24.04.19
Sachsens neue „Wolfsverordnung“ - Es geht doch immer schlimmer !
23:00 Uhr
Sachsen
sollte
es
als
Bundesland
mit
der
längsten
Wolfsanwesenheit
und
der
längsten
Wolfserfahrung
in
Deutschland
nun
doch
wirklich
besser
wissen.
ABER
offensichtlich
nicht!
Die
Politik
scheint
dort
nämlich
den
Wolf
und
den
Artenschutz
unter
Führung
von
Ministerpräsident
Thomas
Schmidt
(CDU)
mit
der
neuen
Verordnung
aushebeln
zu
wollen.
Diese
Leute,
verstehen
offenbar
nichts
vom
Artenschutz.
Vor
allem,
sie
wollen
es
augenscheinlich
auch
nicht!!
Dafür
wollen
sie
aber
ganz
vorne
mit
dabei
sein,
wenn
es
darum
geht
ein
höchstmöglich
geschütztes
Tier,
den
Wolf
für
eigene
Belange
zu
entfernen
-
das
könnte
Wählerstimmen
bringen.
Exakt
das
gleiche
Verhalten
wie
in
Niedersachsen
und
Schleswig-Holstein!
Und
zwar
dann,
wenn
es
darum
geht
„selbst“
geschaffene
Probleme
(z.
B.
nicht
existenter
Herdenschutz,
mangelhaftes
Wolfskonzept,
etc.)
mit
u.
a.
nicht
rechtskonformen
Verordnungen,
Abschussbefehlen
und
somit
letztlich
dann
mit
vergossenem
Wolfsblut
lösen
zu
wollen.
Über
diese
neue
Hexenjagd
auferstanden
in
der
neuen,
zusätzlichen
Wolfsverordnung
jetzt
in
Sachsen,
berichten
u.
a.
„tag24.de“
und
die
„Freie
Presse“
.
In
den
Mitteilungen
werden
Auszüge
publiziert.
Hier
mal
eine
kleine
bunte
und
extrem
üble
Auswahl
an
Unausgegorenheiten
wie
üblich,
wenn
die
CDU
etwas
in
Sachen
Wolf
abläßt,
hier
in
„schwarzer
Schrift“
dargestellt.
In
„Blau“
die
Kommentierung
von
Artenschutz-Wolf:
-
Minister Schmidt wird wie folgt zitiert: „Wir sind bis an die Grenzen des
Möglichen
gegangen.“
-
Wohl
eher
geradezu
weit
über
das
Mögliche
hinaus
ins
Illegale
geschossen
würde
ich
meinen!
Bei
tatsächlicher
Umsetzung
riecht es sehr verdächtig nach Rechtsbruch!
-
Schmidt redet von „Rechtssicherheit schaffen“ und „Konflikte zwischen
Mensch
und
Wolf
vermeiden
helfen“
-
Na
sicher
doch:
Rechtssicherheit
mit
falschem
Handeln
schaffen,
in
dem
man
geltendes
Recht
(international,
europäisch
und
national)
missachten
will?
Konflikte
mit
Blut
vermeiden
/
lösen?!
Wie
immer,
wenn
die
Politik
versagt
oder
wie
immer
wenn
andere
Interessen
vorrangig
sind
und
es
zum
Krieg
kommt.
Der
Schwächere
wird
gekillt! Eine prima Vermeidungshilfe!
-
Konkret manifestiert sich der sächsische Wolfsverordnungswahnwitz wie
folgt.
Wölfe
sollen
erschossen
werden
können,
bzw.
man
soll
vergrämend
auf
sie
schiessen können wenn:
a)
Ein Wolf, der innerhalb von zwei Wochen zweimal Schutzzäune
überwindet
und
Weidetiere
tötet
(demnach
reicht
je
ein
Weidetier)
kann
somit erschossen werden.
-
Die
Verordnung
soll
als
Erweiterung
des
sächsischen
„Wolfsmanagementplans
gelten…
was
aber
bedeutet,
dass
dieser
nach
wie
vor
gilt
und
somit
kommt
die
Frage
auf,
was
ist
dann
mit….
Was
ist
dann
zunächst
mit
Aufrüstung
der
Herdenschutzmaßnahmen
(höhere
elekrifizierte
Zäune,
Flatterbänder,
Herdenschutzhunde),
langfristig
angelegter
Vergrämung,
wie
sie
international
renommierte
echte
Wolfsexperten
fordern
und
nach
geltendem
Recht
auch
verlangt
wird?
Warum
werden
die
Gelder
aus
Brüssel,
die
der
EU-Kommissar
Karmenu
Vella
dafür
zum
Abruf
bereitgestellt
hat
nicht
genutzt?
Ganz
einfach:
„Kugeln
gegen
wehrlose
Tiere,
sind
schneller
und
machen
weniger Arbeit…“
b)
Diese Praxis, soll in Gebieten gelten, wo die Schafwirtschaft ein
„erheblicher“
wirtschaftlicher
Faktor
ist.
Wobei
die
Schadenshöhe
keine
Rolle
spielen
soll.
Bisher
musste
dieselbe
Herde
zweimal
betroffen
sein.
Schadenshöhe???
-
Aha!
„Schafwirtschaft
=
erheblich“
Die
Höhe
des
Schadens
soll
aber
keine
Rolle
spielen?
Ein
getötetes
Tier
pro
Angriff
reicht?!
Von
der
hierin
auch
versteckten
nicht
realisierbaren
„wolfsfreien
Zone“
reden
wir
natürlich
erst
gar
nicht!
Das
Gesetz
und
hier
das
BNatSchG
mit
seinem
Ausnahmeparagraphen
§
45
(7)
schreibt
aber
einen
„erheblichen
Schaden“
vor.
UND
das,
als
nur
EIN
Kriterium was zu einem „Ausnahme-Abschuss“ führen könnte!
c)
„Gibt es weitere Schäden so Schmidt, kann auch ein zweiter Wolf
geschossen
werden,
aber
immer
nur
mit
„begründeter
Einzelgenehmigung“
.
Hierbei
müsse
nicht
zwingend
das
„problemverursachende
Tier“,
also
der
„Problemwolf“
erschossen
werden,
es
könne
auch
ein
anderes
Tier
aus
dem
Rudel
sein.
Schon
heute
dürfe
auf
diese
Weise
theoretisch
ein
ganzes
Rudel
erschossen
werden“.
-
Ist
diesem
Mann
eigentlich
klar
was
er
da
von
sich
gibt?
Offenbar
nicht!
Fraglich
ist
aber
vielmehr,
ob
er
tatsächlich
Ambitionen
hegt
sich
politisch
für
diesen
mentalen
Unrat
verantworten
zu
wollen?!
Worin
und
vor
allem
wofür
bitte,
soll
denn
eine
„begründete
Einzelgenehmigung“
bestehen
und
gelten?
Wofür
ist
sie
dann
erforderlich,
wenn
wahllos
auch
auf
unschuldige
Wölfe
geschossen
werden
kann?
Ist
dass
den
wohl
rechtmäßig
fragt
sich
da
das
kleine
Teufelchen?!
Hier
steckt
nichts
weiter
als
der
Irrsinn
dahinter,
Wölfen
„Scheu“
mit
Gewalt
beibringen
zu
wollen.
Sie
sind
nicht
meiner
Meinung?
Gut,
denn
sie
haben
Recht,
tatsächlich
steckt
noch
vielmehr
dahinter,
nämlich
nichts
geringeres,
als
die
erneute
Ausrottung
des
Wolfes
in
Deutschland.
Denn
wenn
ich
das
tatsächliche
Problemtier
nicht
entnehme
bleibt
schließlich
das
Problem
bestehen
und
wird
nicht
gelöst!
Demnach
könnte
„Schmidtchen“
mit
der
neuen
„Antiwolfsverordnung“
dann
fröhlich
auf
alles
schießen,
was
Grau
ist
und heulen kann. Das, genau das wäre dann eine Straftat!
d)
Wölfe, die sich an Wohngebieten „rumtreiben“ oder sich einem
Menschen
auf
weniger
als
100
Meter
nähern
und
sich
nicht
verscheuchen
lassen,
dürfen
von
den
Behörden
mit
Gummigeschossen
vergrämt
werden.
-
Wie
stellt
man
sich
denn
Wölfe
vor,
die
sich
an
oder
gar
in
Wohngebieten
„rumtreiben“?!
Ich
kenne
das
höchstens
von
zweibeinigen,
zwielichtigen
Gestalten
aber
nicht
vom
Wolf!
Haben
diese
Leute
es
immer
noch
nicht
begriffen,
wir
nutzen
alle
denselben
Lebensraum!
Ja,
auch
die
Wölfe
-
und
dann
kann
es
durchaus
sein,
dass
ein
unerfahrener
Jungwolf
an
einer
Siedlung
vorbei
und
jetzt
halten
Sie
sich
fest
Herr
Minister,
sogar
durch
eine
Siedlung
hindurch
trabt!
Das
findet
so
ein
armes
Tier
dann
auch
nicht
witzig,
sich
plötzlich
aus
Unerfahrenheit
und
Neugier
zwischen
lauter
„stinkenenden“
Menschen zu befinden, sofern dies tagsüber stattfindet.
Gleiches
gilt
für
Jungwölfe,
die
sich
auch
mal
dem
Menschen,
gern
mit
Hunden
unterwegs,
nähern,
auch
deutlich
nähern
können
und
nichts
geschieht!
In
der
Regel,
wird
Ihnen
der
Wolf
immer
ausweichen.
Da
,
wäre
eine
Vergrämung
mit
Beschuss
völlig
überzogen
und
unangebracht
und
rechtlich
wahrscheinlich
in
Kombination
von
§
1
Tierschutzgesetz und dem BNatSchG ebenfalls eine Straftat!
e)
Wenn sich Wölfe einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähern
und sich nicht vergrämen lassen, dürfen sie getötet werden.
Jungwölfe
versuchen
ihre
Umwelt
wahrzunehmen
und
zu
erkunden.
Wie
gerade
schon
beschrieben.
Ein
völlig
normales
Verhalten.
Und
das
machen
sie
mit
allen
Lebewesen,
die
sich
in
ihrem
Territorium
aufhalten.
Auch
mit
Menschen!
Wollen
Sie
Jungtiere
auch
gleich
umbringen
und
den
Bestand
somit
durch
Ihre
wirren
Gedanken
und
Schlußfolgerungen
zum
Verhalten
dieser
Tiere
ausrotten
lassen,
nur
weil
diese
sich
normal
verhalten?
Das
dürfte
rechtlich
wohl
kaum
haltbar sein.
Bei
den
Punkten
d)
und
e)
steht
natürlich
auch
die
Frage
im
Raum
wie
definieren Sie hier vergrämen und wie lange und womit?!
Im
Übrigen
empfehle
ich
Ihnen
die
Literatur
„Der
Wolf“
von
Prof.
Dimitrij
I.
Bibikow.
Dieser
beschreibt
dort
sogenannte
Typ
„A“
(neugierig
bis
draufgängerisch)
und
Typ
„B“-Wölfe
die
zurückhaltender
sind.
Wobei
der
Typ
„A“
in
der
Beschreibung
nicht
negativ
besetzt
ist!
In
der
Regel
ist
es
ein
solcher,
zumeist
Jungwolf,
der
sich
Menschen
nähern
kann,
ohne
dass
dies
gleich
pathologisch
ist!
Aber
auch
bei
adulten
Tieren
ist
dieses Phänomen zu beobachten!
f)
Von jedem Rudel soll „mindestens“ ein Tier mit einem Sender
ausgestattet
werden,
da
im
Jahr
2018
angeblich
über
200
Tiere
vom
Wolf
in
Sachsen
gerissen
wurden.
Nicht
alle
sollen
geschützt
gewesen
sein.
-
Eine
verschwindende
Anzahl,
bei
der
Rudelzahl
dort
vor
Ort
nicht wahr?! Und definitiv KEIN „erheblicher Schaden“ !!!
-
Eine
Besenderung
ist
im
Übrigen
ein
Tierversuch
und
unterliegt
hochschwelligen
Genehmigungshürden
und
-verfahren.
Ich
glaube
nicht,
dass
man
Ihnen
eine
Genehmigung
dafür
austellen
wird
um
sogenannte
„Judaswölfe“
zu
produzieren.
Nur
um
Ihren
perfiden
Ausrottungsplan
über
diese
Tiere
dann
voranzutreiben.
Denn
die
Intention
„erneute
Ausrottung“
ist
unverhohlen
eindeutig
aus
Ihrem
„Wolfsverordnungspamphlet“ zu lesen.
g)
Das Anlocken und Anfüttern von Wölfen wird als Verbot mit in die
Wolfsverordnung eingebracht. Ebenso das zielgerichtete Annähern.
Betont wird hierbei extra, dass Sachsen da nicht mit sich Spaßen
lasse
-
und
es
wird
ein
Bußgeld
von
1.000
Euro
angedroht
-
Was
für
eine
lächerliche
Augenwischerei!
Dieses
Bußgeld
ist
viel
zu
gering!
Wenn
ich
jetzt
böswillig
wäre,
könnte
ich
glatt
folgendes
mutmaßen:
„Da
lässt
sich
doch
noch
ein
provozierter
Abschuss
herauskitzeln.
Na
da geht doch noch was!“ Ein netter Wink mit dem Zaunpfahl!
h)
„Wenn wir die Leute vor Ort mit Ihren Ängsten und die Nutztierhalter
mit ihren Konflikten alleinlassen, dann werden wir die Akzeptanz für
den
Artenschutz
verlieren.
Und
das
darf
nicht
geschehen.
Die
Menschen
müssten
das
Gefühl
haben,
dass
sie
ernst
genommen
werden.“
-
Sie
Herr
Minister
reden
hier
von
einem
durch
Sie
praktizierten,
selektiven
Artenschutz
-
einem
Artenschutz,
in
dem
der
Wolf nicht vorkommen darf!
Dann
führen
Sie
die
Ängste
der
Leute
an!
Von
welchen
Ängsten
und
welchen
Leuten
reden
Sie?
Doch
nur
widerum
von
Ihrer
Lobbygemeinschaft,
die
durch
Ihre
Politik
protegiert
wird,
den
Schaf-
und
Weidtierhaltern.
Wohl
kaum
von
allen
anderen
Bürgerinnen
und
Bürgern
oder
sollte
ich
Wählerinnen
und
Wählern
sagen?
Diese
haben
lt.
neuesten
Umfragen
erneut
keine
Probleme
mit
dem
Wolf,
denn
der
richtige
Umgang
mit
dem
großen
Beutegreifer,
wird
in
Sachsen
bereits
z. B. in den Kindergärten gelehrt!
Ängste
werden
durch
solche
Vollblutvollpfosten
wie
Sie
geschürt.
„…
und
die
Menschen
sollen
das
„Gefühl
haben
ernst
genommen
zu
werden“…
nur
das
Gefühl?
Das
sagt
so
ziemlich
alles
über
Sie
als
Politiker
aus.
Die
Leute,
die
sie
als
potentielle
Wähler
ins
Auge
fassen
in
einem
sicheren
Gefühl
wiegen,
obwohl
Sie
wissen,
dass
Ihre
„grandios
verkorkste
Wolfsverordnung“
keiner
rechtlichen
Betrachtung
mit
klarem
juristischen
und
menschlichem
Sachverstand
standhalten
könnte?!
Na
Sie
sind
ja
ein
„Schelm“!
Schämen
Sie
sich
eigentlich
gar
nicht irrationale Ängste zu schüren?
Sie
Herr
Minister
Schmid,
Sie
mit
Ihrem
Verhalten
und
Ihren
Intentionen,
zwingen
es
mir
persönlich
geradezu
auf,
Sie
in
Sachen
Wolf
und
Artenschutz
wohl
nicht
ernst
nehmen
zu
können!
Sie
lassen
jemandem,
der
sich
mit
dem
Lebewesen
Wolf
real
auseinandersetzt
und
auskennt,
einfach
keine
andere
Wahl!
Schade,
denn
ein
Miteinander
von
Wolf
und
Mensch
ist
möglich!
Dabei
bleibe
ich
und
trete
nach
wie
vor
sachlich
und
fachlich
dafür
ein.
Ebenso
werde
ich
mich
aber
massiv
gegen
den
bewusst
falschen
Umgang mit dem Wolf als Mitgeschöpf einsetzen.
Gegen
Menschen,
die
widerwärtig
so
mit
Leben
umzugehen
gedenken,
höchstmöglich
geschütztem
Leben,
welches
jeder
Kreatur
auf
dieser
Erde
gleichberechtigt
zusteht
und
dem
nur
aus
Egoismus,
Dummheit,
Faulheit,
Macht-
und
Geldgier
sowie
Ignoranz
und
Intoleranz
durch
das
„Gekreische
einer
kleinen
Gruppe“,
das
Recht
auf
Leben
und
das
Leben
selbst
genommen werden soll!
Ich
kann
für
Sie
nur
hoffen,
dass
dieser
„Bockmist“
den
Sie
hier
verzapfen
nur Wahlkampfgetöse ist.
Gut,
dass
die
Jugend
offenbar
wach
ist
und
viele
mobilisieren
kann.
Mädchen,
jungen
Männern
und
Frauen
wie
der
Umweltaktivistin
Greta
Thunberg
gehört
der
größte
Respekt
gezollt!
Klare
Worte
-
gegen
widerwärtig bewusst falsches Handeln!
14.04.19
Pressemitteilung (PM) „Kontaktbüro Wölfe in Sachsen“ - Bereits sechs
21:00 Uhr
Totfunde von Wölfen in Sachsen im laufenden Jahr 2019
Die
bereits
am
12.04.2019
veröffentlichte
Pressemitteilung
des
„Kontaktbüros
Wölfe
in
Sachsen“
legt
die
aktuellen
Zahlen
zu
Totfunden
in.
der
dortigen
Region
vor.
Demnach
wurden
bis
dato
vier
Tiere
im
Landkreis
Bautzen
und
jeweils
einer
im
Landkreis
Görlitz
und
Mittelsachsen
aufgefunden.
Von
den
insgesamt
6
Totfunden
waren
allein
vier
Welpen,
die
als
Opfer
von
offenbaren
Verkehrsunfällen
zu
Tode
kamen.
Zwei
weitere
Altwölfe
starben
scheinbar
bei
Auseinandersetzungen
mit
Artgenossen.
04.04.2019
15 Heidschnucken werden dieses Mal Opfer der Unzulänglichkeit ihres
20.00 Uhr
Halters, da sie wie so oft auf einer gegen Wolfsattacken
UNGESCHÜTZTEN
Weide gehalten wurden.
Bei
den
bereits
vor
knapp
einem
Monat
getöteten
15
Heidschnucken
in
der
Region
Hannover
wurde
jetzt
als
Verursacherergebnis
„Wolf“
festgestellt.
Die
Tiere
waren
von
ihrem
Halter,
auf
einer
gegen
Wolfsangriffe
ungesicherten
Weide
zwischen
Burgwedel-Engensen
und
dem
Burgdorfer
Stadtteil
Schillersen
gehalten
worden.
Laut
einer
Sprecherin
des
UM
Nds.
stammt
der
Wolf
wahrscheinlich
aus
einem
Revier
rund
um
Burgdorf.
Soweit
der
NDR
im
Web
.
Via
NDR
1
Nachrichten
über
den
Äther
wurde
noch
mitgeteilt,
dass
der
Halter
dahingehend
enttäuscht
sei,
das
derzeit
keine
Wolfsberater
frei
wären,
die
ihm
bei
der
Beratung
für
eine
wolfssichere
Zäunung
unterstützend
zur
Seite
stehen
können.
Dies
wurde
von
der
Sprecherin
des
UM
Nds.
dahingehend
bestätigt,
als
dass
derzeit
viele
Anfragen
diesbzgl.
eingehen
würden.
Das
UM
stuft
den
Wolf
nicht als Problemwolf ein, da er ungeschützte Tiere gerissen hat.
Kommentierung Artenschutz-Wolf
Zur „Rissituation in Niedersachsen“ allgemein…
…gerade
jetzt
in
diesem
Fallzusammenhang
ist
es
mehr
als
passend
zu
erwähnen,
dass
die
Zahlen
der
Nutztierrisse
in
Niedersachsen,
trotz
gestiegener
Wolfspopulation,
deutlich
rückläufig
sind!
Die
Zahl
nachgewiesener
Wolfsangriffe
sank
um
101
Fälle
zum
Vorjahr
von
428
auf
327. Also lasst die Hetzte und kümmert Euch um intelligenten, angewandten
Herdenschutz!
Zum „Problemwolf“
Selbst
wenn
diese
Tiere
geschützt
gewesen
wären,
ist
ein
einmaliger
oder
gar
zweifacher
Übergriff
immer
noch
kein
Grund
für
einen
Abschuss
als
eingestufter
Problemwolf!
Das
nur
mal
schon
vorweg!
Wenn
dann
tatsächlich
einem
einzelnen
Tier,
mehrfache
Übergriffe
auf
real
gegen
Wolfsattacken
gesicherte
Weidetiere
per
DNA
nachgewiesen
werden
und
die
Einstufung
dann
rechtmäßig
als
sogenannter
„Problemwolf“
erfolgt,
müssten
trotzdem
erst
die
Schutzmaßnahmen
für
die
Weidetiere
verstärkt
und
Vergrämungsmaßnahmen
erfolgen
bevor
geschossen
werden
dürfte!
Artenschutz
Wolf
hofft,
dass
endlich
Einsicht
im
UM
und
ein
Umdenken
des
Ministers
dahingehend
erfolgt,
dass
das
Töten
von
Wölfen
keine
Lösung
ist,
sondern
noch
mehr
Probleme
forciert
und
dass
nur
ein
umfassender
wolfssicherer
Herdenschutz
die
Lösung
sein
kann.
Aber bei diesem uneinsichtigen Mann, würde mich das wundern.
Zu „Fehlende Berater“
Vielleicht
liegt
es
bzgl.
der
fehlenden
Beratungsmöglichkeit
aber
gar
nicht
an
der
Vielbeschäftigung
dass
keine
Hilfe
geboten
werden
kann,
sondern
eher
an
einer
Unterbesetzung der Positionen als Wolfsberater? Woran das wohl liegen mag?
01.04.2019
Jedem das Seine an Satire und für jeden ein Eigenes – Artenschutz-Wolf
17:00 Uhr
übersendet den „DENKTORF!“ als Denkhilfen für UM Lies und Albrecht in
Sachen Wolf und Abschussgenehmigungen! („Denktorf“
)
©
Artenschutz-Wolf
Nicht
nur
Unverständnis
und
Wut
hat
Artenschutz-Wolf
für
die
Machenschaften
von
Hetzern
und
Umweltministern
übrig.
Nein,
auch
Mitleid!
Ja,
Sie
lesen
richtig!
Diese
Seite
haben
wir
in
Sachen
GW717m
und
GW924m
nämlich
bisher
unbetrachtet
gelassen.
Es
wäre
auch
gemein
und
unausgewogen,
hier
immer
nur
grobe
Fahrlässigkeit,
Unüberlegtheit,
Lobbyistentum
und
Vorsatz
zu
unterstellen.
Obwohl...
Vielleicht,
können
diese
beiden
Männer
ja
gar
nicht
anders.
Vielleicht,
so
dachte
ich,
fehlt
einfach
nur
etwas
Hilfe
und
Unterstützung.
Diese
möchte
ich
den
Herren
hiermit
anbieten
und
habe
daher
von
meiner
letzten
Wolfsexkursion
gestern,
ganz
frisch
und
exklusiv
etwas
mitgebracht.
Etwas,
was
ich
den
Herren
Lies
und
Albrecht
mit
heutigem
Datum
01.04.2019
zugesandt
habe.
UND
NEIN,
DAS
IST
KEIN
APRILSCHERZ,
sondern
ein
tatsächliches
Hilfsangebot
aus
purem
Mitgefühl!
Jeder
Umweltminister
erhält
ein
sehr
wertvolles
Stückchen
puren
und
reinen
„Denktorfs!“
Das
ist
DIE
Denkhilfe
NUR
für
Umweltminister!!
(siehe
Bilder
unten)
Das
ist
heiliger
Wolfsgebietstorf,
getränkt
mit
sachlich
fachlichem
Wolfswissen,
gepaart
mit
Vernunft,
sowie
stets
sofort
abrufbarem
artenschutz-
und
gesetzeskonformen
Herdenschutz-
und
Vergrämungsmaßnahmen
–
zur
unmittelbaren
Anwendung
bei
bisheriger,
ewiger
Verwirrtheit
im
Ratschluss
zum
Thema Wolf!
Es
stammt
aus
einer
sagenumwobenen
und
heiligen
Quelle
im
Gebiet
des
Territoriums
des
Goldenstedter
Rudels
–
und
wurde
mir
zu
treuen
Händen
und
Versendung
mit
den
besten
Grüßen
seitens
meiner
Schützlinge
für
Sie
beide
übergeben.
Dies
in
der
Hoffnung,
die
Geister
politisch
entnahmewürdiger
Politker
doch noch zu erhellen und vor dem politischen Abschuss zu bewahren.
Die
Anwendungsweise
eines
„Denktorfs“
ist
unter
Rücksicht
auf
die
Zielgruppe,
absichtlich
sehr
einfach
gehalten.
Originäre,
sofern
vorhandene
Denkmasse
entnehmen
und
durch
den
Denktorf
ersetzen!
Andernfalls
einfach
das
vorhandene
Vakuum durch Denktorf ersetzen!
Keine
Angst
und
nur
Mut,
es
ist
absolut
biologisch
einwandfrei
und
abbaubar
und
soll
auch
kein
Fremdgefühl
erzeugen.
Das
dürfte
es
nach
bisherigen
Erkenntnissen
aber
auch
nicht!
Geeignet
ist
es
für
alle
politischen
Quer-
und
Quadratschädel
jeglicher
Couleur.
Somit
sind
dann
auch
keine
großen
Anpassungen
oder
Umstellungen
notwendig.
Es
ist
sofort
einsatzbereit,
da
automatisch universell passend!
Es
ist
davon
auszugehen,
dass
sich
bei
den
Herren
sofort
ein
vertrautes
Gefühl
einstellen wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dafür beträgt mindestens 99,999 %.
Sicher,
die
Herrschaften
werden
schnell
feststellen,
dass
man
mit
dem
„Denktorf“
nicht
besser,
bzw.
gar
nicht
denken
kann,
aber
das
wäre
ja
auch
kein
Unterschied
zu
Ihrem
bisherigen
„Gedanken
-
Status
Quo“
beim
Thema
Wolf!
Der
große
Vorteil
bei
der
Nutzung
von
„Denktorf“
ist
jedoch…
„Denktorf“
ist
absolut
harmlos,
friedfertig,
unschädlich,
liefert
perfekte
Ergebnisse
in
Harmonie
und
sondert
KEINE,
wie
die
bisher
von
den
Herren
Umweltministern
genutzte
„graue
Grütze“,
massivste
Tötungsabsichten,
basierend
auf
irrealen
Annahmen,
verdrehten
Tatsachen und aufgeputscht durch Lobbyistenhetze dem Wolf gegenüber ab.
Also meine Herren Minister, auf gehts! Ran ans Denken - es tut nicht weh!
Hier nun die Anwendungshilfe:
1.)
Denkmurmel auf!
2.)
Alte, miefige Grütze raus!
3.)
Freundlich, frischen „Denktorf“ rein!
4.)
Artenschutz- und wolfsfreundlicher Umweltminister sein!!!
Artenschutz-Wolf wünscht gutes Gelingen mit dem „
Denktorf!
“ ©
Artenschutz-Wolf
Die
Bilder
zeigen
wie
die
beiden
Kleinode
als
neue
„Pro-Wolf
und
Mensch
Gedankenschmiede“
für
die
Umweltminist
er
Lies
und
Albre
cht
entstanden.
Grützersa
tz vom Feinsten für
Politiker!
(Artenschutz-Wolf
wählte
bewusst
nicht
zu
große
Stücke
um
die
Umweltminister
mit
evtl.
spontan
einsetzenden
positiven
Gedankenströmen
nicht
zu
überlasten
und
zu
überfordern.
Bei
Gelingen,
erkläre
ich
mich
gern
bereit
mehr zu liefern. Hirn für die Politik
!!!“)
Wer
immer
noch
an
einen
Aprilscherz
glaubt,
dem
sei
verichert,
die
Konvolute
haben
bereits
den
Wolfsbau
von
Artenschutz-Wolf
in
Richtung
Ministerien
verlassen!
Artenschutz-Wolf
hofft
auf
einen
guten
Testeinsatz
und
gute
Testergebnisse
wie
z.
B.
die
Blitzerkenntnis,
das
die
Abschußverfügungen
für
GW717m und GW924m hirnlose Taten waren und man sie sofort korregiert.
ES IST ALSO D
EFINITIV KEIN APRILSCHERZ
!
Apr. 2019