05.10.2018 Das Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta W-I-S-Z-V veröffentlicht Plädoyer für den Wolf! In diesem umfangreichen Plädoyer lässt der erste Vorsitzende des Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e. V. Herr Jan Olsson, die letzten vier Jahre Wolfsschutz für die Landkreise Diepholz, Vechta sowie deutschlandweit bis in die Gegenwart einmal Revue passieren. Dabei beleuchtet er sämtliche Aspekte und Themenfelder, mit denen es Wolfsschützer hier zu tun bekommen, in detaillierter und fundierter Ausführung. Zum Plädoyer direkt auf die Website des W-I-S-Z-V
11.12.2018	Senckenbergerg DNA-Ergebnisse aus Steinfeld in der  Kritik der Landesjägerschaft – Natürlich!  Was muss Helmut Damman-Tamke Landtagsabgeordneter der CDU und Präsident der Landesjägerschaft  doch für unsägliche Qualen erleiden, keinen Wolf erschiessen zu dürfen! Nicht einmal ins Jagdrecht wird der große Prädator aufgenommen.   Und dann hat jetzt auch noch das Senckenberginstiut als Institution in Sachen Wildtiergenetik, die „Frechheit“ besessen, den Fall in Bülstedt, Gemeinde Steinfeld, Landkreis Rotenburg, nicht  mit einem Ergebnis zu bedenken welches den Wunsch- oder eher den Wahnvorstellungen der wolfshassenden Politfrakitonen genehm gewesen wäre. Qualen über Qualen. Aber so solls ja sein !  Gerade Herr Damman-Tamke macht sich seit Rückkehr des Wolfes für dessen Abschuss und die Aufnahme ins Jagdrecht stark. Zusammen mit anderen realitätsfernen und offenbar geltendes Recht ignorierenden Politikern.  Jetzt wagt er es sogar, die DNA-Ergebnisse Senckenbergs in diesem Fall und generell (Risse bei Pferden z. B.) in Frage zu stellen. Er spinnt sogar noch weiter, das diese Ergebnisse durch einen politischen Filter gegangen seien.   Dieser Mann, hat es glatt gebracht  und ich war an diesem Abend selbst vor Ort bei dieser Anti-Wolfsveranstaltung der CDU gegen die Goldenstedter Wölfin im August 2017 – hat es gebracht  auf die Frage eines Besuchers nach dem „zeitnahen Abschuß“ der Fähe folgendes zu antworten: „Sie stehe zur Zeit unter Mutterschutz und dürfe nicht entnommen werden!“  Eine solch geistige Diarrhoe verbreitete der Mann  auf einer Infoveranstaltung der CDU zum Wolf. Das bedarf dann wohl keiner Erklärungen mehr! Kein Wunder, dass Angst in den Reihen der Bevölkerung besteht. Sie wird bewusst, gezielt und berechnend, gerade aus diesen Kreisen geschürt.   Mal abgesehen davon, dass Wölfe überhaupt nicht, bzw. nur nach § 45 (7) BNatschG in ganz extremen Ausnahmefällen entnommen, geschossen werden dürfen. Und Mutterschutz gibt es nur beim Menschen.  Jedenfalls war das eine Antwort die man wirklich nur noch als „Schwachsinn“ bezeichnen kann. Ähnlich dünne dafür aber umso polemischer und nicht gerade von Fachkenntnis zeugende Antworten ist man von ihm aber gewohnt.  Und dieser Mann wagt es echte und nicht selbsternannte Fachleute – Wissenschaftler und deren eindeutige Ergebnisse zu kritisieren ?  Da fragt man sich mittlerweile in welcher politischen Couleur der  größere Wahnsinn durch die Reihen galoppiert.
10.12.2018 Kommentar zur Neverending Posse von Bülstedt - UM Lies und die Pressekonferenz vom 04.12.18 zum angeblichen Wolfsbiss in Steinfeld Er habe sich ein eindeutigeres Ergebnis gewünscht! So Minister Lies auf der Pressekonferenz bei der er die DNA-Ergebnisse zum angeblichen Biss eines Gemeindemitarbeiters durch einen mutmaßlichen Wolf in Steinfeld erläuterte. Wie bitte ?! - kann man da nur noch fragen!! Die DNA-Analyse des Senckenberginstitutes ist eindeutig, die Spuren weisen Reh, Hund und Katze nach. Das bedeutet NEIN, es war kein Wolf!! Ein Nein ist ein Nein und kein klares „Vielleicht“ oder definitives „Könnte sein“ auch kein konkretes „Eventuell“ nicht mal ein deutliches „Hätte sein können“! Was derzeit hier vor sich geht, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Eines ist jedoch sicher, der UM ist für das Ressort des Umweltministeriums und als Umweltminister des Landes Niedersachsen beim Thema Artenschutz und Wolf bestimmt keine Bereicherung. Ein Minister und ein Ministerium, welches zum Artenschutz verpflichtet ist und dem es offenbar derzeit schon pathologisch anmutend und völlig ignorant egal ist, geltendes europäisches und nationales Recht zu ignorieren?! Einem Minister, der nach einem klaren Ergebnis immer noch weiße Mäuse und nicht existente Bedrohungsszenarien sieht. Offenbar liegt hier eine komplette Desorientierung in der Wahrnehmung von Realitäten vor. Der Mann, ein Friedhofsgärtner in Steinfeld ist NICHT von einem Wolf gebissen worden, dies haben die DNA-Analysen zweifelsfrei bewiesen. Und dennoch verrennt man sich im UM offensichtlich komplett undurchdacht und unreflektiert in seinen nicht nachzuvollziehenden jeder Logik entbehrenden Gedankengänge dahingehend, dass da draußen ja vielleicht eventuell doch ein gefährlicher Wolf herumlaufen könnte. Ja sogar ein ganzes Rudel von Wölfen, die nur darauf warten, an Pullovern von Friedhofsgärtnern inklusive Füllung knabbern zu können… und um das Rotkäppchen zu missbrauchen!! Meine Güte, finsterstes Mittelalter!! Das UM geht davon aus das noch etwas passieren KÖNNTE… sicher, passieren kann immer etwas, das hat nur nichts unbedingt mit dem Wolf zu tun. Schon gar nicht mit dem Gnarrenburger Rudel, welches jetzt unter Generalverdacht gestellt ist und durch seine Personen besonders „beobachten“ werden soll. Und das, trotz einer geklärten, den Wolf zu 100 % freisprechenden Situation heraus. Einer damit nicht   existenten Gefahrenssituation heraus die somit zu einer rechtswidrigen Besenderung dieses Rudels führen würde. Einem Rudel, welches als völlig unauffällig gilt. Zumindest das LAVES (Landesamt für Verbraucherschutz) sollte, nein muss nun seiner Verantwortung bei der Genehmigung von Tierversuchen gerecht werden. Der Antrag des UM kann nur abgelehnt werden was ein Scheitern seines Besenderungsvorhabens zur Folge hätte. Denn Besenderungen von Wildtieren sind Tierversuche, die nicht grundlos sehr hohe Hürden haben um genehmigt zu werden. Aber Minister Lies hat natürlich recht, es könnte ja etwas passieren, z. B. dass es morgen regnet, dass ein Hund wieder mal ein Kind beißt, ja sogar, dass z. B. ein weißer Hai eine evolutionäre Blitzentwicklung durchläuft, sich wieder an Land begibt und mit dem Wolf zusammen in Rudeln jeden Friedhofsgärtner meuchelt. Die derzeitigen Handlungsweisen vor und nach dem angeblichen Vorfall sprechen jedenfalls Bände. Interessant ist auch die ständige Forderung Wolfsgegnern und Befürwortern gegenüber, mehr Sachlichkeit an den Tag zu legen und pragmatischer an die „Sache“ heranzugehen. Selbst lässt er aber schon seit längerem jedwede Sachlichkeit und vor allem Fachlichkeit beim Umgang mit dem Wolf vermissen. Das UM will handlungsfähig sein um jeden Preis. Sprich Wölfe schießen um das Wachstum der Population zu begrenzen bzw. zu verlangsamen sowie wolfsfreie Räume zu schaffen. Dabei ist man bei den Fakten so derart ignorant dahingehend, dass ersteres rechtlich nicht geht und zu echten, wirklichen Problemen bei der Weidetierhaltung führen könnte und dass es „wolfsfreie Räume“ niemals geben kann und wird. Ferner sind wir, wie andere politische Strömungen es bereits sehr gut erfasst haben, wie z. B. Herr Habeck (Grüne), von einem erhaltungsstabilen Zustand noch weit entfernt. Denn dieser determiniert sich nicht nur über die bloßen Populationszahlen. Viele Faktoren definieren ihn erst in gemeinsamer Kombination. Und Populationskontrolle durch Abschuß rächt sich!! Dies alles ist UM Lies mit Sicherheit bewusst, aber da er ja selbst bei Amtsantritt völlig wolfsunbedarft aber großspurig klare Kante beim großen Prädator angekündigt hatte und dies jetzt nicht so umsetzen kann, wie er es gerne hätte, leitete dies nun wohl seine offenbare 180 Grad Kehrtwende ein. Dabei hätte dieser Mann in seinem Amt eindeutig „Klare Kante“ zeigen können. Klare Kante nicht gegen den Wolf sondern gegen die Weidetierhalterlobby und ihre sie unterstützenden Politik- Potentaten der CDU und FDP. Das wäre eine Gebaren in Sachen Handlungsfähigkeit gewesen was ein eindeutiges Klarheitssignal vor einem bereits bestehenden und nicht notwendig zu verändernden rechtlichen Hintergrund geschaffen hätte. Das wäre ein klares Handeln gewesen das man von einem Mann in seinem Amt und seiner Position erwartet hätte. Beim Thema Wolf muss nichts neu und bundeseinheitlich geregelt werden. Es sind bereits ausreichende Regelungen getroffen. Das ist Fakt! Das Bundesnaturschutzgesetz ist ein Bundesgesetz und regelt den Umgang mit dem Wolf eindeutig bundeseinheitlich auf Bundesebene und setzt damit verbindliches europäisches Recht um. Die EU hält am Schutzstatus des Wolfes fest, ja erhöht ihn sogar noch, indem sie z. B. auffordert alle monetären Fördermittel abzurufen die möglich sind… sprich diese den gierigen Wolfsgegnern als Billigkeitsleistungen zu 100 %, auch den Hobbyschäfern, in den Rachen zu stopfen die dann aber immer noch aus purem Egoismus und kompletter Intoleranz und Ignoranz skandieren „Tötet den Wolf!“ Wenn UM Lies nicht bald aus seinem mantraartigen Wahn „Der Staat muss handlungsfähig sein“ aufwacht und akzeptiert, dass alles notwendige bereits da ist könnte diese unsägliche und wahnwitzig geführte Hetze gegen den Wolf endlich aufhören.
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04.12.2018 ES WAR KEIN WOLF !!! …der den Gemeindemitarbeiter in Bülstedt Gemeinde Steinfeld Landkreis Rotenburg gebissen hat. Der NDR übertrug soeben um 16.00 Uhr die Pressekonferenz diesbzgl. in seinem Livestream. Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies erklärte das Ergebnis der DNA-Proben. Mitarbeiter des Wolfsbüros sicherten nach dem angeblichen Vorfall Proben, die sowohl vom zur Verfügung gestellten Pullover des Mannes als auch vom Hammer mit dem der Arbeiter das Tier vertrieben haben will, stammten. Insgesamt wurden 7 Proben lt. UM Lies genommen - sogar Speichelproben konnten sichergestellt werden. Am Hammer selbst, konnten keine Spuren eines Caniden gefunden werden. WOLF konnte anhand der DNA-Spuren auch an allen anderen Proben NICHT nachgewiesen werden. Zwei vor Ort genommene Proben wiesen „Reh“ nach. Die Haare und Sputumproben auf dem Pullover des Mannes wiesen lt. dem Senckenberginstitut, welches die Proben als Referenzlabor untersuchte, sowohl Katze als auch Hund nach. Lies Aussage er hätte sich Klarheit erhofft, ist nicht nachvollziehbar, denn die Probenergebnisse sind eindeutig: KEIN WOLF! Auch wenn UM Lies sich ein „eindeutigeres Ergebnis“ gewünscht hat… was auch immer er damit meint, denn eindeutiger geht es nicht. Senckenberg hat nachgewiesen, es war KEIN WOLF. Und dennoch will das UM das Rudel, hierbei ist das Gnarrenburger Rudel gemeint, weiter beobachten und weitere Ermittlungen anstellen um „Restzweifel“ (???) auch noch beseitigen zu können und für Informationssicherheit zu sorgen um dann eventuell zielgerichteter agieren zu können. Zielgerichtet bedeutet hierbei den Abschuss eines Wolfes. Gleichfalls erscheint dem UM jetzt eine Aufnahme ins Jagdrecht als sinnvoll! Dies ist völliger Nonsense, da eine Aufnahme ins Jagdrecht nicht gleichzeitig bedeutet, den Wolf schießen zu dürfen. Der hohe Schutzstatus bleibt selbst dann dem Wolf erhalten und er hat eine ganzjährige Schonfrist. Auch die von allen Fraktionen gern strapazierte Größe des erhaltungsstabilen Zustands der fälschlicherweise, aber bewusst, nur an der Anzahl der Individuen dort festgemacht wird, ist bei weitem nicht erreicht. Starrsinnig beharrt der Minister aber darauf die Situation in Steinfeld sei noch nicht geklärt und stellt hierfür das unauffällige Gnarrenburger Rudel unter Generalverdacht Man könnte fast meinen, man habe es mit Donald Trump und „alternativen Fakten zu tun“! Dafür habe er eine Adhoc-Besenderung heute auf den Weg gebracht. Dies bedeutet fangen, betäuben und besendern. Hier stellt sich jedoch die Frage der Rechtssicherheit und Rechtmäßigkeit, wenn doch kein Wolf durch DNA-Materal bestätigt ist. Solche Aktionen sind Tierversuche, an deren Genehmigung hohe Anforderungen geknüpft sind. Diese Aktion dann außer der Reihe der eigentlichen und bereits mit Kastenfallen angelaufenen Besenderungsaktionen, für die die Tierärztliche Hochschule Hannover verantwortlich zeichnet?! Nur für ein intensiveres Monitoring - vor Ort - in Form einer Rudelchronik, wobei das Gnarrenburger Rudel unauffällig ist? Rechtlich dürfte dies nicht haltbar sein und für diesen erneuten „Schnellschuß“ dürfte keine Genehmigung seitens des LAVES (Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erteilt werden. Jedenfalls nicht bei diesem eindeutigen Ergebnis. Es verbleibt die Frage, wer denn der Verursacher (wenn es denn überhaupt einen gab) dieses angeblichen Bisses war, als ungeklärt. Streunender Hund (Hunde) oder was oder WER auch immer da etwas forcieren wollte?! War es dann nämlich doch ein Hund, wäre jetzt das zuständige Ordnungsamt in Steinfeld als die untere Behörde für Gefahrenabwehr zuständig. An der Glaubwürdigkeit des Mannes hegt Minister Lies dennoch keinen Zweifel. Es gibt ein eindeutiges Ergebnis: Es war KEIN WOLF! Das verbleibt als Fakt! Ein Wolf hätte auch keinen Grund gehabt den Mann zu attackieren. Menschen gehören nicht in das Beutschema des großen Beutegreifers und sie sind keine blutrünstigen Bestien! Ausserdem wäre der Angriff im Rudel erfolgt, schließlich sollen lt. Wahrnehmung des angeblich „Attackierten“, ja mehr Tiere vor Ort gewesen sein. Die ganze Geschichte erinnert massiv an die des Joggers in Gartow aus dem Jahr 2015. Noch zu Zeiten von MT06 alias „Kurti“, wo jener Mann damals behauptete beim Laufen von zwei Jungwölfen an der Hand berührt und leicht verletzt worden zu sein. Letztlich hat dieser Mann dann aber eingeräumt sich wohl an einem Ast verletzt zu haben. Fakenews soweit das Auge reicht. Und jetzt schon wieder!?! Vielleicht war hier in Bülstedt dann doch letztlich „Black & White“ und ein kaputter Zaun eher als Grund des Ganzen im Spiel, was auch den nichttaggleichen Arztbesuch erklären könnte. Wobei aber gerade Arbeitsunfälle taggleich ärztlich dokumentiert werden müssen!! Weiterhin dürfte nun auch interessant sein, wie all die sensationsgierigen und vielfach vorverurteilenden Medienvertreter, die bereits mit vernichtender Schlagzeilenverurteilung nach Abschuss geiferten, mit dieser Nachricht umgehen werden. Ob es dort eine genauso medial aufgebauschte Rehabilitierung für den Wolf gibt ?? Ich glaube es kaum. Würde mich aber gern eines Besseren belehren lassen! Meine Erfahrung mit den Medien im Umgang mit dem Thema Wolf bisher, ist leider eigentlich eine sehr erschreckende: Eigene multidirektionale Recherche ? Fehl am Platz Interesse an echten Informationen ? Fehl am Platz Sensationsgeilheit bis ins Mark und bedeute es auch den Tod dieses wundervollen Lebewesens? Na immer doch !! Schämen Sie sich !!! Journalismus war immerhin einmal von Ethik, faktischer und vor allem nicht einseitiger Berichterstattung geprägt! Sie sollten sich an diese Werte vielleicht wieder erinnern anstatt mit reißerischen faktenlosen Schlagzeilen den Auflagenzahlen zu huldigen. Die vom Umweltministerium des Landes Niedersachsen zum Thema herausgegebene Pressemitteilung finden sie hier: LINK ZUR PRESSEMITTEILUNG
28.11.2018 Hat ein Wolf einen Gemeindearbeiter gebissen ? In der Gemeinde Bülstedt (Steinfeld) die sich im Landkreis Rotenburg befindet, soll ein Gemeindearbeiter von einem Wolf gebissen worden sein, als er einen Zaun an einem Friedhof reparieren wollte. Diese Nachricht verbreiten die einschlägigen Medien seit gestern und heute wie ein Lauffeuer, häufig schon als feststehende Tatsache. Wenn es denn überhaupt so war, wäre dies der erste Übergriff durch einen Wolf auf einen Menschen seit seiner Rückkehr nach Deutschland Ende der 1990er Jahre. Es gibt jedoch bereits von Beginn an interessante Aspekte an dieser Geschichte, die man gut und gerne mit einem „Aha?!“ und auch mit ganz vielen Fragezeichen quittieren kann und muß! Zum einen die widersprüchlichen Angaben über den Biss. Laut NDR hat der Mann hinter sich nach einem Hammer gegriffen und hatte plötzlich gemerkt, dass er festgehalten - nicht gebissen wurde… nach anderen Berichten wurde er mal in die Hand, mal in den Arm gebissen. Dann ereignete sich der Vorfall Dienstagmorgen den 27.11.2018 lt. Kreiszeitung. Laut Jagderleben jedoch erst am Mittwoch den 28.11.2018. Differierende „Informationen“ soweit das Auge liest. Am faszinierendsten ist jedoch, dass der dortige Samtgemeindebürgermeister Frank Holle (CDU - was sonst) dem Mann bescheinigt, sich mit Tieren auszukennen und einen Wolf von einem Hund unterscheiden zu können. Gratulation, ein Naturtalent! Aber warten wir mal ab! Gleichzeitig wird sofort proklamiert, dass der Mann das Tier nicht provoziert habe. Das wäre ja schließlich auch nur dann gegangen, wenn er es vorab gesehen hätte nicht wahr ?! Wozu also dann diese Aussage, er hat das Tier angeblich doch nicht gar nicht bemerkt? Sehr befremdlich um es nett zu formulieren, ist auch die Beschreibung der Tiere, die das „attackierende“ Tier lt. Kreiszeitung begleitet haben sollen. Der Arbeiter beschrieb sie als drei weiße und ein schwarzes Tier. Eine interessante Fellfärbung für europäische Grauwölfe. Wobei Grau hier das Stichwort ist für alle dies lesenden und nach Wolfstod geifernden Wolfsgegner! Wir haben hier keine „weißen“ arktischen oder auch „Polarwölfe“ genannten Tiere, ebensowenig Timberwölfe, deren Hauptfarbe „Schwarz“ ist. Aber der Mann kennt sich ja aus! Wenn dem so war, sind Wölfe, jedenfalls europäische, ausgeschlossen! Dann könnten es allenfalls ausgebüxte Gehegetiere gewesen sein. In Bayern hatten wir es ja schon einmal das ein Vollidiot in einem Sabotageakt, Wölfe mit Absicht aus einem Gehege freigelassen hat. Gehegewölfe sind an Menschen gewöhnt und da liesse sich ein Distanzunterschreitung wahrscheinlich nicht ausschliessen. Ich für meinen Teil ziehe die Gratulation von zuvor hiermit wieder zurück !!! Unerklärlich ist auch dass nach Angaben der Kreiszeitung der Mann erst am nächsten Tag auf Anraten seiner Vorgesetzten zum Arzt ging. Vielleicht war ja aber auch tatsächlich ein wenig „Black & White“ im Spiel, dann wären es aber Terrier gewesen… aber man will ja nichts mutmaßen oder gar unterstellen. Weiterhin ist auffällig, dass die Polizei „den Wolf“ am nächsten Tag lt. Kreiszeitung bestätigt… Wie haben die das gemacht fragt man sich da - so ganz ohne DNA-Analyse? Auf irgendwelchen Haarresten herumgelutscht und das Orakel von Delphi befragt während der Dienststellenleiter schamanische Klänge intoniert ? Eine solche Bestätigung kann durch die Polizei ohne eine genaue Untersuchung durch Fachleute überhaupt nicht erfolgen. Im Übrigen wäre es sonst unsinnig, das zwei Biologen des Wolfsbüros den Fall untersuchen. Diese sicherten Spuren am Pullover und am Werkzeug (Hammer) des Arbeiters“ und im Versuch sogar am Mann selbst so die Kreiszeitung. Ein DNA-Ergebnis wird für nächste Woche erwartet! Der angebliche Wolf müßte auch eine Verletzung davongetragen haben, da sich der Arbeiter mit dem Hammer gegen ihn zur Wehr gesetzt haben soll. Fraglich wie er das gemacht haben will, wenn die Hand, die nach dem Werkzeug greift festgehalten wird !! Mit der anderen Hand käme er dann nämlich nicht heran! Was aber am eklatantesten aufstösst in dieser Angelegenheit ist die Tatsache, dass mit diesem „Vorfall“ quasi zeitgleich ein Positionspapier der Bundestagsfraktion der CDU/CSU einhergeht. Dieses hat wie immer den Werbeinhalt für eine „notwendige“ Bejagung und „wolfsfreie Zonen“ - was beides per schon diesen Herrschaften der Lobbyvertretung wie seit jeher, die Sach- und Fachkompetenz beim Thema Wolf abspricht. Unterstützung erhält die CDU in ihren Antiwolfskampagnen gegen den Großprädator von Beginn an durch die FDP. Quod erat demonstrandum. Allen dabei voran, gegen den Wolf der Bundestagsabgeordnete Dr. Gero Hocker, der ausser in seiner politischen Tätigkeit noch in ganz massiver Weise mit extrem negativen Beiträgen zum Wolf bei „Wolf Nein Danke“ sein Unwesen treibt. Neulich erst wieder bei einer Antiwolfsveranstaltung des Landvolkes in Walsrode zu „geniessen“. Unterstützt wurde er dort von seiner „Unsachlich- und fachlichkeit in personam“ beim Thema Wolf, dem Präsidenten der Landesjägerschaft Herrn Damman-Tamke. (CDU) Der Umgang mit dem Wolf war seit Rückkehr der Tiere hier nach Niedersachsen seitens der CDU und gerade jetzt wieder unter Federführung von Bernd Althusmann im niedersächsischen Landtag leider von Unsachlichkeit und fachlicher Inkompetenz begleitet. Ignoranz und Arroganz waren natürlich auch mit dabei und mittlerweile ist die Art und Weise im Umgang mit diesem Lebewesen seitens der CDU nur noch als unerträglich zu bezeichnen. Forciert wird das Ganze noch durch ein SPD - Umweltministerium, welches versucht per „Kompetenzverlagerung“, den Wolf in das Landwirtschaftsministerium abzuschieben. Ausgerechnet in das Ressort von Frau „Otte-Kinast“?! Das wäre vom Regen in die Traufe sozusagen! Jedenfalls wird es sich hier erst in der nächsten Woche zeigen, ob es denn nun ein Wolf war oder nicht. Wir warten gelassen auf die DNA-Probe.
Schreiben von Artenschutz-Wolf wird als Petition in den federführenden Ausschuß zur Berücksichtigung  zum "Umgang mit dem Wolf weitergeleitet.
24.10.2018 Anschreiben von Artenschutz-Wolf an den Bundesratspräsidenten , wird als Petition zur Berücksichtigung in den federführenden Ausschuß zur Drucksache 481/18 „Umgang mit dem Wolf“ von der Petitionsstelle des Bundesrates weitergeleitet. Im Text heisst es, damit die Anregungen und Wünsche bei den Beratungen berücksichtigt werden können. Eine doch sehr ansehn- liche Entwicklung gegen die „Antiwolfsinitiative“ von Minister Lies und Co.! Hier die Mailantwort der Petitionsstelle des Bundesrates!
17.10.2018 Niedersächsische Landesregierung versucht in Kooperation mit den Landesregierungen von Sachsen und Brandenburg den „Quotenabschuß“ von Wölfen, nach „illegalem“ Vorbild wie in Frankreich über eine Bundesratsinitiative per Antrag am 19.10.2018 einzubringen. Dies trotz gültiger Rechtslage für den hohen Schutzstatus des Wolfes. Verblendung so weit das Auge reicht! Bemüht oder bedient werden für den wohl aussichtslosen Antrag in dieser „Drucksache 481/18 - Entschliessung zum Umgang mit dem Wolf“ u. a. die üblichen Scheinargumente in schlecht verdeckter Form. Als da wären: - Dynamisch wachsende Wolfspopulation mit mehr „Gefahren“ für die Sicherheit des Menschen. - Management beim erreichen des erhaltungsstabilen Zustands. (Meint nichts weiter als Abschuß). - Tierhaltung im Freiland soll dauerhaft möglich sein (Meint nichts weiter als Abschuß) - Hohe Arbeitsmehr- und finanzielle Belastung der Tierhalter im Offenland durch den Wolf (Meint wir wollen noch mehr Geld) - Schnellere Abschussmöglichkeit von Problemwölfen. Hierzu wird via unsinniger Wortklauberei versucht, die engen Voraussetzungen für die Entnahme eines Wolfes nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz aufzuweichen und leichter ermöglichend neu zu verankern um das „Feuer frei“ geben zu können. Und das auch auf lokaler Ebene! - Den o. g. Verantwortlichen für diese neue Eskapade gegen den Wolf schwebt dabei eine Abschussquote vor. Es wird also schnell klar, dass hier auf perfide Weise wieder einmal die Lobbyisten versuchen sich durchzusetzen. Dabei sind diesmal nicht nur die Tierhalter, sondern auch die Politiker selbst gemeint. Da Minister Lies sich vor dieser Aktion bereits öffentlich erklärt hat, dass er sich durchaus den Abschuss von 20 Wölfen pro Jahr vorstellen könne und dieses irrationale „Hirngespinnst“ nun unter teils Verdrehung von Tatsachen in die Realität hineingemogelt werden soll, habe ich mir erlaubt den Präsidenten des Bundesrates Herrn Michael Müller, seines Zeichens regierender Bürgermeister von Berlin, diesbzgl. direkt anzuschreiben. Den Text finden Sie hier im Anschluss ebenso, wie die Drucksache 481/18 und die Pressemitteilung des UM Niedersachsen „Lies ergreift Initiative zum konsequenten Umgang mit dem Wolf“ sowie einen Bericht des NDR „Lies will Abschußquote für Wölfe bereits vom 08.03.2018. 1. Artenschutz-Wolf - Anschreiben an den Bundesratspräsidenten bzgl. des Antrages der Landesregierungen. 2. Initiativantrag des Landes Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen zur Aufweichung des BNatSchG. 3. Pressemitteilung des Umweltministeriums zum Vorstoß in Sachen Wolf von UM Olaf Lies. 4. Lies will Abschußquote für Wölfe (Artikel nicht mehr verfügbar)
09.10.2018 40 tote Schafe in Ostsachsen Laut einem Bericht des „mdr“ wurden in der Nähe des Ortes Förstgen 40 Schafe einer Herde von Heidschnucken bei einem Angriff durch das dort ansässige Daubaner Rudel getötet. Ebenfalls kamen bei dem Angriff 5 Ziegen ums Leben. Zwar waren die Tiere, die dort zur Landschaftspflege von der Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ eingesetzt wurden, durch einen 1,10 m hohen Flexinetz- Elektrozaun geschützt, aber es fehlten offenbar Herdenschutzhunde gänzlich. Ebenso entspricht der Zaun mit dieser Höhe nicht mehr dem empfohlenen Standard von 1,20 m. Die Herde befand sich bekannter Maßen im Kerngebiet des Daubaner Rudels, daher kann man die getroffenen Schutzmaßnahmen schon als grob fahrlässig unzureichend bezeichnen. Schafe im direkten Revier von Wölfen ohne Schutzhunde weiden zu lassen lässt leider keine andere Definition zu. Ein Teil des versprengten Herdenrestes ca. 60 Tiere, konnten bis zum Nachmittag wieder eingefangen werden. 50 weitere Schafe werden noch vermisst. Die Überlebenschancen im direkten Stammgebiet des Daubaner Rudels, dürften sehr gering sein. Der Landkreis Görlitz prüft indes den Abschuß der Wölfe. Dies verwundert Anett Hertweck - Leiterin der Naturschutzstation „Östliche Oberlausitz“ jedoch sehr, da die Naturschutzstation sich für die Wölfe und ihre eigenständige Wiederansiedlung unterstützend einsetzt. Der Riss stimmt auch sie zwar traurig, dennoch steht sie selbst, einem Abschuß sehr skeptisch gegenüber. Denn im vorliegenden Fall der 40 getöteten Schafe gilt: Die Schafe, waren nicht ausreichend gesichert ! Und allein deshalb besteht bereits rechtlich betrachtet keine Abschußmöglichkeit. Es hätten hier sämtliche zumutbaren Möglichkeiten der Wolfsabwehr von vornherein (elektrifizierter Zaun - mindestens 1,20 m hoch, Flatterband - gespannt oberhalb der Zaunoberkante und vor allem Anwesenheit von Herdenschutzhunden) im Bewußtsein dessen, das die Herde im Wolfsrudelrevier weidet, bestehen müssen. Das Landratsamt geht unterdessen davon aus, dass 4 Wölfe an der Attacke beteiligt waren und die Herde in Panik geraten, den Zaun niedertrampelte. Dies führte dann zu der hohen Risszahl. Demenstsprechend gefolgert, sind die Wölfe nicht in die Herde eingedrungen. Ausserdem wären vor einem Abschuß, zur weiteren Wolfsabwehr, jetzt sogenannte Vergrämungsmaßnahmen angezeigt, die dem Wolf zeigen, dass er sich von Herden fernhalten soll. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die den Wolf nicht töten, aber ihm einen Schmerz und Schreck einjagen, so dass er lernt sich von Herden fernzuhalten. Vergrämungsmaßnahmen sind immer langfristig angelegte Maßnahmen. Also, schön weg den Finger vom Abzug!! Gerade die Sachsen sollten den friedlichen und adäquaten Umgang mit Wölfen doch nach gut 20 Jahren wieder beherrschen.
09.10.2018 Schutzstatus des Wolfes verbleibt HOCH in Europa Dies machte der EU-Kommissar Karmenu Vella gegenüber einer italienischen LEGA-Politikerin deutlich. Die abgeordnete Bizotto hatte sich ebenfalls wie die Mitglieder des EU-Landwirtschaftsausschusses dafür ausgesprochen, den hohen Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie herabzusetzen. Gefordert wurde ein flexibles Wolfsmanagement welches nichts weiter bedeutet, als eine schnellere Abschussmöglichkeit der Tiere herbeizuführen. Diesem Ansinnen erteilte Vella eine klare Absage. Stattdessen werde sich die Kommission um eine weitere Verbesserung der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitatsrichtlinie bemühen. Dafür sollen alle Mitgliedsstaaten die im Rahmen der EU möglichen Finanzierungsmittel ausschöpfen.

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