22.04.2021
Wolfsmörder Olaf Lies fordert sein viertes Opfer in kurzer Folge! Wieder wurde
23.00 Uhr
eine junge Fähe - diesmal des Burgdorfer Rudels auf Schießbefehl von Lies
ohne gültige Abschußgenehmigung ermordet.
Blutigstes
Lobbyistenhurentum
-
Umweltminister
Olaf
Lies
hat
wieder
tödlich
kriminell
zugeschlagen! Hier zunächst der
Link zur PI-52-2021
des Nds. Umweltministeriums.
Wieder
wurde
eine
junge
Fähe
ohne
gültige
Abschussverfügung
,
von
einem
feigen,
jagdausübungsberechtigten Hirntoten, bei Nacht hinterhältig erschossen.
Dabei
war
darauf
zu
achten,
so
die
Presseinformation,
dass
kein
Welpe
oder
eine
laktierende Fähe erschossen wird. Was für ein Hohn und Spott für den Artenschutz
und
vor
allem
für
das
Opfer!
Und
drei
Welpenfehlabschüsse
hat
Lies
ja
schon
auf
seinem Kerbholz!
Wie will man solche Merkmale bei Nacht auf Distanz erkennen?
Richtig!
Gar nicht!
Die
Schizophrenie
und
der
blanke
Wolfshass
zeigt
sich
nun
hier
besonders
darin,
das
Lies
die
Ermordung
des
Wolfes
ohne
Abschussverfügung
dennoch
wieder
damit
begründet,
dass
eine
sichere
Identifizierung
im
Gelände
nicht
zweifelsfrei
möglich gewesen sei!
Aha! - jetzt nochmal zum mitdenken:
„Der
schießende
Vollpfosten
von
Blödmannsgehilfe
hat
aber
bei
Nacht
sicher
erkannt, dass er ein Tier erschießt welches kein Welpe ist und nicht laktiert?!!“
Vorsatzlicher
Fehlabschuss
würde
ich
sagen!
Eine
Straftat!
Denn
es
galt
nur
für
den Leitrüden und die Fähe eine „Abschussverfügung“!
Wie
abartig
hinterfotzig
hier
die
Wortwahl
dann
tatsächlich
letztlich
dabei
auch
noch
gewählt
ist,
wird
daran
deutlich,
dass
hier
nur
von
Welpen
und
laktierend
also
milchgebend
gesprochen
wird.
Laktierend
-
ein
Umstand
der
sein
könnte
aber
nicht
sein
muss!
Die
Welpen
kommen
normalerweise
erst
ab
Mai
/
Juni
zur
Welt!
Und
genau da liegt jetzt der abartige Knackpunkt!
Dass
die
Fähe,
die
hier
nun
erschossen
wurde
aber
durchaus
tragend
sein
konnte
interessierte
diesen
menschlichen
Abschaum
von
einem
Minister
und
Schützen
in
keinster Weise! Und dies aus gutem Grund!
Sollte
die
Fähe
nämlich
tragend
gewesen
sein,
hat
dies
für
unseren
mordlüsternen
Minister
den
willkommenen
Effekt,
gleich
im
Vorfeld
eine
neue
Generation
des
Burgdorfer
Rudels
quasi
präventiv
mit
ausgerottet
zu
haben!
Uppps!
Präventivabschüsse sind aber ebenso verboten und damit ebenso eine Straftat!
Was
für
ein
unglaublich
verlogener
ab-
und
bösartiger,
menschlicher
Bastard
von einem Minister!
Zeitgleich,
schmiert
Lies
seinen
schießwütigen
Helfern
aber
immer
noch
die
Lüge
der
Rechtssicherheit
um
ihre
widerwärtigen
Visagen
und
gewährt
ihnen
scheinbare
Immunität
-
aus
Angst
vor
Situationsübergriffen
auf
dieses,
auf
sein
agieren
hin,
vorsätzlich kriminell handelnde lichtscheue Geschmeiß!
Situationen,
die
Lies
allein
durch
seine
völlig
rechtswidrige,
rachsüchtig
wahnsinnige
Wolfspolitk
geradezu
heraufbeschwört
und
alleinig
verschuldet
indem
er
selbst
von
Beginn
an
hochkriminell
agiert
hat
und
jetzt
noch
dreisterweise,
andere
dann
für
seine
Ultraverfehlungen als Kriminelle hinstellen will!
Dabei
bezieht
er
sich
auf
ein
„Recht“,
welches
er
sich
selbst
zurechtgebogen
hat.
Ein
rechtswidriges
Winkeladvokaatenstück
namens
„Lex-Wolf“
auf
dass
der
Bürger
keinen
Einfluss
hatte
und
was
hochgradig
EU-Artenschutzrechtswidrig,
vorsätzlich
durch
die
gesamten
Gesetzgebungsinstanzen,
gepeitscht
wurde.
Das
dürfen
wir
hier
nie
vergessen.
Lies handelt vorsätzlich rechtswidrig!
Eine
Sachlage,
welche
die
EU
unverzüglich
rückgängig
machen
muß,
in
dem
sie Deutschland vor dem EuGH verklagt!
Zusätzlich
erwarte
ich
von
der
deutschen
Judikative,
dass
sie
geltendes
EU-
Artenschutzrecht
endlich
anwendet
und
damit
Lies
hochkriminellem
Handeln
ein
Ende
setzt!
Selbst
die
oberste
finnische
Verwaltungsjustiz
hat
dies
getan
und
damit
EU-
Artenschutzrechtskonform gehandelt!
Die
deutsche
Justiz
hat
aber
offenkundig
bei
Politikern
in
gewohnter
Manier,
vor
lauter
Obrigkeitshörigkeit mal wieder die Hosen gestrichen voll!
Es
fällt
einem
wirklich
schwer
zu
entscheiden,
wer
erbärmlicher
und
widerlicher
in
seinem (Nicht-)Handeln und damit in seiner Verhaltensauffälligkeit ist!
Eines steht aber in jedem Fall fest:
Der Artenschutzverbrecher Olaf Lies muss legal gestoppt werden - sofort -
und das nicht erst an und mit der Wahlurne!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
07.04.2021
Dritter, durch das Umweltministerium illegal erschossener Wolf im Bereich
23.00 Uhr
des Rodewalder Rudels!
Olaf
Lies´
abartig
pathologische
Lust
am
Töten
scheint
grenzenlos
und
setzt
sich
in
einer
erneuten,
dritten,
illegalen
Wolfstötung
fort!
Trotz
der
beiden
rechtswidrigen
Fehlabschüsse
von
zwei
Welpen
erst
im
Februar
(Herzlake
und
Ebstorf,)
wurde
heute,
in
der
Nacht
zum
07.04.2021
im
Raum
des
Rodewalder
Rudels
wieder
eine
Fähe,
die
DRITTE
in
knapp
zwei
Monaten,
rechtswidrig
erschossen!
Angeblich
diesmal
eine
ein-
bis
zweijährige
Wölfin!
Wer
es
glaubt!
Hier
der
Link
zur
Presseinformation des UMs:
PI 044/2021
Bereits
mehrfach
hatte
der
Minister
für
Wolfabschlachtungen
-
Olaf
Lies,
heimlich
auf
den Leitrüden des Rodewalder Territoriums Jagd machen lassen! Wir berichteten.
Diesmal
musste,
weil
„Minister
Abartig“
erneut
zwanghaft
seine
eigene
Unfähigkeit
und
die
seiner
dummen
Handlanger
dahingehend
unter
Beweis
stellen
wollte,
dass
sie
nicht
in
der
Lage
waren,
im
Feld
das
richtige
Tier
zu
identifizieren,
eine
Fähe
des
Rodewalder
Rudels
stellvertretend
illegal
ihr
Leben
lassen!
Dies
gibt
das
UM
in
seiner
eigenen
PI
unumwunden
sogar
zu
und
erklärt
als
Rechtfertigung
für
den
Abschuss
wieder
nur
den
illegalen
räumlich-zeitlichen
Zusammenhang
auf
angebliche
Rissvorkommen
im
März
2021
im
Heidekreis!
Von
extrem
wenig
Intelligenz
zeugt
in
dieser PI dann auch die folgende Aussage, ich zitiere:
„Mit
dieser
Ausnahmegenehmigung
wurde
insbesondere
die
Gefahr
der
Fortführung
und
Weitergabe
von
in
der
Kulturlandschaft
untypischen
und
inakzeptablen
Jagdtechniken
von
Wölfen
in
Bezug
auf
ausreichend
geschützte
große
Huftiere
gewürdigt.“
Wer so etwas wie hier Minister Lies äußert, ist ein hochgradig ignoranter Vollidiot!
Und dies gleich aus mehreren Gründen:
1.
Es stellt sich nämlich zunächst die Frage, wie Lies denn „untypische
Jagdtechniken“ definiert - was er tatsächlich darunter versteht?
Was hat das mit Kulturlandschaft zu tun?
Glaubt er wirklich daran, , dass der Wolf, seine - des Ministers kranke
Auffassung diesbzgl. mit Einsicht, durch Abschuß eingebleut zeigen
wird? Wie krank ist das? Was meint er also nun mit untypisch?
Das ein Wolf seine Beute nicht erschiesst, erdrosselt oder was?
Natürlich nicht, der Minister meint das, was ich unter Punkt 4 erläutern werde.
Aber allein die Wortwahl hier, zeigt schon pathogene von einem fulminanten
Nullwissen flankierte, auf den Wolf geprägte Hasszüge.
2.
Lies bezichtigt seit jeher
unrechtmäßig
den Leitrüden, ein „abartiges
Jagdverhalten“
zu
zeigen
und
dies
an
die
Rudelmitglieder
weiterzugeben.
Damit
dies nicht weitergegeben wird soll der Rüde getötet werden.
Geschossen wurde jetzt aber eine Fähe! Upps!
3.
Wie kann man Wolfsübergriffe, die nach wie vor auf
ungeschützte (keine
Zäunung
mit
Strom
etc.)
Weidetiere
(Lies
nennt
sie
jedoch
ausreichend
geschützte,
große
Huftiere)
geschehen,
als
untypisch
und
inakzeptabel
in
unserer Kulturlandschaft bezeichnen?
Der
Wolf
jagt
energieeffizient
-
wenn
man
ihm
Rinder
und
Pferde
auf
dem
Silbertablett
ungeschützt
wie
gerade
exemplarisch
erwähnt
serviert,
handelt
der
Wolf,
auch
in
unserer
Kulturlandschaft,
biologisch
absolut
richtig
und
artentypisch, wenn er die „Essenseinladung“ dankend annimmt!
4.
Das UM und damit Minister Lies hält dennoch nach wie vor an der irrigen
Annahme
fest,
dass
Pferde
und
vor
allem
gesunde
Rinder
in
ausreichender
Anzahl
auf
einer
Weide,
allein
durch
ihre
Anzahl,
einen
ausreichenden
Schutz
gegen
Wolfsübergriffe
darstellen.
Sollten
hier
Wolfsübergriffe
stattfinden
hält es der Minister für untypisch und inakzeptabel.
Offenkundig
ist
seine
Annahme
aber
falsch!
Es
sind
schließlich
keine
Bisons,
Wisente
oder
Moschusochsen,
die
sich
tatsächlich
wehren
könnten.
Pferde
sind
Fluchttiere!
Es
sind
alles
zahme
Haustiere,
die
trotz
evtl.
größerer
Anzahl
auf
der
Weide
ungeschützt
sind
und
einem
Wolfsübergriff,
gerade
durch
ein
komplettes
Rudel, nichts entgegenzusetzen hätten.
Wir haben hier also wieder mal Vollidiotentum pur!
Geradezu zynisch, ist die dann noch die folgende Aussage in der PI - ich zitiere:
„Aus
Gründen
des
Tierschutzes
ist
die
Ausnahmegenehmigung
zeitlich
befristet
bis zum 15. April 2021.“
Dazu
möchte
ich
anmerken,
dass
in
den
Niederlanden
bereits
Mitte
März
eine
Fähe
bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam die schon 8 Welpen im Laib trug.
Jetzt,
zwei
Wochen
später
erschiesst
so
ein
hirnloser
Schütze
eine
Fähe,
die
evtl.
auch
tragend
war!
Aber,
man
nimmt
hier
den
Tierschutz
dreisterweies,
als
Schutzschild für die eigene begangenen Straftat!
Abstrus
ist
dann
auch
der
Erklärungsversuch
zur
Rechtfertigung
für
die
illegale
Abschussgenehmigung
und
den
jetzt
erfolgten
illegalen
Abschuß
über
die
Kosten
von
1,25
Millionen
Euro,
die
man
dem
Rudel
anlasten
will!
Die
hat
der
Minister
nämlich
zum
großen
Teil
selbst
verursacht.
Und
das
allein
schon
durch
die
illegalen
Jagdaktivitäten
eines
von
ihm
gedungenen
Meuchelmörders
in
personam
eines
südeuropäischen
Trappers,
der
über
Monate
versucht
hat
den
Rodewalder
Leitrüden
mit
Fallen
zu
fangen
und
zu
töten!
Was
ist
dieser
Minister
doch
für
ein
widerlicher
Heuchler und Lügner!
Trotz
allem
versucht
er
nach
wie
vor,
sein
ekelhaftes,
widerrechtliches
Handeln
und
dass
seiner
kriminellen
Spießgesellen
durch
das
derzeit
geltende
rechtswidrige
BNatSchG zu deckeln!
Dafür, dass dies nicht funktionieren wird, werden wir sorgen.
Diese
Straftat
kann
letztlich
für
alle
daran
Beteiligten
nur
eines
bedeuten,
harte
Strafen!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
05.04.2021
Die im Auftrag von Umweltminister Olaf Lies im Februar illegal erschossenen
13:40 Uhr
zwei Fähen waren lt. DBBW noch WELPEN! - und KEINE Problemwölfe!
Nicht
schon
schlimm
genug,
dass
es
für
diese
beiden
Fähen
weder
eine
legale
noch
überhaupt
eine
Abschussgenehmgiung
gab,
nein
der
kriminielle
Wolfskiller
aus
Hannover
hat
es
durch
diese
Tat
vorsätzlich
damit
auch
noch
zugelassen,
dass
hier
Wölfe erschossen wurden, die ihrem Alter nach immer noch Welpen waren.
Also
zusätzlich,
noch
ein
massiver
Verstoß
gegen
höherrangiges
EU-Recht,
denn
hier
wird
massiv
rechtswidrig
in
die
Populationsentwicklung
des
Wolfes
eingegriffen
und
damit
der
ohnehin
schon
nicht
als
gut
bewertete
Wolfspopulationszustand
in
Deutschland, vorsätzlich weiter gefährdet!
Dieses
rechtswidrige
Handeln,
diese
Tat
zeigt
somit
überdeutlich
das
Totalversagen
und die absolute Hilflosigkeit von Minister Olaf Lies im Umgang mit dem Wolf.
Denn
genau
das
kommt
dabei
heraus,
wenn
man
die
nicht
umsonst
seitens
der
EU
vorgeschriebenen
und
vom
EuGH
laufend
ausgeurteilten
sehr
strengen
und
hohen
rechtlichen
EU-Vorgaben
zum
Schutz
des
Wolfes
umsetzt,
sondern
vorsätzlich
missachtet,
so
wie
Olaf
Lies
es
beim
Wolf
immer
und
immer
wieder
ungestraft
getan
hat
und
weiterhin
tut!
Gedeckelt
von
einer
derzeit
EU-rechtswidrigen
Gesetzeslage,
die
umgehend
auf
den
Status
vor
der
Novellierung
des
BNatSchG
im
Jahr
2019
zurückgestellt werden muss.
Die
am
11.
Februar
2021
bei
Herzlake
/
Landkreis
Osnabrück
und
am
26.
Februar
2021
bei
Ebstorf
/
Landkreis
Uelzen
illegal
durch
das
Umweltministerium
Niedersachsen
erschossenen
Wolfsfähen
waren
jedenfalls
definitiv
keine
Probelmwölfe!
Es waren immer noch Welpen!
Dies
Ergebnis
ist
offiziell
auf
der
Website
der
Deutschen
Beratungsstelle
des
Bundes
zum
Wolf
-
DBBW
in
der
Liste
der
„Totfunde
von
Wölfen“
unter
nachstehendem
LINK
nachzulesen:
Totfunde von Wölfen - Tabelle (DBBW)
Ich
hoffe
sehr,
dass
die
ermittelnden
Staatsanwaltschaften
und
Gerichte
dies
verschärft
erschwerend
mit
aufgreifen
und
(be-)urteilen
werden!
Entsprechend
habe
ich
diese
zusätzlichen
Sachverhaltsinformationen
den
Ermittlungsbehörden,
zu
meinen dort bereits vorliegenden Strafanzeigen, zukommen lassen.
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
14.03.2020
Strafanzeigen gegen Lies & Co. liegen wegen der illegalen Wolfsabschüsse
13:30 Uhr
von Löningen und Uelzen bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften vor!
Entgegen
der
vom
UM,
einer
Waidmannspropagandakolumne
gegenüber
geäußerten
Unkenntnis,
zu
bereits
gestellten
Strafanzeigen
gegen
Minister
Lies
und
aller
Beteiligten
an
diesen
beiden
Straftaten,
kann
ich
meinen
Lesern
versichern,
dass
entsprechende Anzeigen definitiv vorliegen.
Die
von
mir
gefertigten
Strafanzeigen
inklusive
jeweiligem
Strafantrag
sind
mit
Datum
vom
03.
+
10.03.2021
an
die
jeweils
zuständigen
Staatsanwaltschaften
Oldenburg
(Eingang
dort
-
06.03.2021)
und
Lüneburg
(Eingang
noch
nicht
bestätigt)
ergangen.
Ich
erwarte
auch
noch
die
Mitteilung
der
jeweiligen
Aktenzeichen
unter
denen
die
Verfahren dort geführt werden.
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf