28.02.2019
„Riesenpolitsauerei“ geht weiter! Sowohl Niedersachsen, als auch
19:00 Uhr
Schleswig-Holstein verlängern ihre - sinn- und substanzlosen,
jedwede EU- Rechtsnorm missachtenden Abschussverfügungen
für die Wölfe GW717m und GW924m.
Ich
wiederhole
es
hier
nochmals
eindringlichst
und
werde
es
auch
immer
wieder
tun.
Diese
beiden
Wölfe,
die
hier
nicht
definitiv
nicht
rechtskonform
mit
dem
Segen
einer
von
der
Politk
mit
alternativen
Fakten
,
verblendeten,
bzw.
offenkundig
nicht
an
wirklichen
Fakten
interessierten
Justitia
getötet
werden
sollen,
sind
KEINE
PROBLEMWÖLFE!
Es
sind
Bauernopfer
im
wahrsten
Sinne
des
Wortes.
Als
Opfer
zur
Verfügung
gestellt
von
einer
völlig
aus
dem
Ruder
gelaufenen,
und
jedwede
EU-Rechtsnorm
missachtenden, Ihre ureigendsten Aufgaben verkennenden Politik.
Mag
man
sich
in
Nds.
hinter
seinen
beiden
Gerichtsentscheiden
verstecken
und
sich
auch
noch
dadurch
bestärkt
fühlen,
was
bleibt
ist
die
Wahrheit
und
diese
lautet:
DIE ABSCHUßVORHABEN IN NDS UND SH SIND NACH EU-RECHT ILLEGAL!
Ich
möchte
hierzu
eines
meiner
großen
Vorbilder
zitieren,
Mohandas
Karamchand
Ghandi besser bekannt als Mahatma Ghandi (Die große Seele). Er sagte:
„Und
wenn
ich
am
Ende
ganz
alleine
dastehe,
so
bleibt
die
Wahrheit
immer
noch die Wahrheit!“
Dies
werden
die
Umweltminsterien
beider
Länder
niemals
für
sich
in
Anspruch
nehmen
können,
da
Eigeninteressen
und
Mängel
beim
Herdenschutz
im
„eigenen
Haus“ dem ganz eindeutig entgegenstehen!
Weder
in
Schleswig
Holstein
(Raum
Pinneberg),
wo
es
GW924m
ans
Fell
gehen
soll
noch
hier
im
Raum
Rodewald
(Nienburg)
Niedersachsen
ist
ein
brauchbarer
Herdenschutz
vorhanden
(siehe
auch
die
Bilder
am
Ende
meiner
Meldung
vom
25.02.2019).
Somit
sind
Risse
der
dort
immer
noch
mindestens
grobfahrlässig
bzw.
mittlerweile
könnte
man
schon
Vorsatz
unterstellen,
ungeschützt
weidenden
Tiere,
vorprogrammiert.
Ein
offensichtlich
politisch
gewollter
Umstand?
Wieviel,
darf
sich
die
Politik
eigentlich
herausnehmen?
Sie
meine
Herren
Minister
negieren
weiterhin
völlig
ignorant
und
arrogant,
wissentlich
geltendes
EU-Recht.
Und
das
nur
um
die
Missstände
im
Bereich
der
Herdenschutz-Richtlinien
(in
SH)
und
der
Umsetzung
bestehender,
hier
in
Niedersachsen
durch
die
Weidetierhalter
und
vor
allem
durch
Sie
selbst
zu
kaschieren.
Weidetierhaltern
wird
der
Hintern
vergoldet
und
diese
rühren
sich
immer
noch
nicht
in
Richtung
„wolfssichere
Zäunung“
und
die
Politik
forciert
dieses
Verhalten
auch
noch.
Bei
gleichzeitigem
Übergehen
gegenüber
einer
vorgeschriebenen
und
damit
notwendigen
Besenderung
und
Vergrämung
vor
einem
finalen
Abschuss.
Dafür
sollen
dann
die
beiden
Wölfe
Ihre
schon
augenscheinlich
manischen
Handlungsfähigkeitsphantasien
ausbaden,
in
dem sie es mit ihrem Leben bezahlen.
Das
dürfte
wohl
kaum
ein
gangbarer
Weg
des
Miteinanders
von
Wolf
und
Mensch
sein. So funktioniert Artenschutz nicht!
Der
Wolf
ist
nicht
das
Monster,
der
Wolf
will
nur
leben,
dazu
muss
er
töten
und
Nahrung
aufnehmen
und
die
Weidetierhalter
machen
es
ihm
einfach,
obwohl
sie
dies
nicht
dürfen
und
laden
ihn
geradezu
mit
der
eigenen
Untätigkeit
und
ihrem
Unwillen
zu
handeln,
zum
Essen
ein!!
Das
Monster,
besser
die
wahren
Ungeheuer
bei
diesen
miesen
Machenschaften
ist
immer
Mensch!
Stoppen
Sie
die
Abschussverfügungen!!
Hier gehts zur PM des UM Nds.
LINK
Hier gehts zur PM des UM SH
LINK
25
.02.2019
Patrouillen im Territorium des Rodewalder Rudels zum Schutz des dortigen
22:00 Uhr
Leitrüden GW717m und zur Dokumentation des angeblich „ausreichenden
Herdenschutzes“ nach Olaf Lies!
„Artenschutz-
Wolf“
und
das
„Wolfs-Informations-und
Schutz-Zentrum-Vechta
e.
V.
überwachen
verstärkt
den
Bereich
des
Territoriums
des
Rodewalder
Rudels.
Sowohl
gestern
als
auch
heute
waren
und
sind
wir
vor
Ort
um
den
Abschuss
von
GW717m
zu
verhindern.
Unsere
legalen
Konteraktion(en)
zum
Schutz
des
Wolfes
GW717m
und
zur
Verhinderung
von
Kollateralschäden
durch
vielleicht
sogar
mutwillige
Fehlabschüsse,
halten
wir
solange
aufrecht,
wie
der
illegale
Abschußbefehl
noch
Gültigkeit
hat.
Um
von
vornherein
Fakenews
den
Wind
aus
den
Segeln
zu
nehmen,
wir
handeln
legal,
demokratisch
und
distanzieren
uns
von
Gewalt, im Gegensatz zu jenen, die dies nicht tun!
Gewalt fängt immer dort an, wo der Geist aufhört!
Niemand
von
unserer
Seite
aus
ist
militant
oder
agressiv
oder
hat
destruktive
Aktionen
im
Sinn!
Aber,
sollten
wir,
wie
es
in
der
Vergangenheit
schon
vorgekommen
ist
(z.
B.
durch
den
Beschuss
eines
Armbrustschützen)
von
einem
vermutlich
wohl
stark
geistig
unterbelichteten
Wolfsgegner
angegangen
werden
-
so
stelle
ich
hier
zweifelsfrei
klar,
dass
wir
sehr
wehrhaft
sind,
was
Notwehrsitutationen
anbelangt.
Solche
Taten,
hätten
dann
auch
zweifellos
ein
juristisches
Nachspiel
für
Agressoren!
Wir
zeigen
Präsenz
vor
Ort,
und
dokumentieren
akribisch!
Selbst
wenn
wir
nicht
offensichtlich
in
Erscheinung
treten,
dürfen
Wolfsgegner
dennoch
absolut
versichert
sein,
wir
SIND
anwesend!!
Somit
ist
uns
gestern
am
24.02.2019
um
09:55
Uhr
auch
ein
einzelner
Schuß
nicht
entgangen.
Wem
der
Schuß
galt
ist
nicht
ganz
klar.
Das
UM
hat
bzgl.
eines
Abschusses noch keine PM herausgegeben.
Also hoffen wir mal das Beste!
Uns
geht
es
nach
wie
vor
um
ein
vernünftiges
Miteinander
von
Wolf
und
Mensch!
Wir
nehmen
es
nicht
hin,
dass
hetzende
geistige
Brandstifter,
Lobbypolitiker,
sowie
unzulängliche
und
faule
Weidetierhalter,
die
glauben
sich
nicht
an
Recht
und
Gesetz
halten
zu
müssen,
dann
auch
noch
durch
herbeigezauberte
juristische
Fehlentscheidungen,
auch
noch
meinen
damit
durchkommen
zu
können.
Letztlich
nur
um
ihre
eigenen
Belange
und
Pfründe
zu
sichern
und
deshalb
indirekt
selbst
Wölfe
töten
bzw.
töten
lassen.
Diese
illegalen
Aktionen
und
-verhaltensweisen,
haben
zu
enden.
Schließlich
bekommen
sie
ihren
Hintern
mittlerweile
zu
100
%
mit
Zuschüssen vergoldet. Genug ist genug! Es reicht irgendwann!
Im
Nachgang
ein
paar
Bilder
vom
Status
der
desolaten
Weidetierhaltung
im
Bereich
des
Rodewalder
Rudels,
bzw.
des
von
Minister
Lies
angeführten
ach
so
„ausreichenden
Herdenschutzes“
den
er
offenbar
zum
„überzeugen“
der
Gereichtsbarkeit
verwendet
hat.
Die
Herkunft
der
Bilder
ist
jederzeit
rechtssicher
nachweisbar,
da
in
unseren
Aufnahmen
GPS-Daten
enthalten
sind.
Somit
ist
immer
eindeutig
nachweisbar
wann
und
wo
die
Aufnahmen
des
faktisch
nichtexistenten
Herdenschutzes
gemacht
wurden.
Auf
meiner
Website,
veröffentliche
ich
diese
Beweisfotos
jedoch
aus
Datenschutzgründen
ohne
Georeferenzierung. Die Beweise liegen uns jederzeit im Original vor!
Letztlich
ist
Fakt,
dass
weder
ein
„wolfsabweisender
Grundschutz“
noch
ein
sogenannter
„wolfssicherer
Schutz“
für
Weidtiere
im
Gebiet
des
Rodewalder
Rudels
existiert!
Fraglich
bleibt
auch,
wie
man
auf
die
irre
und
aberwitzige
Annahme
kommt,
dass
Hausrinderherden
sich
gegen
Wölfe
real
und
reell
verteidigen
können.
Siehe
dazu
auch
meine
Ausführungen
in
vorherigen
Posts zu dieser eklatanten Angelegenheit!
Diese
paar
Bilder
sind
nur
exemplarisch
und
stellen
nicht
die
Creme
de
la
Creme
der
verwahrlosten
Zäunungen,
wenn
man
diese
überhaupt
noch
so
nennen
kann
dar.
Die
echten
Sahnestückchen,
bewahren
wir
uns
für
zukünftige
Strafanzeigen
gegen jene auf, die ihre Tiere nicht dem Gesetz nach sichern wollen!!!
Wie gesagt: „Jetzt reicht es endgültig!!“
22.02.2019
CONTRA-WOLF! Der Skandal bleibt bestehen und damit auch die
13
:00 Uhr
Ausnahmeabschussverfügung von UM-Lies gegen den Leitrüden GW717m
des
Rodewalder
Rudels.
Damit
bestätigt
das
OVG
Lüneburg
den
Skandalbeschluss
des
Oldenburger
Verwaltungsgerichts.
Dieser
Beschluss
ist unanfechtbar.
Die gesamte PM des OVG Lüneburg finden Sie hier.
LINK
Kommentierung: Artenschutz-Wolf
Damit
hat
Minister
Olaf
Lies
(SPD)
nun
endlich
seine
Gelegenheit
als
wolfstötender
Politiker
Nr.
2
in
die
niedersächsische
Landesgeschichte
einzugehen!
Nur
um
sich
nicht
der
Schusslinie
der
Weidetierhalter
und
des
polemisch-
populistischen
Koalitionspartners
CDU
auszusetzen.
Es
ist
mir
fast
nicht
möglich
in
Worte
zu
fassen, wie jämmerlich und erbärmlich ich ein solches Verhalten finde!
Man
fragt
sich
ob
der
Beschluss
des
OVG
mit
Hilfe
eines
Blindenhundes
zustande
kam.
Das
zeigt
schon
die
irrige
Begründung
des
Beschlusses
seitens
des
Gerichtes
fußend auf den Folgerungen und Aussagen Ihrer Leute, u. a. in folgenden Punkten:
-
Die
irrige
Annahme,
die
aber
vom
UM
propagiert
wird,
dass
Rinderherden
sich
selbst
schützen
können!
Ohne
das
es
zu
Opfern
kommt?
Diese
Annahme
ist
eindeutig
falsch!
Wölfe
reissen
auch
Bisons
aus
Herdengruppen
heraus
und
diese
sind
wehrhaft!
Moschusochsen
mal
als
weiteres
Beispiel
benannt.
Alles
massiv
wehrhafte
Tiere
und
dienen
dennoch
dem
Wolf
als
Beute.
Hausrinder
sind
was
den
Wolf
anbelangt
weder
vom
Verhalten,
noch
von
der
Physis
her
wirklich
auf
Gegenwehr ausgelegt. Müssen also geschützt werden!
-
Tötung
des
Wolfes
zur
Abwendung
erheblicher
Schäden!
Die
würden
generell
vermieden,
wenn
vernünftiger
und
echter
Herdenschutz
wie
nach
dem
Gesetz
verlangt,
betrieben
würde.
Außerdem
handelt
es
sich
hier
um
eine
pure
Mutmaßung!
-
…es
gäbe
aureichende
Belege
dafür,
dass
der
Wolf
sich
auf
das
Reißen
von
Rindern
spezialisiert!
Na
sicher
doch!
Ungeschützte
Pferde,
Ponys
und
Alpakas
sind schließlich auch Rinder. Welch ein Hohn!
-
und
seine
Jagdtechnik
an
andere
Wölfe
weitergeben…
Das
klingt
als
wenn
zum
reißen
von
Rindern
eine
spezielle
Jagdtechnik
notwendig
sei
die
GW717
an
seine
Nachkommen
weitergeben
wird
und
müsste.
Ein
Rind,
wird
wie
jedes
Reh
und
jeder
Elche
oder
Hirsch
gerissen.
Drosselbiss
und
Ende.
Da
wird
nichts
ungewöhnliches
weitergegeben.
Und
wenn
man
ihm
die
Gelegenheit
dazu
nimmt
-
z.
B.
durch
-
HERDENSCHUTZ
-
dann
ist
alles
in
Ordnung.
Aber
das
ist
politisch
und auch juristisch offensichtlich nicht gewollt.
-
Schutzmaßnahmen,
wie
ausreichend
hohe
Elektrozäune,
Behirtung
oder
Verbringung
der
Tiere
in
Nachtpferche
sind
nicht
zumutbar,
zumal
diese
dann
flächendeckend
von
allen
Rinderhaltern
im
Territorium
des
Rodewalder
Rudels
eingesetzt
werden
müßten.
Mit
einer
solchen
Aussage
wird
der
Herdenschutz
ausgehöhlt
und
unterminiert.
Dem
Unwillen
weiterhin
keinen
bis
lediglich
lapidaren
Herdenschutz
zu
betreiben
Vorschub
geleistet!
Und
das
auch
noch
richterlich!
Es
ist
unfassbar,
mit
was
man
heute
bei
Gericht
so
durchkommen
kann,
wenn
die
Richter
keine
Ahnung
haben
und
das
aber
Profund
und
wie
in
der
ersten
Instanz
wieder
nur
einen
„Schnellschuss“
hinlegen
wollen!
Sie
haben
sich
nicht
mal
die
Mühe
gemacht
die
Situation,
die
Sachlage
und
die
Fachlichkeiten
beim
Wolf
zu
betrachten.
Diese
Behauptung
kann
ich
beweisen,
denn
dann
hätte
der
Zeitraum
für
einen
Entscheid
wesentlich
länger
gedauert.
Und,
dann
hätten
Sie
sehr
wahrscheinlich
auch
anders
entschieden,
da
bin
ich
mir
sicher.
Aber
alles
nur
schnell,
damit
der
Wolf
in
jedem
Fall
innerhalb
der
Tötungsfrist
abgeknallt
werden
kann!
-
Alternativen,
die
vorab
durchgeführt
werden
müssen
wie
die
„Vergrämung“
u.
s.
w.
wurden
vom
Gericht
als
nicht
durchführbar
vom
Tisch
gewischt!
Ein
Affront
sondergleichen!
Da bleibt mir nur noch Max Liebermann zu zitieren:
„Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte!“
Der
Abschussbefehl
hat
nur
Gültigkeit
bis
zum
kommenden
Donnerstag
den
28.02.2019.
Sollte
der
Abschuss
von
GW717m
wie
angekündigt
durchgeführt
werden
oder
ein
anderes
Rudelmitglied
versehentlich
verletzt
oder
getötet
werden,
wird
umgehend
Strafanzeige
mit
Strafantrag
gegen
Minister
Lies
und
den
Schützen
gestellt
werden,
da
hier
definitv
das
auch
für
uns
gültige
EU-Recht
-
Artenschutzrecht
nach
BNatSchG
sowie
geltendes
Tierschutzrecht
missachtet
und
damit geltendes Recht gebrochen wurde.
Ferner
werden
zukünftig
Strafanzeigen
mit
Strafantrag
gegen
Tierhalter
erstattet,
die
ihre
Tiere
nicht
sichern.
Und
das
unabhängig
vom
Wolf,
denn
Weidetierhalter
sind
verpflichtet
ihre
Tiere
zu
sichern.
Hier
nur
als
Gedächtnisstüzte
der
Link
zu
den Pflichten der Weidetierhalter dem Gesetz nach:
LINK
21.02.2019
Bundestag lehnt die Anträge der AFD und FDP zum Wolfsmanagement und
20:30 Uhr
-monitoring mit großer Stimmenmehrheit ab. Der Wolf kommt nicht ins
Jagdrecht !!
Sowohl
der
Antrag
der
AFD
„Herdenschutz
und
Schutz
des
Menschen
im
ländlichen
Raum
–
Wolfspopulation
intelligent
regulieren“
(19/594)“
als
auch
der
Antrag
der
FDP
„Gefahr
Wolf
–
Unkontrollierte
Population
stoppen“
(19/584)“
wurde
im
Bundestag
abgelehnt.
Die
Anträge
wurden
mit
großer
Stimmenmehrheit
abgelehnt! Hier gehts zur
INFO - Bundestag
!
21.02.2019
„Freispruch oder ungerechtfertigter Abschuss!“Auch der NDR bringt die
18:30 Uhr
Meldung über den wohl für morgen anstehenden Entscheid über Leben
und Tod von GW717m.
Demnach
hat
hat
das
NLWKN
mitgeteilt,
dass
bis
zum
22.02.2019
14:00
Uhr
kein
Abschuss
erfolgen
wird.
Bis
dahin
rechne
man
aber
mit
einem
Entscheid
des
OVG.
Hier geht es zum
NDR-Bericht
.
21.02.2019
Antenne Niedersachsen bringt Meldung über ein Statement des
16:00 Uhr
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Angelegenheit von GW717m.
Eine
Pressesprecherin
des
OVG
teilte
demnach
heute
dem
Sender
mit,
dass
der
Leitrüde
des
Rodewalder
Rudels
zumindest
bis
morgen
Mittag
-
22.02.2019
nicht
geschossen
wird.
Grund
dafür
ist
die
Beschwerde
des
„Freundeskreises
freilebender Wölfe“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg.
Der
Freundeskreis
sieht
dies
zumindest
als
Teilerfolg
an
so
die
Meldung.
Näheres
ist
aber
nicht
bekannt.
Die
Meldung
ist
noch
durch
keine
weitere
Quelle
verifiziert!
Wir sind dran!
20.02.2019
Kugeln sind kein Herdenschutz!!
Wie
guter
und
artenschutzgerechter
Herdenschutz
auszusehen
hat
zeigt
das
Video
eines
NDR-Beitrages
aus
der
Reihe
„NaturNah“!
Und
dafür,
gibt
es
in
Niedersachsen keine Ausrede, dass man es sich nicht leisten kann!
Hier der
LINK
zur Sendung direkt beim NDR.
Derselbe Beitrag steht auch auf YouTube zur Verfügung:
LINK
Es muss den Schäfern geholfen werden, aber nicht durch das Töten von Wölfen.
Weidetierhalter
und
gerade
Schäfer
die
den
Wolf
lieber
tot
als
lebendig
sehen
wollen,
bekräftigen
immer
wieder,
sie
tragen
zur
Landschaftserhaltung,
zur
Artenvielfalt
und
zum
Artenschutz
mit
ihren
Herden
bei.
Wie
können
diese
Leute
sich
dann
hinstellen
und
sagen
der
Wolf
gehört
nicht
dazu!
Diese
Leute
machen
sich
selbst
derart
unglaubwürdig
und
diskreditieren
sich
selbst!
Und
leider
auch
diejenigen
unter
ihnen,
die
den
Wolf
tolerieren
und
tatsächlich
alles
machen,
um
ihre Tiere zu sichern und zu schützen.
Denn dazu sind alle schließlich per Gesetz verpflichtet - auch ohne Wolf!
Niedersachsen
fördert
zu
100%!
Die
EU
durch
den
„Komissar
Karmenu
Vella“
hat
alle
Unterzeichner
der
FFH-Richtlinie,
also
auch
Deutschland
aufgefordert
die
zur
Verfügung
gestellten
Gelder
abzurufen.
Der
Schutzstatus
des
Wolfes
wurde
durch
die
Bereitstellung
von
noch
mehr
Geldmitteln
nochmals
bestärkt.
Damit
ist
die
Grundlage für praktizierbaren Herdenschutz gelegt.
Setzen
sie
ihn
also
endlich
um
und
hören
sie
auf
wie
eine
marodierende
Bande
Gesetzloser
zu
skandieren,
den
Wolf
töten
zu
wollen!
Dazu
haben
sie
KEIN
Recht!
Die
Ausnahmen
dafür
sind
geregelt
und
bedürfen
keiner
Neuregelung.
Ein
eigenes
rechtliches
Süppchen,
kann
auch
Deutschland
nicht
kochen,
wenn
EU-Recht
gilt!!
Und
das
ist
hier
eindeutig
der
Fall!
Egal
wie
viel
Eingaben
auch
in
den
Bundesrat
oder
andere
Gremien
gehen!
Am
EU-Recht
geht
keiner
vorbei!
Auch
dann
nicht,
wenn
versucht
wird,
einen
Wolf
als
„Problemwolf“
hinzustellen,
obwohl
er
keiner
ist!
Und
das
mit
so
perfide
billigen
Taschenspielertricks
wie
jetzt
bei
GW717m
und
GW924m,
indem
man
sagt
sie
hätten
Weidetiere
mit
„ausreichendem
Schutz“
getötet.
Dass
dürfte
wohl
nicht
stimmen!
Wenn
einer
Schuld
trägt
am
Tod
der
Weidetiere,
dann
die
verfehlte
und
unqualifizierte
Informationspolitik
in
Sachen
Wolf
und
der
Unwille
den
Herdenschutz
anzupassen!
Aber
definitiv
ist es nicht das Lebewesen Wolf selbst!
20.02.2019
Der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ legt Beschwerde beim Oberver-
waltungsgericht
Lüneburg
gegen
den
Beschluß
zur
Ausnahmegegenehmigung zum Abschuß von GW717m ein.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg wurde nunmehr die
Beschwerde des Naturschutzverbandes eingelegt so zumindest lauteten heute
einige
Nachrichtenmitteilungen
die
über
den
Radioäther
gingen.
Auf
der
Website
des „Freundeskreises“ ist jedoch bisher keine Mitteilung veröffentlicht.
Weiter hiess es in den Nachrichten, dass auch das Oberverwaltungsgericht auf
eine schnelle Entscheidung aus sein dürfte, da die Ausnahmegenehmigung von
Umweltminister (Nds.) Olaf Lies mit Datum vom 28.02.2019 ausläuft.
In
diesem
speziellen
Fall,
wäre
es
nämlich
nicht
so
zeitnah
und
einfach
möglich,
GW717m
genau
zu
identifizieren
wie
es
damals
beim
besenderten
MT06
der
Fall
war.
Und
allein
das
macht
glücklicherweise
a)
die
Sache
schwieriger
ihn
zu
finden
b) ihn zu identifizieren und c) somit zu erschiessen.
Ich wünsche dem UM in diesem Fall alles Pech der Erde!
16.02.2019
Gegen den vom Verwaltungsgericht Oldenburg gestern erlassenen
desaströsen
Beschluß
wird
der
„Freundeskreis
freilebender
Wölfe“
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Über den Verlauf oder Fortgang wird zu gegebener Zeit informiert heisst es
auf der Website des Vereins! Für die Einreichung der Beschwerde bleibt dem
Verein lediglich eine Woche Zeit!
15.02.2019_II
Fakten und Kommentar zur katastrophalen Fehlentscheidung des
Oldenburger
Verwaltungsgerichts
i.
S.
Abschussverfügung
durch
das
UM
zu
GW717m
Hierzu
zunächst
die
Pressemitteilungen
des
Umweltministeriums
in
Hannover
und
des
Verwaltungsgerichts
Oldenburg
als
Link
und
im
Wortlaut.
Im
Anschluss
die
Kommentierung von „Artenschutz-Wolf“:
PRESSEMITTEILUNG 15/2019 UM Hannover
im Wortlaut:
Umweltminister
Olaf
Lies:
Rechtmäßigkeit
der
Ausnahmegenehmigung
zum
Rodewalder Wolf bestätigt
Pressemitteilung 15/2019
Das
Verwaltungsgericht
Oldenburg
hat
mit
Beschluss
vom
heutigen
Tage
den
Antrag
des
Vereins
„Freundeskreis
freilebender
Wölfe“
auf
Gewährung
einstweiligen
Rechtsschutzes
und
damit
auf
Untersagung
der
Entnahme
des
Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt.
Dazu
sagt
Minister
Olaf
Lies:
„Das
Gericht
hat
die
Rechtmäßigkeit
der
Ausnahmegenehmigung
bestätigt
und
ist
unserer
Argumentation
vollumfänglich
gefolgt.
Es
ist
gut,
dass
wir
jetzt
durch
den
Beschluss
des
VG
Oldenburg
Klarheit
haben.
Zu
weiteren
Vollzugsmaßnahmen
im
laufenden
Verfahren
machen
wir
keine
Angaben.“
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Oldenburg
im Wortlaut:
Das
Verwaltungsgericht
Oldenburg
lehnt
Eilantrag
der
Wolfsschützer
gegen
die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden ab
DIE
5.
KAMMER
DES
VG
OLDENBRG
HAT
MIT
BESCHLUSS
VOM
15.
FEBRUAR
2019
-
5
B
472/19
-
DEN
EILANTRAG
DES
FREUNDESKREISES
FREILEBENDER
WÖLFE
E.V.
ABGELEHNT
UND
DABEI
DIE
RECHTMÄSSIGKEIT
DER
ABSCHUSSGENEHMIGUNG
BESTÄTIGT.
Die
5.
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
Oldenburg
hat
mit
Beschluss
vom
15.
Februar
2019
(Az.
5
B
472/19)
den
Antrag
auf
Gewährung
vorläufigen
Rechtsschutzes
des
Freundeskreises
freilebender
Wölfe
e.V.
abgelehnt
und
dabei
die Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung bestätigt.
Das
Land
Niedersachsen,
in
diesem
Fall
handelnd
durch
den
Niedersächsischen
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft,
Küsten-
und
Naturschutz
(NLWKN)
hat
mit
Ausnahmegenehmigung
vom
23.
Januar
2019
die
zielgerichtete
letale
Entnahme
(Abschuss)
des
sogenannten
Rodewalder
Rüden
zugelassen.
Die
Genehmigung
ist
auf
der
homepage
des
Niedersächsischen
Ministeriums
für
Umwelt,
Energie,
Bauen
und
Klimaschutz
veröffentlicht.
Gegen
die
Ausnahmegenehmigung
hat
sich
der
Freundeskreis
freilebender
Wölfe
e.V.,
eine
vom
Bund
anerkannte
Naturschutzvereinigung,
gewandt.
Dessen
Eilantrag
lehnte
die
5.
Kammer
des
Verwaltungsgerichts
mit
Beschluss
vom
heutigen
Tage
ab
und
bestätigte
dabei
die
Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung.
Die
Einwände
der
Wolfsschützer
überzeugten
das
Gericht
nicht.
Der
Verein
habe
nicht
im
Vorfeld
des
Erlasses
der
Ausnahmegenehmigung
am
Verwaltungsverfahren
beteiligt
werden
müssen,
weil
ihm
ein
solches
Recht
nach
der geltenden Rechtslage nicht zustehe.
Der
NLWKN
habe
auch
in
der
Sache
überzeugend
dargelegt,
dass
und
warum
die
strengen
Voraussetzungen
für
die
Zulassung
einer
Ausnahme
nach
§
45
Abs.
7
Satz
1
Nr.
1
BNatSchG
vorliegen.
Zu
den
bisher
eingetretenen
Schäden
durch
dem
Rüden
sicher
zuzurechnende
Risse
habe
es
auch
mögliche
zukünftige
Schäden
zulässigerweise mit in die Betrachtung einbezogen.
Dass
die
betroffenen
Tierhalter
möglicherweise
Ausgleichszahlungen
erhielten,
ändere
nichts
am
Eintritt
bisheriger
Schäden
und
der
Prognose,
dass
zukünftig
weitere Schäden durch Risse entstehen könnten.
Zumutbare
Alternativen
zur
Tötung
des
Tieres
konnte
auch
das
Gericht
nicht
erkennen.
Eine
Vergrämung,
weitere
Herdenschutzmaßnahmen
oder
eine
Entnahme
des
Tieres
mittels
Narkose
erschienen
auch
dem
Gericht
nicht
zielführend bzw. unverhältnismäßig.
Dieser
Beschluss
ist
nicht
rechtskräftig.
Der
Freundeskreis
freilebender
Wölfe
e.V.
kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
Kommentierung der Skandalkatastrophenentscheidung - Artenschutz-Wolf:
Man
sagt
ja
Justitia
sei
blind…
im
Falle
von
GW717m
ist
sie
aber
wohl
völlig
erblindet
und
bedarf
unabdingbarer
und
rascher
Hilfe
bei
der
Rückführung
auf
den
rechten
Weg.
Dabei
könnte
z.
B.
ein
Blindenführhund
ausgezeichnete
Dienste
leisten!
Das
UM
hatte
offenbar
erschreckend
leichtes
Spiel
eine
Instanz
wie
das
Verwaltungsgericht
Oldenburg
mit
seinen
„alternativen
Fakten“
zu
„überzeugen“.
Es
ist
ja
auch
kein
Kunststück
wenn
die
Einwände
der
Wolfsschützer
nicht
überzeugen
konnten?!
Oder
erst
gar
nicht
zum
Tragen
kamen?!
Und
dazu
das
Gericht wohl kaum Kompetenz in Sachen Wolf aufweisen dürfte!!
Dieser
Fall
erinnert
sehr
stark
an
den
von
MT06
Kurti.
Da
hatte
derzeit
die
Staatsanwaltschaft
Hannover
ebenfalls
völlig
blauäugig
die
Erklärungen
des
damaligen
Umweltminster
Wenzels
für
bare
Münze
genommen
ohne
und
das
habe
ich
schriftlich,
es
für
nötig
zu
befinden
Ermittlungen
einzuleiten,
ja
sich
nicht
einmal
die
akribisch
ermittelten
Fakten
und
Argumentationen
die
ich
damals
lieferte,
anzusehen.
Exakt
das
gleiche
Bildnis
sehen
wir
hier
wieder
vor
uns.
Ein
Gericht,
dass
offenbar
glaubt
einfach
erklären
zu
können:
„Das
NLWKN
habe
überzeugend
die
Gründe
nach § 45 (7) Satz 1 BNatSchG dargelegt…,
Das
Tierhalter
Ausgleichszahlungen
erhalten
(die
ja
dafür
gedacht
sind
-
aber
nur
wenn
geschütz
wird),
ändere
nichts
am
Eintritt
bisheriger
Schäden
-
und
untermauert
diese
Aussage
mit
fiktiven
Annahmen
von
möglichen
weiteren
prognostizieren Schäden.“
Weiterhin
sah
es
das
Gericht
als
gegeben
an:
„Zumutbare
Alternativen
zur
Tötung
des
Tieres
nicht
erkennen
zu
können.
Eine
Vergrämung,
weitere
Herdenschutzmaßnahmen
oder
die
Entnahme
mittels
Narkose
erschienen
dem Gericht nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig.“
Du
liebe
Güte,
was
sitzen
dort
doch
für
Wolfsexperten!
Denen
scheint
es
aber
offenbar
völlig
egal
zu
sein,
dass
eben
solche
Maßnahmen
vor
einem
Abschuss
zu
erfolgen
haben
-
denn
diese
allein
sind
zielführend
um
Wolfsübergriffe
so
gut
wie
möglich
zu
verhindern.
Nun,
entscheidend
ist
aber,
egal
ob
das
Gericht
heute
so
entschieden
hat
oder
nicht,
es
wird
gegen
geltendes
europäisches
Recht
und
damit
auch
gegen
das
BNatSchG
verstoßen
denn
über
dieses
findet
das
europäische
Recht
und
hier
auch
die
FFH-Richtlinie
Eingang
und
Anwendung
in
unser
nationales Recht!
Wie
wir
nun
schon
umfangreich
und
mehrfach
die
letzten
Wochen
über
die
Faktenlage
berichtet
haben,
handelt
das
UM
nach
unserer
Auffassung
rechtswidrig,
da
und
ich
wiederhole
mich
hier
gerne
noch
zigmal:
In
vielen
Fällen
fehlte
im
Fall
von
GW717m
einfach
schon
der
Wolfsgrundschutz
(Mindestschutz),
vielfach
fehlt
laut
Nutztierrissliste
sogar
das
Analyseergebnis
„Wolf“
als
Verursacher.
Dazu
kommt
noch
die
aus
offenkundig
fachlich
unrichtige
Aussage
des
UMs
das
Rinderherden
und
Pferde
keinen
Schutz
außer
dem
der
Herde
selbst
brauchen.
Da
kann
ich
nur
sagen
schauen
Sie
sich
doch
mal
eine
gute
Natur-Dokumentation
an
Sie
müssen
nicht
mal
in
die
Natur
selbst
gehen.
Dann
sehen
sie
wie
z.
B.
Bisons
(=Wildrinder)
sich
in
Formation
aufstellen
um
Wölfe
abzuwehren
und
dennoch
Verluste
hinnehmen
müssen,
riesige
Elche
werden
gerissen!
Wie
kann
man
da
so
vermessen
sein
und
annehmen,
dass
unsere
schwächlicheren
Hausrinder
ohne
Schutz
auskommen
würden.
Man
könnte
sie
allerdings
leicht
durch
verstärkten
Herdenschutz
vor
Wolfsübergriffen
bewahren.
Und
offensichtlich
muss
man
dies
auch!
Schließlich
sieht
dies
europäisches
Recht
auch
eindeutig
vor, ebenso wie Vergrämungsmaßnahmen!
Nur
gut,
dass
diese
Entscheidung
anfechtbar
ist
durch
eine
Beschwerde
beim
Oberverwaltungsgericht in Hannover, die der „Freundeskreis freilebender Wölfe“
dort
einlegen
kann.
Ich
hoffe
sie
tun
es
schnell!
Und
ich
hoffe
dort
sind
dann
keine
Blindenführhunde
notwendig
und
man
erkennt
die
wahre
Situation
so
dass
diese
ungeheure
Fehlentscheidung
des
Verwaltungsgerichtes
Oldenburg
unverzüglich
gekippt
wird.
Denn
entgegensetzt
der
Aussage
des
Umweltministeriums,
haben
wir
ganz
und
gar
keine
Klarheit.
Nach
Auffassung
von
Artenschutz-Wolf
wird
hier
versucht
eine
von
vornherein
widerrechtliche
Sache
durch
einen
Gerichtsbeschluss
in eine rechtmäßige Sache zu verkehren!
Artenschutz-
Wolf
und
das
W-I-S-Z-V
stehen
für
sachliche
Klärung
jederzeit
zur
Verfügung.
Sollte
das
UM
jedoch
jetzt
den
Wolf
erschiessen
lassen
obwohl
noch
keine
Rechtskraft
besteht,
wird
diesseits
umgehend
Strafanzeige
mit
Strafantrag
erhoben!
15.02.2019
SKANDAL! Verwaltungsgericht genehmigt den Abschuß von GW717m
Lt.
einem
Radiobeitrag
des
NDR
von
13.00
Uhr,
hat
das
Verwaltungsgericht
Oldenburg den Abschuß von GW717m genehmigt.
Hannover habe alles eindeutig dargelegt. Der Abschuss sei rechtmäßig, der
Freundeskreis
freilebender
Wölfe
habe
kein
Recht
darauf
am
Verfahren
beteiligt
zu
sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freundeskreis… kann noch Einspruch
dagegen
beim
Oberverwaltungsgericht
in
Hannover
einlegen.
Ob
dies
geschieht
ist
fraglich!
Da
diese
Meldung
brandaktuell
ist
wird
sich
Artenschutz-Wolf
später
dazu
äußern.
Kommentar
folgt!!
Sicher
ist,
dass
wir
es
hier
erneut
nach
MT06
mit
einem
SKANDAL sondergleichen zu tun haben.
Soviel zunächst, sobald mehr vorliegt werden wir berichten!
14.02.2019
Kommentierung der Ausschussunterrichtung durch UM Lies zu seinem
geplanten
Abschussvorhaben
des
Wolfes
GW717m
durch
Christian
Meyer
als
stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden
und
naturschutzpolitischen
Sprecher der Grünen.
Heute mal ganz kurz gefasst:
„Treffer versenkt !!“
Sehr gute Kommentierung!
Hier gehts zum
Kommentar
!
13.02.2019
Das UM Schleswig-Holstein erklärt sich in einer
Pressemeldung (190213)
dahingehend,
das
Wolfsmanagement
endlich
verstärken
und
zusätzliche
Präventionsmaßnahmen fördern zu wollen.
Umweltminister
Albrecht
stellt
mithin
die
Pläne
für
die
nun
geplante
Weiterentwicklung
des
Wolfsmanagements
in
Schleswig-Holstein
vor!
Damit
bestätigt
diese
heutige
Pressemitteilung
ganz
eindeutig
dass,
was
wir
bisher
auch
schon
im
Zusammenhang
mit
der
beabsichtigten
Erschießung
von
GW924m
in
Verbindung
mit
dem
Herdenschutz
und
dem
Wolfsmanagement
feststellen
konnten.
Der
Herden-
bzw.
Weidetierschutz
in
Schleswig-Holstein
ist
desolat.
Desolat
hoch
zehn,
weil
er
bisher
sträflichst
vernachlässigt
wurde.
Dem
Wolf,
den
Wölfen
wurde
somit
das
„Schaf
to
Go“
auf
der
Weide
geradezu
hingebungsvoll
dargeboten.
Dies
kann
man
nur
als
eine
ganz
massiv-ignorante
„Schlamperei“
im
Herdenschutz
bzw.
Wolfsmanagement
bezeichnen,
denn
es
war
und
ist
bekannt,
das
es
Wölfe
in
Schleswig-Holstein
gibt
-
und
GW924m
soll
dies
politisch-
menschliche
Versagen
nun ausbaden.
Das
diese
Schlamperei
real
existent
ist
liefert
die
in
der
Pressemeldung
mitveröffentlichte
Tabelle
von
Rissvorfällen
in
Dithmarschen
selbst,
eindrucksvoll
gleich mit.
Schaut
man
sich
dabei
mal
nur
die
Tabellenspalte
„Zäunung“
an!
Hier
sieht
man
durch
die
Bank
weg
nicht
ausgefüllte
Felder
bis
zum
Ende
der
Tabelle
hin!
Warum
ist
das
so?
Die
Erklärung
liefert
die
Tabelle
am
Ende
auch
gleich
mit.
Diese
Felder
wären
nur
dann
befüllt,
wenn
dort
wolfssichere
Maßnahmen
bestanden
hätten.
Haben
sie
aber
demnach
unmissverständlich
und
eindeutig nicht.
Somit
ist
die
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuss
von
GW924m
widerrechtlich,
denn
ohne
echten
wolfssicheren
Herdenschutz
ist
ein
Wolf
der
nur
unzureichend
bis
eher
gar
nicht
gesicherte
Weidetiere
reißt,
KEIN
PROBLEMWOLF!
Ferner
wurden
alle
anderen
vorher
notwendigen
Maßnahmen
nicht
durchgeführt.
Ich
kann
diese Aussagen nur immer und immer wieder bekräftigen!
11
.02.2019
Das niedersächsísche Umweltministerium veröffentlicht im Rahmen einer
Pressemitteilung
(PM
Nr.
12/2019)
die
„artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuss
für
den
Rodewalder
Rüden
GW717m.
Desweiteren
eine
Präsentation
die
Minister
Lies
im
Umweltausschuss
dazu
gehalten hat.
Hier der
Link zur Pressemitteilung.
Sowohl
die
Pressemitteilung
als
auch
die
Ausnahmegenehmigung
weisen
massive
Schwachpunkte
allein
darin
auf,
dass
keine
wirklich
stichhaltigen
Fakten
vorgetragen
werden
(können).
Wenn
man
die
Texte,
auch
wenn
sie
teils
schön
mit
Kommentarnotationen
versehen
sind
aktiv
durchgeht,
erkennt
jeder
halbwegs
mit
Verstand
versehene
Geist,
dass
hier
unglaublich
viel
im
Konjunktiv
gearbeitet
wird.
Man
redet
dort
also
über
ein
„
faktenschwaches
aber
ganz
konkretes
Könnte
sein…
“
ein
„definitives
eventuell
ist
er
beteiligt
gewesen…“
und
über
ein
„ganz
bestimmt
könnte
irgendwann
einmal
oder
aber
auch
nicht…
ein
erheblicher
Schaden
entstehen…“
sowie
der
gleichen
Dinge
dieser
Art
mehr.
Tatsächliche
Fakten
werden
dann
weder
bei
der
Anzahl
der
Risse
noch
in
der
Bezifferung
eines
notwenigen
„erheblichen“
Schadens
aufgezeigt,
die
zu
einer
solchen
Ausnahmegenehmigung
hätten
führen
können.
Vom
faktischen
Wissen
um
den
Wolf
als
Lebewesen
selbst
einmal
ganz
abgesehen.
Denn
wenn
ein
solches
Wissen
vorhanden
wäre,
würde
man
nicht
irrwitzigerweise
annehmen,
das
Rinderherden
sich
selbst
tatsächlich
real
verteidigen
können.
Sicher,
sie
sind
vielleicht
wehrhafter
als
ein
Schaf,
aber
dennoch
gelingt
es
Wölfen
in
freier
Wildbahn
-
und
die
ist
auch
rund
um
die
„Weidetierinternierungslager“
vorhanden,
ihr
Beutespekturm
welches
von
der
Haselmaus
bis
zum
Elch
(deutlich
größer
und
vor
allem
agressiver
als
Rinder)
reicht,
zu
erlegen.
Woher
rührt
dann
nur
diese
unsinnige
Behauptung
mit
den
„Karate-Kid-Kühen?“
Mutmaßlich
ist
diese
Behauptung
aus
dem
Bereich
der
Cuxhavener
„Killingfields“
für
Wölfe
entstanden.
Denn
dort
wurde
ja
immer
wieder
behauptet
man
könne
nicht
zäunen,
weil
das
Gelände
zu
unwegbar
sei.
Also
war
es
eine
feine,
einfache
Sache,
die
Kühe
nominal
mit
dem
„Schwarzen
Gürtel“
auszustatten
und
sich
selbst
zu
überlassen.
Ist
das
denn
rechtmäßig?!
Nun
immerhin
bot
dieses
Handeln
das
Geschrei
zum
Abschuss der rinderreißenden Wölfe noch lauter erschallen zu lassen.
Das gleiche perverse Spiel wiederholt sich gerade hier im Raum Nienburg.
Wieder
soll
ein
Wolf
der
töten
muss
um
zu
leben
die
ignorante
Arroganz
der
Weidetierhalter und Politker mit dem Leben bezahlen? NEIN !
Die
weiterhin
beigefügte
Präsentation
ist
der
Ausnahmegenehmigung
in
Sachen
„Irrationalität“
in
jedem
Fall
ebenbürtig!
(Sie
finden
im
Übrigen
beide
Dokumente
als
PDF-Downloads
rechts
neben
der
Überschrift
der
Pressemitteilung,
wenn
Sie
oben den Link benutzen).
Die
bei
Wolfsrissen
eigentlich
unmittelbar
folgend
auszuführenden
weiteren
Maßnahmen
wie
den
Herdenschutz
zu
verbessern,
sei
es
vor
allem
mit
wirksamen
Herdenschutzhunden
zu
arbeiten
oder
die
Zäune
selbst
mit
elektrifizierten
Litzen
zu
versehen
und…
und…
und…
sind
Versäumnisse,
auf
die
man
hier
verzichtet
einzugehen.
Ebenso
verzichtet
man
hier
gerne
darauf
öffentlich
darzulegen
das
weder
die
DBBW
oder
gar
zuständige
Wolfsberater
bei
dieser
Entscheidung
mit
einbezogen
wurden.
Ein
Versäumnis
jagt
das
nächste
(beabsichtigt?)
Versäumnis!
Verflixt
aber
auch,
dann
kann
ja
aber
auch
nur
der
Wolf
an
allem
Schuld
haben.
(Achtung
an
alle
Wolfsgegner
die
diesen
letzten
Satz
gelesen
haben
-
es
handelt
sich um Sarkasmus!)
10.
02.2019
„Äste sind gefährlicher als Wölfe!“ Ein n-tv podcast mit dem Biologen
Ulrich Wotschikowsky - zum
Thema
Wolf
und
Jägerschaft
und
Politik
und
Weidetierhaltung.
Meinung
der
Redaktion
„Sehr
empfehlenswert“
für
jeden
Interessierten und besonders für die o. g. Personenkreise!
Auch
wenn
man
mit
Ulrich
Wotschikowsky
und
seinen
teils
stark
wandelbaren
Aussagen
zum
Thema
Wolf
heftig
aneinander
geraten
kann,
so
bleibt
eine
gute
„Aktion
für
den
Wolf“
immer
eine
gute
Aktion
für
den
Wolf!
Und
eine
solche
Aktion
ist
eben
dieser
n-tv
-
Podacst,
in
dem
Herr
Wotschikowsky
die
Dinge
und
damit
auch
unsere
Sichtweise
(jedenfalls
zu
90
%)
zum
Thema
Wolf
auf
den
Punkt
bringt!
Dankeschön
dafür
sagt
Artenschutz-Wolf!
Ich
empfehle
den
Podcast
sehr
gern
weiter,
vor
allem
besonders
an
alle
oben
in
der
Überschrift
genannten
Gruppen!
Diese könnten, wenn sie nur wollten etwas lernen! Aber bitte ganz genau zuhören!
Zum n-tv -
PODCAST
!
08.02.2019
Abschuss des Rodewalder Leitrüden ausgesetzt meldet der
NDR
!!!
Grund
ist
demnach
der
Antrag
auf
„Einstweilige
Verfügung“,
des
„Freundeskreis
freilebender
Wölfe“
gegen
die
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuß
von
GW717m
durch
den
nds.
UM
Olaf
Lies!
Vielleicht
ist
dem
„Freundeskreis“
endlich
bewusst
geworden,
dass
sie
damals
im
Fall
von
MT06
alias
„Kurti“
völlig
versagt
und
jetzt
etwas
wieder
gutzumachen
haben.
Damals
ist
aus
unserer
Sicht,
die
gesamte
Lage
falsch
beurteilt
worden
und
der
damalige
Umweltminister
von
Niedersachsen
Stefan
Wenzel
(Grüne)
gab
MT06
zum
Abschuss
frei.
Alle,
aber
auch
ausnahmslos
alle
großen
Naturschutzverbände,
wie
BUND,
NABU,
IFAW;
WWF,
Freundeskreis
freilebender
Wölfe,
Gesellschaft
zum
Schutz
der
Wölfe
hatten
nichts
anderes
zu
tun,
als
nach
dem
Abschuss
kopfnickend
der
Tat
unisono
in
einer
gemeinsamen
Erklärung
/
Stellungnahme
zwar
bedauernd,
aber
zuzustimmen.
Vielfach
wider
besseren
Wissens.
Im
gesamten
Vorverlauf
der
Geschichte
um
MT06
die
letztlich
in
der
Erschießung
des
Wolfes
endete,
war
von
allen
vorgenannten
Organisationen
nichts
zu
sehen
oder
zu
hören
was
den
Abschuss
hätte
verhindern
können.
Die
Geschichte,
können
wir
nicht
mehr
rückgängig
machen,
dafür
aber
mit
aller
Kraft
Sorge
tragen,
dass
die
beiden
jetzt
ins
Fadenkreuz
der
Politik
und
Lobbyisten
egal
welchen Lagers, gerückten Wölfe am leben bleiben!
07.02.2019
Umweltminister Lies (SPD) gerät immer mehr unter multidirektionalen
„Beschuß“ !
Der
ehemalige
Landwirtschaftsminister
und
jetzige
stellvertretende
Fraktionsvorsitzende
und
Sprecher
für
Naturschutz,
Bürgerrechte,
Bauen,
Regionalentwicklung
und
Medien
-
Christian
Meyer
(Grüne)
fordert
vom
„noch“
amtierend
agierenden
UM
Lies
die
Offenlegung
der
angeblich
„stichhaltigen“
Beweise
für
seine
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuß
des
Leitwolfes des Rodewalder Rudels!
Es
ist
mehr
als
eine
Wohltat
zu
sehen,
dass
es
offenbar
und
ganz
unzweifelhaft
doch
noch
Politker
gibt,
die
strikt
rational
denken
und
nach
geltenden
Rechtsnormen
handeln.
In
der
Pressemeldung
Nr.
15
vom
06.02.2019
fordert
der
Grünenpolitiker
und
ehemalige
niedersächsische
Landwirtschaftsminister
Christian
Meyer
(Grüne),
Umweltminister
Lies
(SPD)
auf,
die
„stichhaltigen
Gründe“
für
die
Abschussgenehmigung des Rodewalder Leitwolfs offenzulegen.
Meyer
hegt
offenbar
gelinde
gesagt
mehr
als
starke
Zweifel
an
Lies
Aussagen
zu
den angeblichen Gründen - und zwar exakt kongruent mit unseren Ansichten!
Er
kritisiert
den
amtierenden
Umweltminister
in
scharfer
Form!
Ein
herzliches
Dankeschön
dafür
von
hier
Herr
Meyer,
für
einen
realsichtigen
Umgang
mit
dem
Thema Wolf!
Hier gehts zur
Pressemitteilung
!
07.02.2019
Telefonaktion - Neue Runde des demokratischen Widerstands um die
illegalen
Abschußambitionen
der
zwei
Umweltminister
gegen
die
beiden
Wölfe „GW924m“ und „GW717m“!
Die Petition „Mit dem Menschen! - Für den Wolf“ startet ab sofort eine
Telefonaktion.
Gesprochenes
Wort
von
Person
zu
Person
-
eine
neue
Ebene.
Macht
wieder
alle
mit!
Denn
Ihr
seid
die
Petition!
Mit
Euren
Stimmen
lebt
sie
und
kann
den
Erschiessungstod
von
zwei
hochintelligenten
und
wertvollen
Tieren verhindern!!
Weder
fachlich-
sachliche
Argumentationen
unsererseits
noch
massive
Krititk
aus
den
eigenen
Reihen
der
offiziellen
Wolfsberater
(siehe
auch
hier
02.02.2019
)
noch
Euer
herausragendes
Engagement,
haben
in
Niedersachsen
Minister
Lies
dazu
bisher
veranlasst
seinen
illegalen
Abschussbefehl
zurückzunehmen.
Er
weigert
sich
nach
wie
vor
beharrlich,
die
„Gründe“
für
seine
sich
entladende
„Schiesswut“
offenzulegen!
Im
Gegenteil,
in
einem
NDR
-
Bericht
schwadronierte
er
darüber,
dass
eine
Gefahrenlage
vorlag
der
die
Genehmigung
entsprang
-
er
jetzt
jedoch
nichts
weiter
dazu
sagen
möchte,
die
Öffentlichkeit
also
mit
Intransparenz
blenden
will,
da
diejenigen,
die
den
Vollzug
des
Abschusses
durchführen
werden,
offenbar
selbst
die
„Hosen
gestrichen
voll“
haben.
Man
möge
mir
meine
saloppe
Ausdrucksweise
in
diesem
Post
bitte
nachsehen,
aber
diese
Leute
lassen
sich
vor
einen
rechtsunsicheren
Karren
spannen
und
riskieren
eine
rechtliche
Verfolgung
durch
die
Justiz.
Faszinierend
und
auch
in
dem
Bericht
auftauchend
der
populistisch
massivst
gegen
den
Wolf
agierende
„Chef“
der
Landesjägerschaft
-
Helmut
Dammann-Tamke
(CDU
/
MdL).
Er
zeigt
heute,
wie
damals,
als
man
den
Abschuss
von
MT06
schon
nahen
sehen
konnte,
das
exakt
gleiche
Verhalten:
„Große
Klappe
im
Vorfeld,
und
immer
wieder
danach
geifernd,
den
Wolf
im
Jagdrecht
oder
zum
Abschss
freigegeben
zu
sehen“
Aber,
wenn
es
dann
soweit
ist
zieht
dieser
feige
Mensch
den
Kopf
ein
und
man
hört
nur
noch
im
Originalton:
„Wir
empfehlen
unseren
Mitgliedern,
angesichts
der
Schärfe
der
gesellschaftspolitischen
Diskussion,
die
nach
wie
vor
auch
um
den
Abschuß
eines einzelnen Wolfes sich rankt, sich hier aktiv nicht einzubringen“
So
etwas
nennt
man
glaube
ich
geistige
Brandstiftung.
Das
wird
in
diesem
Bericht
offensichtlich.
Ach
ja,
da
wären
ja
noch
die
Gesinnungskumpane
beim
Thema
Wolf
der
FDP
Herr
Gero
Hocker
(MdB)
und
für
den
Nienburger
Raum
der
CDU-
Landtagsabgeordnete
Schmädeke.
Das
ist
der
Mann,
der
die
Hatz
auf
den
Rodewalder
Leitrüden,
ja
das
ganze
Rudel,
erst
ins
Laufen
brachte
und
beständig
befeuert! Obwohl die Weidetiere dort auch nicht wolfssicher gezäunt waren.
Genauso
ignorant
und
uneinsichtig
gibt
sich
das
schleswigholsteinische
Umweltministerium.
Allerdings
im
Gegensatz
zu
Niedersachsen
wirkt
das
Verhalten
in
SH
simpler.
Man
beharrt
stupide
auf
seiner
vorgefertigten
Meinung
im
Recht
zu
sein
und
damit
„Feuer
frei“
!
Nun
ja,
Herr
Minister
es
gibt
auch
sogenannte
Rohrkrepierer
und
die
gehen
nach
hinten
los.
Noch
haben
Sie
die
Zeit
das
zu
ändern.
Nehmen Sie den Abschussbefehl zurück !!
Zur
Aktions-
Petition
gehts
hier
oder
via
dem
Telefon
oben
im
Text!
Infos
zu
den
Telefonnummern erhaltet Ihr direkt dort!!!
04.02.2019
Zweite E-Mailaktionswelle der Petition „Mit dem Menschen! - Für den
Wolf!“ startet gegen die ungerechtfertigten Abschußgenehmigungen von
zwei
Wölfen.
Betroffen
ist
das
Einzeltier
der
Wolf
„GW924m“
in
Schleswig-
Holstein
und
der
Leitrüde
des
Rodewalder
Rudels
in
Niedersachsen
„GW717m“.
In
beiden
Fällen
können
wir
davon
ausgehen,
dass
die
Abschussgenehmigungen
zu
Unrecht
von
den
jeweiligen
Ministerien
erteilt
wurden.
Hier
sollen
wieder
einmal
Wölfe
als
Sündenböcke
auf
dem
Altar
für
ignorante
und
arrogantes
Lobbyistentum
der
beiden
Umweltministerien
in
den
beiden
Bundesländern
zur
Besänftigung
der
Weidetierhalter- Bauern- und Jägerlobby geopfert werden.
-
Einzig
der
offenbaren
desolaten
Herdenschutzsituation
in
Schleswig-Holstein
-
hier
der
Kreis
Pinneberg
-
sind
die
Risse,
die
man
dort
„GW924m“
komplett
anzulasten
versucht,
zu
verdanken.
Dies
macht
den
Wolf
dann
aber
noch
nicht
zum
Problemwolf,
der
zum
Abschuss
freigegeben
werden
kann.
Zumal
sämtliche
anderen
vorab
durchzuführenden
Maßnahmen
wie
z.
B.
die
Vergrämung
unterblieben
sind.
Weiterhin
erklärt
das
Umweltministerium
selbst,
dass
ein
„Wolf,
der
unzureichend
geschützte
Weidetiere
reisst,
nicht
als
Problemwolf
anzusehen
ist.“
Dieser
Satz
spiegelt
genau
den
Sachverhalt
wider,
den
wir
im
Fall
„GW924m“
in
SH
vorfinden.
Nur
sogenannte
Probelmwölfe
können
aber
nach
§
45
(7)
BNatSchG
entnommen
werden.
Da
dies
nach
eigenen
Worten
seitens
der
Politik
vor
Ort
aber
nicht
der
Fall
ist,
MUSS
Minister
Albrecht
die
Abschussgenehmigung zurückzunehmen.
-
Im
Fall
von
GW717m
dem
Leitrüden
des
Rodewalder
Rudels,
ist
es
leider
so,
dass
er
unglückseligerweise
im
„Revier
des
Neu-Wolfsjägers
-
nennen
wir
ihn
mal
O.
L.
seinen
Lebensmittelpunkt
hat.
Das
dieser
bereits
seit
langem
offenbar
danach
lechzt,
endlich
einen
Wolf
schießen
zu
können
ist
kein
Geheimnis.
Der
Druck
der
Weidetierlobby
ist
hier
sehr
hoch.
Ob
dies
aber
allein
der
Grund
für
seine
fast
schon
irrwitzigen
Abschussvisionen
ist,
wage
ich
zu
bezweifeln,
da
er
selbst
uns,
Herrn
Olsson
vom
W-I-S-Z-V
und
mir
bereits
einmal
in
einem
persönlichen
Gespräch
mitteilte,
dass
er
aus
dem
ländlichen
Bereich
stamme
und
der
Weidtierhaltung
sehr
verbunden
ist.
Da
kann
sich
jetzt
jeder
selbst
seinen
Reim
drauf machen.
Für
mich
sind
jedenfalls
beides
Sachverhalte,
warum
er
schon
fast
manisch
versucht
hat
den
wie
sich
später
zweifelsfrei
herausgestellt
hat,
nichtexistenten
Fall
in
Steinfeld
doch
noch
einem
Wolf
anlasten
zu
wollen.
Und
dies,
obwohl
das
Senckenberg-Institut
einen
Wolf
zweifelsfrei
als
Verursacher
für
einen
angeblichen
Biss
eines
Friedhofsgärtners
ausgeschlossen
hatte.
Wenn
ihm
das
jedoch
irgendwie
doch
noch
gelungen
wäre,
hätte
er
bereis
sein
erstes
Opfer
gehabt
um
die Lobby ihm gegenüber milde zu stimmen!
Aber
letztlich
geht
es
auch
hier
wie
im
Fall
in
Schleswig-Holstein
darum,
dass
Weidetiere
gerissen
wurden,
die
wohl
nicht
wirklich
„wolfssicher“
gesichert
waren.
Auch wenn er dies zur Untermauerung seines Abschussbefehls anführt.
Selbst
eine
großer
Teil
seiner
eigen
Wolfsberater
stellen
die
rechtliche
und
die
Schutzsituation
bei
den
Rissvorfällen
in
Frage,
die
er
zur
Rechtfertigung
für
seine
Entscheidung vorschiebt.
Wenn Sie mehr erfahren wollen, lesen Sie auch die folgenden fünf weiteren Posts!
WICHTIG IST JEDENFALLS; UNTERSTÜTZEN SIE - UNTERSTÜTZT UNS
ALLE
GEGEN
DIE
WEIDETIERHALTER-
BAUERN-
UND
JÄGERLOBBY
SOWIE
DIE
SIE
SUPPORTENDEN
POLITIKER!
MACHT
BEI
DER
JETZT
ANLAUFENDEN
E-MAIL-AKTION
ALLE
MIT:
GEBT
DEN
WÖLFEN
EURE
UNTERSTÜTZUNG FÜR EIN FAIRES MITEINANDER!!!
DEN
LIN
K
ZUR
PETITION
UND
WEITEREN
INFOS
FINDET
IHR;
FINDEN
SIE
HIER:
03.02.2019
Artenschutz-Wolf und das Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta
e.
V.
fordern
gemeinsam
massiv,
die
unverzügliche
Rücknahme
des
unrechtmäßig
erteilten
Abschußbefehls
für
GW924m
vom
Minister
für
Energiewende,
Landwirtschaft,
Umwelt,
Natur
und
Digitalisierung
Jan
Philipp
Albrecht (Grüne) - Schleswig-Holstein
In
einem
gemeinsamen
Papier
fordern
wir
die
sofortige
und
unverzügliche
Rücknahme
des
vorgenannten
Abschussbefehls.
Für
eine
solche
Forderung,
liegen
genügend
ausreichende
Gründe
vor,
bzw.
lassen
sich
leicht
aus
zwei
Dokumenten
des UMs in SH herausziehen! Vielen Dank dafür an das UM!
Dem
eigentlichen
Brief
haben
wir
zwei
integrative
Kommentierungen
hinzugefügt,
die direkt in die zuvor besagten Dokumenten eingearbeitet wurden.
Anhand
der
Kommentierungen
sollte
sich
für
jeden
unsere
Forderung
zweifelsfrei
nachvollziehen lassen.
Wir
haben
Herrn
Albrecht
mit
unserem
Schreiben
inklusive
der
beigefügten
Kommentierungen
die
Möglichkeit
gegeben,
seine
Entscheidung
kurzfristig
zu
überdenken
und
zurückzunehmen.
Die
Dokumente
erhielten
ebenso
zur
Kenntnis
der
Bundeschef
der
Grünen
Herr
Habeck
und
der
Ministerpräsident
des
Landes
Schleswig-Holstein.
Sowohl
das
Anschreiben
an
Herrn
Minister
Albrecht,
als
auch
die
beiden
von
uns
kommentierten Publikationen des UM finden Sie am Ende dieses Textes als
Download.
Die
Dokumente
02
und
03
welche
die
Priorität
hierbei
geniessen,
sind
die
kommentierten
Originaltexte
-
die
Kommentierungen
selbst,
sind
in
blauer
Schrift
hinterlegt!
Teils
in
Rot
markierte
Passagen
sind
hinweisgebend.
Nachstehend geht es zu den Texten:
01_Das Anschreiben
02_Kommentierung der FAQs
03_Kommentierung der PM vom 31.01.2019
02
.02.2019
Massiver Gegenwind aus den eigenen Reihen! - Offener Brief von 16
offiziellen
Wolfsberaterinnen
und
Wolfsberatern
zur
offenbar
ungerechtfertigten
2.
Abschußgenehmigung
eines
Wolfes
in
Niedersachsen
(GW717m - Leitwolf des Rodewalder Rudel) durch UM Olaf Lies (SPD)!
Ganz
unmissverständlich
wird
seitens
dieses
Personenkreises,
die
alle
eine
offizielle
Funktion
als
Wolfsberater
für
das
nds.
Umweltministerium
ausüben,
unmissverständlich
und
knallhart
nachgefragt,
auf
welchen
Grundlagen,
Sachlagen
und
Beweisen
Minister
Lies
seine
Entscheidung
zum
Abschuß
von
GW717m
getroffen hat. Die Genehmigung erteilte er offenbar bereits am 23.01.2019.
Zuständige
Stellen
wie
das
DBBW
das
u.
a.
für
Beratungen
auch
gerade
in
solchen
Problemlagen
für
Ministerien
ins
Leben
gerufen
wurde,
der
Arbeitskreis
Wolf
und
auch
eben
die
zuständigen
Wolfsberater
selbst
wurden
offensichtlich
nicht
vom
Minister hinzugezogen und befragt.
Augenscheinlich,
ist
man
dort
jedenfalls,
wie
sehr
viele
andere
Personen
und
Personenkreise
auch,
nicht
der
Auffassung,
dass
die
Entscheidung
des
Ministers
rechtmäßig ist, da sie anscheinend OHNE Nachweise erfolgte.
Ich möchte Ihnen den Brief hier 1:1 wiedergeben:
Sehr geehrter Herr Minister Lies,
Sie
haben
am
23.Januar
2019
der
Ausnahmegenehmigung
zur
Entnahme
des
Wolfsrüden „GW717m“ zugestimmt, dies ist jetzt öffentlich geworden.
Ein
Abschuss
kann
nach
BNatSchG.
§
45
als
Ausnahme
vom
strengen
Schutz
des
Wolfes
nur
als
letzte
Maßnahme
nach
Ausschöpfung
aller
milderen
Mittel
und Nutzung aller Alternativen in Frage kommen.
Im
aktuellen
Niedersächsischen
Wolfskonzept
steht
auf
Seite
26:„Hat
ein
Wolf
gelernt
die
empfohlenen
Präventionsmaßnahmen
zum
Schutz
von
Nutztieren
zu
überwinden,
sind
zumutbare
Maßnahmen
zur
Verbesserung
des
Herdenschutzes
erforderlich.“Seite
27:
„Die
Entnahme
von
Wölfen
ist
immer
das
letzte
Mittel
der
Wahl
und
nur
vorzunehmen,
wenn
alle
anderen
Mittel
ausgeschöpft wurden.“
Wann
und
wo
sind
welche
verbesserten,
technischen
Schutzmethoden
zum
Einsatz
gekommen?
Weiter
ist
im
Nieders.
Wolfskonzept
zu
lesen:
„…jede
einzelne Situation muss von Fachleuten beurteilt werden“ (S.27)
Mit
welcher
Begründung
haben
Sie
weder
den
AK
Wolf
noch
die
Dokumentations-
und
Beratungsstelle
des
Bundes
zum
Thema
Wolf
(DBBW)
hinzugezogen?
Wie
sieht
die
fachliche
Beurteilung
der
Mitarbeiter
des
Wolfsbüros aus?
Darüber
hinaus
würde
uns
interessieren,
wie
oft
der
Rüde
„GW717m“
tatsächlich
als
alleiniger
Verursacher
der
Risse
per
DNA
nachgewiesen
wurde.
Die
Übersicht
der
Nutztierschäden
des
NLWKN
weist
in
den
allermeisten
Fällen den Status „in Bearbeitung“ auf.
Bei
Übergriffen
auf
Schafe
war
in
den
überwiegenden
Fällen
kein
wolfsabweisender
Grundschutz
vorhanden.
Bei
den
Rindern
sei
kein
Mindestschutz
notwendig.
Sie
argumentieren,
dass
die
Rinder
ausreichend
geschützt waren.
Wie
genau
definieren
Sie
den
ausreichenden
Schutz?
Wie
waren
die
Rinder
konkret
geschützt?Wie
erklären
Sie,
dass
in
Einzelfällen
auch
Rinder-
und
Pferdehalter
Präventionsmaßnahmen
gefördert
bekommen,
Sie
auf
der
anderen Seite aber sagen, dass gar kein Schutz notwendig ist?
Im
Jahre
2017
wurden
durch
die
DBBW
die
vermehrten
Übergriffe
auf
Rinder
im
Landkreis
Cuxhaven
untersucht
und
besachkundet.
Als
Ergebnis
wurde
festgehalten,
dass
das
Reißen
von
Rindern
kein
derart
grundsätzlich
auffälliges
Verhalten
darstellt,
welches
eine
behördliche
Abschussgenehmigung legitimieren würde.
Laut
Tierschutz-Nutztierhalterverordnung
sind
Nutztierhalter
verpflichtet,
ihre
Tiere
gegen
Raubtiere
zu
schützen.
Welche
Schritte
haben
Sie
unternommen,
dass
die
Nutztierhalter
dieser
Verantwortung
nachkommen?Es
heißt:
Die
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuss
des
Rüden
sei
zur
Abwendung
von
Schäden in der Weidewirtschaft erforderlich.
Wie
können
Sie
die
im
Gesetz
geforderten
erheblichen
Schäden
nachweisen?
Wie
hoch
ist
der
Schaden,
wie
wurde
er
bemessen?
In
welcher
Höhe
wurden
oder
werden
Billigkeitsleistungen
an
die
Nutztierhalter
gezahlt?Ferner
ist
nicht
auszuschließen,
dass
bereits
eine
Verpaarung
des
Rüden
mit
der
Fähe
sattgefunden
hat.
Im
Falle
der
Tötung
des
Rüden
wäre
die
Konsequenz,
dass
die Fähe die neue Generation Welpen allein aufziehen müsste.
Ebenfalls
am
Beispiel
Landkreis
Cuxhaven,
konnte
in
der
Vergangenheit
ein
massiver
Anstieg
der
Nutztierrisse
nach
einem
illegalen
Abschuss
eines
Elterntieres
beobachtet
werden.
Wie
hoch
ist
die
Gefahr,
dass
durch
eine
zerstörte
Rudelstruktur
die
Nutztierschäden
ansteigen?
Sie
sagen,
dass
der
Wolfsrüde
„GW
717m“
optisch
von
anderen
Wolfsindividuen
unterschieden
werden
kann.
Welche
optischen
Merkmale
zeichnen
den
Rüden
aus,
dass
er
zweifelsfrei erkannt werden kann?
Als
Wolfsberater
stehen
wir
in
unmittelbarem
Austausch
mit
der
Bevölkerung,
mit
den
Nutztierhaltern.
Um
Fragen
zum
Thema
sachgerecht
beantworten
zu
können,
ist
es
zwingend
notwendig,
dass
von
Ihnen
die
Faktenlage
öffentlich,
transparent dargelegt wird.
Mit freundlichem Gruß
16 offizielle Wolfsberater unterschrieben diesen „OFFENEN BRIEF“
namentlich!
Kommentar von Artenschutz-Wolf
Die
von
den
Wolfsberaterinnen
und
Wolfsberatern
vorgetragenen
Kritikpunkte
und
daraus
resultierenden
Fragen
sind
zweifelsfrei
sachlich-
und
fachlich
kompetent
und
korrekt.
Sie
entsprechen
auch
meiner
Auffassung
der
Rechtslage
und
der
Art
und
Weise
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
in
Niedersachsen.
Der
Gegenwind
für
Lies
wird
rauer,
denn
seitens
vieler
anderer
Politker,
Pro-Wolf-Gruppen
und
Bürger
wird
die
vom
NLWKN
für
das
UM
erteilte
Abschussgenehmigung
ebenfalls
als
widerrechtlich
bewertet
und
die
Rücknahme
gefordert
-
auch
wenn
Minister
Lies
beteuert es sei alles geprüft und belegt.
Dies
ist
eine
Aussage,
der
ich
persönlich
diesem
Herrn
aus
eigener
Erfahrung
im
Umgang mit Aussagen von ihm keinen Glauben schenken kann.
Sollte
Minister
Lies
jedenfalls
auf
die
Fragen
aus
den
eigenen
Reihen
nicht
antworten
bzw.
keine
Nachweise
liefern
können,
ist
die
Abschussgenehmigung
nicht haltbar und muss in jedem Fall zurückgenommen werden.
Letztlich wäre dann auch denkbar, dass dieses Handeln für Minister Lies weitere
politische
Konsequenzen
haben
könnte
-
müsste!
In
Sachen
Artenschutz
und
der
Handhabe
ist
jemand
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
so
für
mich
untragbar!
Er
sollte
seinen Hut nehmen. Gleiches gilt für den Amtskollegen in Schleswig-Holstein
Ihr Jens Feeken
01.02.2019
Und der nächste Umweltminister erlässt Abschussgenehmgigung - Olaf
Lies, (SPD) will den Leitrüden des Rodewalder Rudels erschiessen lassen
Ebenso wie die Entscheidung seines schleswig-holsteinischen Amtskollegen, ist
die
Rechtmäßigkeit
für
die
vom
niedersächsischen
Umweltministerium
erteilte
Ausnahmegenehmigung
zum
Abschuss
des
Wolfes
mit
der
genetischen
Kennung
GW717m
höchst
fragwürdig
und
umstritten.
Der
Leitrüde,
soll
in
der
„letzten
Zeit“
Rinder
und
Ponys
gerissen
haben.
Wir
reden
hier
von
einem
Kalb
aus
dem
Frühjahr
2018,
dass
dem
Rüden
zugeschrieben
wird,
einem
Alpaka
(Sept.
2018)
welches
aber
das
gesamte
Rudel
wohl
erlegt
haben
dürfte
und
einem
Shetland-
Pony aus dem Januar diesen Jahres.
Das
Ministerium
stimmte
dem
Abschuss
zu,
weil
der
Rinderriss
jetzt
GW717m
genetisch
zugeordnet
werden
konnte.
Ferner
sollen
die
Rinder
„ausreichend
geschützt“
gewesen
sein.
Was
auch
immer
„ausreichend
geschützt“
aus
dem
Mund
des
Ministers
bedeuten
mag
der
sich
in
den
letzten
Wolfsvorkommnissen
mehr
als
irrwitzig
zu
faktisch
gesicherten
Ergebnissen
geäußert
hat?!
Wir
konnten
jedenfalls
bisher
nur
unzureichend
geschützte
Weiden
bei
bis
zu
mehr
als
90
Prozent
aller
von
uns
gesichteten
Stücke
feststellen.
Also
wieder
mal
der
übliche
Anblick,
der
menschliche
Unzulänglichkeit
darstellt
und
dem
Wolf
zum
Verhängnis
gemacht werden soll.
Auch
besteht
hier
die
Auffassung,
dass
bei
weitem
nicht
alle
Aspekte
die
zu
dieser
Entscheidung
hätten
führen
können,
Beachtung
gefunden
haben.
Und
erst
recht
wurden
nicht
alle
milderen
Mittel
vorab
ausgeschöpft.
Somit
sind
nicht
alle
Kriterien
für
diese
Entscheidung
erfüllt
und
der
Abschuss
wäre
aus
meiner
Sicht
und
nach
meiner
Rechtsauffassung
eine
illegale
Handlung
und
damit
eine
Straftat.
Auch
Ex-
Landwirtschaftsminister
Christian
Meyer
(Grüne)
ist
hier
der
Auffassung,
dass
nicht
alles
seitens
des
UMs
bedacht
wurde
und
somit
nicht
alle
Kriterien
für
eine
solche Ausnahmegenehmigung erfüllt sind.
Lies
selbst,
macht
denselben
Fehler,
den
auch
sein
Amtsvorgänger
Stefan
Wenzel
(Grüne)
im
Fall
MT06
(Kurti)
damals
begangen
hat.
Er
schöpft
nicht
alle
unabdingbar
notwendigen
Maßnahmen
vor
einem
finalen
Abschuss
aus.
Das
heißt
er
unterlässt
u.
a.
den
Versuch
der
Vergrämung!
Auch
hier
kleben
wir
quasi
an
dem
Fall
und
werden
weiter
berichten
und
vor
allem
handeln!
Gegebenenfalls
ebenfalls
mit
Strafanzeige
und
Strafantrag
gegen
den
Minister
und
alle
daran
betei
ligten
Personen!
Zu diesem Thema
Feb. 2019