*** 05.04.2022 NRW erläßt EU- rechtswidrige Wolfsverordnung à la Niedersachsen & Co. ***
05.04.2022 Politische Dummheit und Dreistigkeit grassiert! NRW erlässt Wolfsver- 17.00 Uhr ordnung à la Niedersachsen - natürlich EU-rechtswidrig!! Liebe Leser*innen! Es ist mal wieder soweit! Klare, unmissverständliche Worte sind an die Politik zu richten! Diesmal in NRW! Dort hat nun die Umweltministerin Frau Ursula Heinen-Esser (CDU) eine Wolfsverordnung à la Vorbild von Niedersachsen u. a. rechtswidrig agierender Bundesländer erlassen! Damit zieht sie an Dummdreistigkeit und EU-Rechtswidrigkeit mit dieser „Trotz- Handlung“, im vollen Bewusstsein ihres Unrechts mit dem Handeln des nds. Amtskollegen Olaf Lies (SPD) nicht nur gleich, sondern überflügelt dessen Tun auch noch um Längen! Geradezu pandemisch galoppiert nun auch der Antiwolfswahnsinn durch die Reihen der Politwirrköpfe in Nordrhein-Westfalen und erntet dort offenbar geradezu seine Mentalopfer! Diese Wolfsverordnung verstößt wie alle anderen in Deutschland bisher erlassenen Wolfsverordnungen auch (es sind durch die Bank weg nichts weiter als lobbyistisch motivierte Freibriefe zum illegalen Töten von Wölfen) gegen vorrangiges EU-Artenschutzrecht und damit gegen die FFH-Richtlinie, die Berner Konvention, sowie gegen internationales Recht, wie z. B. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen etc.. Dies insbesondere, da man sich auch hier auf das derzeit geltende rechtswidrige zustande gekommene und damit EU-rechtswidrige BNatSchG beruft um der Öffentlichkeit vorzugaukeln sich dabei im Rahmen der Legalität zu bewegen. Jedoch weit gefehlt! Jede, und das ausnahmslos, jede dieser bisher nach Lobbyinteressen „kreierten“ Wolfsverordnungen, dient zu nichts anderem, als dem rechtswidrigen, schnellen töten von Wölfen und generiert somit, wenn danach gehandelt wird, Kriminalität und damit Straftaten! Die EU-Kommission hat nicht umsonst auf maßgeblichen Betreibens von Artenschutz-Wolf hin, in dieser Angelegenheit ein rechtliches Pilotverfahren zum rechtlichen und tatsächlichen Umgang mit dem Wolf in Deutschland bereits im Jahr 2020 eingeleitet. Aber das ist ja das Problem mit unseren ignoranten und selbstherrlich narzisstisch agierenden Politikern - sie glauben, sie stehen über dem Gesetz und können Kraft souveräner Arroganz und Ignoranz tun und lassen was sie wollen! Aber, auch das ist ein Irrglaube, der jedem juristisch zum Verhängnis werden kann! Die NRW-Wolfverordnung spiegelt wie immer nur die Interessen, die Ignoranz, Egomanie, Intoleranz und Dummheit der Lobbyisten und des Menschen wider. Jener Kreatur(en), die tatsächlich glaubt/glauben, sie leben allein auf diesem Planeten, den sie deshalb nach ihrem Gusto ungestraft „vergewaltigen“ kann/können wie sie will/wollen und das ohne Rücksicht auf alle anderen Arten, ohne Rücksicht auf Verluste! Dies belegt allein die Wortwahl in der NRW-Wolfsverordnung. Zitat: „Ein für Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor…“ Die wortschwammige und EU-rechtswidrige Wolfsverordnung NRWs glänzt dabei wie alle anderen auch zudem durch Abwesenheit von Fakten zur Bio- und Ökologie des Wolfes. Offenkundig glaubt die Politik in NRW an Parallellebensräume, denn anders lassen sich die Worte zu „für den Menschen unerwünschten Verhalten“ im § 3 NRW-Wolfsverordnung nicht erklären, welcher die „erlaubte“ Distanz eines Wolfes zum Menschen oder seiner Einrichtungen (Gebäude, Orte) regulieren möchte und diese auf 30 Meter begrenzt wird! Ich persönlich habe in all den Jahren des Wolfsschutzes und der Erforschung dieser Tiere Distanzen weit, sehr weit unterhalb dieser „Marke“ gehabt und sitze nach wie vor hier in meinem Büro und schreibe friedlich in einem Stück, meinen geneigten Lesern diese Zeilen! Jedes und auch das ausnahmslos, jedes meiner Zusammentreffen mit meinen befellten Schützlingen ist und war von gegenseitigem Respekt und Scheu geprägt! Es gab dabei nie auch nur die geringsten Anzeichen von Aggression oder dergleichen mir gegenüber! Aber nun denn, gern nochmal extra für selbstherrliche, ignorante Politiker: „Wölfe nutzen nun mal denselben Lebensraum wie wir! Und als energieeffiziente Beutegreifer nutzen sie auch gern unsere Infrastruktur - und da kann es auch schon mal sein, dass man auf ein Tier unterhalb einer Distanzmarke von 30 Metern trifft oder sich ein Tier darunter nähert!“ Vor allem Jungtiere, nicht nur Welpen können sich dabei gut und gern aus Neugier einmal dem Menschen auch auf eine geringere Distanz nähern. Und ja, sie laufen auch auf Straßen und durch Orte und daran ist nichts unnormal - sie leben schließlich nicht in einer Parallelwelt! Selbst Alttiere werden, wenn die Distanz bei einem Zusammentreffen größer ist nicht in Panik fliehen, sondern evtl. sogar eine Weile schauen, wer da in ihrem Territorium ist und sich dann ruhig und geordnet zurückziehen! Das sind von mir jahrelang gemachte Erfahrungen, mit meinen befellten Schützlingen, die mit den herrschenden Lehrmeinungen absolut in Kongruenz zu bringen sind! Das rechtfertigt keinen Abschuss! Ebenso wenig kann selbstherrlich wie in § 8 der NRW-Wolfverordnung eine Ausnahme vom Tötungsverbot erteilt werden, wenn ein Wolf schwer verletzt oder schwer erkrankt aufgefunden wird. Man nimmt hier Bezug auf § 45 (7) Satz 1 Nr.5 BNatSchG - Entnahme eines Wolfes aus zwingenden Gründen des überwiegenden Interesses - und suggeriert damit, dass in einer solchen Situation EU-Recht ausgehebelt ist und der „Finder“ das Tier töten kann? Das wäre und ist FALSCH! Und worin bitte liegt in einer solchen Situation genau dann das überwiegende öffentliche Interesse? Es sei denn der Wolf hätte Tollwut, die es faktisch in Deutschland nicht mehr gibt! Lediglich ein hinzugerufener Amtstierarzt ist ermächtigt, dem Leben eines solchen Wolfes nach Untersuchung und Feststellung der Aussichtslosigkeit für das verletzte/erkrankte Individuum auf Genesung - ein Ende zu setzen! Sonst niemandem. Weder einem Jäger noch einem Polizisten oder einer anderen Person wie z. B. Weidetierhaltern, die glaubt dies tun zu müssen! Apropos Weidetierhaltern, diesen soll der Verordnung nach auch gestattet werden Vergrämungen von Wölfen selbst vorzunehmen! Nein! Auch dies ist nur dafür speziell ausgebildeten Personen gestattet, die dafür extra hinzugezogen werden müssen! Gleiches gilt für die Besenderung von Wölfen, die aber in der NRW-Wolfsverordnung festgeschrieben wurden. Eine Besenderung stellt jedoch einen Tierversuch dar, an den ebenfalls besonders hohe Hürden geknüpft und Genehmigungsverfahren geknüpft sind! Eine Besenderung im Sinne der „Unrechts-“ Verordnung dürfte hier dann wohl lediglich dem Zweck dienen sogenannte „Judaswölfe“ zu schaffen, über die man dann das ganze Rudel aufspüren und letztlich auslöschen, sprich erschießen kann! Perfider kriminell geht es wohl kaum noch! Fazit: Alles in allem, tritt die EU-rechtswidrige Verordnung der Politik NRWs, EU- Artenschutzrecht und viele andere vorrangig umzusetzende Rechtsnormen derart in einer unglaublich ignoranten, selbstgerechten, selbstherrlichen und selbstgefälligen Art mit Füßen, die schon ihres gleichen sucht! Wie ich in so manch einem Post zuvor hier schrieb: „Dumm und Dümmer, schlimmer geht immer!“ Es geht hier wieder einmal lediglich um die Schaffung von Möglichkeiten, Wölfe schnellstmöglich töten zu können und das nach wie vor im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit eines solchen Handelns! Ich hoffe sehr, dass das gegen das EU-Mitglied Deutschland eingeleitete rechtliche „EU-Pilotverfahren“ mit einer Anklage Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und einer Verurteilung mit sehr hoher Strafe endet, damit dieser in diesem Bereich wuchernden Politautokratie endlich ein Riegel vorgeschoben wird! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And even beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv April 2022