29.06.2021
Nachtrag zum EU-Pilotverfahren vom 25.06.2021
Hier geht es zur offiziellen EU-Mitteilung im Zusammenhang mit dem Pilotverfahren
der
EU-Kommission
zum
Umgang
mit
dem
Wolf
in
Deutschland
und
dem
BNatSchG!
Exemplarsich
insbesondere
die
Tötungsbegehren
von
Olaf
Lies
auf
den
Rodewalder Rüden abzielend, wenn man sich das Bezugsdokument aufruft.
Info - EU!
Bezugsdokument
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
25.06.2021
Das EU-Pilotverfahren zeigt Wirkung - Jetzt rückt der niedersächsiche Umgang
14.00 Uhr
mit dem Wolf ins Visier von EU-Kommissar Sinkevicius!
Jutta Paulus, Abgeordnete der „GRÜNEN“ im Europaparlament erhielt auf Ihre
schriftliche
Anfrage
an
die
EU-Kommission
die
Antwort,
dass
nun
auch
regional
geltende
Verordnungen
wie
die
„Niedersächsische
Wolfsverordnung“
durch
das
EU-
Pilotverfahren
gegen
Deutschland
im
Umgang
mit
dem
Wolf
unter
die
Lupe
genommen
wird.
Dies
gilt
auch
für
andere
regionale
Regelungen.
Niedersachsen
ist
dabei
besonders
von
allen
gemeldeten
Behörden
in
den
Fokus
gerückt,
da
hier
die
meisten Ausnahmegenehmigungen ausgestellt wurden.
Endlich
zeigt
unsere
im
März
2020
eingereichte
massive
und
umfangreiche
Beschwerde
bei
der
EU-Kommission,
die
u.
a.
zur
Einleitung
des
Pilotverfahrens
führte,
Wirkung!
Eine
Bewegung
in
die
richtige
Richtung
und
die
Mut
macht!
Weiter
gehts! Nur nie nachlassen!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
13.06.2021
Hervorragende Stellungnahme der DJGT zum Urteil des Verwaltungsgerichts
14.00 Uhr
Düsseldorf zum Verbot zur Ablehnung des Abschusses der Wölfin „GW954f“
Spitzname „Gloria“ in NRW!
Die
Quintessenz,
ist
und
bleibt
Herdenschutz
als
das
Mittel
der
Wahl!
Eine
Tatsache,
die
ich
seit
Jahren
propagiere.
Zudem
wird
vom
Verwaltungsgericht
in
Düsseldorf
der
Bereich
„ernsthafter
Schaden“
und
damit
„gefestigte
Jagdstrategie“
unter
die
Lupe
genommen.
Will
heissen,
das
vorab
geschaut
werden
muss
ob
ein
„ernsthafter
Schaden“
entstehen
könnte
und
ob
tatsächlich
eine
„gefestigte
Jagdstrategie“
dahinter
steht!
Das
ist
nämlich
selbst
im
Falle
des
Rodewalder
Rüden
mehr
als
zweifelhaft.
Und
zunächst
muss
ohnehin
der
Herdenschutz
her!
Ich
möchte
hier
jedoch
nach
wie
vor
daran
erinnern,
dass
sich
auch
das
VG
Düsseldorf
auf
das
derzeitige
BNatSchG
bezieht,
was
nach
diesseiteiger
Rechtsauffassung
„EU-
Artenschutzrechtswidrig“
zustandegekommen
und
damit
letztlich
rechtswidrig
ist.
Eine
Tatsache,
die
vom
EuGH
gekippt
werden
muss.
Da
sind
wir
dran!
Dennoch
ist
die
Justiz
in
NRW
beim
Thema
Wolf
nahe
am
PULS
des
europäischen
Artenschuztes. Und Artenschutz bedeutet den Schutz einer Art!
Hier
nun
aber
die
famose
Stellungnahme
des
DJGT
zum
Ablehungsurteil
des
geforderten Abschusses der Wölfin GW954f - Gloria!
Stellungnahme DJGT
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
06.05.2021
NRW ist Spitze! Die Justiz dort hat es begriffen - Angebliche Problemwölfin
17:45 Uhr
GW954f, darf nicht geschossen werden! Verwaltungsgericht Düsseldorf weist
die Klage von Schäfer Opriel auf Abschuss ab!
Offenkundig
sind
die
Richter
in
Nordrhein-Westfalen
zumindest
derzeit
wesentlich
weiser
und
verstehen
ihr
Handwerk
besser
als
ihre
Amtskollegen
in
Niedersachsen!
Das
Verwaltungsgericht
lehnte
nun
in
einem
Verfahren
den
Antrag
eines
Schäfers
ab, die angebliche Problemwölfin im Raum Wesel erschiessen zu lassen! BRAVO !
Damit
bestätigt
das
Gericht
die
Entscheidung
der
Naturschutzbehörde
Wesel,
bei
welcher
der
Schäfer
bereits
im
Vorfeld
schon
gescheitert
war.
Hier
der
Link
zur
Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW zum Urteil!
Das
Gericht
begründete
seine
Entscheidung
auch
hauptsächlich
damit,
dass
der
Wolf eine streng geschützte Tierart ist! Es verwies darauf, dass vor einem Abschuss
eines
Wolfes
Alternativen
zu
prüfen
sind.
Alternativen,
die
sogar
das
derzeit
rechtswidrige BNatSchG zwingend vorgibt!
Als da wären:
-
Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen
-
Insbesondere Zäune
Selbst
die
Umweltministerin
Ursula
Heinen-Esser
(CDU),
kommentiert
das
Urteil
dahingehend ergänzend:
-
„Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort wo die
Zäunung nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind
weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und
Herdenschutzhunden zu prüfen!“
Ein
Statement
im
Einklang
mit
dem
Urteil
-
und
das
von
einer
CDU-Politikerin!
Da
möchte
man
NRW
glatt
als
das
Auenland
gegenüber
Niedersachsen
als
Mordor
vergleichen.
Jetzt
will
ich
aber
mal
nicht
übertreiben,
wir
haben
schliesslich „Wahljahr“ !!
Dennoch
in
diesem
Sinne:
„Orks“
sind
nicht
wohlgelitten
Minister
Lies.
Nehmen
Sie
endlich
Ihren
mit
Wolfsblut
verschmierten
arg
zerbeulten
Lobbyistenhut
und
schleichen Sie sich endlich, aber flott, Sie Peife!
Bevor Sie noch mehr Unheil anrichten!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf