31.10.2021
VIER politisch gewollte, illegale Wolfsabschüsse in Niedersachsen 2021 und
11.15 Uhr
die „rechtliche (Nicht-)Aufarbeitung“ seitens der deutschen Justiz!
Artenschutz-Wolf informiert die EU - Kommission!
1. Abschuß - Fähe (Rudel Herzlake) bei Löningen LK Oldenburg
- 11.02.2021
2. Abschuß - Fähe (Rudel Ebstorf) bei Ebstorf LK Uelzen
- 27.02.2021
3. Abschuß - Fähe / Welpe (Rudel Rodewald) LK Nienburg
- 07.04.2021
4.Abschuß - Fähe (Rudel Burgdorf) Burgdorf Region Hannover
- 22.04.2021
Zur Erinnerung:
Für
ALLE
VIER
erschossenen
Wölfe
lagen
keine
EU-rechtskonformen
Abschußverfügungen vor.
Es
gab
zwar
auf
Antrag
des
nds.
Umweltministeriums
genehmigte
Verfügungen,
seitens
des
NLWKN,
diese
bezogen
sich
aber
auf
jeweils
andere
Individuen
der
entsprechenden Rudel - waren aber ebenso EU-rechtswidrig.
Da
aber
das
derzeit
geltende
ebenso
EU-Artenschutzrechtswidrige
BNatSchG
es
erlaubt,
im
nahen
zeitleichen
Zusammenhang
mit
Rissereignissen
einfach
andere
Rudelmitglieder
zu
erschiessen,
als
jene,
die
man
evtl.
genetisch
als
Rissverusacher
identifiziert
haben
will,
wurden
diese
Tiere
einfach
durch
den
politisch-lobbyistisch
geprägten
Willen
und
die
Inkompetenz
eines
völlig
aus
dem
rechtlichen
Ruder
gelaufenen niedersächsischen Umweltministers - Olaf Lies - umgebracht.
Das ist pure Missachtung vorrangig zwingend umzusetzenden EU-Rechts!
Artenschutz-Wolf stellte wie berichtet in allen VIER Fällen umgehend Strafanzeigen
und Strafanträge sowohl gegen Minister Lies, die zuständigen Landräte als auch alle
daran beteiligten Personen.
Ein Zwischenergebnis zur Aufarbeitung durch die Justiz:
-
Drei der vier zuständigen Staatsanwaltschaften trennten jeweils das Verfahren
gegen Minister Lies ab und übergaben diesen Teil an die Staatsanwaltschaft
Hannover in Zuständigkeit.
-
Von dort wurde bisher jedenfalls zunächst jedes Verfahren gegen Minister Lies
eingestellt. Da ist aber noch längst nicht aller Tage Abend!
-
Eine
daraufhin
von
mir
bei
der
dort
zuständigen
Oberstaatsanwältin
eingereichte
Beschwerde
führte
immerhin
dazu,
dass
ein
Fall
an
die
Generalstaatsanwaltschaft Celle zum Entscheid abgegeben wurde.
Das
Ergebnis
von
dort
verwunderte
mich
dann
aber
keinesfalls
denn
es
lautete:
Keine
Ermittlungen
gegen
Lies
da
kein
Anfangsverdacht
einer
strafbaren
Handlung
vorliegen
würde.
Man
bezieht
sich
dabei
immer
auf
das
derzeit
geltende,
rechtswidrige
BNatSchG,
sowie
auf
die
Verqueren
verhaltensbiologisch
falschen
Auffassungen
und
Ergebnisse
des
Umweltministeriums
und
seines
Ministers,
was
Herdenschutz
im
Allgemeinen
und
wolfssicherer
Herdenschutz
im
Besonderen
ist
und
die
darauf
dann
beruhenden „Abschussverfügungen“!
Gleiches
galt
dann
auch
für
alle
anderen
jeweiligen
Teilverfahren
gegen
die
anderen
daran beteiligten Personen - durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften.
Alle
Teilverfahren?
Nein,
nicht
bei
allen!
Einen
ersten
kleinen
Erfolg
konnte
ich
dann doch verbuchen!
Im
Fall
des
illegalen
Abschusses
der
Wolfsfähe
des
Ebstorfer
Rudels,
ist
es
mir
gelungen,
dass
die
zuständige
Staatsanwaltschaft
auf
Grund
einer
weiteren
massiven
Beschwerde
durch
mich
ihre
Entscheidung
nicht
zu
ermitteln
erneut
überprüfte und noch zusätzliche Informationen einholte. Und siehe da…
Daraufhin
wurden
dann
doch
gegen
den
von
mir
angezeigten
Landrat
die
Ermittlungen
(wieder)
aufgenommen.
Dies
wurde
mir
schriflich
mit
Datum
vom
22.Juli 2021 staatsanwaltschaftlich mitgeteilt.
Es
stellt
sich
dann
aber
sofort
die
berechtigte
Frage,
wieso
die
Staatsanwaltschaft
Lüneburg
hier
nun
doch
Ermittlungstatbestände
sieht
während
die
Staatsanwaltschaft
Hannover
nicht
gegen
Minister
Lies
im
selben
Fall
ermitteln
will!
Das
funktioniert
wohl
nicht
und
ich
werde
diesbzgl.
bei
der
Generalstaatsanwaltschaft
Celle
nochmals
vorstellig
werden.
Gleiches
„Recht“
für
alle würde ich meinen wollen!
Ich bleibe jedenfalls dran!
Im
Falle
des
Abschusses
im
Raum
Rodewald,
Landkreis
Nienburg,
bleibt
das
Handeln
der
zuständigen
Staatsanwaltschaft
noch
abzuwarten.
Hierzu
stehe
ich
in
Kontakt
und
bin
eigentlich
positiv
gestimmt,
dass
es
auch
hier
zur
Aufnahme
von
Ermittlungen kommen könnte.
Grundsätzlich
stelle
ich
beim
Umgang
der
Justiz
mit
den
hier
vorliegenden
vier
illegalen,
politisch
gewollten
Wolfsabschüssen
fest,
dass
sich
hier
überwiegend
die
fatalen
Auswirkungen
dessen
widerspiegeln,
was
geschieht,
wenn
vorsätzlich
bewußtes
Unrecht
durch
politischen
Akt
und
Willen
zu
anwendbarem
Recht
verkehrt
und erklärt wird. Der Rechtsstaat wird ausgehebelt.
Gerade
in
diesem
Zusammenhang,
läuft
bei
der
EU
ein
rechtliches
Pilotverfahren
seitens
der
EU-Kommission
gegen
Deutschland
im
rechtlichen
Umgang
mit
dem
Wolf.
Artenschutz-Wolf
lieferte
der
EU
dazu
immer
wieder
umfangreiches
Material
und
zeichnet
somit
für
die
Initialzündung
der
Überprüfung
Deutschlands
mit
verantwortlich!
Das
Pilotverfahren
gipfelt
derzeit
in
der
erweiterten
rechtlichen
Überprüfung
auch
der
Landesregelungen
wie
zum
Beispiel
der
„Niedersächssichen
Wolfsverordnung“,
welche
die
Fortsetzung
des
rechtswidrigen
BNatSchG
auf
Landesebene
darstellt.
Hierzu
wurde
seitens
der
EU
ein
weiterer
umfangreicher
Fragenkatalog
an
Deutschland
zur
Beantwortung
versendet.
Dieser
wurde
dann
vom
Bundesumweltministerium
an
die
Landesumweltministerien
zur
Abarbeitung
weitergeleitet.
Auf
meine
Sachstandsnachfrage
zum
Pilotverfahren
bei
der
Generaldirektion
der
Kommission,
mit
der
seit
jeher
ein
ausgezeichneter
Kontakt
besteht,
ob
nun
ein
Klageverfahren
vor
dem
EuGH
oder
ein
Vertragsstrafeverfahren
gegen
Deutschland
eingeleitet
wird,
wurde
mir
mit
Schreiben
vom
20.09.2021
mitgeteilt,
dass
man
die
Beantwortung
des
erweiterten
Fragenkataloges
noch
abwartet.
Ergebnisse
werden
voraussichtlich im November vorliegen!
Gleichzeitig
verweist
die
EU-Kommission
unmissverständlich
auf
die
deutsche
Justiz
und ihre Verantwortlichkeit. Im Schreiben heisst es dazu:
„Die
zuständigen
Richter
müssen
bei
ihrer
Prüfung
ebenfalls
die
Vorgaben
des
europäischen Rechts beachten.“
Betrachte
ich
mir
dann
aber
meine
gesamte
umfangreiche
Korrespondenz
mit
den
Staatsanwaltschaften,
so
lese
ich
immer
wieder
den
Unwillen
heraus
EU-Recht
zu
beachten oder gar in die Überlegungen mit einzubeziehen. Ein Beispiel:
„Ob
die
entsprechende
Rechtsgrundlage
mit
höherrangigem
Recht,
insbesondere
EU-Recht,
vereinbar
ist,
bedarf
von
hier
aus
keiner
Entscheidung.“
Das
hingegen,
sehe
nicht
nur
ich,
sondern
auch
offenkundig
wie
oben
gerade
angeführt
die
EU-Kommission
ganz
anders.
Und
wenn
hier
Staatsanwaltschaften
meinen,
Fälle
im
Vorfeld
abbügeln
zu
müssen,
so
dass
Richter
erst
gar
nicht
-
auch
nicht
über
EU-Recht
befinden
können,
halte
ich
das
rechtstaatlich
für
sehr
bedenklich
und
gefährlich!
Ich
glaube
für
so
etwas
gibt
es
auch
einen
bestimmten
Fachterminus…
Ich
möchte
diesen
Fachausdruck
hier
aber
noch
nicht
gebrauchen,
da
z.
B.
das
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
bereits
zwei
andere
Abschussverfügungen
des
Umweltministeriums wegen EU-Rechtswidrigkeit kassiert hat.
Weil
mir
dennoch
insgesamt
offenkundig
der
Wille
und
die
Einsicht
zur
Einbeziehung
von
höherrangigem
EU-
Recht
bei
der
Ermittlung
und
Ahndung
dieser
Straftaten
in
der
deutschen
Justiz
fehlt
-
nicht
bei
allen,
habe
ich
der
EU-
Kommission
meine
kompletten
Vorgänge,
d.
h.
alle
vier
Strafanzeigen,
zur
erneuten
und
weitergehenden
umfassenden
Information
der
zuständigen
EU-Kommission
zur
Verfügung gestellt.
Ich
bin
auf
die
Antwort
aus
Brüssel
sehr
gespannt.
Vor
allem
darauf,
wie
die
EU
mit
Deutschlands rechtswidrigem Umgang mit dem Wolf dann rechtlich verfahren wird.
Ich
hoffe
nach
wie
vor
auf
eine
Klage
vor
dem
Europäischen
Gerichtshof!
Bericht
folgt!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf