*** NEWS ***24.02.2020 Proklamierte Selbstjustiz - Bauernbürgerwehr will Wölfe erschiessen! *** 14.02.20 Bundesrat winkt rechtswidriges "Lex-Wolf" durch!" *** 10.02.20 Zeichen und Wunder ?! - Umwelt- u. Agrarausschuss d. Bundesrat empfehlen die Ablehnung der Änderung des BNatSchG sowie Lex-Wolf *** 10.02.20 Aktion - Artenschutz-Wolf und W-I-S-Z-V fordern gemeinsam vom Bundesrat eindringlich "Lex-Wolf" zu kippen! *** 05.02.20 Erbärmlich! UM Nds. VERSTECKT jetzt die erneute Abschussverfügung f. den Rodewalder Wolf unter den FAQs *** ***
24.02.20 Proklamierte Selbstjustiz miefig aus mentaler Käfighaltung direkt vom 20:00 Uhr deutschen Bauernhof - Landwirte wollen als illegale Bürgerwehr gegen Wölfe vorgehen - sie sogar selbst erschiessen! Wenn politische Unfähigkeit und Dummheit sowie vorsätzlich illegales Handeln offenbar in unserem Rechtssystem Einzug zumindest beim Artenschutz und Wolf halten soll / hält… …dann darf man sich nicht über illegale, armselige Gedankengänge und Aussagen wundern, die bei einfachen Gemütern zu Tage treten und offenkundig Schule machen. Wen wundert es, haben Sie doch, was rechtswidriges Handeln und Verhalten beim Artenschutz und Umgang mit dem Wolf anbelangt doch ein leuchtendes Negativbeispiel in höchster Position als Vorbild! Unseren schießwütigen „Umweltminister“ und Artenschutzignoranten Olaf Lies (SPD) aus Hannover sowie diverse andere gleichgesinnte Artenschutzkatastrophen (UM Albrecht, BUM Svenja Schulze - LexWolf, etc.). Zum Sachverhalt: Nachdem im Raum Uelzen (Suderburg/Bahnsen) zwei trächtige Mutterschafe eventuell von Wölfen in der Nacht zum 20.02.20 gerissen wurden, erklären sich dortige Tierhalter gemeinsam dahingehend solidarisch, konsequent gegen Wölfe in der Region, in Wildwest-Manier vorgehen zu wollen. Unter anderem mit der Gründung einer „Bürgerwehr“?!! Zitiert wird hierzu von den Medien explizit ein Landwirt aus Bahnsen - sinngemäß mit den Worten: Wenn es nicht anders geht, dann wird geschossen . Die Politik hat ja schließlich den Abschuss der „Raubtiere“ erleichtert.“ Verstanden haben diese Leute mit einer solch kruden Auffassung der Sachlage jedenfalls gar nichts! Aber daraus resultierend, wollen diese „ruralen Einfaltspinsel“ nun als Bürgerwehrmob illegal zum Gewehr greifen und Wölfe töten!! Da muss man sich allen Ernstes die Fragen stellen: Ist da noch irgendwo zumindest ein klitze, klitzekleines bisschen an Restlicht in der obersten Körperregion? Oder Brennt denen einfach nur der Weidezaun und zwar komplett? Selbstjustiz?!? Und das, zusätzlich fußend auf einem rechtswidrigen Gesetzesentwurf, der in weiten Teilen gegen EU-Recht verstößt und der bisher noch nicht mal zum illegalen Gesetz wurde? Lassen Sie sich folgendes gesagt sein meine Herrschaften: „Wildgewordene „Old Shaterhands“ müssen ihre „Bärentöter“ - Verzeihung „Wolfstöter“ und auch die Henrystutzen schön im Futteral lassen und zwar ganz gepflegt und ausnahmslos unbenutzt! Ein Abschussvorhaben wie hier angekündigt wird (u.a. auch ein öffentliche Aufruf zu einer Straftat § 111 StGB), ist eindeutig, sowohl nach bisherigem Artenschutzrecht, als auch dem evtl. neuen Artenschutz- Unrecht „Lex-Wolf“ eine Straftat - und wird bestraft!!! Ich fasse es auch gern noch einmal für Sie extra in einfache,   verständlich e Worte: „Ballernde Bauern in Selbstjustiz? IST NICHT! - Weil Straftat!!!“ Laut Bericht waren die beiden gerissenen Schafe hinter einem 90 cm hohen Elektrozaun gesichert. Gesichert? Hat die ach so „verantwortungsbewußten“ (Vorsicht, Sarkasmus) Weidetierhalter denn von offizieller Seite niemand dahingehend beraten, dass 1,20 m Zaunhöhe mit zusätzlicher, stromführender Litze on Top + Flatterband bereits seit langem angesagt ist? Und was ist mit einem stromführenden Untergrabeschutz? War überhaupt Strom auf dem 90 cm Zaun? Und wenn ja, wie stark war die Spannung? War sie auf dem gesamten Zaun? Fragen über Fragen. Und ob es überhaupt ein Wolf oder Wölfe waren, dass müssen die genommenen DNA-Proben erst zeigen. Immerhin, das wurde veranlasst! Bravo Minister Lies! Hier haben Sie ein erstes, perfektes Beispiel von direkter Auswirkung IHRES eigenen Versagens. Dafür was IHR rechtswidriges Handeln beim Umgang mit dem Wolf bei offenbar simplen Gemütern verursacht und auslöst! DARAN TRAGEN SIE UND IHRESGLEICHEN ALLEINIG DIE SCHULD! Sie setzen Ihren rechtswidrigen Irrweg wider besseren Wissens weiterhin in Ihrer unnachahmlich ignoranten Art fort! In gewohnter Manier als ein egomanisch lobbyistischer Schandfleck im Amt eines Umweltministers und damit als eklatant realitätsverkennende Bedrohung für den Natur- und Artenschutz beim Wolf! Zum Thema gibt es zwei Artikel. Einmal als LINK in der „az-online“ und auch der NDR berichtet darüber. LINK NDR-Bericht . „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 14.02.2020 Bundesrat winkt vorsätzlich rechtswidriges „Lex-Wolf“ einfach durch - 21:00 Uhr Eine politische Demontage der Rechtsstaatlichkeit zu Lasten des Wolfes und des Artenschutzes in der Bundes - Bananen - Republik Deutschland. Unfassbar, aber nicht unerwartet ist die Passage des gegen vorrangiges EU- Recht verstoßenden und damit rechtswidrigen „Lex-Wolf“ durch den Bundesrat. Fassungslos macht dabei nur, das eines unserer höchsten verfassunggebenden Organe - der Bundesrat, sich in vollem Bewusstsein der Rechtswidrigkeit großer Teile dieses Gesetzes und damit auch im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns dafür entscheidet. Mehrfach wurden die Politiker von vielen Seiten darüber informiert. Nicht zuletzt durch Artenschutz-Wolf oder das W-I-S-Z-V. Selbst der eigene beratende Umwelt- (Vorsitz Olaf Lies) und Agrarausschuss des Bundesrates haben darauf eindeutig hingewiesen - allerdings dann mit der Empfehlung, dem Gesetz trotzdem zuzustimmen (Warum? Siehe Vorsitz). Ein vorsätzlich öffentlicher Aufruf zum Rechtsbruch nach § 111 StGB nach meiner Rechtsauffassung. Und ein verfassunggebendes Organ folgt willenlos?! Wir werden sehen! Der Bundesrat hat sich damit mehrheitlich vor den Karren eines vorsätzlich rechtswidrig und damit kriminell agierenden niedersächsischen Umweltministers / Olaf Lies (SPD) spannen lassen! Vor den Karren eines „Artenschutzverräters“ geprägt von einer ignoranten Selbstherrlichkeit, -gefälligkeit und -gerechtigkeit die man nur noch einem pathologischen Geist zuordnen kann. Die Belange und damit die Rechte des Wolfes seiner Bio- und Ökologie sowie geltendem EU-Recht nach, wurden hier nicht einmal mit in Betracht gezogen. Lediglich das aufgeblasene EGO des Menschen und seiner egomanischen Belange fand Berücksichtigung. Das sah man besonders daran, dass Lies das „Lex-Wolf“ nicht weit genug geht und dieser trübe Geist jetzt „wolfsfreie Zonen“ schaffen will. Z. B. an Deichen. Wobei er hier ganz genau weiß, dass er illegal handeln wird, da er dieses Vorhaben bereits in Brüssel im vergangen Jahr mit seinem Todeszwilling dem UM von SH Jan Philipp Albrecht vorgetragen und dafür ein klares NEIN und eine mächtige Klatsche von der EU dafür kassiert hat. „Der Wolf soll nur da leben, wo SIE ihn dulden! Merken diese „Menschen“ eigentlich noch irgendwas? Diese Entscheidung heute und das gesamte „Lex-Wolf“ ist eine Sauerei sondergleichen. Aber diese Sauerei wird nicht unbeantwortet bleiben! Rechtsbruch ist strafbar! Und Deutschland riskiert hohe Strafen aus „Vertragsverletzungsverfahren“. Und der Widerstand der Wähler und Artenschutz- bzw. Wolfsfreunde ist groß. Dies sollte die Politik nicht unterschätzen. Auch darauf haben wir mehrfach hingewiesen. Und jeder kann gegen diesen Politirrsinn jetzt schon seinen Beitrag leisten. Eine Möglichkeit ist die Beschwerde direkt bei der europäischen Union. Diese findet Ihr/ Sie hier unter nachstehendem LINK: Beschwerdemöglichkeit bei der europäischen Union Es darf und wird nicht sein, dass der Wolf durch politischen Irrsinn wieder ausgerottet, das statt im Falle des… die verursachenden Einzeltiere ganze Rudel geschossen werden und das auch bei Belangen von Hobbyhaltern. Zumal die Weidetierhalter nicht in die Pflicht genommen werden ihre Herden zu schützen. Haben sie bisher ja auch nicht! Siehe Rodewald bis heute! Also da bleibt alles beim alten, denn „Wir wollen uns nicht ändern!“ Nicht mit uns! Wer sich den Redebeitrag (der einzige zum Thema) vom Lies antun möchte, kann dies unter nachstehendem Link. Unterhalb des Videobereiches auf Video 12 / 53 blättern und gern im freien Schwall erbrechen! Bundesrat-LINK „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 10.02.2020 Zeichen und Wunder ?! KEINE Empfehlung zur Änderung des BNatSchG 22:00 Uhr und der Einführung von „Lex-Wolf“ !!! Sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss empfehlen wider jeder Hoffnung und Erwartung die Ablehnung auf Grund von erheblichen Widersprüchen zu europäischem Natur- und Artenschutzrecht - ABER…!! Offenbar zeigen unsere Bemühungen nun vielleicht doch Wirkung. Zumindest im Umwelt- als auch im Agrarausschusses des Bundesrates. Wider jeder Hoffnung und Erwartung, empfehlen beide Gremien die Änderung des jetzigen BNatSchG und damit die Einführung der Katastrophe „LEX - WOLF“ NICHT!!! Liest man das Dokument (Drucksache 26/1/20) , welches bereits offensichtlich am 03.02.20 beschlossen wurde, hat man, habe ich das Gefühl eines Dejavus in Bezug auf die dort ausgeführten Argumentationen zur Entscheidung gegen die Änderung des BNatSchG und gegen die Einführung von „LEX-Wolf“! Wie oft haben wir, habe ich exakt diese, jetzt auch in der Empfehlung angeführten Argumente und Argumentationsketten, gegenüber jedweder politischen Couleur immer und immer wieder beharrlich vorgetragen und mit Fakten untermauert? Monate und Jahre sind es nun mittlerweile geworden! Und jetzt, aber nur vielleicht, scheint die Erkenntnis in der Politik durchzusintern und sich zu manifestieren. Oder ist es doch nur wieder Augenwischerei für ein scheindemokratisches Unrechtsverfahren, dienend als Fundament für ein vorsätzliches Artenschutzverbrechen?! Immerhin, selbst die Ausschüsse ziehen für die Untermauerung Ihrer Negativempfehlung eindeutig das Grundsatzurteil des EuGH vom 10. Oktober 2019 heran. Sie   stellen   selbst   unmissverständlich klar,   dass   eine   Änderung   des   BNatSchG   und   eine   Etablierung   von   „Lex-Wolf“ und   der   daraus   resultierende   Umgang   mit   dem   Wolf   eindeutig   gegen   EU-Recht in   weiten Teilen   verstößt   und   damit   rechtswidrig   ist. ( Urteil-EuGH ) !! Für mich ein klares Dejavu meiner bisherigen Bemühungen und Arbeit für den Wolf!! Damit sollte die Entscheidung des Bundesrates dann aber doch eigentlich nur noch in eine Richtung gehen können - KEINE ÄNDERUNG DES BNatSchG und KEIN „LEX-WOLF“! ABER, freuen wir uns nicht zu früh - denn der Teufel ist ein Eichhörnchen und wir haben es schließlich mit der widerwärtigsten Sorte Wolfsgegner zu tun - Lobby- Politikern! Und diese sitzen auch in den Ausschüssen und so lautet nämlich das Finalergebnis als Empfehlung an den Bundesrat sinngemäß: „Trotz der Feststellung von Nichtkonformität mit EU-Recht, also Rechtswidrigkeit, empfehlen beide Ausschüsse dem Plenum das Gesetz zu billigen und zu einer begleitenden Entschließung“!! Das muss man mal auf sich wirken lassen. Zusätzlich schwebt dann noch die Frage im Raum, inwieweit der Bundestag dann wieder die Entscheidung des Bundesrates in Bezug auf dieses sogenannte „Einspruchsgesetz“ „überstimmen“ und damit kippen kann… …wenn der Bundesrat doch Einspruch erheben sollte?! Frei nach dem Motto „Wir machen es trotzdem, tote Wölfe gefallen uns besser“! Wo ist da bitte dann die rechtliche Kontrolle? In Anbetracht des also jetzt veröffentlichten, zunächst erfreulich konträr wirkenden und unerwarteten Ausschussergebnisses zum bisher bekannten Antiwolfsstatus des Polit-Molochs, der dann doch wieder in der „Endempfehlung“ für das Plenum aufploppt, erwarten wir nunmehr mit noch größerer Spannung den 14.02.2020 und die Entscheidung des Bundesrates!! Und vor allem, das „Danach…“ Vorsätzliches kriminelles Handeln - politisch gewollt ? Oder doch endlich Einsicht und innovativer Herdenschutz samt eines echten Miteinanders von Wolf und Mensch? Wir werden sehen und wir werden entsprechend Handeln! Denn wir sind da!!! Hier der LINK zum Empfehlungsdokument der Ausschüsse. (Drucksache 26/1/20) „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 10.02.2020 Gemeinsame Aktion gegen die staatlich anvisierte rechtswidrige 18.00 Uhr „Wolfsabschlachtlizenz - Lex-Wolf“ !!! Artenschutz-Wolf und das „Wolf-Informations- und Schutz-Zentrum-Vechta e. V. W-I-S-Z-V“ kontaktieren erneut den Bundesrat, der am 14.02.2020 über das unheilvolle „Lex-Wolf“ befinden soll. Dieses hohe Politgremium wurde von einem Umweltausschuss in dieser Angelegenheit beraten, dessen Vorsitz der Umweltminister des Landes Niedersachen inne hatte - unser schießwütiger OLAF LIES (SPD) himself! Als Ankläger, Richter und wohl auch gerne selbst als Henker der Wölfe, ist er, selbst Weidetierhalter, in der Wolfsfrage wohl mehr als befangen um als beratendes Mitglied oder gar als Vorsitzender in einem solchen Ausschuss mitzuwirken. Ein beispielloser Affront! Ein beratender Ausschuss sollte immer aus echten Experten / hier Wissenschaftlern bestehen, da er Objektivität gewährleisten muss. Interessenverbände oder wie hier Lobbypolitiker, haben da keinen Platz! Vor allem dann, wenn man Lies sein wahnhaftes Zwangsjagdverhalten und damit illegales Abschussvorhaben den Rodewalder Leitrüden betreffend betrachtet. Von Objektivität in der Beratung war man auch im Bundestag, als es um den Beschluss des Gesetzes ging meilenweit entfernt. Denn die meisten, dafür geladenen sogenannten „Experten“ waren in ihrer Auffassung und Meinung zu diesem Thema von vornherein „Contra-Wolf“ eingestellt. Daher sollte nochmals den einzelnen Mitgliedern des Bundesrates anhand der durch uns seit 2018 übersandten Unterlagen verdeutlicht werden, dass es nach derzeitiger Rechtslage keine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bedarf. Und damit auch nicht eines „Lex-Wolf“ welches EU-Recht und damit auch den Artenschutz beim Wolf mit Füßen tritt und die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland einläutet. Das ist MORD! Ich bin mir durchaus bewusst, dass im juristischen Sinne hier dieser Ausdruck falsch gewählt ist, da Tiere nach wie vor im deutschen „Recht“ NUR als SACHE gelten. Und gerade deswegen, wähle ich hier den Begriff MORD dennoch, denn es handelt sich um eine so perverse Auffassung und Haltung dem Leben/den Lebewesen gegenüber, die jeder Beschreibung spottet. Sachen und Gegenständen, wie einem Stuhl, einem Haus, einer Lampe, einer Straße, kann man wohl kaum Empfindungen zuordnen, wie Freude, Leid, Angst, Hunger, Schmerz, Trauer etc. man kann bei ihnen wohl kaum Empathie, Intelligenz oder Sozialverhalten, enges Familienleben erkennen. All das und viel mehr habe ich bei Wölfen aber gesehen und erlebt - bei Lebewesen also, welche unser Rechtssystem jedoch NUR als „Sache“ betrachtet und damit zu einer solchen, Kraft souveräner Arroganz, degradiert! Die Selbstherrlichkeit und -sucht des Menschen ist an Perversität und Grenzenlosigkeit nicht zu übertreffen - diese hochintelligenten Geschöpfe mit toten Gegenständen gleichzusetzen…! Wer gibt uns das Recht?! Daher aber rührt dann wahrscheinlich „Lex-Wolf“, damit man Wölfe ungestraft erschießen und somit mit toten Dingen vergleichbar machen kann. Keine Schuldgefühle, wenn man eine „Sache“ killt! Perverse und bösartige Politik! Gleiches gilt im Übrigen auch für die armen Kreaturen, welche in der Massentierhaltung dem eigenen Tode entgegen vegetieren unter z. T. grausamsten Bedingungen. Dies mal so nebenbei erwähnt! Und die Lobby lacht! Hier eine Auswahl der von uns übersandten Dokumente für den Bundesrat zur Erinnerung, als PDF-Dateien: 01_Anschreiben an den Bundesrat von Artenschutz-Wolf und W-I-S-Z-V 02_E-Mail an den Bundesrat vom 15.10.2018 - Artenschutz-Wolf 03_E-Mail an den Bundesrat vom 03.11.2018 - W-I-S-Z-V 04_Web-Post des W-I-S-Z-V vom 20.12.2019 - W-I-S-Z-V 05_E-Mail an den Bundesrat vom 29.01.2019 - Artenschutz-Wolf Die Ausführungen des W-I-S-Z-V zu dieser Aktion finden Sie hier unter diesem LINK - NEUIGKEITEN „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 05.02.2020 Umweltminister Lies versteckt die erneute Abschussverlängerung für den 11:00 Uhr Rodewalder Leitwolf mittlerweile hinter den sogenannten FAQ´s !!! Das Handeln von Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) in Sachen Wolf wird immer erbärmlicher. Wenn es denn dafür überhaupt noch eine Steigerungsmöglichkeit gibt… …ER findet sie!!! Die erneute Verlängerung der rechtswidrigen Abschussverfügung für den Rodewalder Leitwolf jetzt gültig bis zum 29.02.2020, findet sich nicht mehr wie bisher unter den Pressemitteilungen des UMs, sondern jetzt VERSTECKT unter Punkt 13 der sogenannten FAQs . Feigheit also auch noch!! Hier ein Screenshot vom „Hinweis“ der nur aus einem einzigen Satz besteht. Zusätzlich noch der Link zur Quelle: Seite des UMs in Bezug auf häufig gestellte Fragen zum Wolf. FAQs - WOLF. Screenshot der Meldung: „Quelle UM FAQs zum Wolf“ UM Niedersachsen“ Noch Fragen?! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 30.01.2020 Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) „seziert und 21:45 Uhr demontiert“ juristisch akribisch in einer 33-seitigen Stellungnahme die thüringische Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe GW267f als RECHTSWIDRIG!! Die Stellungnahme der „DJGT“ zur Abschussgenehmigung des thüringischen Umweltministeriums ist vernichtend. Liest man dieses geradezu chirurgisch- präzise juristisch breitest aufgefächerte Dokument, so wird schnell deutlich, „Lex-Wolf“ hat bereits vor seinem rechtswidrigen Erlass Einzug beim Umgang mit dem Wolf gehalten. Zumindest in Thüringen offen zu Tage tretend in allen Einzelheiten. Hier der LINK zur Stellungnahme der „DJGT“ zur „Ausnahmeabschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe!“ Nicht nur die Ohrdrufer Wölfin soll demnach der rechtswidrigen Abschussgenehmigung zum Opfer fallen, nein gleichzeitig ruft die thüringische Umweltministerin (und dies ebenso völlig unbegründet) zum Abschuss des Gefährten der Fähe, dem Rüden GW1264m auf. Erweitert wird die Verwerflichkeit dahingehend, dass die Formulierung für den Abschuss jeden   x-beliebigen   Wolf im Gebiet im wahrsten Sinne des Wortes treffen kann, solange der Tod der Fähe GW267f nicht einwandfrei (z. B. durch Genetik) nachgewiesen wird. Das ist „LEX-WOLF“ in Reinkultur! Die Krönung dieses kriminellen Politstückes, dass Sahnehäubchen sozusagen, ist dann aber, dass dieses Tötungsvorhaben teils explizites FFH-Gebiet betrifft, welches zum Streifgebiet der Wölfin gehört. Der Status des Wolfes, nicht nur als streng geschützte Art im Sinne des BNatSchG sondern zusätzlich auch als prioritäre Art in dem vorliegenden ausgewiesenen FFH-Gebiet wird komplett seitens der Politik missachtet u.s.w.. Die Liste der Verfehlungen ist lang. Alles was der EuGH im vergangenen Oktober in seinem Grundsatzurteil (hier noch mal der LINK: Urteil-EuGH) zu Ausnahmegenehmigungen zum töten von Wölfen ganz unmissverständlich formulierte wie z. B. notwendige wissenschaftlich geführte Individualnachweise, findet in Thüringen keine Anwendung. Der „DJGT“ bezieht dies Urteil explizit nochmals mit in seine Stellungnahme ein. Das Handeln der thüringischen Landesregierung in Gestalt des Umweltministeriums ist somit, wen wundert es, komplett rechtswidrig. DAS, DASS IST „LEX-WOLF“, „LEX-KRIMINELL“ IN REINKULTUR! Wo ist jetzt also hier die Rechtsstaatlichkeit?! Lesen Sie unbedingt die grandiose Stellungnahme der „DJGT“ „LEX-WOLF“ darf niemals den Bundesrat passieren!!! Dies wird hier eindeutig bis ins Kleinste belegt! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 29.01.2020 „Lex-Wolf“ ist ein vorsätzliches Verbrechen am Artenschutz und am Wolf! 20:15 Uhr Offenes Anschreiben von Artenschutz-Wolf an den Bundesrat und den Umweltausschuss des Bundesrates. Artenschutz-Wolf fordert mit heutigem Datum den Bundesrat auf: „Unterbinden Sie Lex-Wolf und damit das Verbrechen am Artenschutz und am Wolf“ Die von der Bundesregierung mehrheitlich verabschiedete Gesetzesvorlage „Lex-Wolf“, die eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes u. a. dahingehend vorsieht, dass Wölfe auch Rudelweise erschossen werden können, muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Dies dürfte allerdings nur eine pro forma-Angelegenheit sein, schaut man sich allein an, wer im Umweltausschuss des Bundesrates den Vorsitz hat. Kein geringerer, als der Umweltminister des Landes Niedersachsen Olaf Lies (SPD), der seit über einem Jahr in wahnwitziger Manier rechtswidrig versucht den Leitrüden des Rodewalder Rudels erschießen zu lassen und dafür Steuergelder in immensen Summen verschwendet, anstatt sie in innovativen Herdenschutz zu investieren. Weiterhin befinden sich 10 Personen in diesem Ausschuss, die der Fraktion der „Grünen“ angehören. Deren Umweltminister in Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich ebenso wie Minister Lies durch Wolfstötungsabsichten schon massiv hervor getan. Man fragt sich wirklich wofür die Grünen antreten und ob sie dies selbst noch wissen?! Gehört es jetzt zum Partei- (rahmen)programm dieser Fraktion, den Artenschutz mit samt dem Wolf als Opfer zu Grabe zu tragen? Am 30.01.20 findet jedenfalls eine Vorabstimmung zum geplanten illegalen „Wolfs-overkill“ in eben diesem Umweltausschuss statt. Hässliche historische Gedanken beschleichen mich dabei (MT06). Die eigentliche Abstimmung im Bundesrat selbst, erfolgt dann mutmaßlich am 14.02.20. Der Bundesrat hat die Möglichkeit dieses gegen EU-Recht unsäglich verstoßende rechtswidrige Machwerk noch zu kippen und den Massenmord an der eigentlich höchstmöglich geschützten Art dem „Wolf“ zu verhindern. Artenschutz-Wolf und seine Unterstützer setzen alles daran, dass dieses Gesetz nicht die Realität erreicht. Sollte dies doch geschehen, so sieht sich die Bundesrepublik Deutschland nicht nur wieder EU-Vertragsverletzungsverfahren gegenüber sondern auch einem massiven Widerstand seitens derer die für einen rechtmäßigen Umgang mit dem Wolf einstehen. Für ein Miteinander von Mensch und Wolf nach jetzigem Recht! Das offene Anschreiben von Artenschutz-Wolf finden Sie hier unter diesem Link: 2020-01-29_ASW - Bundesrat - Lex.Wolf_final.pdf oder unter der Rubrik Sonstiges - Downloads . „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
Abschussverfügung f. GW717m hinter den FAQs versteckt!
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Februar 2020