24.02.20
Proklamierte
Selbstjustiz
miefig
aus
mentaler
Käfighaltung
direkt
vom
20:00 Uhr
deutschen Bauernhof - Landwirte wollen als illegale Bürgerwehr gegen
Wölfe vorgehen - sie sogar selbst erschiessen!
Wenn
politische
Unfähigkeit
und
Dummheit
sowie
vorsätzlich
illegales
Handeln
offenbar
in
unserem
Rechtssystem
Einzug
zumindest
beim
Artenschutz
und
Wolf
halten soll / hält…
…dann
darf
man
sich
nicht
über
illegale,
armselige
Gedankengänge
und
Aussagen
wundern,
die
bei
einfachen
Gemütern
zu
Tage
treten
und
offenkundig
Schule
machen.
Wen
wundert
es,
haben
Sie
doch,
was
rechtswidriges
Handeln
und
Verhalten
beim
Artenschutz
und
Umgang
mit
dem
Wolf
anbelangt
doch
ein
leuchtendes
Negativbeispiel
in
höchster
Position
als
Vorbild!
Unseren
schießwütigen
„Umweltminister“
und
Artenschutzignoranten
Olaf
Lies
(SPD)
aus
Hannover
sowie
diverse
andere
gleichgesinnte
Artenschutzkatastrophen
(UM
Albrecht, BUM Svenja Schulze - LexWolf, etc.).
Zum Sachverhalt:
Nachdem
im
Raum
Uelzen
(Suderburg/Bahnsen)
zwei
trächtige
Mutterschafe
eventuell
von
Wölfen
in
der
Nacht
zum
20.02.20
gerissen
wurden,
erklären
sich
dortige
Tierhalter
gemeinsam
dahingehend
solidarisch,
konsequent
gegen
Wölfe
in
der
Region,
in
Wildwest-Manier
vorgehen
zu
wollen.
Unter
anderem
mit
der
Gründung
einer
„Bürgerwehr“?!!
Zitiert
wird
hierzu
von
den
Medien
explizit
ein
Landwirt
aus
Bahnsen
-
sinngemäß
mit
den
Worten:
„
Wenn
es
nicht
anders
geht,
dann
wird
geschossen
.
Die
Politik
hat
ja
schließlich
den
Abschuss
der „Raubtiere“ erleichtert.“
Verstanden
haben
diese
Leute
mit
einer
solch
kruden
Auffassung
der
Sachlage
jedenfalls
gar
nichts!
Aber
daraus
resultierend,
wollen
diese
„ruralen
Einfaltspinsel“
nun
als
Bürgerwehrmob
illegal
zum
Gewehr
greifen
und
Wölfe
töten!!
Da muss man sich allen Ernstes die Fragen stellen:
Ist
da
noch
irgendwo
zumindest
ein
klitze,
klitzekleines
bisschen
an
Restlicht
in
der
obersten
Körperregion?
Oder
Brennt
denen
einfach
nur
der
Weidezaun
und
zwar komplett?
Selbstjustiz?!?
Und
das,
zusätzlich
fußend
auf
einem
rechtswidrigen
Gesetzesentwurf,
der
in
weiten
Teilen
gegen
EU-Recht
verstößt
und
der
bisher
noch
nicht
mal
zum
illegalen
Gesetz
wurde?
Lassen
Sie
sich
folgendes
gesagt
sein
meine
Herrschaften:
„Wildgewordene
„Old
Shaterhands“
müssen
ihre
„Bärentöter“
-
Verzeihung
„Wolfstöter“
und
auch
die
Henrystutzen
schön
im
Futteral
lassen
und
zwar
ganz
gepflegt
und
ausnahmslos
unbenutzt!
“
Ein
Abschussvorhaben
wie
hier
angekündigt
wird
(u.a.
auch
ein
öffentliche
Aufruf
zu
einer
Straftat
§
111
StGB),
ist
eindeutig,
sowohl
nach
bisherigem
Artenschutzrecht,
als
auch
dem
evtl.
neuen
Artenschutz-
Unrecht
„Lex-Wolf“
eine
Straftat - und wird bestraft!!!
Ich
fasse
es
auch
gern
noch
einmal
für
Sie
extra
in
einfache,
verständlich
e
Worte:
„Ballernde Bauern in Selbstjustiz? IST NICHT! - Weil Straftat!!!“
Laut
Bericht
waren
die
beiden
gerissenen
Schafe
hinter
einem
90
cm
hohen
Elektrozaun
gesichert.
Gesichert?
Hat
die
ach
so
„verantwortungsbewußten“
(Vorsicht,
Sarkasmus)
Weidetierhalter
denn
von
offizieller
Seite
niemand
dahingehend
beraten,
dass
1,20
m
Zaunhöhe
mit
zusätzlicher,
stromführender
Litze
on
Top
+
Flatterband
bereits
seit
langem
angesagt
ist?
Und
was
ist
mit
einem
stromführenden
Untergrabeschutz?
War
überhaupt
Strom
auf
dem
90
cm
Zaun?
Und
wenn
ja,
wie
stark
war
die
Spannung?
War
sie
auf
dem
gesamten
Zaun?
Fragen
über
Fragen.
Und
ob
es
überhaupt
ein
Wolf
oder
Wölfe
waren,
dass
müssen
die
genommenen
DNA-Proben
erst
zeigen.
Immerhin,
das
wurde
veranlasst!
Bravo
Minister
Lies!
Hier
haben
Sie
ein
erstes,
perfektes
Beispiel
von
direkter
Auswirkung
IHRES
eigenen
Versagens.
Dafür
was
IHR
rechtswidriges
Handeln
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
bei
offenbar
simplen
Gemütern
verursacht
und
auslöst! DARAN TRAGEN SIE UND IHRESGLEICHEN ALLEINIG DIE SCHULD!
Sie
setzen
Ihren
rechtswidrigen
Irrweg
wider
besseren
Wissens
weiterhin
in
Ihrer
unnachahmlich
ignoranten
Art
fort!
In
gewohnter
Manier
als
ein
egomanisch
lobbyistischer
Schandfleck
im
Amt
eines
Umweltministers
und
damit
als
eklatant
realitätsverkennende Bedrohung für den Natur- und Artenschutz beim Wolf!
Zum
Thema
gibt
es
zwei
Artikel.
Einmal
als
LINK
in
der
„az-online“
und
auch
der
NDR berichtet darüber.
LINK NDR-Bericht
.
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
14.02.2020
Bundesrat
winkt
vorsätzlich
rechtswidriges
„Lex-Wolf“
einfach
durch
-
21:00 Uhr
Eine politische Demontage der Rechtsstaatlichkeit zu Lasten des Wolfes
und des Artenschutzes in der Bundes - Bananen - Republik Deutschland.
Unfassbar,
aber
nicht
unerwartet
ist
die
Passage
des
gegen
vorrangiges
EU-
Recht verstoßenden und damit rechtswidrigen „Lex-Wolf“ durch den Bundesrat.
Fassungslos
macht
dabei
nur,
das
eines
unserer
höchsten
verfassunggebenden
Organe
-
der
Bundesrat,
sich
in
vollem
Bewusstsein
der
Rechtswidrigkeit
großer
Teile
dieses
Gesetzes
und
damit
auch
im
Bewusstsein
der
Rechtswidrigkeit
des
eigenen
Handelns
dafür
entscheidet.
Mehrfach
wurden
die
Politiker
von
vielen
Seiten darüber informiert.
Nicht zuletzt durch Artenschutz-Wolf oder das W-I-S-Z-V.
Selbst
der
eigene
beratende
Umwelt-
(Vorsitz
Olaf
Lies)
und
Agrarausschuss
des
Bundesrates
haben
darauf
eindeutig
hingewiesen
-
allerdings
dann
mit
der
Empfehlung,
dem
Gesetz
trotzdem
zuzustimmen
(Warum?
Siehe
Vorsitz).
Ein
vorsätzlich
öffentlicher
Aufruf
zum
Rechtsbruch
nach
§
111
StGB
nach
meiner
Rechtsauffassung. Und ein verfassunggebendes Organ folgt willenlos?!
Wir werden sehen!
Der
Bundesrat
hat
sich
damit
mehrheitlich
vor
den
Karren
eines
vorsätzlich
rechtswidrig
und
damit
kriminell
agierenden
niedersächsischen
Umweltministers
/
Olaf
Lies
(SPD)
spannen
lassen!
Vor
den
Karren
eines
„Artenschutzverräters“
geprägt
von
einer
ignoranten
Selbstherrlichkeit,
-gefälligkeit
und
-gerechtigkeit
die man nur noch einem pathologischen Geist zuordnen kann.
Die
Belange
und
damit
die
Rechte
des
Wolfes
seiner
Bio-
und
Ökologie
sowie
geltendem
EU-Recht
nach,
wurden
hier
nicht
einmal
mit
in
Betracht
gezogen.
Lediglich
das
aufgeblasene
EGO
des
Menschen
und
seiner
egomanischen
Belange
fand
Berücksichtigung.
Das
sah
man
besonders
daran,
dass
Lies
das
„Lex-Wolf“
nicht
weit
genug
geht
und
dieser
trübe
Geist
jetzt
„wolfsfreie
Zonen“
schaffen will. Z. B. an Deichen.
Wobei
er
hier
ganz
genau
weiß,
dass
er
illegal
handeln
wird,
da
er
dieses
Vorhaben
bereits
in
Brüssel
im
vergangen
Jahr
mit
seinem
Todeszwilling
dem
UM
von
SH
Jan
Philipp
Albrecht
vorgetragen
und
dafür
ein
klares
NEIN
und
eine
mächtige
Klatsche
von
der
EU
dafür
kassiert
hat.
„Der
Wolf
soll
nur
da
leben,
wo
SIE
ihn
dulden!
Merken
diese
„Menschen“
eigentlich
noch
irgendwas?
Diese
Entscheidung
heute
und
das
gesamte
„Lex-Wolf“
ist
eine
Sauerei
sondergleichen.
Aber
diese
Sauerei
wird
nicht
unbeantwortet
bleiben!
Rechtsbruch
ist
strafbar!
Und
Deutschland
riskiert
hohe
Strafen
aus
„Vertragsverletzungsverfahren“.
Und
der
Widerstand
der
Wähler
und
Artenschutz-
bzw.
Wolfsfreunde
ist
groß.
Dies
sollte
die
Politik
nicht
unterschätzen.
Auch
darauf
haben
wir
mehrfach
hingewiesen.
Und
jeder
kann
gegen
diesen
Politirrsinn
jetzt
schon
seinen
Beitrag
leisten.
Eine
Möglichkeit
ist
die
Beschwerde
direkt
bei
der
europäischen
Union.
Diese
findet Ihr/ Sie hier unter nachstehendem LINK:
Beschwerdemöglichkeit bei der europäischen Union
Es
darf
und
wird
nicht
sein,
dass
der
Wolf
durch
politischen
Irrsinn
wieder
ausgerottet,
das
statt
im
Falle
des…
die
verursachenden
Einzeltiere
ganze
Rudel
geschossen
werden
und
das
auch
bei
Belangen
von
Hobbyhaltern.
Zumal
die
Weidetierhalter
nicht
in
die
Pflicht
genommen
werden
ihre
Herden
zu
schützen.
Haben
sie
bisher
ja
auch
nicht!
Siehe
Rodewald
bis
heute!
Also
da
bleibt alles beim alten, denn „Wir wollen uns nicht ändern!“
Nicht mit uns!
Wer
sich
den
Redebeitrag
(der
einzige
zum
Thema)
vom
Lies
antun
möchte,
kann
dies
unter
nachstehendem
Link.
Unterhalb
des
Videobereiches
auf
Video
12 / 53 blättern und gern im freien Schwall erbrechen!
Bundesrat-LINK
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
10.02.2020
Zeichen und Wunder ?! KEINE Empfehlung zur Änderung des BNatSchG
22:00 Uhr
und der Einführung von „Lex-Wolf“ !!! Sowohl der Umwelt- als auch der
Agrarausschuss
empfehlen
wider
jeder
Hoffnung
und
Erwartung
die
Ablehnung
auf
Grund
von
erheblichen
Widersprüchen
zu
europäischem
Natur- und Artenschutzrecht - ABER…!!
Offenbar
zeigen
unsere
Bemühungen
nun
vielleicht
doch
Wirkung.
Zumindest
im
Umwelt-
als
auch
im
Agrarausschusses
des
Bundesrates.
Wider
jeder
Hoffnung
und
Erwartung,
empfehlen
beide
Gremien
die
Änderung
des
jetzigen
BNatSchG und damit die Einführung der Katastrophe „LEX - WOLF“
NICHT!!!
Liest
man
das
Dokument
(Drucksache
26/1/20)
,
welches
bereits
offensichtlich
am
03.02.20
beschlossen
wurde,
hat
man,
habe
ich
das
Gefühl
eines
Dejavus
in
Bezug
auf
die
dort
ausgeführten
Argumentationen
zur
Entscheidung
gegen
die
Änderung des BNatSchG und gegen die Einführung von „LEX-Wolf“!
Wie
oft
haben
wir,
habe
ich
exakt
diese,
jetzt
auch
in
der
Empfehlung
angeführten
Argumente
und
Argumentationsketten,
gegenüber
jedweder
politischen
Couleur
immer
und
immer
wieder
beharrlich
vorgetragen
und
mit
Fakten
untermauert?
Monate
und
Jahre
sind
es
nun
mittlerweile
geworden!
Und
jetzt,
aber
nur
vielleicht,
scheint
die
Erkenntnis
in
der
Politik
durchzusintern
und
sich
zu
manifestieren.
Oder
ist
es
doch
nur
wieder
Augenwischerei
für
ein
scheindemokratisches
Unrechtsverfahren,
dienend
als
Fundament
für
ein
vorsätzliches
Artenschutzverbrechen?!
Immerhin,
selbst
die
Ausschüsse
ziehen
für
die
Untermauerung
Ihrer
Negativempfehlung
eindeutig
das
Grundsatzurteil
des
EuGH
vom
10.
Oktober
2019
heran.
Sie
stellen
selbst
unmissverständlich
klar,
dass
eine
Änderung
des
BNatSchG
und
eine
Etablierung
von
„Lex-Wolf“
und
der
daraus
resultierende
Umgang
mit
dem
Wolf
eindeutig
gegen
EU-Recht
in
weiten
Teilen
verstößt
und
damit
rechtswidrig
ist.
(
Urteil-EuGH
)
!!
Für
mich
ein
klares Dejavu meiner bisherigen Bemühungen und Arbeit für den Wolf!!
Damit
sollte
die
Entscheidung
des
Bundesrates
dann
aber
doch
eigentlich
nur
noch in eine Richtung gehen können
- KEINE ÄNDERUNG DES BNatSchG und KEIN „LEX-WOLF“!
ABER,
freuen
wir
uns
nicht
zu
früh
-
denn
der
Teufel
ist
ein
Eichhörnchen
und
wir
haben
es
schließlich
mit
der
widerwärtigsten
Sorte
Wolfsgegner
zu
tun
-
Lobby-
Politikern!
Und
diese
sitzen
auch
in
den
Ausschüssen
und
so
lautet
nämlich
das
Finalergebnis
als
Empfehlung
an
den
Bundesrat
sinngemäß:
„Trotz
der
Feststellung
von
Nichtkonformität
mit
EU-Recht,
also
Rechtswidrigkeit,
empfehlen
beide
Ausschüsse
dem
Plenum
das
Gesetz
zu
billigen
und
zu
einer
begleitenden
Entschließung“!!
Das
muss
man
mal
auf
sich
wirken
lassen.
Zusätzlich
schwebt
dann
noch
die
Frage
im
Raum,
inwieweit
der
Bundestag
dann
wieder
die
Entscheidung
des
Bundesrates
in
Bezug
auf
dieses
sogenannte
„Einspruchsgesetz“
„überstimmen“
und
damit
kippen
kann…
…wenn
der
Bundesrat
doch
Einspruch
erheben
sollte?!
Frei
nach
dem
Motto
„Wir
machen
es
trotzdem,
tote
Wölfe
gefallen
uns
besser“!
Wo
ist
da
bitte
dann
die
rechtliche
Kontrolle?
In
Anbetracht
des
also
jetzt
veröffentlichten,
zunächst
erfreulich
konträr
wirkenden
und
unerwarteten
Ausschussergebnisses
zum
bisher
bekannten
Antiwolfsstatus
des
Polit-Molochs,
der
dann
doch
wieder
in
der
„Endempfehlung“
für
das
Plenum
aufploppt,
erwarten
wir
nunmehr
mit
noch
größerer
Spannung
den
14.02.2020
und
die
Entscheidung
des
Bundesrates!!
Und
vor
allem,
das
„Danach…“
Vorsätzliches
kriminelles
Handeln
-
politisch
gewollt
?
Oder
doch
endlich
Einsicht
und
innovativer
Herdenschutz
samt
eines
echten Miteinanders von Wolf und Mensch?
Wir werden sehen und wir werden entsprechend Handeln!
Denn wir sind da!!!
Hier der LINK zum Empfehlungsdokument der Ausschüsse.
(Drucksache 26/1/20)
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
10.02.2020
Gemeinsame Aktion gegen die staatlich anvisierte rechtswidrige
18.00 Uhr
„Wolfsabschlachtlizenz - Lex-Wolf“ !!!
Artenschutz-Wolf und das „Wolf-Informations- und Schutz-Zentrum-Vechta e. V.
W-I-S-Z-V“
kontaktieren
erneut
den
Bundesrat,
der
am
14.02.2020
über
das
unheilvolle
„Lex-Wolf“
befinden
soll.
Dieses
hohe
Politgremium
wurde
von
einem
Umweltausschuss
in
dieser
Angelegenheit
beraten,
dessen
Vorsitz
der
Umweltminister
des
Landes
Niedersachen
inne
hatte
-
unser
schießwütiger
OLAF LIES (SPD) himself!
Als
Ankläger,
Richter
und
wohl
auch
gerne
selbst
als
Henker
der
Wölfe,
ist
er,
selbst
Weidetierhalter,
in
der
Wolfsfrage
wohl
mehr
als
befangen
um
als
beratendes
Mitglied
oder
gar
als
Vorsitzender
in
einem
solchen
Ausschuss
mitzuwirken.
Ein
beispielloser
Affront!
Ein
beratender
Ausschuss
sollte
immer
aus
echten
Experten
/
hier
Wissenschaftlern
bestehen,
da
er
Objektivität
gewährleisten
muss.
Interessenverbände
oder
wie
hier
Lobbypolitiker,
haben
da
keinen
Platz!
Vor
allem
dann,
wenn
man
Lies
sein
wahnhaftes
Zwangsjagdverhalten
und
damit
illegales
Abschussvorhaben
den
Rodewalder
Leitrüden
betreffend
betrachtet.
Von
Objektivität
in
der
Beratung
war
man
auch
im
Bundestag,
als
es
um
den
Beschluss
des
Gesetzes
ging
meilenweit
entfernt.
Denn
die
meisten,
dafür
geladenen
sogenannten
„Experten“
waren
in
ihrer
Auffassung
und
Meinung
zu
diesem
Thema
von
vornherein
„Contra-Wolf“
eingestellt.
Daher
sollte
nochmals
den
einzelnen
Mitgliedern
des
Bundesrates
anhand
der
durch
uns
seit
2018
übersandten
Unterlagen
verdeutlicht
werden,
dass
es
nach
derzeitiger
Rechtslage
keine
Änderung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
bedarf.
Und
damit
auch
nicht
eines
„Lex-Wolf“
welches
EU-Recht
und
damit
auch
den
Artenschutz
beim
Wolf
mit
Füßen
tritt
und
die
erneute
Ausrottung
der
Wölfe
in
Deutschland einläutet.
Das
ist
MORD!
Ich
bin
mir
durchaus
bewusst,
dass
im
juristischen
Sinne
hier
dieser
Ausdruck
falsch
gewählt
ist,
da
Tiere
nach
wie
vor
im
deutschen
„Recht“
NUR
als
SACHE
gelten.
Und
gerade
deswegen,
wähle
ich
hier
den
Begriff
MORD
dennoch,
denn
es
handelt
sich
um
eine
so
perverse
Auffassung
und
Haltung
dem
Leben/den
Lebewesen
gegenüber,
die
jeder
Beschreibung
spottet.
Sachen
und
Gegenständen,
wie
einem
Stuhl,
einem
Haus,
einer
Lampe,
einer
Straße,
kann
man
wohl
kaum
Empfindungen
zuordnen,
wie
Freude,
Leid,
Angst,
Hunger,
Schmerz,
Trauer
etc.
man
kann
bei
ihnen
wohl
kaum
Empathie,
Intelligenz oder Sozialverhalten, enges Familienleben erkennen.
All
das
und
viel
mehr
habe
ich
bei
Wölfen
aber
gesehen
und
erlebt
-
bei
Lebewesen
also,
welche
unser
Rechtssystem
jedoch
NUR
als
„Sache“
betrachtet
und
damit
zu
einer
solchen,
Kraft
souveräner
Arroganz,
degradiert!
Die
Selbstherrlichkeit
und
-sucht
des
Menschen
ist
an
Perversität
und
Grenzenlosigkeit
nicht
zu
übertreffen
-
diese
hochintelligenten
Geschöpfe
mit
toten
Gegenständen
gleichzusetzen…!
Wer
gibt
uns
das
Recht?!
Daher
aber
rührt
dann
wahrscheinlich
„Lex-Wolf“,
damit
man
Wölfe
ungestraft
erschießen
und
somit
mit
toten
Dingen
vergleichbar
machen
kann.
Keine
Schuldgefühle,
wenn man eine „Sache“ killt! Perverse und bösartige Politik!
Gleiches
gilt
im
Übrigen
auch
für
die
armen
Kreaturen,
welche
in
der
Massentierhaltung
dem
eigenen
Tode
entgegen
vegetieren
unter
z.
T.
grausamsten
Bedingungen.
Dies
mal
so
nebenbei
erwähnt!
Und
die
Lobby
lacht!
Hier
eine
Auswahl
der
von
uns
übersandten
Dokumente
für
den
Bundesrat
zur
Erinnerung, als PDF-Dateien:
01_Anschreiben an den Bundesrat von Artenschutz-Wolf und W-I-S-Z-V
02_E-Mail an den Bundesrat vom 15.10.2018 - Artenschutz-Wolf
03_E-Mail an den Bundesrat vom 03.11.2018 - W-I-S-Z-V
04_Web-Post des W-I-S-Z-V vom 20.12.2019 - W-I-S-Z-V
05_E-Mail an den Bundesrat vom 29.01.2019 - Artenschutz-Wolf
Die
Ausführungen
des
W-I-S-Z-V
zu
dieser
Aktion
finden
Sie
hier
unter
diesem
LINK - NEUIGKEITEN
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
05.02.2020
Umweltminister Lies versteckt die erneute Abschussverlängerung für den
11:00 Uhr
Rodewalder Leitwolf mittlerweile hinter den sogenannten FAQ´s !!!
Das
Handeln
von
Niedersachsens
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
in
Sachen
Wolf
wird
immer
erbärmlicher.
Wenn
es
denn
dafür
überhaupt
noch
eine
Steigerungsmöglichkeit gibt…
…ER findet sie!!!
Die
erneute
Verlängerung
der
rechtswidrigen
Abschussverfügung
für
den
Rodewalder
Leitwolf
jetzt
gültig
bis
zum
29.02.2020,
findet
sich
nicht
mehr
wie
bisher
unter
den
Pressemitteilungen
des
UMs,
sondern
jetzt
VERSTECKT
unter
Punkt 13
der sogenannten
FAQs
. Feigheit also auch noch!!
Hier
ein
Screenshot
vom
„Hinweis“
der
nur
aus
einem
einzigen
Satz
besteht.
Zusätzlich
noch
der
Link
zur
Quelle:
Seite
des
UMs
in
Bezug
auf
häufig
gestellte
Fragen zum Wolf.
FAQs - WOLF.
Screenshot der Meldung:
„Quelle UM FAQs zum Wolf“ UM Niedersachsen“
Noch Fragen?!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
30.01.2020
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) „seziert und
21:45 Uhr
demontiert“ juristisch akribisch in einer 33-seitigen Stellungnahme die
thüringische
Abschussgenehmigung
für
die
Ohrdrufer
Fähe
GW267f
als
RECHTSWIDRIG!!
Die
Stellungnahme
der
„DJGT“
zur
Abschussgenehmigung
des
thüringischen
Umweltministeriums
ist
vernichtend.
Liest
man
dieses
geradezu
chirurgisch-
präzise
juristisch
breitest
aufgefächerte
Dokument,
so
wird
schnell
deutlich,
„Lex-Wolf“
hat
bereits
vor
seinem
rechtswidrigen
Erlass
Einzug
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
gehalten.
Zumindest
in
Thüringen
offen
zu
Tage
tretend
in
allen
Einzelheiten.
Hier
der
LINK
zur
Stellungnahme
der
„DJGT“
zur
„Ausnahmeabschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe!“
Nicht
nur
die
Ohrdrufer
Wölfin
soll
demnach
der
rechtswidrigen
Abschussgenehmigung
zum
Opfer
fallen,
nein
gleichzeitig
ruft
die
thüringische
Umweltministerin
(und
dies
ebenso
völlig
unbegründet)
zum
Abschuss
des
Gefährten der Fähe, dem Rüden GW1264m auf.
Erweitert
wird
die
Verwerflichkeit
dahingehend,
dass
die
Formulierung
für
den
Abschuss
jeden
x-beliebigen
Wolf
im
Gebiet
im
wahrsten
Sinne
des
Wortes
treffen
kann,
solange
der
Tod
der
Fähe
GW267f
nicht
einwandfrei
(z.
B.
durch
Genetik) nachgewiesen wird. Das ist „LEX-WOLF“ in Reinkultur!
Die
Krönung
dieses
kriminellen
Politstückes,
dass
Sahnehäubchen
sozusagen,
ist
dann
aber,
dass
dieses
Tötungsvorhaben
teils
explizites
FFH-Gebiet
betrifft,
welches
zum
Streifgebiet
der
Wölfin
gehört.
Der
Status
des
Wolfes,
nicht
nur
als
streng
geschützte
Art
im
Sinne
des
BNatSchG
sondern
zusätzlich
auch
als
prioritäre
Art
in
dem
vorliegenden
ausgewiesenen
FFH-Gebiet
wird
komplett
seitens der Politik missachtet u.s.w.. Die Liste der Verfehlungen ist lang.
Alles
was
der
EuGH
im
vergangenen
Oktober
in
seinem
Grundsatzurteil
(hier
noch
mal
der
LINK:
Urteil-EuGH)
zu
Ausnahmegenehmigungen
zum
töten
von
Wölfen
ganz
unmissverständlich
formulierte
wie
z.
B.
notwendige
wissenschaftlich
geführte
Individualnachweise,
findet
in
Thüringen
keine
Anwendung.
Der
„DJGT“
bezieht
dies
Urteil
explizit
nochmals
mit
in
seine
Stellungnahme
ein.
Das
Handeln
der
thüringischen
Landesregierung
in
Gestalt
des Umweltministeriums ist somit, wen wundert es, komplett rechtswidrig.
DAS, DASS IST „LEX-WOLF“, „LEX-KRIMINELL“ IN REINKULTUR!
Wo ist jetzt also hier die Rechtsstaatlichkeit?!
Lesen Sie unbedingt die grandiose
Stellungnahme der „DJGT“
„LEX-WOLF“
darf
niemals
den
Bundesrat
passieren!!!
Dies
wird
hier
eindeutig
bis ins Kleinste belegt!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
29.01.2020
„Lex-Wolf“ ist ein vorsätzliches Verbrechen am Artenschutz und am Wolf!
20:15 Uhr
Offenes Anschreiben von Artenschutz-Wolf an den Bundesrat und den
Umweltausschuss des Bundesrates.
Artenschutz-Wolf fordert mit heutigem Datum den Bundesrat auf:
„Unterbinden Sie Lex-Wolf und damit das Verbrechen am Artenschutz
und am Wolf“
Die
von
der
Bundesregierung
mehrheitlich
verabschiedete
Gesetzesvorlage
„Lex-Wolf“,
die
eine
Änderung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
u.
a.
dahingehend
vorsieht,
dass
Wölfe
auch
Rudelweise
erschossen
werden
können,
muss
jetzt
noch
den
Bundesrat
passieren.
Dies
dürfte
allerdings
nur
eine
pro
forma-Angelegenheit
sein,
schaut
man
sich
allein
an,
wer
im
Umweltausschuss
des Bundesrates den Vorsitz hat.
Kein
geringerer,
als
der
Umweltminister
des
Landes
Niedersachsen
Olaf
Lies
(SPD),
der
seit
über
einem
Jahr
in
wahnwitziger
Manier
rechtswidrig
versucht
den
Leitrüden
des
Rodewalder
Rudels
erschießen
zu
lassen
und
dafür
Steuergelder
in
immensen
Summen
verschwendet,
anstatt
sie
in
innovativen
Herdenschutz zu investieren.
Weiterhin
befinden
sich
10
Personen
in
diesem
Ausschuss,
die
der
Fraktion
der
„Grünen“
angehören.
Deren
Umweltminister
in
Schleswig-Holstein
und
Thüringen
haben
sich
ebenso
wie
Minister
Lies
durch
Wolfstötungsabsichten
schon
massiv
hervor
getan.
Man
fragt
sich
wirklich
wofür
die
Grünen
antreten
und
ob
sie
dies
selbst
noch
wissen?!
Gehört
es
jetzt
zum
Partei-
(rahmen)programm
dieser
Fraktion,
den
Artenschutz
mit
samt
dem
Wolf
als
Opfer zu Grabe zu tragen?
Am
30.01.20
findet
jedenfalls
eine
Vorabstimmung
zum
geplanten
illegalen
„Wolfs-overkill“
in
eben
diesem
Umweltausschuss
statt.
Hässliche
historische
Gedanken
beschleichen
mich
dabei
(MT06).
Die
eigentliche
Abstimmung
im
Bundesrat selbst, erfolgt dann mutmaßlich am 14.02.20.
Der
Bundesrat
hat
die
Möglichkeit
dieses
gegen
EU-Recht
unsäglich
verstoßende
rechtswidrige
Machwerk
noch
zu
kippen
und
den
Massenmord
an
der
eigentlich
höchstmöglich
geschützten
Art
dem
„Wolf“
zu
verhindern.
Artenschutz-Wolf
und
seine
Unterstützer
setzen
alles
daran,
dass
dieses
Gesetz
nicht
die
Realität
erreicht.
Sollte
dies
doch
geschehen,
so
sieht
sich
die
Bundesrepublik
Deutschland
nicht
nur
wieder
EU-Vertragsverletzungsverfahren
gegenüber
sondern
auch
einem
massiven
Widerstand
seitens
derer
die
für
einen
rechtmäßigen
Umgang
mit
dem
Wolf
einstehen.
Für
ein
Miteinander
von
Mensch
und Wolf nach jetzigem Recht!
Das offene Anschreiben von Artenschutz-Wolf finden Sie hier unter diesem Link:
2020-01-29_ASW - Bundesrat - Lex.Wolf_final.pdf
oder unter der Rubrik
Sonstiges - Downloads
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„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf