05.04.2022
Politische Dummheit und Dreistigkeit grassiert! NRW erlässt Wolfsver-
17.00 Uhr
ordnung à la Niedersachsen - natürlich EU-rechtswidrig!!
Liebe
Leser*innen!
Es
ist
mal
wieder
soweit!
Klare,
unmissverständliche
Worte
sind an die Politik zu richten! Diesmal in NRW!
Dort
hat
nun
die
Umweltministerin
Frau
Ursula
Heinen-Esser
(CDU)
eine
Wolfsverordnung
à
la
Vorbild
von
Niedersachsen
u.
a.
rechtswidrig
agierender
Bundesländer erlassen!
Damit
zieht
sie
an
Dummdreistigkeit
und
EU-Rechtswidrigkeit
mit
dieser
„Trotz-
Handlung“,
im
vollen
Bewusstsein
ihres
Unrechts
mit
dem
Handeln
des
nds.
Amtskollegen
Olaf
Lies
(SPD)
nicht
nur
gleich,
sondern
überflügelt
dessen
Tun
auch noch um Längen!
Geradezu
pandemisch
galoppiert
nun
auch
der
Antiwolfswahnsinn
durch
die
Reihen
der
Politwirrköpfe
in
Nordrhein-Westfalen
und
erntet
dort
offenbar
geradezu seine Mentalopfer!
Diese
Wolfsverordnung
verstößt
wie
alle
anderen
in
Deutschland
bisher
erlassenen
Wolfsverordnungen
auch
(es
sind
durch
die
Bank
weg
nichts
weiter
als
lobbyistisch
motivierte
Freibriefe
zum
illegalen
Töten
von
Wölfen)
gegen
vorrangiges
EU-Artenschutzrecht
und
damit
gegen
die
FFH-Richtlinie,
die
Berner
Konvention,
sowie
gegen
internationales
Recht,
wie
z.
B.
das
Washingtoner
Artenschutzübereinkommen
etc..
Dies
insbesondere,
da
man
sich
auch
hier
auf
das
derzeit
geltende
rechtswidrige
zustande
gekommene
und
damit
EU-rechtswidrige
BNatSchG
beruft
um
der
Öffentlichkeit
vorzugaukeln sich dabei im Rahmen der Legalität zu bewegen.
Jedoch
weit
gefehlt!
Jede,
und
das
ausnahmslos,
jede
dieser
bisher
nach
Lobbyinteressen
„kreierten“
Wolfsverordnungen,
dient
zu
nichts
anderem,
als
dem
rechtswidrigen,
schnellen
töten
von
Wölfen
und
generiert
somit,
wenn
danach gehandelt wird, Kriminalität und damit Straftaten!
Die
EU-Kommission
hat
nicht
umsonst
auf
maßgeblichen
Betreibens
von
Artenschutz-Wolf
hin,
in
dieser
Angelegenheit
ein
rechtliches
Pilotverfahren
zum
rechtlichen
und
tatsächlichen
Umgang
mit
dem
Wolf
in
Deutschland
bereits im Jahr 2020 eingeleitet.
Aber
das
ist
ja
das
Problem
mit
unseren
ignoranten
und
selbstherrlich
narzisstisch
agierenden
Politikern
-
sie
glauben,
sie
stehen
über
dem
Gesetz
und
können
Kraft
souveräner
Arroganz
und
Ignoranz
tun
und
lassen
was
sie
wollen!
Aber,
auch
das
ist
ein
Irrglaube,
der
jedem
juristisch
zum
Verhängnis
werden kann!
Die
NRW-Wolfverordnung
spiegelt
wie
immer
nur
die
Interessen,
die
Ignoranz,
Egomanie,
Intoleranz
und
Dummheit
der
Lobbyisten
und
des
Menschen
wider.
Jener
Kreatur(en),
die
tatsächlich
glaubt/glauben,
sie
leben
allein
auf
diesem
Planeten,
den
sie
deshalb
nach
ihrem
Gusto
ungestraft
„vergewaltigen“
kann/können
wie
sie
will/wollen
und
das
ohne
Rücksicht
auf
alle
anderen
Arten,
ohne
Rücksicht
auf
Verluste!
Dies
belegt
allein
die
Wortwahl
in
der
NRW-Wolfsverordnung.
Zitat: „Ein für Menschen unerwünschtes Verhalten liegt vor…“
Die
wortschwammige
und
EU-rechtswidrige
Wolfsverordnung
NRWs
glänzt
dabei
wie
alle
anderen
auch
zudem
durch
Abwesenheit
von
Fakten
zur
Bio-
und
Ökologie
des
Wolfes.
Offenkundig
glaubt
die
Politik
in
NRW
an
Parallellebensräume,
denn
anders
lassen
sich
die
Worte
zu
„für
den
Menschen
unerwünschten
Verhalten“
im
§
3
NRW-Wolfsverordnung
nicht
erklären,
welcher
die
„erlaubte“
Distanz
eines
Wolfes
zum
Menschen
oder
seiner
Einrichtungen
(Gebäude,
Orte)
regulieren
möchte
und
diese
auf
30
Meter
begrenzt wird!
Ich
persönlich
habe
in
all
den
Jahren
des
Wolfsschutzes
und
der
Erforschung
dieser
Tiere
Distanzen
weit,
sehr
weit
unterhalb
dieser
„Marke“
gehabt
und
sitze
nach
wie
vor
hier
in
meinem
Büro
und
schreibe
friedlich
in
einem
Stück,
meinen
geneigten
Lesern
diese
Zeilen!
Jedes
und
auch
das
ausnahmslos,
jedes
meiner
Zusammentreffen
mit
meinen
befellten
Schützlingen
ist
und
war
von
gegenseitigem
Respekt
und
Scheu
geprägt!
Es
gab
dabei
nie
auch
nur
die
geringsten Anzeichen von Aggression oder dergleichen mir gegenüber!
Aber nun denn, gern nochmal extra für selbstherrliche, ignorante Politiker:
„Wölfe
nutzen
nun
mal
denselben
Lebensraum
wie
wir!
Und
als
energieeffiziente
Beutegreifer
nutzen
sie
auch
gern
unsere
Infrastruktur
-
und
da
kann
es
auch
schon
mal
sein,
dass
man
auf
ein
Tier
unterhalb
einer
Distanzmarke
von
30
Metern
trifft
oder
sich
ein
Tier
darunter
nähert!“
Vor
allem
Jungtiere,
nicht
nur
Welpen
können
sich
dabei
gut
und
gern
aus
Neugier
einmal
dem
Menschen
auch
auf
eine
geringere
Distanz
nähern.
Und
ja,
sie
laufen
auch
auf
Straßen
und
durch
Orte
und
daran
ist
nichts
unnormal
-
sie leben schließlich nicht in einer Parallelwelt!
Selbst
Alttiere
werden,
wenn
die
Distanz
bei
einem
Zusammentreffen
größer
ist
nicht
in
Panik
fliehen,
sondern
evtl.
sogar
eine
Weile
schauen,
wer
da
in
ihrem
Territorium
ist
und
sich
dann
ruhig
und
geordnet
zurückziehen!
Das
sind
von
mir
jahrelang
gemachte
Erfahrungen,
mit
meinen
befellten
Schützlingen,
die
mit
den
herrschenden
Lehrmeinungen
absolut
in
Kongruenz
zu
bringen
sind!
Das rechtfertigt keinen Abschuss!
Ebenso
wenig
kann
selbstherrlich
wie
in
§
8
der
NRW-Wolfverordnung
eine
Ausnahme
vom
Tötungsverbot
erteilt
werden,
wenn
ein
Wolf
schwer
verletzt
oder
schwer
erkrankt
aufgefunden
wird.
Man
nimmt
hier
Bezug
auf
§
45
(7)
Satz
1
Nr.5
BNatSchG
-
Entnahme
eines
Wolfes
aus
zwingenden
Gründen
des
überwiegenden
Interesses
-
und
suggeriert
damit,
dass
in
einer
solchen
Situation
EU-Recht
ausgehebelt
ist
und
der
„Finder“
das
Tier
töten
kann?
Das
wäre
und
ist
FALSCH!
Und
worin
bitte
liegt
in
einer
solchen
Situation
genau
dann
das
überwiegende
öffentliche
Interesse?
Es
sei
denn
der
Wolf
hätte
Tollwut, die es faktisch in Deutschland nicht mehr gibt!
Lediglich
ein
hinzugerufener
Amtstierarzt
ist
ermächtigt,
dem
Leben
eines
solchen
Wolfes
nach
Untersuchung
und
Feststellung
der
Aussichtslosigkeit
für
das
verletzte/erkrankte
Individuum
auf
Genesung
-
ein
Ende
zu
setzen!
Sonst
niemandem.
Weder
einem
Jäger
noch
einem
Polizisten
oder
einer
anderen
Person wie z. B. Weidetierhaltern, die glaubt dies tun zu müssen!
Apropos
Weidetierhaltern,
diesen
soll
der
Verordnung
nach
auch
gestattet
werden
Vergrämungen
von
Wölfen
selbst
vorzunehmen!
Nein!
Auch
dies
ist
nur
dafür
speziell
ausgebildeten
Personen
gestattet,
die
dafür
extra
hinzugezogen
werden
müssen!
Gleiches
gilt
für
die
Besenderung
von
Wölfen,
die
aber
in
der
NRW-Wolfsverordnung
festgeschrieben
wurden.
Eine
Besenderung
stellt
jedoch
einen
Tierversuch
dar,
an
den
ebenfalls
besonders
hohe
Hürden
geknüpft
und
Genehmigungsverfahren
geknüpft
sind!
Eine
Besenderung
im
Sinne
der
„Unrechts-“
Verordnung
dürfte
hier
dann
wohl
lediglich
dem
Zweck
dienen
sogenannte
„Judaswölfe“
zu
schaffen,
über
die
man
dann
das
ganze
Rudel
aufspüren
und
letztlich
auslöschen,
sprich
erschießen kann! Perfider kriminell geht es wohl kaum noch!
Fazit:
Alles
in
allem,
tritt
die
EU-rechtswidrige
Verordnung
der
Politik
NRWs,
EU-
Artenschutzrecht
und
viele
andere
vorrangig
umzusetzende
Rechtsnormen
derart
in
einer
unglaublich
ignoranten,
selbstgerechten,
selbstherrlichen
und
selbstgefälligen
Art
mit
Füßen,
die
schon
ihres
gleichen
sucht!
Wie
ich
in
so
manch
einem
Post
zuvor
hier
schrieb:
„Dumm
und
Dümmer,
schlimmer
geht
immer!“
Es
geht
hier
wieder
einmal
lediglich
um
die
Schaffung
von
Möglichkeiten,
Wölfe
schnellstmöglich
töten
zu
können
und
das
nach
wie
vor
im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit eines solchen Handelns!
Ich
hoffe
sehr,
dass
das
gegen
das
EU-Mitglied
Deutschland
eingeleitete
rechtliche
„EU-Pilotverfahren“
mit
einer
Anklage
Deutschlands
vor
dem
Europäischen
Gerichtshof
(EuGH)
und
einer
Verurteilung
mit
sehr
hoher
Strafe
endet,
damit
dieser
in
diesem
Bereich
wuchernden
Politautokratie
endlich
ein
Riegel vorgeschoben wird!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And even beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf