*** NEWS *** 28.11.2020 Nds. Wolfsverordnung veröffentlicht - EU-Artenschutzrechtswidrigkeit auf ganzer Linie ***26.11.2020 OVG Lüneburg kippt Beschwerde gegen illegale UM-Abschussverfügung und erhebt sich damit aberwitzig haltlos über die höchstrichterliche Rechtssprechung des EuGH *** 15.11.2020 Heuchlerische Schmierenwendehälsigkeit in Niedersachsens Politik entlarvt sich selbst! *** 13.11.2020 Bund erteilt UM Lies (SPD) eine Abfuhr zur Aufnahme des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht und Präventionsabschüssen! *** 05.11.2020 Niedersachsen will den Wolf ins Jagdrecht überführen! ***
28.11.2020 Umweltminister Olaf Lies (SPD) veröffentlicht am 26.11.2020 die neue 14:30 Uhr „Niedersächsiche Wolfsverordnung NWolfVO“ Mit der neuen „Niedersächsischen Wolfsverordnung - NWolfVO“, entlarvt sich Minister Olaf Lies nun umfassend in schriftlicher Form, als wolfsartenschutzpolitischer Abschaum! Wer diese Verordnung liest, erkennt sehr schnell, das Wölfe danach nichts, aber auch gar nichts richtig machen können - nicht einmal ihr Leben leben - ohne dass sie dafür erschossen werden könnten. Zur Verordnung geht es wie folgt: Klicken Sie auf untenstehenden LINK und scrollen dann bis zu „Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2020“ wählen Sie dann dort as „Nds.GVBl Nr. 41 vom 26.11.2020“ aus. Eine PDF öffnet sich, die auch die NWolfVO beinhaltet. Hier der Link „NWolfVO“ Die NWolfVO enthält alle, aber auch wirklich alle Rechtswidrigkeiten gegen das EU-Artenschutzrecht, die Lies schon seit nunmehr Jahren skandiert und durch die Gegend peitscht! Wohlwissend, dass er damit illegal handelt! Dies kann gar nicht oft genug betont werden! So finden sich in der „NWolfV“ die Abschussmöglichkeiten ganzer Rudel ohne Individualisierung des Verursachers ebenso wieder, wie die Aushöhlung des Weidetierschutzes durch wolfsabweisende Maßnahmen, die Lies ohnehin nach seinem Gusto definiert und auslegt! Es ist danach sogar möglich bei nicht defektem Untergrabeschutz Wölfe zu töten, da eine Funktionslosigkeit dieses „Schutzes“ nicht ursächlich dafür sei, wenn ein Wolf den Zaun überwunden hat. Diese Dummdreistigkeit macht fassungslos! Auch kann ein Wolf, können Wölfe nach der Verordnung getötet werden, wenn ein Herdenausbruch - durch einen Wolf / Wölfe aussen am Zaun - ausgelöst wurde. Das setzt die VO mit einem Überwinden gleich! Unfassbar! Weiterhin kann ein Wolf „entnommen“ werden, wenn er einem Menschen unprovoziert folgt! Was für eine Farce! Jungtiere sind neugierig und es kann durchaus sein, dass sie einem Spaziergänger durchaus sogar mal über mehrere hundert Meter nachlaufen, ohne dass sie etwas „böses“ im Sinn haben! Diese dürften nach diesem eklatanten Rechtsdreck“ aber auch abgeknallt werden! Weiterhin finden sich des Ministers irren, illegalen Forderungen nach „wolfsfreien Zonen an Deichen und in der Heide“ hier manifestiert! Auch legt er fest, das Wolfsobergrenzen durch die obere Naturschutzbehörde festgelegt werden. Ein Umstand, der ebensowenig haltbar ist, da dies auf EU-Ebene über viele Institutionen und Behörden und Expertengremien zu klären ist! Die Liste der Artenschutzrechtswidrigkeiten dieses Pamphlets ist lang und läßt sich beliebig auf den gesamten Schund ausweiten! Ich habe hier nur einen kleinen Teil wiedergegeben! Das Lies die VO jetzt veröffentlicht dürfte kein Zufall sein! Er versucht die Gunst der Stunde zu nutzen, indem er die ebenso ignorante Entscheidung des OVG - Lüneburg als Background heranzieht um vorzugaukeln, dass er EU- Rechtskonform handelt! Wen glaubt dieser Minister denn damit noch blenden zu können? Offenkundig nur sich selbst, die Jägerschaft, sowei die Weidetierhalter! Also die üblichen Verdächtigen! Die NWolfVO stellt sich und verstößt gegen jede höchstrichterliche Rechtssprechung des EuGH ( URTEIL vom 10.10.2019) und wird damit keinen Bestand haben. Lies nutzt sie offenbar zur Täuschung derer, die es immer noch nicht begriffen haben und möchte wieder einmal Rechtssicherheit vorgaukeln, die es faktisch nicht gibt! Also nochmal im Klartext: WÖLFE SCHIESSEN IST NICHT! Artenschutz-Wolf steht diesbzgl. mit der EU in sehr guter Verbindung! Sicher ist aber eines, die NWolfVO ist der dunkle Spiegel eines bei rationaler Betrachtung nicht zu ergründenden krankhaften Hasses eines pathologisch rechtswidrig agierenden Politikers für den offenkundig nur ein toter Wolf ein guter Wolf ist! Das dies aber so nicht funktionieren kann und wird, weiß Minister Lies selbst nur zu genau! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 26.11.2020 UM Olaf Lies (SPD) wähnt sich am langersehnten Ziel - „Wölfe killen!“ 19:45 Uhr OVG Lüneburg kippt Beschwerde von Naturschutzverband gegen erneute Abschussverfügung zum Rodewalder Leitrüden Justitia ist blind und irrt offenkundig völlig hilf- und planlos in der Rechtssprechung umher! Soviel steht jedenfalls für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in diesem Fall fest! Hier ist es schon soweit, dass man dort besser einen Blindenhund, nein besser eine ganze Blindenhundstaffel einsetzen sollte, bei diesen völlig abstrusen Absonderungen von „festgestellter vorliegender EU-Konformität“ der deutschen Gesetzgebung beim Wolf! Man fragt sich wirklich, ob diese/r Richter literweise Lack gesoffen haben?! Ich befürchte: „JA!“ (Hier der LINK zur PM des OVG) Der EuGH , und ich glaube dies hier schon so ein- bis zweihundertmal erwähnt zu haben, hat in seinem bahnbrechenden URTEIL vom 10.10.2019 ein Verhalten, wie es die deutsche und vor allem hier die niedersächsichsche Politik beim Umgang mit dem Wolf an den Tag legt und legen möchte, als UNMISSVERSTÄNDLICH EU-Artenschutzrechtswidrig ausgeurteilt! Und das höchstrichterlich und unanfechtbar! Insbesondere ging es dabei eben um solche Vorgehensweisen wie sie der EU-Artenschutzrechtswidrige § 45 a (2) Satz 2 BNatSchG gerne legitimieren möchte! Da hat der ehrenwerte „Europäische Gerichtshof“ ganz klare Aussagen getroffen und strikte hohe Hürden und Modalitäten zu einer möglichen Wolfsentnahme festgelegt! Unanfechtbar! Auch wenn es hier um ein finnisches Verfahren ging, gilt gleiches Recht auch für das EU-Mitglied Deutschland! Immerhin war das damals zuständige finnische „Oberverwaltungsgericht“ dahingehend wesentlich cleverer als ihre deutschen Amtskollegen! Sie fragten beim EuGH nach, wie es um die Rechtslage bestellt sei! Es ist faszinierend und erschreckend, dass nun eine weitaus nachrangigere Justiuinstanz wie das „Oberverwaltungsgericht“ glaubt, gegen laufende höchstrichterliche EU-Rechtssprechung „Pro-Wolf“ solche haltlosen Beschlüsse und Aussagen verbreiten zu können! Ob etwas tatsächlich EU-Artenschutzrechtskonform ist oder nicht, entscheidet immer noch der EuGH! Unglaublich faszinierend, aber nicht unerwartet ist natürlich nun die Reaktion von unserem Antiwolfs-Artenschutz- und Umweltminister Olaf Lies (SPD)! (Hier der Link zu entsprechenden PI des UMs) Der scheint sein illegal zusammengeschustertes „rechtswidriges Machwerk“ tatsächlich selbst zu glauben und sieht sich durch den hanebüchenen OVG- Beschluss auch noch bestätigt! Hier sind pathologische Züge eines „Honecker- Syndroms“ nicht von der Hand zu weisen! Dieser hatte letztlich auch ganz fest an seinen eigenen Mist geglaubt! Fakt aber ist und bleibt: Der Wolf ist nach EU-Recht immer noch höchstmöglich geschützt. Daran ändern die rechtswidrigen Machenschaften von Minister Lies nicht einen Deut! Die Jagdmodalitäten auf das „Rodewalder Rudel“, denn danach können alle geschossen werden“ sind illegal - egal was das OVG beschliesst! Im Übrigen wurde mir mit heutigem Datum seitens der EU-Kommission mitgeteilt, das auch uns „Lies´chens“ neue Wolfsverordnung von dort sehr kritisch unter die Lupe genommen wird um „EU-Artenschutzrechtskonformität“ zu gewährleisten. Also Lies, hinsetzen, Hände falten und Klappe halten! Das gilt auch für alle wolfsschießwütigen Hilfswilligen der grünen Zunft. Finger weg vom Abzug! Es gibt keine Rechtssicherheit für Jäger! Immer noch nicht! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 15.11.2020 Heuchlerische Schmierenwendehälsigkeit in Niedersachsens Politik entlarvt 20:45 Uhr sich selbst! Kein Verkehrsunfall in Harburg. Verletzter Wolf war illegal angeschossen worden! In der Presseinformation PI 135/2020 vom 13.11.2020 teilt das niedersächsische Umweltministerium mit, dass der in Harburg aufgefundene apathisch wirkende Wolf keine Unfallverletzungen aufwies sondern eine illegale Schußwunde trug! Eine abscheuliche und feige Straftat! Auch hier werden wir alles daran sezten, egal, wie lange es dauert, den oder die Täter zur „Strecke zu bringen“! Wir vergessen keinen Fall!! Die in der PI erfolgte Verurteilung dieser Straftat seitens des UMs ist zwar absolut korrekt, aber das Ganze hat, ausgerechnet weil sie von dort kommt, einen widerlich, stinkend verlogenen Beigeschmack! Denn es sind die beiden obersten Kriegstreiber und Einpeitscher bei den Bemühungen um die Durchsetzung von eu-rechtswidrigen Wolfsabschüssen und Populationsobergrenzen in Niedersachsen in den letzten Jahren, die sich in der Verurteilung des Täters in der PI an Empörung und Verurteilung fast schon gegenseitig überbieten! Ausgerechnet die egomanischen Lobbyistenpolitiker, Umweltminister Olaf Lies (SPD) und der CDU- Landtagsabgeordnete und Präsident der Landesjägerschaft Helmut Dammann-Tamke, wagen es hier noch Ihre heuchlerischen eu- rechtswidrig propagierenden Schandmäuler aufzumachen?! Das ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten! Der CDU-Landtagsabgeordnete Dammann-Tamke „schiesst“ hier aber den Vogel ab, denn er verwendet hier noch an Recht und Gesetz mahnende und warnende Worte: „…diesen Vorfall nicht zu instrumentalisieren: „Wir müssen klar unterscheiden zwischen illegalen Rechtsverstößen, die geahndet werden müssen, und der Umsetzung von rechtsstaatlich festgelegten und angeordneten Maßnahmen - auch wenn diese die Tötung eines auffälligen Wolfes beinhalten!“ Rechtsstaatliches Handeln beim Wolf, hatte diese beiden „sauberen Politker“ sowie einen Riesentross an tumben lobbyistischen Mitläufern wie z. B. die CDU Bundestagsabgeordnete Silvia Breher und anderer Politker fast aller Fraktionen, sowohl im nds. Landtag, dem Bundestag und dem Bundesrat, bis hin zum Bundespräsidenten, die letzten Jahre, einen feuchten Dreck interessiert! Wölfe töten um jeden Preis war das Credo dieser Lobbyistenbrut! Gleiches gilt im Übrigen für einen großen Teil der Weidetierhalterlobby und der Jägerschaft! Bis jetzt! Bis zum klaren „NEIN!“ des Bundesumweltministeriums vom 12.11.2020, zu den geplanten eu-rechtswidrigen Wolfsabschüssen in Niedersachsen und zu wilkürlich einseitig durch Niedersachsen festgelegten Wolfsobergrenzen. Bis zum Bewußtwerden dessen was Dammann-Tamke selbst so heuchlerisch forderte - eben dass illegale Rechtsverstöße geahndet werden müssen! Eigentor würde ich sagen - nicht wahr Herr Oberjägermeister?!! Offenkundig erinnerte sich zumindest jetzt Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) endlich wieder daran, das EU-Recht in nationales Recht 1:1 umgesetzt werden muss! Oder sie / man wurde aus Brüssel aufgrund unserer Bemühungen daran erinnert, das eu-rechtswidriges Handeln teure Konsequenzen haben wird! Wer weiß? Wir werden es in jedem Fall erfahren! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 13.11.2020 Bundesumweltministerium erteilt UM Lies (SPD) eine Abfuhr zur Aufnahme 15:30 Uhr des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht und Präventionsabschüssen! Erst am Mittwoch (11.11.2020), hatte der nds. Landtag beschlossen die Wolfspopulation ins Landesjagdrecht aufzunehmen und durch Abschuss zu regulieren! Biologisch, ökologisch desaströs ohne Sach- und Fachverstand sowie rechtlich völlig eu-rechtswidrig und damit illegal! Offenbar hat man nun auch im Bundesministerium von Niedersachsens eu- rechtswidrigen Eskapaden beim Wolf die Nase voll! Denn das Echo kam überraschend und prompt bereits schon einen Tag später aus Berlin! Laut einem NDR-Bericht vom 13.11.2020 hat das Bundesumweltministerium dem Begehren Niedersachsens und damit des Artenschutzhooligans Olaf Lies (SPD) eine klare und unmissverständliche Absage erteilt den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen und oder Präventivabschüsse vorzunehmen. ( Hier gehts zum LINK! ) Möglicherweise lüftet sich jetzt langsam wenigstens in der Bundespolitik endlich der Schleier zur Erkenntnis des eigenen, bisherigen rechtswidrigen Handelns Deutschlands im Umgang mit dem Wolf. Denn all das, was ich seit Jahr und Tag, wieder und wieder hier aufzeige und anführe, führt jetzt das Bundesumweltministerium selbst wie folgt gegen Niedersachsens Vorhaben ins Feld: - Selbst wenn der Wolf ins Jagdrecht übernommen würde, so bleibt der Wolf eine streng geschützte Art! - Das Bundesumweltministerium hält es sogar für verfassungsrechtlich bedenklich , den Wolf überhaupt ins Landesjagdrecht aufzunehmen. - Die Vorstellung Niedersachsens im Alleingang zu bestimmen wann es in einer Region genug Wölfe gibt, geht nicht! Selbst im vergangenen Jahr ist der sogenannte erhaltungsstabile Zustand der Wolfspopulation nach wie vor für ungünstig bewertet worden! - Die Bestimmung des erhaltungsstabilen Zustandes gehe nur europaweit und nach einheitlichen Kriterien! Nicht   einmal   dann , wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht wäre, ist ein präventiver Abschuss nach FFH-Richtlinie der EU erlaubt! Die EU verbietet präventiven Abschuß! Solche Kriterien, gelten im Übrigen und das wiederhole ich hier nun auch zum x-ten Male, für die Entnahme etwaiger Problemwölfe! Da gibt es ganz klare und strenge rechtliche EU-Vorgaben! - Das Bundesumweltministerium bezieht sich in all seinen Ausführungen dabei selbst auf das von mir hier immer und immer wieder zitierte, bahnbrechende Urteil des „Europäischen Gerichtshofs“ vom 19.10.2019 für den Wolf. Ich persönlich vermag noch nicht wirklich einzuordnen, was man von diesen Pro- Wolf-Äußerungen aus dieser Ecke halten soll, denn schliesslich hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) das von Olaf Lies vorangetriebene, rechtswidrige „Lex-Wolf“ damals mit durchgesetzt!! Einsicht? Wiedergutmachung? Oder Hose voll weil Megarüffel aus Brüssel!? Wer weiß? Immerhin ist schliesslich durch das Bemühen von uns Wolfsschützern ein rechtliches EU-Pilotverfahren gegen Deutschland bzgl. des rechtswidrigen Umgangs mit dem Wolf gestartet worden! Und dieses könnte in mächtigen Vertragsstrafenzahlungen gegen Deutschland münden oder gar in einem Verfahren direkt vor dem EuGH! Wir werden sehen! Hauptsache es setzt sich endlich die Erkenntnis durch, dass innovativer Herdenschutz die Lösung ist und nicht das Töten dieser wundervollen Geschöpfe! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 05.11.2020 Niedersachsen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen! 18.00 Uhr Planlos! Sinnlos! Hilflos! Rechtwidrig und wie gewohnt Dumm! Artenschutz durch Töten = Artenschutz made by Umweltminister Olaf Lies(SPD) und Ministerpräsident Stefan Weil (SPD)! Das soll der „Niedersächsische Weg“ zu mehr Artenvielfalt sein? Der Gedanke, das Vorhaben den Wolf ins nds. Jagdrecht zu überführen ist ja nun wirklich nicht neu! Nächste Woche soll nun ein entsprechender Entschließungsantrag durch die „GroKo“ Regierungsparteien CDU und SPD in den nds. Landtag eingebracht werden. Planlos! Sinnlos! Hilflos! Rechtwidrig - und wie gewohnt dumm! Was aber bedeutet das für den Wolf? NICHTS! Der Wolf steht nach wie vor unter dem Arten-Voll-schutz des EU-Rechts, welches in deutsches Recht 1:1 umzusetzen ist - und das, aus gutem Grund! Selbst wenn also unsere Damen/Herren Pannepolitiker in Hannover den Wolf ins Jagdrecht überführten, würde automatisch ein ganzjähriges Jagdverbot in Kraft treten und gelten! Siehe Sachsen! D. h. - ABSCHUSS IST NICHT! Daran ändert also weder eine Überführung ins nds. Jagdrecht etwas, noch hat das „eu-rechtswidrige Lex-Wolf und das daraufhin ins eu-rechtswidrige geänderte BNatSchG“ tatsächlich etwas in diese Richtung hin bewegt. Denn Wölfe jagen/töten ist nach wie vor nach EU-Artenschutzrecht illegal, somit verboten und damit kriminell! Also Lobbypolitiker, Bauernlobbyvertreter und Jägerschaft… FINGER WEG VOM ABZUG! Es läuft schliesslich nicht umsonst ein rechtliches Pilotverfahren seitens der EU gegen Deutschland zum Umgang mit dem Wolf! Dieses wurde u. a. auf Betreiben von Artenschutz-Wolf eingeleitet und ich halte die EU-Kommission zum Thema in all seinen ausgeprägten Wahnsinnsblüten selbstredend fortlaufend auf dem neuesten Sachstand. Und noch etwas direkt an die Jägerschaft zum Nachdenken gerichtet: Folgende Annahme: - Der Wolf würde ins Jagdrecht überführt! - Der zurecht sehr hohe EU-Schutzstatus ändert sich nicht!! - Nun verursacht ein Wolf einen Nutztierriss in eurem Revier, weil die Weidetierhaltung es immer noch nicht kapiert hat und es weiterhin vorsätzlich versäumt, echten Herdenschutz zu etablieren… - Billigkeitsleistungen vom Land gibts dann natürlich nicht! - An wen werden sich die Weidetierhalter dann wohl wenden? An wen, wen, wenn nicht an den Revierinhaber, der für Wildtierschäden aufzukommen hat!! - Oh, verflixt, dass ist jetzt aber blöd gelaufen, das seid ja ihr selbst! - Ihr schiesst Euch selbst ins Knie! Sehr schön! - Die Hauptsache aber ist: Alles was bisher seitens deutscher Politik beim Wolf gefordert und umgesetzt wurde, alles, was das Landvolk oder die Jägerschaft gefordert hat und nach wie vor völlig rechtsfrei fordert, ist RECHTSWIDRIG und damit ILLEGAL! Hier ein paar gut gemeinte Ratschläge an die Jägerschaft. 1. Nicht den iditotischen Abschußphantasien unfähiger und vorsätzlich rechtswidrig agierender Politiker folgen! 2. Sich selbst nicht rechtlich ins Aus stellen - nicht selbst kriminell handeln und damit zu kriminellen Handlangern werden! 3. Die Jägerschaft präsentiert sich selbst immer gern in der Öffentlichkeit als anerkannter Naturschutzbund. Das Image sieht aber ganz anders aus! Ich sage nur Eigen- und Fremdwahrnehmung! Daher sollte die Jägerschaft beweisen, dass ihr real etwas am Arten- und Naturschutz liegt und sich in diesem Sinne vehement dafür stark machen, dass konsequenter und innovativer Herdenschutz aufgebaut wird. Weiterhin sich dafür einsetzen, dass eine, so wie sie die „Grünenfraktion“ bereits seit langem fordert, notwendige „Weidetierprämie“ auf Landesebene in Niedersachsen kommt! Leben und nicht der Tod! Das wäre der „Niedersächsische Weg“ der notwendig wäre und notwendig ist um Artenschutz und Artenvielfalt zu erreichen und zu gewährleisten. Der Wolf leistet bereits allein durch seine Anwesenheit und sein natürliches Wirken in der Natur seinen großen Beitrag, zur Mehrung der Biodiversität und damit zu einer gesünderen Flora und Fauna! Wir brauchen mehr davon - nicht weniger! Und keine Angst, die Populationszahl tariert Mutter Natur selbst - sie kann das viel besser als wir und sie weiß, im Gegensatz zu Ihnen, ganz sicher was sie tut! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv November 2020