28.11.2020
Umweltminister Olaf Lies (SPD) veröffentlicht am 26.11.2020 die neue
14:30 Uhr
„Niedersächsiche Wolfsverordnung NWolfVO“
Mit
der
neuen
„Niedersächsischen
Wolfsverordnung
-
NWolfVO“,
entlarvt
sich
Minister
Olaf
Lies
nun
umfassend
in
schriftlicher
Form,
als
wolfsartenschutzpolitischer Abschaum!
Wer
diese
Verordnung
liest,
erkennt
sehr
schnell,
das
Wölfe
danach
nichts,
aber
auch
gar
nichts
richtig
machen
können
-
nicht
einmal
ihr
Leben
leben
-
ohne
dass
sie dafür erschossen werden könnten.
Zur
Verordnung
geht
es
wie
folgt:
Klicken
Sie
auf
untenstehenden
LINK
und
scrollen
dann
bis
zu
„Niedersächsisches
Gesetz-
und
Verordnungsblatt
2020“
wählen
Sie
dann
dort
as
„Nds.GVBl
Nr.
41
vom
26.11.2020“
aus.
Eine
PDF
öffnet sich, die auch die NWolfVO beinhaltet. Hier der Link
„NWolfVO“
Die
NWolfVO
enthält
alle,
aber
auch
wirklich
alle
Rechtswidrigkeiten
gegen
das
EU-Artenschutzrecht,
die
Lies
schon
seit
nunmehr
Jahren
skandiert
und
durch
die
Gegend
peitscht!
Wohlwissend,
dass
er
damit
illegal
handelt!
Dies
kann
gar
nicht oft genug betont werden!
So
finden
sich
in
der
„NWolfV“
die
Abschussmöglichkeiten
ganzer
Rudel
ohne
Individualisierung
des
Verursachers
ebenso
wieder,
wie
die
Aushöhlung
des
Weidetierschutzes
durch
wolfsabweisende
Maßnahmen,
die
Lies
ohnehin
nach
seinem Gusto definiert und auslegt!
Es
ist
danach
sogar
möglich
bei
nicht
defektem
Untergrabeschutz
Wölfe
zu
töten,
da
eine
Funktionslosigkeit
dieses
„Schutzes“
nicht
ursächlich
dafür
sei,
wenn
ein
Wolf den Zaun überwunden hat. Diese Dummdreistigkeit macht fassungslos!
Auch
kann
ein
Wolf,
können
Wölfe
nach
der
Verordnung
getötet
werden,
wenn
ein
Herdenausbruch
-
durch
einen
Wolf
/
Wölfe
aussen
am
Zaun
-
ausgelöst
wurde.
Das setzt die VO mit einem Überwinden gleich! Unfassbar!
Weiterhin
kann
ein
Wolf
„entnommen“
werden,
wenn
er
einem
Menschen
unprovoziert
folgt!
Was
für
eine
Farce!
Jungtiere
sind
neugierig
und
es
kann
durchaus
sein,
dass
sie
einem
Spaziergänger
durchaus
sogar
mal
über
mehrere
hundert
Meter
nachlaufen,
ohne
dass
sie
etwas
„böses“
im
Sinn
haben!
Diese
dürften
nach
diesem
„
eklatanten
Rechtsdreck“
aber
auch
abgeknallt
werden!
Weiterhin
finden
sich
des
Ministers
irren,
illegalen
Forderungen
nach
„wolfsfreien
Zonen
an
Deichen
und
in
der
Heide“
hier
manifestiert!
Auch
legt
er
fest,
das
Wolfsobergrenzen durch die obere Naturschutzbehörde festgelegt werden.
Ein
Umstand,
der
ebensowenig
haltbar
ist,
da
dies
auf
EU-Ebene
über
viele
Institutionen und Behörden und Expertengremien zu klären ist!
Die
Liste
der
Artenschutzrechtswidrigkeiten
dieses
Pamphlets
ist
lang
und
läßt
sich
beliebig
auf
den
gesamten
Schund
ausweiten!
Ich
habe
hier
nur
einen
kleinen Teil wiedergegeben!
Das
Lies
die
VO
jetzt
veröffentlicht
dürfte
kein
Zufall
sein!
Er
versucht
die
Gunst
der
Stunde
zu
nutzen,
indem
er
die
ebenso
ignorante
Entscheidung
des
OVG
-
Lüneburg
als
Background
heranzieht
um
vorzugaukeln,
dass
er
EU-
Rechtskonform handelt!
Wen
glaubt
dieser
Minister
denn
damit
noch
blenden
zu
können?
Offenkundig
nur
sich
selbst,
die
Jägerschaft,
sowei
die
Weidetierhalter!
Also
die
üblichen
Verdächtigen!
Die
NWolfVO
stellt
sich
und
verstößt
gegen
jede
höchstrichterliche
Rechtssprechung
des
EuGH
(
URTEIL
vom
10.10.2019)
und
wird
damit
keinen
Bestand
haben.
Lies
nutzt
sie
offenbar
zur
Täuschung
derer,
die
es
immer
noch
nicht
begriffen
haben
und
möchte
wieder
einmal
Rechtssicherheit
vorgaukeln,
die
es faktisch nicht gibt! Also nochmal im Klartext:
WÖLFE SCHIESSEN IST NICHT!
Artenschutz-Wolf steht diesbzgl. mit der EU in sehr guter Verbindung!
Sicher
ist
aber
eines,
die
NWolfVO
ist
der
dunkle
Spiegel
eines
bei
rationaler
Betrachtung
nicht
zu
ergründenden
krankhaften
Hasses
eines
pathologisch
rechtswidrig
agierenden
Politikers
für
den
offenkundig
nur
ein
toter
Wolf
ein
guter
Wolf ist!
Das
dies
aber
so
nicht
funktionieren
kann
und
wird,
weiß
Minister
Lies
selbst
nur
zu genau!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
26.11.2020
UM Olaf Lies (SPD) wähnt sich am langersehnten Ziel - „Wölfe killen!“
19:45 Uhr
OVG Lüneburg kippt Beschwerde von Naturschutzverband gegen erneute
Abschussverfügung zum Rodewalder Leitrüden
Justitia
ist
blind
und
irrt
offenkundig
völlig
hilf-
und
planlos
in
der
Rechtssprechung
umher!
Soviel
steht
jedenfalls
für
das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
in
diesem
Fall
fest!
Hier
ist
es
schon
soweit,
dass
man
dort
besser
einen
Blindenhund,
nein
besser
eine
ganze
Blindenhundstaffel
einsetzen
sollte,
bei
diesen
völlig
abstrusen
Absonderungen
von
„festgestellter
vorliegender
EU-Konformität“
der
deutschen
Gesetzgebung
beim
Wolf!
Man
fragt
sich
wirklich,
ob
diese/r
Richter
literweise
Lack gesoffen haben?! Ich befürchte: „JA!“
(Hier der LINK zur PM des OVG)
Der
EuGH
,
und
ich
glaube
dies
hier
schon
so
ein-
bis
zweihundertmal
erwähnt
zu
haben,
hat
in
seinem
bahnbrechenden
URTEIL
vom
10.10.2019
ein
Verhalten,
wie
es
die
deutsche
und
vor
allem
hier
die
niedersächsichsche
Politik
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
an
den
Tag
legt
und
legen
möchte,
als
UNMISSVERSTÄNDLICH
EU-Artenschutzrechtswidrig
ausgeurteilt!
Und
das
höchstrichterlich
und
unanfechtbar!
Insbesondere
ging
es
dabei
eben
um
solche
Vorgehensweisen
wie
sie
der
EU-Artenschutzrechtswidrige
§
45
a
(2)
Satz
2
BNatSchG
gerne
legitimieren
möchte!
Da
hat
der
ehrenwerte
„Europäische
Gerichtshof“
ganz
klare
Aussagen
getroffen
und
strikte
hohe
Hürden
und
Modalitäten zu einer möglichen Wolfsentnahme festgelegt! Unanfechtbar!
Auch
wenn
es
hier
um
ein
finnisches
Verfahren
ging,
gilt
gleiches
Recht
auch
für
das
EU-Mitglied
Deutschland!
Immerhin
war
das
damals
zuständige
finnische
„Oberverwaltungsgericht“
dahingehend
wesentlich
cleverer
als
ihre
deutschen
Amtskollegen!
Sie
fragten
beim
EuGH
nach,
wie
es
um
die
Rechtslage
bestellt
sei!
Es
ist
faszinierend
und
erschreckend,
dass
nun
eine
weitaus
nachrangigere
Justiuinstanz
wie
das
„Oberverwaltungsgericht“
glaubt,
gegen
laufende
höchstrichterliche
EU-Rechtssprechung
„Pro-Wolf“
solche
haltlosen
Beschlüsse
und Aussagen verbreiten zu können!
