*** NEWS *** 31.10.2021 Artenschutz-Wolf informiert die EU-Kommission über die schleppende bzw. nicht gewollte juristische Aufarbeitung der vier politisch gewollt erschossenen Wölfe in Niedersachsen 2021 ***
31.10.2021 VIER politisch gewollte, illegale Wolfsabschüsse in Niedersachsen 2021 und 11.15 Uhr die „rechtliche (Nicht-)Aufarbeitung“ seitens der deutschen Justiz! Artenschutz-Wolf informiert die EU - Kommission! 1. Abschuß - Fähe (Rudel Herzlake) bei Löningen LK Oldenburg - 11.02.2021 2. Abschuß - Fähe (Rudel Ebstorf) bei Ebstorf LK Uelzen - 27.02.2021 3. Abschuß - Fähe / Welpe (Rudel Rodewald) LK Nienburg - 07.04.2021 4.Abschuß - Fähe (Rudel Burgdorf) Burgdorf Region Hannover - 22.04.2021 Zur Erinnerung: Für ALLE VIER erschossenen Wölfe lagen keine EU-rechtskonformen Abschußverfügungen vor. Es gab zwar auf Antrag des nds. Umweltministeriums genehmigte Verfügungen, seitens des NLWKN, diese bezogen sich aber auf jeweils andere Individuen der entsprechenden Rudel - waren aber ebenso EU-rechtswidrig. Da aber das derzeit geltende ebenso EU-Artenschutzrechtswidrige BNatSchG es erlaubt, im nahen zeitleichen Zusammenhang mit Rissereignissen einfach andere Rudelmitglieder zu erschiessen, als jene, die man evtl. genetisch als Rissverusacher identifiziert haben will, wurden diese Tiere einfach durch den politisch-lobbyistisch geprägten Willen und die Inkompetenz eines völlig aus dem rechtlichen Ruder gelaufenen niedersächsischen Umweltministers - Olaf Lies - umgebracht. Das ist pure Missachtung vorrangig zwingend umzusetzenden EU-Rechts! Artenschutz-Wolf stellte wie berichtet in allen VIER Fällen umgehend Strafanzeigen und Strafanträge sowohl gegen Minister Lies, die zuständigen Landräte als auch alle daran beteiligten Personen. Ein Zwischenergebnis zur Aufarbeitung durch die Justiz: - Drei der vier zuständigen Staatsanwaltschaften trennten jeweils das Verfahren gegen Minister Lies ab und übergaben diesen Teil an die Staatsanwaltschaft Hannover in Zuständigkeit. - Von dort wurde bisher jedenfalls zunächst jedes Verfahren gegen Minister Lies eingestellt. Da ist aber noch längst nicht aller Tage Abend! - Eine daraufhin von mir bei der dort zuständigen Oberstaatsanwältin eingereichte Beschwerde führte immerhin dazu, dass ein Fall an die Generalstaatsanwaltschaft Celle zum Entscheid abgegeben wurde. Das Ergebnis von dort verwunderte mich dann aber keinesfalls denn es lautete: Keine Ermittlungen gegen Lies da kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorliegen würde. Man bezieht sich dabei immer auf das derzeit geltende, rechtswidrige BNatSchG, sowie auf die Verqueren verhaltensbiologisch falschen Auffassungen und Ergebnisse des Umweltministeriums und seines Ministers, was Herdenschutz im Allgemeinen und wolfssicherer Herdenschutz im Besonderen ist und die darauf dann beruhenden „Abschussverfügungen“! Gleiches galt dann auch für alle anderen jeweiligen Teilverfahren gegen die anderen daran beteiligten Personen - durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. Alle Teilverfahren? Nein, nicht bei allen! Einen ersten kleinen Erfolg konnte ich dann doch verbuchen! Im Fall des illegalen Abschusses der Wolfsfähe des Ebstorfer Rudels, ist es mir gelungen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft auf Grund einer weiteren massiven Beschwerde durch mich ihre Entscheidung nicht zu ermitteln erneut überprüfte und noch zusätzliche Informationen einholte. Und siehe da… Daraufhin wurden dann doch gegen den von mir angezeigten Landrat die Ermittlungen (wieder) aufgenommen. Dies wurde mir schriflich mit Datum vom 22.Juli 2021 staatsanwaltschaftlich mitgeteilt. Es stellt sich dann aber sofort die berechtigte Frage, wieso die Staatsanwaltschaft Lüneburg hier nun doch Ermittlungstatbestände sieht während die Staatsanwaltschaft Hannover nicht gegen Minister Lies im selben Fall ermitteln will! Das funktioniert wohl nicht und ich werde diesbzgl. bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle nochmals vorstellig werden. Gleiches „Recht“ für alle würde ich meinen wollen! Ich bleibe jedenfalls dran! Im Falle des Abschusses im Raum Rodewald, Landkreis Nienburg, bleibt das Handeln der zuständigen Staatsanwaltschaft noch abzuwarten. Hierzu stehe ich in Kontakt und bin eigentlich positiv gestimmt, dass es auch hier zur Aufnahme von Ermittlungen kommen könnte. Grundsätzlich stelle ich beim Umgang der Justiz mit den hier vorliegenden vier illegalen, politisch gewollten Wolfsabschüssen fest, dass sich hier überwiegend die fatalen Auswirkungen dessen widerspiegeln, was geschieht, wenn vorsätzlich bewußtes Unrecht durch politischen Akt und Willen zu anwendbarem Recht verkehrt und erklärt wird. Der Rechtsstaat wird ausgehebelt. Gerade in diesem Zusammenhang, läuft bei der EU ein rechtliches Pilotverfahren seitens der EU-Kommission gegen Deutschland im rechtlichen Umgang mit dem Wolf. Artenschutz-Wolf lieferte der EU dazu immer wieder umfangreiches Material und zeichnet somit für die Initialzündung der Überprüfung Deutschlands mit verantwortlich! Das Pilotverfahren gipfelt derzeit in der erweiterten rechtlichen Überprüfung auch der Landesregelungen wie zum Beispiel der „Niedersächssichen Wolfsverordnung“, welche die Fortsetzung des rechtswidrigen BNatSchG auf Landesebene darstellt. Hierzu wurde seitens der EU ein weiterer umfangreicher Fragenkatalog an Deutschland zur Beantwortung versendet. Dieser wurde dann vom Bundesumweltministerium an die Landesumweltministerien zur Abarbeitung weitergeleitet. Auf meine Sachstandsnachfrage zum Pilotverfahren bei der Generaldirektion der Kommission, mit der seit jeher ein ausgezeichneter Kontakt besteht, ob nun ein Klageverfahren vor dem EuGH oder ein Vertragsstrafeverfahren gegen Deutschland eingeleitet wird, wurde mir mit Schreiben vom 20.09.2021 mitgeteilt, dass man die Beantwortung des erweiterten Fragenkataloges noch abwartet. Ergebnisse werden voraussichtlich im November vorliegen! Gleichzeitig verweist die EU-Kommission unmissverständlich auf die deutsche Justiz und ihre Verantwortlichkeit. Im Schreiben heisst es dazu: „Die zuständigen Richter müssen bei ihrer Prüfung ebenfalls die Vorgaben des europäischen Rechts beachten.“ Betrachte ich mir dann aber meine gesamte umfangreiche Korrespondenz mit den Staatsanwaltschaften, so lese ich immer wieder den Unwillen heraus EU-Recht zu beachten oder gar in die Überlegungen mit einzubeziehen. Ein Beispiel: „Ob die entsprechende Rechtsgrundlage mit höherrangigem Recht, insbesondere EU-Recht, vereinbar ist, bedarf von hier aus keiner Entscheidung.“ Das hingegen, sehe nicht nur ich, sondern auch offenkundig wie oben gerade angeführt die EU-Kommission ganz anders. Und wenn hier Staatsanwaltschaften meinen, Fälle im Vorfeld abbügeln zu müssen, so dass Richter erst gar nicht - auch nicht über EU-Recht befinden können, halte ich das rechtstaatlich für sehr bedenklich und gefährlich! Ich glaube für so etwas gibt es auch einen bestimmten Fachterminus… Ich möchte diesen Fachausdruck hier aber noch nicht gebrauchen, da z. B. das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits zwei andere Abschussverfügungen des Umweltministeriums wegen EU-Rechtswidrigkeit kassiert hat. Weil mir dennoch insgesamt offenkundig der Wille und die Einsicht zur Einbeziehung von höherrangigem EU- Recht bei der Ermittlung und Ahndung dieser Straftaten in der deutschen Justiz fehlt - nicht bei allen, habe ich der EU- Kommission meine kompletten Vorgänge, d. h. alle vier Strafanzeigen, zur erneuten und weitergehenden umfassenden Information der zuständigen EU-Kommission zur Verfügung gestellt. Ich bin auf die Antwort aus Brüssel sehr gespannt. Vor allem darauf, wie die EU mit Deutschlands rechtswidrigem Umgang mit dem Wolf dann rechtlich verfahren wird. Ich hoffe nach wie vor auf eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof! Bericht folgt! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Oktober 2021