*** NEWS *** 30.06.2020 Fähe „GW954f“ alias „Gloria“ wird leben! Entnahmeantrag ist abgelehnt! EU-Recht und Herdenschutz sind maßgeblich! *** 29.06.2020__Lobbyistsche Schandmäuligkeit vereint - Lies (SPD ) und MdB Breher (CDU) geben keine Ruhe mit ihrer Kriegtreiberei gegen den Wolf! *** 12.06.2020 EuGH stärkt erneut den strengen Schutzstatus des Wolfes - Wölfe sind auch in Dörfern und Siedlungen streng geschützt *** 20.05.2020 EU-Kommission leitet Pilotverfahren zur Überprüfung deutscher Wolfsgesetzgebung ein - Massive Beschwerden führen somit zu ersten Reaktionen seitens der EU ***
30.06.2020 Fähe „GW954f“ alias „Gloria“ wird leben! Entnahmeantrag ist abgelehnt! 20:00 Uhr EU-Recht wird beachtet - Herdenschutz ist und wird gefordert! In NRW hat man es offensichtlich begriffen - lest selbst! Die Pressemitteilung des Landkreises Wesel spricht absolut für sich - und zeigt den richtigen Weg! Wie gesagt! In NRW hat man es - zumindest dort - verstanden! Dem ist nichts hinzuzufügen! Bravo! Hier der Link zur Pressemitteilung des LK - Wesel ! Hingegen schafft es unser „Matschkopfmöchtegernumweltminister“ Olaf Lies (SPD) in Niedersachsen einfach nicht, sich von seinen illegalen Wolfstötungsphantasien zu lösen und stattdessen echten Herdenschutz, als Teil des auch für Deutschland verbindlich umzusetzenden, europäischen Artenschutzrechts, in Form eines dort vorgeschriebenen umfangreichen Schutzsystems für den Wolf zu etablieren! Dieser Mann hat sich komplett in seinem Lobby- und Wolfstötungswahn verrannt! Was für ein jämmerliches Abziehbild eines Umweltministers! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 29.06.2020 Lobbyistische Schan dmäuligkeit vereint - UM Lies (SPD) und MdB Silvia 19:00 Uhr Breher (CDU) geben keine Ruhe bei Ihrer Kriegstreiberei gegen den Wolf! In zwei Printartikeln, einem dpa-Artikel in der „Mediengruppe Kreiszeitung“ vom 27.06.2020 und einem Originärartikel der „Oldenburgischen Volkszeitung“ vom 29.06.2020 zeigen beide Politiker wieder Ihre Verblendung und Uneinsichtigkeit beim Thema Wolf in Perfektion! Lobbyismus über allem! Hintergrund ist das 2 Pferde im Raum Nienburg möglicherweise vom Rodewalder Rudel gerissen wurden. Dabei ist es hier immer wieder dieselbe Leier! Tiere auf ungeschützter Weide! Das war im Bereich Rodewald seit jeher das Manko! Es fehlt auch nach wie vor an „wolfssicheren Zäunungen“! Lies kommentiert in dem Artikel in seiner unnachahmlich widerwärtigen Lobbyisten-Art den „Vorfall dahingehend: „Nun sei das Befürchtete eingetreten… der Rodewalder Rüde hat sein problematisches Jagdverhalten nicht eingestellt, sondern übt offenkundig seine Techniken zur Tötung großer Huftiere mit seinen Nachkommen weiter ein.“ Ein glatter Spitzenkandidat als Anwärter für den Preis des „Dreist-ignoranten - goldenen Vollpfostens!“ Das Beuteschema des Wolfes reicht schliesslich von der Haselmaus bis zum Elch! Wölfe zeigen ihren Jungen selbstverständlich, wie man Tiere von der Größe bishin zu der eines Elches erlegt. Das ist ein normales Verhalten, sonst könnten diese Beutegreifer wohl kaum überleben! Da sind Pferde und ihre Größe wohl kaum ein Problem und schon gar kein Problemverhalten!   Zumindest   erst   recht   dann   nicht,   wenn   sich   die   uneinsichtige tierhaltende   Landbevölkerung   in   dem   Gebiet,   nach   wie   vor   weigert,   ihre   eigenen Tiere   zu   schützen   und   sie   lieber   damit   vorsätzlich   dem   Wolf   als   „Leckerli“   auf   der Weide wie seit Jahr und Tag serviert! Sie sind offenbar nach wie vor selbst dann nicht dazu bereit, wenn man ihnen für Schutzmaßnahmen das Geld zu 100 % in den Allerwertesten verfrachtet! Schliesslich ist es ja leichter einen Wolf oder einem ganzen Rudel den Garaus mit Kugeln zu machen! Dreister gehts wohl kaum noch! Aber warum sollen diese Leute sich anders verhalten, wenn die Politik es ihnen vormacht? Beispiel Dummdreistigkeit - diese fügt Lies im selben Artikel noch wie folgt hinzu: „Nicht zuletzt durch die vielfältigen Behinderungen der Entnahme durch falsch verstandene Wolfsfreunde im letzten Jahr, konnte der Problemwolf nicht getötet werden!“ Minister Lies selbst initiierte rechtswidrige zum Glück jedoch Kraft eigener Unfähigkeit erfolglose Wolfsjagd auf den Rodewalder Rüden, der kein Problemwolf ist, kostete   den   Steuerzahler   mehr   als   eine   Million   Euro ! Das muss natürlich gerechtfertigt werden und geht am besten über das Wegschieben von Schuld - denn „Schuld sind immer die anderen“! Damit kaschiert man so schön das eigene Komplettversagen beim Thema Artenschtuz - nicht wahr Olaf!! Das kann er richtig gut der „Minister“! Dieses Totalversagen, gipfelte letztlich ja im EU-rechtswidrigen Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz „Lex-Wolf“ und dem daraus resultierenden derzeit aktuell gültigen aber EU-rechtswidrigen Bundesnaturschutzgesetz - und alles auf OIafs betreiben hin! Die Krönung - im vollen Bewußtsein um diese Rechtswidrigkeit - treibt der „Artenschutzverräter“ Lies seine genau darauf fußende neue Wolfsverordnung weiter voran. Hier hakt dann Frau Breher (CDU) lobbyistisch wolfstodgeifernd wie eh und jeh ein und fordert dem OV-Artikel nach bezugnehmend auf die beiden toten Pferde, dass: „Es könne nicht sein, dass erst im September eine „Wolfsverordnung“ erlassen werden soll - „Es reicht!“… und fordert ihre profunde Ignoranz und Unwissenheit beim Wolf herauskehrend ein Wolfsmanagement mit Regulierung des Bestandes! Frau Breher ist nach meinem Kenntnisstand Juristin! Sie weiss also sehr genau um die Rechtswidrigkeit der derzeitigen deutschen (Anti-)Wolfsgesetzgebung und der daraus von ihr propagierten Forderungen und Bestrebungen!! Dennoch treibt sie, als Lobbyistin par excellence diese Sparte natürlich mit immer neuen „Giftspritzenattacken“ gegen den Wolf ungezügelt voran. Frau Breher, Sie haben absolut Recht! Es reicht! Es    reicht    mit    solchen    Leuten    wie    Ihnen    oder    Minister    Lies    und    anderen widerwärtigen    Kriegstreibern    beim    Artenschutz! Niemand braucht und will heute noch eine solch antiquierte Reliktpolitik und solch eine widerliche Gesetzgebung die letztlich auch dem Menschen NUR SCHADEN zufügt! Geld, Frau Breher, kann man letztlich nämlich nicht fressen! Die EU hat nicht umsonst jetzt ein Pilotverfahren gegen Deutschland eingeleitet, welches u. a auch durch die Beschwerde von Artenschutz-Wolf zustande kam und welches die Überprüfung der „deutschen Rechtssprechung zum Wolf“ zum Inhalt hat! Ein Meilenstein in die richtige Richtung! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 12.06.2020 Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt erneut den strengen Schutzstatus 13:00 Uhr des Wolfes - Wölfe sind auch in Dörfern und Siedlungen streng geschützt Und wieder hat der „EuGH“ den hohen und strengen Schutzstatus des Wolfes einmal mehr in einem Urteil bekräftigt! Dieses besagt unmissverständlich: „Wölfe sind auch dann streng geschützt sind, wenn sie in Dörfer und Siedlungen kommen da auch diese zum natürlichen Lebensraum des Wolfes gehören!“ Ein erneutes aufsehenerregendes Urteil mit Semaphorencharakter PRO Artenschutz und PRO Wolf durch das oberste Gericht in Brüssel. Grund war die dort anhängige Rechtssache C-88/19 . Hintergrund dieses Verfahrens war der Fall, dass im Jahr 2016 ein Wolf in einem sich offenbar zwischen zwei Schutzgebieten befindlichen rumänischen Dorf aufgetaucht war. Die örtliche Veterinärin und lokale Tierschützer wollten den Caniden einfangen um ihn in ein Tierreservat zu verbringen. Das ungenehmigte Unterfangen ging schief, der Wolf entkam und es wurde zurecht Strafanzeige erstattet. Wie bereits im bahnbrechenden „finnischen Urteil“ des EuGH aus Oktober 2019 fragte hier nun in diesem Verfahren die nationale rumänische Gerichtsbarkeit beim EuGH bzgl. des Geltungsbereiches (speziell hier Wölfe in Dörfern und Siedlungen) und der Auslegung des europäischen Artenschutzrechts beim „Europäischen Gerichtshof“ an. Die Aussage ist wie für alle nun ersichtlich eindeutig! Interessant ist hier noch zu bemerken, dass es hier lediglich um eine Fangaktion ging, die dem Grunde nach dem Wohle des Wolfes dienen sollte und dennoch als rechtswidrig und somit illegal nun höchstrichterlich festgestellt wurde! Dies verdeutlicht unverkennbar den hohen Schutzstatus dieser Wildtierart! Ein schöner Ausblick darauf, wie der EuGH dann wohl das europarechtswidrige Tun und Handeln von solchen Artenschutzvollpfosten wie Olaf Lies (SPD) und anderer ebenso rechtswidrig politisch agierenden Artenschutzverräter bewerten wird! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 20.05.2020 EU-Kommission leitet Pilotverfahren zur Überprüfung deutscher 15:00 Uhr Wolfsgesetzgebung ein! - Die umfassenden Beschwerden gegen die deutsche Wolfspolitik führen zu ersten EU-Überprüfungsmaßnahmen! Mit einem Pilotverfahren, hat die EU-Kommision für Umwelt gegen Deutschland jetzt einen Prozess zur Überprüfung der deutschen Wolfsgesetzgebung begonnen. Bereits gestern am 19.05.2020 wurde Artenschutz-Wolf diesbzgl., wie alle Beschwerdeführer, in einem Schreiben des zuständigen EU-Referatsleiters darüber informiert! Artenschutz-Wolf hatte u. a. mit Datum vom 10.04.2020 (Mail) und 12.04.2020 (Post) eine umfassende und umfangreiche Beschwerde bei der Eu-Kommission diesbzgl. eingereicht! Als ersten Schritt des nun eingeleiteten Überprüfungsprozesses haben die zuständigen EU-Dienststellen einen Fragenkatalog an die deutschen Behörden versendet, für deren Beantwortung eine Frist von 10 Wochen seitens der Kommission gesetzt wurde! Auf Grundlage der eingehenden Antworten werden dann die zuständigen EU- Kommissionsdienststellen über ggf. weitere Verfahrensschritte befinden! Hier eröffnet sich jetzt die Möglichkeit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens, gegen das EU-Mitglied Deutschland, sollten die Antworten nicht zur Zufriedenheit der Kommission ausfallen! Artenschutz-Wolf, hatte u. a. vielfach und akribisch bereits im Verlauf dieser irrsinnigen Gesetzgebungsphase alle politischen Gremien immer und immer wieder bereits vorab auf die „Europa-Rechtswidrigkeit“ ihres Handelns und Vorhabens verwiesen und mehrfach harsch gerügt. Selbst die eigenen, beratenden Umweltausschüsse der beschlussfassenden Gremien wie Bundestag und Bundesrat stellten die weitestgehende „Europarechtswidrigkeit“ fest! Dennoch billigte der Bundestag und auch der Bundesrat (gewollt stillschweigend - also vorsätzlich) in vollem Bewußtsein der weitestgehenden „Europa- Rechtswidrigkeit“ von „Lex-Wolf“ sowohl dieses Änderungsgesetz, als auch das daraus resultierende neue, derzeit gültige aber ebenso rechtswidrige BNatSchG. Artenschutz-Wolf stellte mit heutigem Datum aufgrund der gestrigen EU-Mitteilung den EU-Dienststellen zusätzlich noch detaillierte Informationen zum Antiwolfsverhalten und zu Sachverhalten in Niedersachsen - explizit zur Verfügung! Nun werden wir sehen, wie die Antworten auf deutscher Seite ausfallen werden und wie die EU dann weiter verfährt! Immerhin haben unsere vorgetragenen Beschwerden bereits jetzt eine (über-)prüfende Aktion seitens der EU hervorgerufen! Weiter so! Nur so kann es besser werden! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Juni 2020