Ob
etwas
tatsächlich
EU-Artenschutzrechtskonform
ist
oder
nicht,
entscheidet immer noch der EuGH!
Unglaublich
faszinierend,
aber
nicht
unerwartet
ist
natürlich
nun
die
Reaktion
von
unserem Antiwolfs-Artenschutz- und Umweltminister Olaf Lies (SPD)!
(Hier der Link zu entsprechenden PI des UMs)
Der
scheint
sein
illegal
zusammengeschustertes
„rechtswidriges
Machwerk“
tatsächlich
selbst
zu
glauben
und
sieht
sich
durch
den
hanebüchenen
OVG-
Beschluss
auch
noch
bestätigt!
Hier
sind
pathologische
Züge
eines
„Honecker-
Syndroms“
nicht
von
der
Hand
zu
weisen!
Dieser
hatte
letztlich
auch
ganz
fest
an
seinen eigenen Mist geglaubt!
Fakt
aber
ist
und
bleibt:
Der
Wolf
ist
nach
EU-Recht
immer
noch
höchstmöglich
geschützt.
Daran
ändern
die
rechtswidrigen
Machenschaften
von
Minister
Lies
nicht
einen
Deut!
Die
Jagdmodalitäten
auf
das
„Rodewalder
Rudel“,
denn
danach
können alle geschossen werden“ sind illegal - egal was das OVG beschliesst!
Im
Übrigen
wurde
mir
mit
heutigem
Datum
seitens
der
EU-Kommission
mitgeteilt,
das
auch
uns
„Lies´chens“
neue
Wolfsverordnung
von
dort
sehr
kritisch
unter
die
Lupe genommen wird um „EU-Artenschutzrechtskonformität“ zu gewährleisten.
Also Lies, hinsetzen, Hände falten und Klappe halten!
Das gilt auch für alle wolfsschießwütigen Hilfswilligen der grünen Zunft.
Finger
weg
vom
Abzug!
Es
gibt
keine
Rechtssicherheit
für
Jäger!
Immer
noch
nicht!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
15.11.2020
Heuchlerische Schmierenwendehälsigkeit in Niedersachsens Politik entlarvt
20:45 Uhr
sich selbst! Kein Verkehrsunfall in Harburg. Verletzter Wolf war illegal
angeschossen worden!
In
der
Presseinformation
PI
135/2020
vom
13.11.2020
teilt
das
niedersächsische
Umweltministerium
mit,
dass
der
in
Harburg
aufgefundene
apathisch
wirkende
Wolf
keine
Unfallverletzungen
aufwies
sondern
eine
illegale
Schußwunde
trug!
Eine
abscheuliche
und
feige
Straftat!
Auch
hier
werden
wir
alles
daran
sezten,
egal,
wie
lange
es
dauert,
den
oder
die
Täter
zur
„Strecke
zu
bringen“!
Wir
vergessen keinen Fall!!
Die
in
der
PI
erfolgte
Verurteilung
dieser
Straftat
seitens
des
UMs
ist
zwar
absolut
korrekt,
aber
das
Ganze
hat,
ausgerechnet
weil
sie
von
dort
kommt,
einen
widerlich, stinkend verlogenen Beigeschmack!
Denn
es
sind
die
beiden
obersten
Kriegstreiber
und
Einpeitscher
bei
den
Bemühungen
um
die
Durchsetzung
von
eu-rechtswidrigen
Wolfsabschüssen
und
Populationsobergrenzen
in
Niedersachsen
in
den
letzten
Jahren,
die
sich
in
der
Verurteilung
des
Täters
in
der
PI
an
Empörung
und
Verurteilung
fast
schon
gegenseitig überbieten!
Ausgerechnet
die
egomanischen
Lobbyistenpolitiker,
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
und
der
CDU-
Landtagsabgeordnete
und
Präsident
der
Landesjägerschaft
Helmut
Dammann-Tamke,
wagen
es
hier
noch
Ihre
heuchlerischen
eu-
rechtswidrig
propagierenden
Schandmäuler
aufzumachen?!
Das
ist
an
Dreistigkeit
kaum noch zu überbieten!
Der
CDU-Landtagsabgeordnete
Dammann-Tamke
„schiesst“
hier
aber
den
Vogel
ab,
denn
er
verwendet
hier
noch
an
Recht
und
Gesetz
mahnende
und
warnende
Worte:
„…diesen
Vorfall
nicht
zu
instrumentalisieren:
„Wir
müssen
klar
unterscheiden
zwischen
illegalen
Rechtsverstößen,
die
geahndet
werden
müssen,
und
der
Umsetzung
von
rechtsstaatlich
festgelegten
und
angeordneten
Maßnahmen
-
auch wenn diese die Tötung eines auffälligen Wolfes beinhalten!“
Rechtsstaatliches
Handeln
beim
Wolf,
hatte
diese
beiden
„sauberen
Politker“
sowie
einen
Riesentross
an
tumben
lobbyistischen
Mitläufern
wie
z.
B.
die
CDU
Bundestagsabgeordnete
Silvia
Breher
und
anderer
Politker
fast
aller
Fraktionen,
sowohl
im
nds.
Landtag,
dem
Bundestag
und
dem
Bundesrat,
bis
hin
zum
Bundespräsidenten,
die
letzten
Jahre,
einen
feuchten
Dreck
interessiert!
Wölfe
töten
um
jeden
Preis
war
das
Credo
dieser
Lobbyistenbrut!
Gleiches
gilt
im
Übrigen für einen großen Teil der Weidetierhalterlobby und der Jägerschaft!
Bis
jetzt!
Bis
zum
klaren
„NEIN!“
des
Bundesumweltministeriums
vom
12.11.2020,
zu
den
geplanten
eu-rechtswidrigen
Wolfsabschüssen
in
Niedersachsen
und
zu
wilkürlich
einseitig
durch
Niedersachsen
festgelegten
Wolfsobergrenzen.
Bis
zum
Bewußtwerden
dessen
was
Dammann-Tamke
selbst
so
heuchlerisch
forderte
-
eben
dass
illegale
Rechtsverstöße
geahndet
werden
müssen! Eigentor würde ich sagen - nicht wahr Herr Oberjägermeister?!!
Offenkundig
erinnerte
sich
zumindest
jetzt
Frau
Bundesumweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD)
endlich
wieder
daran,
das
EU-Recht
in
nationales
Recht
1:1
umgesetzt werden muss!
Oder
sie
/
man
wurde
aus
Brüssel
aufgrund
unserer
Bemühungen
daran
erinnert,
das
eu-rechtswidriges
Handeln
teure
Konsequenzen
haben
wird!
Wer
weiß?
Wir
werden es in jedem Fall erfahren!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
13.11.2020
Bundesumweltministerium erteilt UM Lies (SPD) eine Abfuhr zur Aufnahme
15:30 Uhr
des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht und Präventionsabschüssen!
Erst
am
Mittwoch
(11.11.2020),
hatte
der
nds.
Landtag
beschlossen
die
Wolfspopulation
ins
Landesjagdrecht
aufzunehmen
und
durch
Abschuss
zu
regulieren!
Biologisch,
ökologisch
desaströs
ohne
Sach-
und
Fachverstand
sowie
rechtlich völlig eu-rechtswidrig und damit illegal!
Offenbar
hat
man
nun
auch
im
Bundesministerium
von
Niedersachsens
eu-
rechtswidrigen Eskapaden beim Wolf die Nase voll!
Denn
das
Echo
kam
überraschend
und
prompt
bereits
schon
einen
Tag
später
aus Berlin!
Laut einem NDR-Bericht vom 13.11.2020 hat das Bundesumweltministerium dem
Begehren
Niedersachsens
und
damit
des
Artenschutzhooligans
Olaf
Lies
(SPD)
eine
klare
und
unmissverständliche
Absage
erteilt
den
Wolf
ins
Landesjagdrecht
aufzunehmen und oder Präventivabschüsse vorzunehmen.
(
Hier gehts zum LINK!
)
Möglicherweise
lüftet
sich
jetzt
langsam
wenigstens
in
der
Bundespolitik
endlich
der
Schleier
zur
Erkenntnis
des
eigenen,
bisherigen
rechtswidrigen
Handelns
Deutschlands im Umgang mit dem Wolf.
Denn
all
das,
was
ich
seit
Jahr
und
Tag,
wieder
und
wieder
hier
aufzeige
und
anführe,
führt
jetzt
das
Bundesumweltministerium
selbst
wie
folgt
gegen
Niedersachsens Vorhaben ins Feld:
-
Selbst wenn der Wolf ins Jagdrecht übernommen würde, so bleibt der
Wolf eine streng geschützte Art!
-
Das Bundesumweltministerium
hält es sogar für verfassungsrechtlich
bedenklich
, den Wolf überhaupt ins Landesjagdrecht aufzunehmen.
-
Die Vorstellung Niedersachsens im Alleingang zu bestimmen wann es in
einer
Region
genug
Wölfe
gibt,
geht
nicht!
Selbst
im
vergangenen
Jahr
ist
der
sogenannte
erhaltungsstabile
Zustand
der
Wolfspopulation
nach
wie
vor
für ungünstig bewertet worden!
-
Die Bestimmung des erhaltungsstabilen Zustandes gehe nur europaweit
und nach einheitlichen Kriterien!
Nicht
einmal
dann
,
wenn
der
günstige
Erhaltungszustand
erreicht
wäre,
ist
ein
präventiver
Abschuss
nach
FFH-Richtlinie
der
EU
erlaubt!
Die
EU
verbietet präventiven Abschuß!
Solche
Kriterien,
gelten
im
Übrigen
und
das
wiederhole
ich
hier
nun
auch
zum
x-ten
Male,
für
die
Entnahme
etwaiger
Problemwölfe!
Da
gibt
es
ganz
klare und strenge rechtliche EU-Vorgaben!
-
Das Bundesumweltministerium bezieht sich in all seinen Ausführungen
dabei
selbst
auf
das
von
mir
hier
immer
und
immer
wieder
zitierte,
bahnbrechende
Urteil
des
„Europäischen
Gerichtshofs“
vom
19.10.2019
für
den Wolf.
Ich
persönlich
vermag
noch
nicht
wirklich
einzuordnen,
was
man
von
diesen
Pro-
Wolf-Äußerungen
aus
dieser
Ecke
halten
soll,
denn
schliesslich
hatte
Bundesumweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD)
das
von
Olaf
Lies
vorangetriebene, rechtswidrige „Lex-Wolf“ damals mit durchgesetzt!!
Einsicht?
Wiedergutmachung?
Oder
Hose
voll
weil
Megarüffel
aus
Brüssel!?
Wer
weiß?
Immerhin
ist
schliesslich
durch
das
Bemühen
von
uns
Wolfsschützern
ein
rechtliches
EU-Pilotverfahren
gegen
Deutschland
bzgl.
des
rechtswidrigen
Umgangs
mit
dem
Wolf
gestartet
worden!
Und
dieses
könnte
in
mächtigen
Vertragsstrafenzahlungen
gegen
Deutschland
münden
oder
gar
in
einem
Verfahren direkt vor dem EuGH!
Wir werden sehen! Hauptsache es setzt sich endlich die Erkenntnis durch, dass
innovativer
Herdenschutz
die
Lösung
ist
und
nicht
das
Töten
dieser
wundervollen
Geschöpfe!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
05.11.2020
Niedersachsen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen!
18.00 Uhr
Planlos! Sinnlos! Hilflos! Rechtwidrig und wie gewohnt Dumm!
Artenschutz
durch
Töten
=
Artenschutz
made
by
Umweltminister
Olaf
Lies(SPD) und Ministerpräsident Stefan Weil (SPD)!
Das soll der „Niedersächsische Weg“ zu mehr Artenvielfalt sein?
Der
Gedanke,
das
Vorhaben
den
Wolf
ins
nds.
Jagdrecht
zu
überführen
ist
ja
nun
wirklich
nicht
neu!
Nächste
Woche
soll
nun
ein
entsprechender
Entschließungsantrag
durch
die
„GroKo“
Regierungsparteien
CDU
und
SPD
in
den
nds.
Landtag
eingebracht
werden.
Planlos!
Sinnlos!
Hilflos!
Rechtwidrig
-
und wie gewohnt dumm!
Was
aber
bedeutet
das
für
den
Wolf?
NICHTS!
Der
Wolf
steht
nach
wie
vor
unter
dem
Arten-Voll-schutz
des
EU-Rechts,
welches
in
deutsches
Recht
1:1
umzusetzen ist - und das, aus gutem Grund!
Selbst
wenn
also
unsere
Damen/Herren
Pannepolitiker
in
Hannover
den
Wolf
ins
Jagdrecht
überführten,
würde
automatisch
ein
ganzjähriges
Jagdverbot
in
Kraft
treten und gelten! Siehe Sachsen!
D. h.
-
ABSCHUSS IST NICHT!
Daran
ändert
also
weder
eine
Überführung
ins
nds.
Jagdrecht
etwas,
noch
hat
das
„eu-rechtswidrige
Lex-Wolf
und
das
daraufhin
ins
eu-rechtswidrige
geänderte
BNatSchG“
tatsächlich
etwas
in
diese
Richtung
hin
bewegt.
Denn
Wölfe
jagen/töten
ist
nach
wie
vor
nach
EU-Artenschutzrecht
illegal,
somit
verboten
und
damit kriminell!
Also Lobbypolitiker, Bauernlobbyvertreter und Jägerschaft…
FINGER WEG VOM ABZUG!
Es
läuft
schliesslich
nicht
umsonst
ein
rechtliches
Pilotverfahren
seitens
der
EU
gegen Deutschland zum Umgang mit dem Wolf!
Dieses
wurde
u.
a.
auf
Betreiben
von
Artenschutz-Wolf
eingeleitet
und
ich
halte
die
EU-Kommission
zum
Thema
in
all
seinen
ausgeprägten
Wahnsinnsblüten
selbstredend fortlaufend auf dem neuesten Sachstand.
Und noch etwas direkt an die Jägerschaft zum Nachdenken gerichtet:
Folgende Annahme:
- Der Wolf würde ins Jagdrecht überführt!
- Der zurecht sehr hohe EU-Schutzstatus ändert sich nicht!!
- Nun verursacht ein Wolf einen Nutztierriss in eurem Revier, weil die
Weidetierhaltung es immer noch nicht kapiert hat und es weiterhin vorsätzlich
versäumt, echten Herdenschutz zu etablieren…
- Billigkeitsleistungen vom Land gibts dann natürlich nicht!
- An wen werden sich die Weidetierhalter dann wohl wenden?
An wen, wen, wenn nicht an den Revierinhaber, der für Wildtierschäden
aufzukommen hat!!
- Oh, verflixt, dass ist jetzt aber blöd gelaufen, das seid ja ihr selbst!
- Ihr schiesst Euch selbst ins Knie! Sehr schön!
- Die Hauptsache aber ist: Alles was bisher seitens deutscher Politik
beim Wolf gefordert und umgesetzt wurde, alles, was das Landvolk oder
die Jägerschaft gefordert hat und nach wie vor völlig rechtsfrei fordert, ist
RECHTSWIDRIG und damit ILLEGAL!
Hier ein paar gut gemeinte Ratschläge an die Jägerschaft.
1.
Nicht den iditotischen Abschußphantasien unfähiger und vorsätzlich
rechtswidrig agierender Politiker folgen!
2.
Sich selbst nicht rechtlich ins Aus stellen - nicht selbst kriminell
handeln und damit zu kriminellen Handlangern werden!
3.
Die Jägerschaft präsentiert sich selbst immer gern in der Öffentlichkeit als
anerkannter
Naturschutzbund.
Das
Image
sieht
aber
ganz
anders
aus!
Ich
sage
nur
Eigen-
und
Fremdwahrnehmung!
Daher
sollte
die
Jägerschaft
beweisen,
dass
ihr
real
etwas
am
Arten-
und
Naturschutz
liegt
und
sich
in
diesem
Sinne
vehement
dafür
stark
machen,
dass
konsequenter
und
innovativer
Herdenschutz
aufgebaut
wird.
Weiterhin
sich
dafür
einsetzen,
dass
eine,
so
wie
sie
die
„Grünenfraktion“
bereits
seit
langem
fordert,
notwendige „Weidetierprämie“ auf Landesebene in Niedersachsen kommt!
Leben
und
nicht
der
Tod!
Das
wäre
der
„Niedersächsische
Weg“
der
notwendig
wäre
und
notwendig
ist
um
Artenschutz
und
Artenvielfalt
zu
erreichen
und
zu
gewährleisten.
Der
Wolf
leistet
bereits
allein
durch
seine
Anwesenheit
und
sein
natürliches
Wirken
in
der
Natur
seinen
großen
Beitrag,
zur
Mehrung
der
Biodiversität
und
damit
zu
einer
gesünderen
Flora
und
Fauna!
Wir
brauchen
mehr
davon
-
nicht
weniger!
Und
keine
Angst,
die
Populationszahl
tariert
Mutter
Natur
selbst
-
sie
kann
das
viel
besser als wir und sie weiß, im Gegensatz zu Ihnen, ganz sicher was sie tut!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf