Die
Rufe
nach
Abschuss-
und
oder
der
Forderung
nach
Bejagung
des
Wolfes
flammen
immer
wieder
im
Bereich
bestimmter
politischer
Fraktionen,
sowie
auf
Seiten
der
Weidetierhalter
und
der
Jägerschaft
auf.
Wobei
es
sich
hier
sehr
häufig
um
sich
überschneidende
bzw.
kongruente
Interessen-, nennen wir sie Lobbygruppen, handelt.
Die absurden Begründungen für Abschussforderungen sind immer gleichlautend:
1.
Der Wolf ist potentiell für den Menschen gefährlich und man will daher die Möglichkeit der
schnelleren
Entnahme
eines
„verhaltensauffälligen
Wolfes“
haben!
Und
wenn
dieser
Vorwand
nicht
reicht,
will
man
ihn
im
niedersächsischen
„Jagdrecht“
haben,
um
auf
alle
Wölfe
anlegen
zu
können.
Natürlich
nur,
damit
die
„ausufernde
Population“
reguliert
und
begrenzt werden kann. Egal wie, Hauptsache man kann „draufhalten!“
2.
Der Wolf richtet „immense Schäden“ bei der Weidetierhaltung an.
3.
Der Wolf hat den günstigen Erhaltungszustand von ominösen 1.000 Tieren (niemand kann
erklären,
wie
sich
diese
Zahl
für
Deutschland
tatsächlich
errechnen
sollte),
erreicht
und
breitet
sich
radikal
schnell
aus.
Ein
Größenzuwachs
von
ca.
30
%
pro
Jahr…
dem
muss
dann
ja
angesichts
von
Punkt
1.
und
2.
dringend
Einhalt
geboten
werden…
denn
es
wird
zu
vermehrten
„Kontakten“
mit
dem
Menschen
kommen
–
und
der
Wolf
muss
seine
Scheu
behalten.
Sachlich
und
fachlich
sind
diese
Aussagen
bis
auf
den
letzten
Teilsatz
nach
dem
Spiegelstrich
so
nicht
richtig und nicht haltbar, denn:
Zu 1.
Seit seiner selbständigen Rückkehr ist nicht ein Mensch durch einen wilden Wolf zu
Schaden
gekommen.
Regelungen
für
den
Umgang
mit
verhaltensauffälligen
Wölfen
sind
bereits
im
Bundesnaturschutzgesetz
getroffen.
Weiterhin,
selbst
wenn
der
Wolf
im
Jagdrecht
wäre,
was
ja
mittlerweile
in
Niedersachsen
der
Fall
ist,
würde
eine
ganzjährige
Schonfrist gelten, die eine Bejagung unmöglich machen würde.
Das
lag
bisher
auch
am
immens
hohen
Schutzstatus
des
Wolfes,
der
allerdings
gerade
auf Betreiben der Kommissionspräsidenten der EU
„ Ursula von der Leyen“
gesenkt
wurde.
Und
dies
aus
„persönlichem
Grund“!
Sie
selbst
hatte
ein
Pony,
das
ungeschützt
auf
einer
Weide
an
ihrem
Heimatort
stand.
Dieses
Pony,
„Dolly“,
wurde
vom
Wolf
gerissen.
Und
weil
es
eben
das
Pony
von
Frau
von
der
Leyen
war
und
man
der
Lobby
gefallen will, setzte sie sich für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes persönlich
ein!
Und
das,
obwohl
auch
hier
kein
wolfsabweisender
Schutz
vorhanden
war
und
Frau
von
der
Leyen,
wie
alle
anderen
Halter
die
so
handeln
auch,
das
Lieblingspony
der
Familie dem Wolf damit auf einem Silbertablett serviert hat!
Dabei
stellt
gerade
die
EU
zum
Schutz
der
Weidetiere
hohe
Geldbeträge
zum
Abruf
zur
Verfügung, die aber so gut wie nicht abgerufen werden!
Zu 2.
Das Weidetiere gerissen werden liegt immer noch wie eh und je primär an den gar
nicht
oder
nur
unzureichend
geschützten
Weidegründen
selbst,
auf
denen
die
Nutztiere
stehen
müssen.
Somit
also
dem
Wolf
schutzlos,
dank
der
grob
fahrlässigen
bzw.
vorsätzlichen
Untätigkeit
der
Halter,
ausgesetzt
sind.
Die
Quote
der
Tiere,
die
dann
dort
tatsächlich
zur
Beute
des
großen
Prädators
werden,
liegt
im
Schnitt
aber
lediglich
bei
knapp
über
oder
unter
1
%
zur
Gesamtbeute
des
Wolfes,
die
aus
Wildtieren
besteht.
Also
eine verschwindend geringe Größe, die selbst verursacht ist.
Zu 3.
Zumeist werden bei dieser Zahlentrickserei der Populationsgröße, Populationen
zusammengerechnet,
die
nicht
zusammengehören,
Jahrzehnte
des
sich
langsamen
Aufbaus der Wolfspopulation werden zusammengerafft – nur damit man auf die
Z
a
h
l
von 30 % p. a. kommt.
Der
sogenannte
erhaltungsstabile
Zustand
ist
jedoch
nicht
erreicht,
zumal
sich
dieser
Wert,
dieser
Zustand
als
theoretische
Größe
noch
an
verschiedenen
anderen
Parametern als der bloßen Anzahl der Individuen messen lassen muss.
Immer
wieder
wird
u.
a.
missbräuchlich
für
die
eigene
Lobby,
der
„erhaltlungsstabile
Zustand“
schlagend
falsch
berechnet
um
ihn
als
für
lokal
erreicht
auszurufen.
Zum
einen
wird
der
erhaltungsstabile
Zustand
nicht
durch
ein
einzelnes
Land
oder
eine
Region
innerhalb
eines
Landes
und
erst
recht
nicht
lokal
festgestellt.
Dies
hatte
bisher
länderübergreifend
durch
die
EU
zu
erfolgen.
Jetzt nach Senkung des Status wird es spannend, wie sich das auswirken wird.
Der
Europäische
Gerichtshof
hatte
aber
dazu
im
Fall
des
„iberischen
Wolfes“
geurteilt.
Den
Link
zum
Urteil finden Sie bei mir unter
DOWNLOADS - RECHTSTHEMEN / URTEILE /etc.!
Es besagt jedenfalls in Kurzform:
Der EuGH untersagt die Wolfsjagd bei ungünstigem Erhaltungszustand! Der
Wolf darf nicht als Art eingestuft werden, die gejagt werden darf, wenn sein
Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Dies gilt lt. EuGH selbst
dann, wenn er in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie
„streng geschützt“ ist!!
Der
Wolf
ist
selbst
jetzt
nach
Senkung
des
Status
von
„streng
geschützt“
auf
„geschützt“,
nach
wie
vor
geschützt
und
dürfte
nur
in
tatsächlichen
Ausnahmesituationen
geschossen
werden.
Da
hilft
auch eine Überführung ins Jagdrecht nichts!
Bei
all
der
unnötigen
Panikmache
und
Aufregung,
stellt
aber
niemand
die
eigentliche,
die
entscheidende
Frage:
Ist
denn
eine
Bejagung,
bzw.
ein
populationsregulierender
Abschuss
überhaupt sinnvoll?
Die Antwort ist ein klares „NEIN“
- aus folgenden Gründen:
-
Der Abschuss zur Regulierung von Populationen ist unnötig weil:
Populationsgrößen
regulieren
sich
u.
a.
aber
hier
in
jedem
Falle
primär
durch
das
Nahrungsangebot. (s. auch „Der Wolf… -> Biologie -> Das Rudel - die Familie“. - roter Text)
Daher
ist
ein
Szenario
von
ausufernden
Wolfspopulationen
ein
gänzlich
irrationales
Gedankengut,
welches
aber
immer
gern
zur
Untermauerung
der
Abschussforderung
angeführt wird.
Der
erhaltungsstabile
Zustand
ist
nicht
erreicht.
Denn
dazu
müssten
mehrere
Sachverhalte
als
Komplettpaket
(siehe
„Verbreitung
und
Population
->
Günstige
Erhaltungszustand“)
gegeben
sein.
Das
dieses
Paket
auf
nationaler
Ebene
unvollständig
bleibt,
dafür
trägt
die
Antiwolfsallianz
dankenswerterweise
mit
ihren
Tötungsforderungen,
unfreiwillig
zwar,
aber
immerhin,
selbst
bei.
Danke dafür!
Wölfe
sind
hochintelligente
Tiere
und
dort,
wo
sie
bejagt
würden,
wären
sie
mit
Sicherheit
noch
weniger
zu
sehen.
Sie
würden
sich
noch
scheuer
und
heimlicher
verhalten,
wie
sie
es
jetzt
schon
üblicherweise
tun.
Gleichzeitig
würde
dies
aber
lediglich
bedeuten,
dass
der
Wolf
sich
nur
nicht
zeigt
– es bedeutet aber keinesfalls, dass er nicht da ist. Was also würde sich am Gesamtstatus ändern?
-
Durch den Abschuss oder die Bejagung von Wölfen erreicht man genau das
Gegenteil
dessen,
was
man
damit
zu
erlangen
sucht.
Man
schafft
sich
selbst
mehr
Probleme,
vor
allem
mehr echte Probleme als zuvor überhaupt vorhanden waren.
Ein
Gegenteil,
welches
unsere
Jägerschaft
nur
allzu
gut
von
den
Wildschweinen
her
bekannt
ist.
Der
Wolf
antwortet
mit
höheren
Reproduktionsraten
und
zusätzlich,
dass
junge
Fähen
dann
tendenziell
dazu
neigen
innerhalb
eines
Rudels
und
eines
Reproduktionszyklus
sogar
Mehrfachwürfe nachzulegen.
-
Wenn dann noch durch eine unüberlegte Bejagung/Abschuss z. B. die Leittiere, und somit
wichtige
Rudelstrukturen
zerstört
werden,
die
für
ein
natürlich
funktionierendes
Rudel
essenziell
und
lebensnotwendig
sind
passiert
folgendes:
Unerfahrene
Jungtiere
erlernen
nicht
mehr
das
Reh
und
anderes
Wild
ihre
eigentliche
natürliche
Beute
sind
und
wie
man
sie
erlegt.
Was
passiert
also,
diese
Tiere
sind
aus
Not
gezwungen,
sich
an
ungeschützte
Weidetiere
zu
halten,
die
nicht
flüchten
können.
Dass
dem
so
ist,
sahen
wir
damals
(Stand
Juni
2018)
am
Beispiel
des
Cuxhavener
Rudels
oder
was
von
ihm
noch
übrig
ist.
Die
Leitfähe
wurde
ermordet,
der
Leitrüde
seit
Anfang
2017
nicht
mehr
gesehen.
Auch
der
niedersächsische
Umweltminister
Lies
teilte
damals
unsere
Befürchtung
in
dem
mit
ihm
persönlich
geführten
Gespräch,
dass
auch
der
Rüde
illegal
getötet
wurde.
Der
Effekt
daraus
trat
überdeutlich
zu
Tage:
Die
Jungtiere
vergriffen
sich
an
ungesicherten
„Weidetieren“
dort
in
der Region. Schuldlos!
Ein
solches
Verhalten
des
Wolfes
durch
eigenes
Fehlverhalten
(Abschuss)
zu
generieren,
kann
wohl
kaum
seitens
z.
B.
der
Schaf-
und/oder
Rinderhalter
erwünscht
sein.
Aber
genau
dies,
wurde
durch
die
illegale
Tötung
der
Leittiere
dort
erreicht.
Und
trotzdem
schreit
man
immer
noch
danach,
den
wahrscheinlich kläglichen Rest des Rudels auch noch zu killen.
Als Letztes noch ein Hinweis, eine Warnung:
Der
illegale
Abschuss
eines
Wolfes
kann
mit
bis
zu
5
Jahren
Haft
und
mit
bis
zu
50.000,-
Euro
Strafe
geahndet
werden.
Weiterhin
zieht
eine
solche
Straftat
den
Verlust
des
Jagdscheins,
des
Reviers,
sowie
der
Waffen
etc.
nach
sich.
Und
ich
werde
von
meiner
Seite
aus
alles
daran
setzen,
dass
man
die Täter solcher Verbrechen vor Gericht stellt und schwer bestraft.
Im
Zusammenhang
mit
den
nicht
endenden
Schwachmatenaufrufen
zur
Tötung
der
Wölfe,
möchte
ich hier auf einen sehr interessanten Fachartikel mit dem Namen:
Wölfe töten, rächt sich! von Cornelia Dick-Pfaff © Wissenschaft aktuell
hinweisen, der auf Grundlage der nachstehenden Studie
„Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredati“
beruht.
Zum
Artikel
geht
es
direkt
über
vorstehende
Verlinkung
oder
Sie
finden
ihn
unter
der
Rubrik
„Wolf
und Forschung“!