13.05.2022
Das Ende der „Niedersächsischen Wolfsverordnung NWolfVO und die
14.00 Uhr
Mär vom Wolf im Jagdrecht - Ein neuer Taschenspielertrick des nds.
Umweltministers Olaf Lies (SPD)
Das Umweltministerium Niedersachsens verkündet in seiner Presseinformation
PI-61/2022
die
Rücknahme
und
damit
das
Ende
der
rechtswidrigen
„Niedersächsischen
Wolfsverordnung
-
NWolfVO“
sobald
der
Wolf
ins
nds.
Jagdrecht aufgenommen wurde.
Begründet wird dies mit einer Doppelnorm die dann getroffen wäre und damit
unnötig
sei,
da
das
jetzt
in
Novellierung
befindliche
nds.
Jagdrecht,
den
Umgang
mit
dem
Wolf
dann
regeln
würde.
Und
das
dann
vom
rechtlichen
Status her noch höherwertiger sei!
FALSCH!
Diese
Aussage
ist
falsch,
denn
selbst
wenn
der
Wolf
ins
Jagdrecht
käme,
würde
für
ihn
eine
ganzjährige
Schonfrist
gelten.
Sprich,
er
dürfte
nicht
bejagt
werden.
Nach
wie
vor
und
wie
bisher
schon
nicht.
Minister
Lies
in
seinem
Tötungswahn
beim
Wolf
und
damit
seinem
rechtswidrigen
Handeln
ist
aber
nach
wie
vor
nicht
belehrbar
und
versucht
nun
auf
dem
Wege
des
Wahlkampfgeschenkes
an
die
Landesjägerschaft
hier
wieder
einmal
erneut
Augenwischerei
zu
betreiben.
Es
ist
schließlich
bald
Landtagswahl
in
Niedersachsen!
Liest
man
den
bisherigen
Entwurf
des
neuen
Jagdrechts,
kommt
der
Wolf
dort
mit keinem Wort vor!
Allerdings
sollten
die
Worte
eines
weiteren
Hetzers
gegen
den
Wolf,
dem
Präsidenten
der
Landesjägerschaft
Herrn
Helmut
Dammann-Tamke
(CDU),
sollten
die
Ohren
von
Wolfsfreunden
im
Alrammodus
klingeln,
denn
dieser
erklärte,
dass
der
Wolf
wohl
in
der
Lesung
zum
Gesetz
noch
irgendwie
dazwischen
rutschen
wird.
Wieder
mal
eine
inoffizielle
Mauschelei
Herr
Dammann-Tamke von der die Öffentlichkeit nichts mitbekommen soll ??
Es
sind
immer
wieder
dieselben
tumben
Personen,
mit
denselben
tumben,
antiquierten
und
rechtswidrigen
Forderungen,
die
sich
hier
versuchen
zu
profilieren
und
versuchen
Rechtswidrigkeit
in
vermeintliches
Recht
zu
verkehren.
Die
Jägerschaft
sollte
sich
jedoch
unbedingt
generell
vor
Augen
führen,
welch
großen Nutzen und Vorteil der Wolf gerade ihnen bringt.
Gesunde, bejagbare Wildbestände! Das ist doch des Waidmanns Traum!
Daher
ist
die
wirklich
nur
als
dumm
und
rechtswidrig
zu
bezeichnende
Haltung
dem Wolf gegenüber in weiten Teilen der Jägerschaft nicht nachzuvollziehen.
Das
Argument,
dass
die
jagdbaren
Wildbestände
seit
Ankunft
des
Wolfes
gesunken
seien,
kann
ich
jederzeit
durch
eigene
Untersuchungen
mit
Fotos
und Videos widerlegen. Es zählt also nicht!
Förster
hingegen,
haben
bereits
lange
erkannt,
dass
wenn
das
Schalenwild
mehr
in
Bewegung
ist
und
weniger
an
einem
Ort
verharrt,
die
Schäden
an
Jungbäumen
und
Trieben
deutlich
reduziert
und
das
Pflanzenwachstum
gefördert wird. Und diese Bewegung bewirkt die Anwesenheit des Wolfes.
Ich möchte an dieser Stelle das alte russische Sprichwort zitieren:
„Wo der Wolf lebt, ist der Wald gesund!“
Das
kann
man
sogar
noch
erweitern,
in
dem
man
es
wie
folgt
weiter
ausformuliert:
„Wo der Wolf lebt, ist der Wald
und das Wild
gesund!“
Auch
sollte
die
Jägerschaft
sich
gut
überlegen,
sich
den
Wolf
wirklich
im
Jagdrecht zu wünschen, denn jeder Revierinhaber wird dann finanziell für evtl.
Schäden die der Wolf verursachen sollte, zur Kasse gebeten werden!
Was
noch
perfide
am
neuen
Jagdgesetz
ist,
ist
dass
der
Jäger
bei
versehentlichem Abschuss von nicht bejagbarem Wild straffrei ausgehen soll!
Auch
war
zu
lesen,
dass
ein
Waidmann
frei
darüber
entscheiden
kann,
ob
er,
wenn
er
Alttiere
von
nicht
bejagbarem
Wild
„versehentlich“
erschossen
hat,
die
Jungen gleich mit tötet, da diese ohne Elterntiere nicht überleben würden.
Diese
Überlegung
und
Entscheidung,
soll
der
Jägersmann
auch
selbst
und
straffrei treffen können! Unglaublich!
Hm…
der
Wolf
ist
auch
nicht
bejagbar!
Wenn
meine
vorgenannten
Ausführungen
tatsächlich
zutreffen,
haben
wir
hier
wieder
einen
der
hirnlos
rechtswidrigen
Versuche
sich
des
Wolfes
auf
diese
plumpe
Art
und
Weise
zu
entledigen!
Ein
Schelm,
wer
jetzt
Böses
dabei
denkt!
Aber
wir
kennen
unsere
Pappenheimer
ja
nun
zur
Genüge!
Wir
haben
sie
schließlich
seit
Jahren
im
Visier!
Fakt
bleibt,
die
NWolfVO
ist
EU-Artenschutzrechtswidrig,
ebenso
wie
das
angekündigte,
in
der
Novellierung
befindliche
nds.
Jagdrecht,
und
ist
damit
keine
rechtssichere
Umgangsregelung
mit
dem
Wolf,
sofern
es
so
beschlossen
wird!
Es
gilt
für
den
Wolf
nach
wie
vor
das
EU-Artenschutzrecht,
welches
seine
1:1
Umsetzung im nationalen Recht wiederfinden muss!
Das
gilt
genauso
für
die
nach
EU-Recht
gegebene
Unmöglichkeit,
aber
immer
wieder
geforderte
Einrichtung
von
sogenannten
„wolfsfreie
Zonen“,
sowie
die
Festlegung
des
erhalltungsstabilen
Zustandes
durch
einzelne
EU-Mitglieder
und
erst
recht
nicht
durch
einzelne
Bundesländer
wie
es
auch
gefordert
wird.
Da
nützt
es
auch
nichts,
nach
wie
vor
nicht,
auf
das
noch
immer
bestehende
derzeitige
EU-Artenschutzrechtswidrige
Bundesnaturschutzgesetz
zu
verweisen!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And even beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf