die
Einstellung
der
Jagd
wird
allerdings
die
mutmaßliche
Abwanderung
von
GW924m
in
Richtung
Osten
nach
Mecklenburg-
Vorpommern
genannt.
Dort
sei
seine
DNA
an
einem
Riss
festgestellt
worden.
Somit
wäre
sein
Aufenthalt
nicht
mehr
im
Raum
Pinneberg,
Steinburg
und
Segeberg,
der
als
begrenzter,
illegaler
Abschussraum
in
der
illegalen
Abschussverfügung
ausgewiesen worden war, gegeben!
Einsicht
wäre
nun
für
die
Beendigung
der
illegalen
Jagd
allerdings
der
schönere
und
wünschenswertere
Grund.
Diese
kann
und
sollte
man
jedoch
bei
egomanisch
-
lobbyistischen
Politikbetonköpfen
wie
Albrecht
und
Lies
allerdings
lieber
nicht
voraussetzen.
Das
würde
ja
bedeuten,
dass
die
von
uns
seit
Monaten
immer
wieder
teils
auch
sehr
harsch
vorgetragenen
Kritiken
und
Fakten
zum
und
um
das
Thema
Wolf
gefruchtet
hätten.
Das
ist
in
der
verkommenen
Welt
der
Politik
und
des
Lobbyismus wohl kaum anzunehmen.
Obwohl
die
Einsicht
präsent
sein
sollte!
Man
hat
nämlich
den
Herren
Ministern
auch
von
anderer
Seite,
nämlich
seitens
der
EU
nun
mehrfach
verdeutlicht
wann
ein
Wolf
ein
Problemwolf
ist
und
wann
dieses
bestimmte
Individuum
denn
dann
als
absolute
Ausnahme
und
Einzelfallentscheidung
aufgrund
von
nachgewiesenen
(wissenschaftlich
nachgewiesenen)
Sachverhalten
evtl.
geschossen
werden
dürfte.
Dies
haben
die
beiden
erst
kürzlich
zur
Kenntnis
und
hinnehmen
müssen,
als
sie
offenbar
gemeinsam
als
„diabolische
Antiwolfszwillinge“
auf
einer
„Wolfsabschusswerbetour“
in
Brüssel
unterwegs
waren.
Der
hohe,
bleibende
Schutzstatus
des
Wolfes
wurde
seitens
der
EU-Politik
nochmals
besonders
bekräftigt.
Ebenso
die
weitere
nochmals
erhöhte
Finanzierung
von
aktiven
und
progressiven Herdenschutzmaßnahmen durch EU-Fördermittel als Zuschüsse!
Nicht
zuletzt
konkretisiert
und
bestätigt
nun
die
klar
und
eindeutig
definierten
Bedingungen
eines
Abschusses
als
absolute
Ausnahme
vom
BNatSchG
das
bahnbrechende
Urteil
des
„Europäischen
Gerichtshofs
vom
10.10.2019.
Hier
nochmals zum nachlesen:
Urteil-EuGH
.
Offiziell
endet
nun
lt.
dem
Umweltministerium
in
SH
die
Jagd
auf
GW924m
am
02.12.2019.
Alle
Bemühungen
der
Jagdausübungsberechtigten
diesbezüglich
sind
jedoch
sofort
einzustellen!
Sollte
dies
nicht
der
Fall
sein
ist
ein
dann
evtl.
erfolgender
Abschuss
eines
anderen
Wolfes
ein
ebenfalls
illegaler
Abschuss
und
somit
eine
Straftat!
Die
Gefahr
dahingehend
ist
groß,
denn
die
Wanderzeit
der
Jungwölfe hat bereits begonnen - und damit wäre eine Straftat vorprogrammiert!
Wie
auch
immer
GW924m
lebt!
Ich
hoffe
es
zumindest
sehr
und
wünsche
ihm
alles
Gute auf seiner Reise und ein langes Leben in einem tollen Rudel!!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
07.11.19
GW717m - der Rodewalder Leitrüde lebt !!! Das Ergebnis steht fest!!
18:00 Uhr
Der
NDR
vermeldet:
Nach
einer
Mitteilung
des
nds.
Umwetlministeriums
vom
heutigen
Donnerstag,
handelt
es
sich
bei
dem
in
der
vergangenen
Woche
bei
Doerverden
/
Landkreis
Nienburg,
tot
aufgefundenen
Wolf
NICHT
um
den
Kadaver
des
Rodewalder
Leitrüden.
Der
aufgefundene
Wolf
stamme
lt.
Untersuchung
vom
Truppenübungsplatz (TÜP) Bergen im Landkreis Celle.
Auch
die
Todesursache
stehe
fest.
Bisse
eines
Hundes
oder
anderen
Wolfes
sind
demnach
ursächlich
für
den
Tod
des
alten
Rüden.
Dies
wird
aber
derzeit
noch
genetisch weiter bestimmt.
GW717m lebt !!
Und damit hat UM Lies (SPD) jetzt die Chance sein bisheriges Fehlverhalten zu
korrigieren durch:
-
Sofortige
Rücknahme seiner rechtswidrigen Abschussverfügung und…
-
…unterlassen des gleichen Fehlers den sein „Grüner“ Amtskollege in
Schleswig-Holstein Jan Philipp Albrecht bereits begangen hat:
(…nämlich
die
lokale
Jägerschaft
per
rechtswidriger
Allgemeinverfügung
auf
den dortigen Wolf GW924m zu hetzen bzw. hetzen zu wollen.
Ein
ähnliches
Ansinnen
hatte
Lies
in
einem
Interview
mit
einem
kleinen
Lokalblatt
auch
für
hier
geäußert.
Das
es
nicht
funktionieren
wird
und
vor
allem
nicht kann, steht im Post vom
06.11.19
direkt unter diesem Text.)
-
Schnelle Hilfe und Unterstützung, für die Weidetierhalter, die sich an die
Rechtsnormen halten und ihre Tiere „wolfssicher“ schützen.
-
Klare Kante - Keine Hilfe und Unterstützung dann bei allen anderen
Weidetierhaltern, die sich nicht an die Rechtsnormen halten!
Das
bedeutet
dann
ebenso
ein
klares
:„Nein
zum
Wolfsabschuss
als
Ausnahme“,
solange
es
nicht
tatsächlich
ein
Problemwolf
nach
gültigem
Recht
(FFH-Richtlinie
/
BNatSchG)
ist.
Siehe
auch
EuGH
-
Urteil
vom
10.10.2019
und die Stellungnahme der
DJGT!!
Spiegelstrich
zwei
wäre
ohnehin
obsolet,
wenn
der
erste,
die
Rücknahme
der
rechtswidrigen Abschussverfügung erfolgt!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
06.11.19
Die Jagd auf GW924m in SH blockiert sich selbst! Jäger fordern Anonymität
22:30 Uhr
und Straffreiheit - allein diese Forderung ist schon vielsagend!!!
Hatte
der
schleswig-holsteinische
Umweltminister
Jan
Philipp
Albrecht
(Grüne)
noch
zu Beginn seiner rechtswidrigen Jagd auf den Wolf GW924m der Jägerschaft
Straffreiheit
und
Anonymität
direkt
zugesichert,
sollte
einer
der
von
IHM
„Legitimierten“
angehenden
Wolfskiller
den
Wolf
oder
einen
zufällig
anwesenden
töten,
so
ist
jetzt
offenbar
keine
Rede
mehr
davon.
Laut
einem
NDR-Bericht
von
gestern
fordern
eben
jene
Grünröcke
genau
dieses:
„Anonymität
und
Rechtsschutz“!!
Zusätzlich
noch,
dass
alle
örtlichen
Jagdberechtigten
das
Recht
zum
Abschuss
bekommen
sollen.
Sicher
Jungs!
In
der
Gruppe
ist
man
stärker
-
nicht wahr?!
Eine
ebenso
vermessene
wie
rechtswidrige
Forderung
innerhalb
der
rechtswidrigen Abschussangelegenheit!
Ich
weiß
nicht
ob
ich
es
schon
erwähnte?
(Rhetorische
Frage!)
Das
EuGH
-
Urteil
vom
10.10.2019
und
die
fulminante
Stellungnahme
der
DJGT!!
(Der
Leser
möge
es
mir
bitte
verzeihen!
Ich
werde
diese
Quellen
solange
wiederholen
müssen,
bis
auch
der
letzte
Politbetonschädel
und
uneinsichtige
Weidetierhalter
sowie
Waidmann
es
begriffen
hat!
Wölfe
erschießen
muss
schon
sehr,
sehr,
sehr,
sehr
gut
begründet
werden.
Es
muss
wissenschaftlich
nachgewiesen
sein,
dass
es
sich
um
einen
sogenannten
Problemwolf
handelt
außerdem
müssen
alle
Mittel
zum
Schutz
der
Weidetiere
ausgeschöpft
sein
und
es
muss
immer
die
absolute
Ausnahme
bleiben!
Also
sehen
Sie
es
mir
bitte
nach,
wenn
ich
diesen
verqueren
Adressaten
damit
auf
die
Nerven
gehen
werde!
Es
ist
schließlich
für
die
Wölfe
in
Deutschland!
Wie
schrieb
die
DJGT
„
Der
EuGH
fordert
ein
strenges
Schutzsystem
für
den
Wolf,
nicht vor dem Wolf
“
Bravo!!!
)
I
ch
rate
wie
seit
jeher
jedem
Grünrock
den
Finger
weg
vom
Abzug
zu
lassen.
Lassen
Sie
sich
nicht
vor
den
Karren
eines
Ministers
spannen,
der
genau
weiß,
dass
seine
Abschussverfügung
rechtswidriger
Natur
ist.
Auch
wenn
er
vorige
Woche
in
einer
Allgemeinverfügung
noch
175
weiteren
Jägern
die
„Erlaubnis
zur
Tötung
des
Wolfes
GW924m
in
SH“
ebenso
rechtswidrig
erteilt
hat.
Stellen
Sie,
ja
ich
rede
mit
Ihnen
sie
Waidmann,
stellen
Sie
sich
vor
sie
erwischen
den
falschen
Wolf
-
und
die
Chance
ist
groß,
denn
die
Wanderzeit
der
Wölfe
beginnt.
Dann
haben
Sie
so
oder
so
die
sogenannte
„A-Karte“
und
das
in
Goldausführung
-
wahrscheinlich
sogar
Platin!
Keine
Angst,
diese
gilt
dann
aber
auch
für
den
„vermeintlich
rechtens
zum
Abschuss
freigegebenen
Wolf“
durch
den
Artenschutzmurksminister
Albrecht
im
Umweltministerium
in
SH.
Ebenso
gilt
dies
alles
natürlich
auch
für
den
Umweltminister
Niedersachsens
Olaf
Lies
(SPD)
und
seinen
Abschusswahn,
was
den
Wolf
GW717m
oder
Rodewalder
Leitwolf
anbelangt!
Das
Umweltministerium
und
ein
Umweltminister,
ist
rechtlich
nicht
in
der
Lage
Ihnen,
den
Jägern
oder
irgendjemandem Absolution bei rechtswidriger Handlung zu erteilen!
Der
Abschuss
eines
Wolfes
ist
und
bleibt
eine
Straftat
solange
es
kein
echter
Problemwolf
ist!
Und
diese
Situationen
haben
wir
weder
in
SH,
Nds.
noch
in
Deutschland!!!
Na
vielleicht
wird
der
„Grüne
Jan
Philipp“
aber
ja
auch
tatsächlich
langsam
dahingehend
einsichtig,
dass
er
rechtlich
derzeit
völlig
daneben
liegt,
denn
selbst
die
„Bild-Zeitung“
spricht
von
einer
„Wolfs-Jagd
im
Schafspelz“!
Dazu
führt
sie
aus,
dass
es
die
Rahmenbedingungen
sind
(nicht
jeder
Jäger
und
die
meisten
seien
über
sechzig
Jahre
alt
-
oh
Wunder
hätten
z.
B.
ein
Smartphone,
was
Bedingung
für
die
Jagd
sei…
natürlich,
glauben
wir
sofort…
und
was
ist
mit
Strafmöglichkeiten?!),
welche
die
Jäger
dazu
veranlasst,
skeptisch
und
vorsichtig-
zurückhaltend
zu
reagieren
-
und
so
die
„Bild“
weiter:
„…sich
die
wenigsten
wohl
an
der
Jagd
beteiligen werden“!! Wollen wir es denn hoffen:
So schlau sollten die Grünröcke in SH sein!! FINGER WEG VOM ABZUG!!
Denken
Sie
immer
daran,
Minister
kommen
und
gehen
und
diesen
Leute
geschieht
in
der
Regel
nichts.
Die
rechtswidrige
Drecksarbeit,
der
Dreck
und
das
Blut
würde
in
diesem
Fall
an
Ihren
Händen
kleben
bleiben,
ebenso
wie
die
Straftat
und
die
Konsequenzen!!!
Kurzfristig
schockierend,
und
überraschend
war
die
Bildunterschrift
des
Fotos
in
der
Bildzeitung.
Soweit
Artenschutz-Wolf
informiert
ist,
ist
oder
war
zumindest
der
ehemalige
Vorsitzende
des
„Freundeskreises
freilebender
Wölfe“
für
das
MELUND
tätig.
Lesen
Sie
den
Untertitel
des
in
der
Bild
veröffentlichten
Fotos,
welches
GW924m zeigen soll noch einmal selbst. Siehe Link weiter oben oder aber hier:
Ich
betone
hierbei
ausdrücklich,
dass
dies
eine
Aussage
der
„Bild-Zeitung“
und NICHT von Artenschutz-Wolf ist!!
Fotounterschrift Artikel Bildzeitung - online:
„Nachdem
die
anonyme
Eingreiftruppe
(
viele
von
ihnen
sollen
Mitglieder
im
Freundeskreis
freilebender
Wölfe
sein
)
neun
Monate
versucht
haben
„GW924m“
zu
jagen, müssen es jetzt die Jäger richten!
Sollte
diese
Bildunterschrift
jedoch
der
Wahrheit
entsprechen,
muss
sich
jedem
Wolfsschützer
automatisch
die
Frage
stellen:
Was
will
ein
Verein,
der
noch
nicht
vor
so
langer
Zeit
sogar
zum
Naturschutzverband
avancierte,
dem
Wolf
/
den
Wölfen
in
Deutschland noch an Gutem tun?
Vor
allem
dann,
wenn
man
sich
tatsächlich,
wie
nach
Aussage
der
Bildzeitung,
an
einer
solchen
nach
diesseitiger
Rechtsauffassung,
rechtswidrigen
Jagd
beteiligt
haben soll?
Umso
mehr
rückt
diese
Frage
dann
in
den
Fokus,
weil
gerade
der
„Freundeskreis
freilebender
Wölfe“
sich
dieses
rechtlichen
Umstandes
bewusst
ist,
denn
sie
selbst
Klagen
derzeit,
gegen
die
ebenso
rechtswidrige
Abschussverfügung
von
Umweltminister Lies (SPD), den Rodewalder Leitwolf GW717m betreffend!
Für
mich
macht
dies
alles
keinen
Sinn!
Was
also
jetzt?
Auf
der
einen
Seite
schießen wollen? Auf der anderen Seite gegen einen solchen Abschuss klagen?!
Es
wäre
so
jedenfalls,
eine
in
keiner
Weise
nachzuvollziehende
Aktion,
wenn
diese
Meldung
der
Bild-Zeitung
den
Tatsachen
entsprechen
sollte.
In
meiner
Betrachtung
wäre
es
dann
eine
massive
Eigendiskreditierung
beim
Schutz
des
Wolfes
/
der
Wölfe in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Deutschland und weltweit!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
03.11.19
Eine unverfrorene Scheinheiligkeit und Ignoranz hoch zehn…! -
21:45 Uhr
Frank Schmädeke (CDU) MdL Niedersachsen fordert: „Wolfsabschüsse
rechtlich regeln“…
Nach
wie
vor,
ist
auch
der
CDU-Landtagsabgeordnete
Dr.
Frank
Schmädeke
ebenso
wie
die
UM
Lies
(SPD
/
Niedersachsen)
und
Albrecht
(Grüne
/
Schleswig-
Holstein),
einer
der
unzähligen,
unbelehrbaren
Polit-
und
Artenschutzrecht-
Ignoranten,
sowie
offenkundiger
Huldiger
eines
eiskalten
Lobbyismuskultes
in
Sachen
„Wolf
-
Mensch
-
Weidetierhaltung/Kulturlandschaft“
gegen
den
Wolf.
Beim
Thema
Wolfsabschuss
und
gerade
in
Bezug
auf
den
Leitrüden
des
Rodewalder
Rudels,
war
es
doch
gerade
er,
Schmädeke,
der
sich
als
„Primus
inter
pares“
(Erster
unter
Gleichen)
im
Raum
Nienburg
beim
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
für
die
Tötung
des
Rüden,
der
kein
Problemwolf
ist,
stark
gemacht
hatte.
Davon
ist
er
bis
heute
trotz
eigentlich
zumutbaren
und
anzunehmenden
besseren
Wissens,
erwartungsgemäß
nicht
abgewichen.
Dies
beweist
ein
Artikel
zum
vermeindlich
erschossenen
Wolf
bei
Doerverden
in
der
Tageszeitung
„Die
Harke“
vom
31.10.2019
eindeutig.
Ein
Blatt,
welches
sich
ebenfalls
nicht
unbedingt
durch
Wolfsfreundlichkeit
bisher hervorgetan hat! Hier geht es zum Artikel:
LINK
Schmädeke
fordert
in
dem
Artikel
erneut
die
„rechtliche
Absicherung
eines
effektiven
Wolfsmanagements“ bei „auffälligen Wölfen“.
(Effektiv bedeutet hier den Abschuss!)
-
Diesbzgl.
fragte
er
den
aktuellen
Sachstand
bei
UM
Lies
zur
Änderung
des
BNatSchG in Form der Novelle „Lex Wolf“ nach.
-
Er
zeigte
sich
danach
offenbar,
so
in
einer
eigenen
Pressemitteilung
optimistisch,
dass
die
Novelle
auf
einem
guten
Weg
sei
und
erklärte,
dass
das
UM
eine Wolfsmanagementverordnung für Niedersachsen derzeit erarbeite.
-
Offenbar
war
Schmädeke
dabei
in
Vorfreude
dahingehend,
so
zumindest
die
Interpretation
seiner
Aussage,
dass
„…uns
auch
die
notwendige
Allgemeinverfügung gelingen wird, die den Einsatz von Jägern absichert…“
(Eine
rechtswidirge
Verfügung
im
Übrigen,
die
der
schleswig-holsteinische
UM
Jan
Philipp
Albrecht
-Grüne-
gerade
fährt
um
den
Wolf
GW924m
ebenfalls
kein
Problemwolf zu töten).
Diese
Aussagen
extrahierte
Schmädeke
offenbar
aus
den
Mitteilungen
des
Umweltministeriums
in
Hannover,
die
aber
nichts
Neues
erkennen
ließen.
Allerdings
geht
Lies
wohl
demnach
davon
aus,
das
„Lex
Wolf“,
also
der
Erlass
des
Gesetzes
Anfang 2020 kommen könne.
Im Artikel wird Schmädeke dann absolut unglaubwürdig-heuchlerisch weiter zitiert:
„
Wenig
Verständnis
zeigte
der
CDU-Abgeordnete
für
den
wahrscheinlich
illegalen
Abschuss
eines
Wolfsrüden
an
der
Landkreisgrenze.
„Aber
soweit
hätte
es
nicht
kommen
müssen,
wenn
die
rechtlichen
Rahmenbedingungen
rechtzeitig
geschaffen
und vernünftig umgesetzt worden wären.“
Selbst
gegen
den
Wolf
agieren
d.
h.
seinen
Tod
fordern
und
bei
Lies
ungeduldig
nachfragen
„Wann
ist
es
denn
endlich
soweit?“
-
und
gleichzeitig
heuchlerisch
das
Wort
„Verständnis“
-
in
diesem
Fall
als
„Unverständnis
zu
verstehen
-
zu
verwenden,
wenn
etwaige
Straftäter
vielleicht
durch
die
offen
zur
Schau
getragene
Ignoranz
gegenüber
geltendem
Recht
seitens
der
Politik
ermutigt
werden,
evtl.
illegale
Handlungen durchzuführen?
Der
Landtagsabgeordnete
ignoriert
und
verkennt
hier
ganz
augenscheinlich
und
vorsätzlich
die
eindeutige
Rechtslage
-
entsprechend
wie
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD) in Niedersachsen und UM Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein auch.
Und
damit
natürlich
auch
die
bereits
sehr
guten
und
ausreichenden
Regelungen
im
Umgang
(die
Entnahme
ist
inkludiert)
mit
Problemwölfen,
so
denn
welche
da
wären.
Es
ist
alles
bereits
bestens
im
vorrangigen
europäischen
Recht
der
FFH-Richtlinie
und
dem
derzeitigen
BNatSchG
als
dessen
nationale
Umsetzung
verankert
und
geregelt.
Es
besteht
bereits
ein
„effektives
Wolfsmanagement“,
welches
auf
aktiven
und
progressiven
Herdenschutz
anstatt
auf
den
Tod
eines
Wolfes
setzt!
Wenn
dieser
vom
Land/Staat
gesponserte
Schutz
dann
endlich
mal
von
den
zum
großen
Teil
unverantwortlich
handelnden
Weidetierhaltern
(der
Wolf
ist
nicht
erst
seit
jetzt
da)
umgesetzt
würde,
dann
hätten
wir
nämlich
Leben
anstatt
Tod.
Und
das
auf
beiden Seiten des Zauns!
Nicht
dass
meine
geneigten
Leser
nunmehr
glauben,
meine
Platte
hätte
einen
Sprung,
aber
ich
erwähne
hier
gerne
nochmals
das
EuGH-Urteil
zu
dieser
Thematik
vom 10.10.2019 und die wirklich exquisite Kommentierung dieses Urteils der
DJGT.
Und
Herr
Schmädeke,
mal
so
unter
uns…
seien
Sie
froh,
dass
ich
nur
Ignoranz
und
Lobbyismus
bei
Ihnen
annehmen
kann,
denn
den
akademischen
Titel
eines
Doktors
bekommt
man
nicht
“umsonst“
oder?!
Also,
Sie
wissen
schon
ganz
genau
was
Sie
da
tun
und
was
das
bedeutet
nicht
wahr?
Das
Wort
„Vorsatz“
sagt
Ihnen
sicher
etwas!
Dennoch
übersende
ich
gern
das
Urteil
und
den
LINK
zum
Kommentar
des
DJGT
dazu,
damit
Politiker
wie
MdL
Schmädeke
niemals
mehr
behaupten
können:
„Ich
habe davon nichts gewusst, dass ist mir nicht bekannt!“
Gerne
Informationen
allgemein
zum
Wolf
und
hier
speziell
darüber,
dass
der
EuGH
ganz
eindeutig
klargestellt
hat:
„Wann
ein
Wolf
entnommen
werden
kann
und
zu
welchen
Konditionen.
Die
im
Übrigen
VOR
einer
Abschussverfügung
nachweislich
/
u.
a.
wissenschaftlich
belegt,
erfüllt
sein
müssen.
Die
Hürden
für
einen
Wolfsabschuss
sind
sehr
hoch
und
das
hat
der
EuGH
eindeutig
nochmals
herausgestellt und sie werden es auch bleiben!
Diese
Vorabvoraussetzungen
wurden
aber
weder
in
Niedersachsen
noch
in
Schleswig-Holstein
auch
nur
annähernd
angekratzt
oder
erfüllt.
Daher
wäre
ich
an
Ihrer
Stelle
Herr
Schmädeke
nicht
ganz
so
optimistisch,
was
die
„Wolfsabschüsse
und Lex-Wolf“ anbelangt!
Denn
mit
dem
Fehlen
der
notwendigen
Voraussetzungen,
was
nun
mal
Tatsache
in
den
beiden
Bundesländern
ist,
sind
bereits
die
erlassenen
beiden
Abschussverfügungen
Ihrer
„Freunde“
Lies
und
Albrecht
von
Anfang
an
rechtswidrig! Das ist den beiden Herren im Übrigen bekannt und auch bewusst!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
01.11.19
Tot aufgefundener Wolf bei Doerverden offenbar nicht erschossen
15:00 Uhr
Der
NDR
vermeldet heute in einem Bericht, dass der vorgestern bei Doerverden
auf einer Wiese aufgefundene tote Wolf wohl nicht erschossen worden sein soll!
Das
man
einen
illegalen
Abschuss
mittlerweile
widerlegen
kann,
erklärte
eine
Sprecherin
des
UM
in
Hannover.
Laut
UM
Lies,
so
der
Bericht,
wies
das
Tier
starke
Verletzungen
durch
Bisse
auf.
Man
bezieht
sich
dabei
auf
eine
erste
Untersuchung
des
IZW
in
Berlin,
wohin
der
Kadaver
zu
Untersuchungen
verbracht
wurde.
Ob
es
nun
der
Rodewalder
Leitrüde
ist
oder
nicht,
untersucht
gerade
das
Senckenberg-
Institut in Gelnhausen/Hessen.
Egal
wie
der
Wolf
zu
Tode
kam,
ob
nun
durch
die
Tötung
eines
Artgenossen,
was
durchaus
bei
Wölfen
vorkommen
kann
oder
durch
den
Schuss
eines
schießwilligen
Straftäters - es bleibt Pech für den armen alten und großen Kerl.
Glück
hingegen
für
Olaf
Lies
(SPD).
Sollte
der
Wolf
tatsächlich
nicht
erschossen
worden sein - so klebt NOCH kein Wolfsblut an seinen Händen.
Damit
sich
dieses
aber
schnellstmöglich
ändert,
arbeitet
der
ignorante
Minister
selbst
daran
mit
Hochdruck
daraufhin,
denn
die
illegale
Abschussverfügung
gegen
GW717m wurde gerade erst wieder bis Ende November verlängert.
Unfassbar!
Weiterhin
rechtswidriges
Handeln
eines
Minister
und
das
bei
eindeutiger
Rechtslage.
Auch
hier
bemühe
ich
gerne
wieder
das
erst
kürzlich
ergangene
mehr
als
aufsehenerregende
Urteil
des
„Europäischen
Gerichtshof“
-
Wann
und
unter
welchen
Konditionen
ein
Wolf
geschossen
werden
darf
vom
10.10.2019.
Hier das Urteil des EuGH
oder die Ausführungen im
Archiv vom 11.10.19
Eine
wirklich
exzellente
Kommentierung
im
Übrigen
zu
diesem
Meilenstein-Urteil
des EuGH finden Sie bei der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrechte e.V.
Hier der LINK:
Kommentierung DJGT EuGH-Urteil 10.10.19
Und
noch
anderweitig
wurde
unsere
Politik
über
die
Rechtslage
aufgeklärt,
denn
UM
Lies
war
mit
seinem
schleswig-holsteinischen
Amtskollegen
Jan
Philipp
Albrecht
(Grüne),
der
die
gleichen
Wolfstötungsabsichten
in
SH
beim
Wolf
GW924m
hegt
(ebenfalls
kein
Problemwolf
wie
GW717m
hier
in
Nds.),
erst
vor
kurzem
bei
der
EU-
Kommission
in
Brüssel
unterwegs.
Die
Themen:
Generelle
Wolfsabschüsse
für
„wolfsfreie
Zonen“
(z.
B.
an
Deichen)
sowie
Fehlabschüsse
bei
Entnahmen
mit
Ausnahmegenehmigung. So eine Pressemitteilung des UM SH.
Hierzu ein Auszug aus der PM:
„Einer
generellen
Forderung
nach
„wolfsfreien
Zonen“
in
Küstenregionen
erteilte
die
Kommission
eine
Absage
…
…
Eine
generelle
Abschussgenehmigung
von
Wölfen
ist
in
keiner
Form
von
geltendem
EU-Recht
gedeckt.
Vielmehr
geht
es
darum,
verhältnismäßigere
Möglichkeiten
des
Herdenschutzes
zu
nutzen.
Die
EU-
Kommission
zeigte
sich
hier
offen
und
will
die
Nutztierhalterinnen
und
-halter
zukünftig stärker unterstützen…"
Die
Kommission
erteilte
den
„feinen
Herrschaften“
bezgl.
deren
Forderung
also
eine
klare Absage.
Gerade
mit
dem
Urteil
des
EuGH
ist
es
daher
in
Bezug
auf
die
beiden
Umweltminister
nicht
nachzuvollziehen,
dass
sie
ihre
von
Beginn
an
illegalen
Wolfstötungsabsichten
in
Bezug
auf
GW717m
und
GW924m
weiterhin
ungehindert
vorantreiben
und
vorantreiben
können.
Gerade
der
Schleswig-Holsteiner,
der
es
jetzt
mit
einer
Allgemeinverfügung
zur
Tötung
von
GW924m
-
zusätzlichen
175
Jägern
gestattet
hat,
den
Wolf
zu
jagen
und
zu
töten.
Da
sind
Kollateralschäden
-
Fehlabschüsse
-
direkt
vorprogrammiert,
weil
demnächst
wieder
die
Wanderzeit
der
Jungwölfe,
die
ihr
Elternterritorium
verlassen
um
ein
eigenes
Revier
zu
finden,
beginnt.
Und
um
sich
da
sicher
zu
sein,
falls
man
das
falsche
Tier
erschießt,
kam
auch
die
Anfrage
des
„sauberen
Ministers
aus
SH“
nach
Fehlabschüssen
und
Konsequenzen.
Diesen
beiden
Herren
Politikern
ist
es
absolut
bewusst,
dass
sie
illegal
handeln!
Sie
stellen
aber
sich
und
ihr
Handeln
mit
einer
derartigen
Arroganz
über
das
Gesetz,
die
schon
ihresgleichen
suchen
muss!
Und
dieses
Verhalten
soll
den
Tod
von
zwei
Wölfen, die in keinster Weise Problemwölfe sind zur Folge haben ???
Schluss jetzt - aber endgültig! Stoppt dieses widerwärtige Handeln sofort!
Politiker stehen NICHT über dem Gesetz!!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf