*** NEWS *** 01.05.2019 Abschussverfügung für GW717m in Rodewald erneut durch UM Lies verlängert - es steht 3:0 für den Rodewalder Leitrüden *** 24.04.19 Sachsens neue „Wolfsverordnung“ - Mit Dumm und Dümmer geht es immer schlimmer! ***
24.04.19 Sachsens neue „Wolfsverordnung“ - Es geht doch immer schlimmer ! 23:00 Uhr Sachsen sollte es als Bundesland mit der längsten Wolfsanwesenheit und der längsten Wolfserfahrung in Deutschland nun doch wirklich besser wissen. ABER offensichtlich nicht! Die Politik scheint dort nämlich den Wolf und den Artenschutz unter Führung von Ministerpräsident Thomas Schmidt (CDU) mit der neuen Verordnung aushebeln zu wollen. Diese Leute, verstehen offenbar nichts vom Artenschutz. Vor allem, sie wollen es augenscheinlich auch nicht!! Dafür wollen sie aber ganz vorne mit dabei sein, wenn es darum geht ein höchstmöglich geschütztes Tier, den Wolf für eigene Belange zu entfernen - das könnte Wählerstimmen bringen. Exakt das gleiche Verhalten wie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein! Und zwar dann, wenn es darum geht „selbst“ geschaffene Probleme (z. B. nicht existenter Herdenschutz, mangelhaftes Wolfskonzept, etc.) mit u. a. nicht rechtskonformen Verordnungen, Abschussbefehlen und somit letztlich dann mit vergossenem Wolfsblut lösen zu wollen. Über diese neue Hexenjagd auferstanden in der neuen, zusätzlichen Wolfsverordnung jetzt in Sachsen, berichten u. a. „tag24.de“ und die „Freie Presse“ . In den Mitteilungen werden Auszüge publiziert. Hier mal eine kleine bunte und extrem üble Auswahl an Unausgegorenheiten wie üblich, wenn die CDU etwas in Sachen Wolf abläßt, hier in „schwarzer Schrift“ dargestellt. In „Blau“ die Kommentierung von Artenschutz-Wolf: - Minister Schmidt wird wie folgt zitiert: „Wir sind bis an die Grenzen des Möglichen gegangen.“ - Wohl eher geradezu weit über das Mögliche hinaus ins Illegale geschossen würde ich meinen! Bei tatsächlicher Umsetzung riecht es sehr verdächtig nach Rechtsbruch! - Schmidt redet von „Rechtssicherheit schaffen“ und „Konflikte zwischen Mensch und Wolf vermeiden helfen“ - Na sicher doch: Rechtssicherheit mit falschem Handeln schaffen, in dem man geltendes Recht (international, europäisch und national) missachten will? Konflikte mit Blut vermeiden / lösen?! Wie immer, wenn die Politik versagt oder wie immer wenn andere Interessen vorrangig sind und es zum Krieg kommt. Der Schwächere wird gekillt! Eine prima Vermeidungshilfe! - Konkret manifestiert sich der sächsische Wolfsverordnungswahnwitz wie folgt. Wölfe sollen erschossen werden können, bzw. man soll vergrämend auf sie schiessen können wenn: a) Ein Wolf, der innerhalb von zwei Wochen zweimal Schutzzäune überwindet und Weidetiere tötet (demnach reicht je ein Weidetier) kann somit erschossen werden. - Die Verordnung soll als Erweiterung des sächsischen „Wolfsmanagementplans gelten… was aber bedeutet, dass dieser nach wie vor gilt und somit kommt die Frage auf, was ist dann mit…. Was ist dann zunächst mit Aufrüstung der Herdenschutzmaßnahmen (höhere elekrifizierte Zäune, Flatterbänder, Herdenschutzhunde), langfristig angelegter Vergrämung, wie sie international renommierte echte Wolfsexperten fordern und nach geltendem Recht auch verlangt wird? Warum werden die Gelder aus Brüssel, die der EU-Kommissar Karmenu Vella dafür zum Abruf bereitgestellt hat nicht genutzt? Ganz einfach: „Kugeln gegen wehrlose Tiere, sind schneller und machen weniger Arbeit…“ b) Diese Praxis, soll in Gebieten gelten, wo die Schafwirtschaft ein „erheblicher“ wirtschaftlicher Faktor ist. Wobei die Schadenshöhe keine Rolle spielen soll. Bisher musste dieselbe Herde zweimal betroffen sein. Schadenshöhe??? - Aha! „Schafwirtschaft = erheblich“ Die Höhe des Schadens soll aber keine Rolle spielen? Ein getötetes Tier pro Angriff reicht?! Von der hierin auch versteckten nicht realisierbaren „wolfsfreien Zone“ reden wir natürlich erst gar nicht! Das Gesetz und hier das BNatSchG mit seinem Ausnahmeparagraphen § 45 (7) schreibt aber einen „erheblichen   Schaden“   vor. UND das, als nur EIN Kriterium was zu einem „Ausnahme-Abschuss“ führen könnte! c) „Gibt es weitere Schäden so Schmidt, kann auch ein zweiter Wolf geschossen werden, aber immer nur mit „begründeter Einzelgenehmigung“ . Hierbei müsse nicht zwingend das „problemverursachende Tier“, also der „Problemwolf“ erschossen werden, es könne auch ein anderes Tier aus dem Rudel sein. Schon heute dürfe auf diese Weise theoretisch ein ganzes Rudel erschossen werden“. - Ist diesem Mann eigentlich klar was er da von sich gibt? Offenbar nicht! Fraglich ist aber vielmehr, ob er tatsächlich Ambitionen hegt sich politisch für diesen mentalen Unrat verantworten zu wollen?! Worin und vor allem wofür bitte, soll denn eine „begründete Einzelgenehmigung“ bestehen und gelten? Wofür ist sie dann erforderlich, wenn wahllos auch auf unschuldige Wölfe geschossen werden kann? Ist dass den wohl rechtmäßig fragt sich da das kleine Teufelchen?! Hier steckt nichts weiter als der Irrsinn dahinter, Wölfen „Scheu“ mit Gewalt beibringen zu wollen. Sie sind nicht meiner Meinung? Gut, denn sie haben Recht, tatsächlich steckt noch vielmehr dahinter, nämlich nichts geringeres, als die erneute Ausrottung des Wolfes in Deutschland. Denn wenn ich das tatsächliche Problemtier nicht entnehme bleibt schließlich das Problem bestehen und wird nicht gelöst! Demnach könnte „Schmidtchen“ mit der neuen „Antiwolfsverordnung“ dann fröhlich auf alles schießen, was Grau ist und heulen kann. Das, genau das wäre dann eine Straftat! d) Wölfe, die sich an Wohngebieten „rumtreiben“ oder sich einem Menschen auf weniger als 100 Meter nähern und sich nicht verscheuchen lassen, dürfen von den Behörden mit Gummigeschossen vergrämt werden. - Wie stellt man sich denn Wölfe vor, die sich an oder gar in Wohngebieten „rumtreiben“?! Ich kenne das höchstens von zweibeinigen, zwielichtigen Gestalten aber nicht vom Wolf! Haben diese Leute es immer noch nicht begriffen, wir nutzen alle denselben Lebensraum! Ja, auch die Wölfe - und dann kann es durchaus sein, dass ein unerfahrener Jungwolf an einer Siedlung vorbei und jetzt halten Sie sich fest Herr Minister, sogar durch eine Siedlung hindurch trabt! Das findet so ein armes Tier dann auch nicht witzig, sich plötzlich aus Unerfahrenheit und Neugier zwischen lauter „stinkenenden“ Menschen zu befinden, sofern dies tagsüber stattfindet. Gleiches gilt für Jungwölfe, die sich auch mal dem Menschen, gern mit Hunden unterwegs, nähern, auch deutlich nähern können und nichts geschieht! In der Regel, wird Ihnen der Wolf immer ausweichen. Da , wäre eine Vergrämung mit Beschuss völlig überzogen und unangebracht und rechtlich wahrscheinlich in Kombination von § 1 Tierschutzgesetz und dem BNatSchG ebenfalls eine Straftat! e) Wenn sich Wölfe einem Menschen auf weniger als 30 Meter nähern und sich nicht vergrämen lassen, dürfen sie getötet werden. Jungwölfe versuchen ihre Umwelt wahrzunehmen und zu erkunden. Wie gerade schon beschrieben. Ein völlig normales Verhalten. Und das machen sie mit allen Lebewesen, die sich in ihrem Territorium aufhalten. Auch mit Menschen! Wollen Sie Jungtiere auch gleich umbringen und den Bestand somit durch Ihre wirren Gedanken und Schlußfolgerungen zum Verhalten dieser Tiere ausrotten lassen, nur weil diese sich normal verhalten? Das dürfte rechtlich wohl kaum haltbar sein. Bei den Punkten d) und e) steht natürlich auch die Frage im Raum wie definieren Sie hier vergrämen und wie lange und womit?! Im Übrigen empfehle ich Ihnen die Literatur „Der Wolf“ von Prof. Dimitrij I. Bibikow. Dieser beschreibt dort sogenannte Typ „A“ (neugierig bis draufgängerisch) und Typ „B“-Wölfe die zurückhaltender sind. Wobei der Typ „A“ in der Beschreibung nicht negativ besetzt ist! In der Regel ist es ein solcher, zumeist Jungwolf, der sich Menschen nähern kann, ohne dass dies gleich pathologisch ist! Aber auch bei adulten Tieren ist dieses Phänomen zu beobachten! f) Von jedem Rudel soll „mindestens“ ein Tier mit einem Sender ausgestattet werden, da im Jahr 2018 angeblich über 200 Tiere vom Wolf in Sachsen gerissen wurden. Nicht alle sollen geschützt gewesen sein. - Eine verschwindende Anzahl, bei der Rudelzahl dort vor Ort nicht wahr?! Und definitiv KEIN „erheblicher Schaden“ !!! - Eine Besenderung ist im Übrigen ein Tierversuch und unterliegt hochschwelligen Genehmigungshürden und -verfahren. Ich glaube nicht, dass man Ihnen eine Genehmigung dafür austellen wird um sogenannte „Judaswölfe“ zu produzieren. Nur um Ihren perfiden Ausrottungsplan über diese Tiere dann voranzutreiben. Denn die Intention „erneute Ausrottung“ ist unverhohlen eindeutig aus Ihrem „Wolfsverordnungspamphlet“ zu lesen. g) Das Anlocken und Anfüttern von Wölfen wird als Verbot mit in die Wolfsverordnung eingebracht. Ebenso das zielgerichtete Annähern. Betont wird hierbei extra, dass Sachsen da nicht mit sich Spaßen lasse - und es wird ein Bußgeld von 1.000 Euro angedroht - Was für eine lächerliche Augenwischerei! Dieses Bußgeld ist viel zu gering! Wenn ich jetzt böswillig wäre, könnte ich glatt folgendes mutmaßen: „Da lässt sich doch noch ein provozierter Abschuss herauskitzeln. Na da geht doch noch was!“ Ein netter Wink mit dem Zaunpfahl! h) „Wenn wir die Leute vor Ort mit Ihren Ängsten und die Nutztierhalter mit ihren Konflikten alleinlassen, dann werden wir die Akzeptanz für den Artenschutz verlieren. Und das darf nicht geschehen. Die Menschen müssten das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden.“ - Sie Herr Minister reden hier von einem durch Sie praktizierten, selektiven Artenschutz - einem Artenschutz, in dem der Wolf nicht vorkommen darf! Dann führen Sie die Ängste der Leute an! Von welchen Ängsten und welchen Leuten reden Sie? Doch nur widerum von Ihrer Lobbygemeinschaft, die durch Ihre Politik protegiert wird, den Schaf- und Weidtierhaltern. Wohl kaum von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern oder sollte ich Wählerinnen und Wählern sagen? Diese haben lt. neuesten Umfragen erneut keine Probleme mit dem Wolf, denn der richtige Umgang mit dem großen Beutegreifer, wird in Sachsen bereits z. B. in den Kindergärten gelehrt! Ängste werden durch solche Vollblutvollpfosten wie Sie geschürt. „… und die Menschen sollen das „Gefühl haben ernst genommen zu werden“… nur das Gefühl? Das sagt so ziemlich alles über Sie als Politiker aus. Die Leute, die sie als potentielle Wähler ins Auge fassen in einem sicheren Gefühl wiegen, obwohl Sie wissen, dass Ihre „grandios verkorkste Wolfsverordnung“ keiner rechtlichen Betrachtung mit klarem juristischen und menschlichem Sachverstand standhalten könnte?! Na Sie sind ja ein „Schelm“! Schämen Sie sich eigentlich gar nicht irrationale Ängste zu schüren? Sie Herr Minister Schmid, Sie mit Ihrem Verhalten und Ihren Intentionen, zwingen es mir persönlich geradezu auf, Sie in Sachen Wolf und Artenschutz wohl nicht ernst nehmen zu können! Sie lassen jemandem, der sich mit dem Lebewesen Wolf real auseinandersetzt und auskennt, einfach keine andere Wahl! Schade, denn ein Miteinander von Wolf und Mensch ist möglich! Dabei bleibe ich und trete nach wie vor sachlich und fachlich dafür ein. Ebenso werde ich mich aber massiv gegen den bewusst falschen Umgang mit dem Wolf als Mitgeschöpf einsetzen. Gegen Menschen, die widerwärtig so mit Leben umzugehen gedenken, höchstmöglich geschütztem Leben, welches jeder Kreatur auf dieser Erde gleichberechtigt zusteht und dem nur aus Egoismus, Dummheit, Faulheit, Macht- und Geldgier sowie Ignoranz und Intoleranz durch das „Gekreische einer kleinen Gruppe“, das Recht auf Leben und das Leben selbst genommen werden soll! Ich kann für Sie nur hoffen, dass dieser „Bockmist“ den Sie hier verzapfen nur Wahlkampfgetöse ist. Gut, dass die Jugend offenbar wach ist und viele mobilisieren kann. Mädchen, jungen Männern und Frauen wie der Umweltaktivistin Greta Thunberg gehört der größte Respekt gezollt! Klare Worte - gegen widerwärtig bewusst falsches Handeln! 14.04.19 Pressemitteilung (PM) „Kontaktbüro Wölfe in Sachsen“ - Bereits sechs 21:00 Uhr Totfunde von Wölfen in Sachsen im laufenden Jahr 2019 Die bereits am 12.04.2019 veröffentlichte Pressemitteilung des „Kontaktbüros Wölfe in Sachsen“ legt die aktuellen Zahlen zu Totfunden in. der dortigen Region vor. Demnach wurden bis dato vier Tiere im Landkreis Bautzen und jeweils einer im Landkreis Görlitz und Mittelsachsen aufgefunden. Von den insgesamt 6 Totfunden waren allein vier Welpen, die als Opfer von offenbaren Verkehrsunfällen zu Tode kamen. Zwei weitere Altwölfe starben scheinbar bei Auseinandersetzungen mit Artgenossen. 04.04.2019 15 Heidschnucken werden dieses Mal Opfer der Unzulänglichkeit ihres 20.00 Uhr Halters, da sie wie so oft auf einer gegen Wolfsattacken UNGESCHÜTZTEN Weide gehalten wurden. Bei den bereits vor knapp einem Monat getöteten 15 Heidschnucken in der Region Hannover wurde jetzt als Verursacherergebnis „Wolf“ festgestellt. Die Tiere waren von ihrem Halter, auf einer gegen Wolfsangriffe ungesicherten Weide zwischen Burgwedel-Engensen und dem Burgdorfer Stadtteil Schillersen gehalten worden. Laut einer Sprecherin des UM Nds. stammt der Wolf wahrscheinlich aus einem Revier rund um Burgdorf. Soweit der NDR im Web . Via NDR 1 Nachrichten über den Äther wurde noch mitgeteilt, dass der Halter dahingehend enttäuscht sei, das derzeit keine Wolfsberater frei wären, die ihm bei der Beratung für eine wolfssichere Zäunung unterstützend zur Seite stehen können. Dies wurde von der Sprecherin des UM Nds. dahingehend bestätigt, als dass derzeit viele Anfragen diesbzgl. eingehen würden. Das UM stuft den Wolf nicht als Problemwolf ein, da er ungeschützte Tiere gerissen hat. Kommentierung Artenschutz-Wolf Zur „Rissituation in Niedersachsen“ allgemein… …gerade jetzt in diesem Fallzusammenhang ist es mehr als passend zu erwähnen, dass die Zahlen der Nutztierrisse in Niedersachsen, trotz gestiegener Wolfspopulation, deutlich rückläufig sind! Die Zahl nachgewiesener Wolfsangriffe sank um 101 Fälle zum Vorjahr von 428 auf 327. Also lasst die Hetzte und kümmert Euch um intelligenten, angewandten Herdenschutz! Zum „Problemwolf“ Selbst wenn diese Tiere geschützt gewesen wären, ist ein einmaliger oder gar zweifacher Übergriff immer noch kein Grund für einen Abschuss als eingestufter Problemwolf! Das nur mal schon vorweg! Wenn dann tatsächlich einem einzelnen Tier, mehrfache Übergriffe auf real gegen Wolfsattacken gesicherte Weidetiere per DNA nachgewiesen werden und die Einstufung dann rechtmäßig als sogenannter „Problemwolf“ erfolgt, müssten trotzdem erst die Schutzmaßnahmen für die Weidetiere verstärkt und Vergrämungsmaßnahmen erfolgen bevor geschossen werden dürfte! Artenschutz Wolf hofft, dass endlich Einsicht im UM und ein Umdenken des Ministers dahingehend erfolgt, dass das Töten von Wölfen keine Lösung ist, sondern noch mehr Probleme forciert und dass nur ein umfassender wolfssicherer Herdenschutz die Lösung sein kann. Aber bei diesem uneinsichtigen Mann, würde mich das wundern. Zu „Fehlende Berater“ Vielleicht liegt es bzgl. der fehlenden Beratungsmöglichkeit aber gar nicht an der Vielbeschäftigung dass keine Hilfe geboten werden kann, sondern eher an einer Unterbesetzung der Positionen als Wolfsberater? Woran das wohl liegen mag? 01.04.2019 Jedem das Seine an Satire und für jeden ein Eigenes – Artenschutz-Wolf 17:00 Uhr übersendet den „DENKTORF!“ als Denkhilfen für UM Lies und Albrecht in Sachen Wolf und Abschussgenehmigungen! („Denktorf“ ) © Artenschutz-Wolf Nicht nur Unverständnis und Wut hat Artenschutz-Wolf für die Machenschaften von Hetzern und Umweltministern übrig. Nein, auch Mitleid! Ja, Sie lesen richtig! Diese Seite haben wir in Sachen GW717m und GW924m nämlich bisher unbetrachtet gelassen. Es wäre auch gemein und unausgewogen, hier immer nur grobe Fahrlässigkeit, Unüberlegtheit, Lobbyistentum und Vorsatz zu unterstellen. Obwohl... Vielleicht, können diese beiden Männer ja gar nicht anders. Vielleicht, so dachte ich, fehlt einfach nur etwas Hilfe und Unterstützung. Diese möchte ich den Herren hiermit anbieten und habe daher von meiner letzten Wolfsexkursion gestern, ganz frisch und exklusiv etwas mitgebracht. Etwas, was ich den Herren Lies und Albrecht mit heutigem Datum 01.04.2019 zugesandt habe. UND NEIN, DAS IST KEIN APRILSCHERZ, sondern ein tatsächliches Hilfsangebot aus purem Mitgefühl! Jeder Umweltminister erhält ein sehr wertvolles Stückchen puren und reinen „Denktorfs!“   Das ist DIE Denkhilfe NUR für Umweltminister!! (siehe Bilder unten) Das ist heiliger Wolfsgebietstorf, getränkt mit sachlich fachlichem Wolfswissen, gepaart mit Vernunft, sowie stets sofort abrufbarem artenschutz- und gesetzeskonformen Herdenschutz- und Vergrämungsmaßnahmen zur unmittelbaren Anwendung bei bisheriger, ewiger Verwirrtheit im Ratschluss zum Thema Wolf! Es stammt aus einer sagenumwobenen und heiligen Quelle im Gebiet des Territoriums des Goldenstedter Rudels und wurde mir zu treuen Händen und Versendung mit den besten Grüßen seitens meiner Schützlinge für Sie beide übergeben. Dies in der Hoffnung, die Geister politisch entnahmewürdiger Politker doch noch zu erhellen und vor dem politischen Abschuss zu bewahren. Die Anwendungsweise eines „Denktorfs“ ist unter Rücksicht auf die Zielgruppe, absichtlich sehr einfach gehalten. Originäre, sofern vorhandene Denkmasse entnehmen und durch den Denktorf ersetzen! Andernfalls einfach das vorhandene Vakuum durch Denktorf ersetzen! Keine Angst und nur Mut, es ist absolut biologisch einwandfrei und abbaubar und soll auch kein Fremdgefühl erzeugen. Das dürfte es nach bisherigen Erkenntnissen aber auch nicht! Geeignet ist es für alle politischen Quer- und Quadratschädel jeglicher Couleur. Somit sind dann auch keine großen Anpassungen oder Umstellungen notwendig. Es ist sofort einsatzbereit, da automatisch universell passend! Es ist davon auszugehen, dass sich bei den Herren sofort ein vertrautes Gefühl einstellen wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dafür beträgt mindestens 99,999 %. Sicher, die Herrschaften werden schnell feststellen, dass man mit dem „Denktorf“ nicht besser, bzw. gar nicht denken kann, aber das wäre ja auch kein Unterschied zu Ihrem bisherigen „Gedanken - Status Quo“ beim Thema Wolf! Der große Vorteil bei der Nutzung von „Denktorf“ ist jedoch… „Denktorf“ ist absolut harmlos, friedfertig, unschädlich, liefert perfekte Ergebnisse in Harmonie und sondert KEINE, wie die bisher von den Herren Umweltministern genutzte „graue Grütze“, massivste Tötungsabsichten, basierend auf irrealen Annahmen, verdrehten Tatsachen und aufgeputscht durch Lobbyistenhetze dem Wolf gegenüber ab. Also meine Herren Minister, auf gehts! Ran ans Denken - es tut nicht weh! Hier nun die Anwendungshilfe: 1.) Denkmurmel auf! 2.) Alte, miefige Grütze raus! 3.) Freundlich, frischen „Denktorf“ rein! 4.) Artenschutz- und wolfsfreundlicher Umweltminister sein!!! Artenschutz-Wolf wünscht gutes Gelingen mit dem „ Denktorf! “ © Artenschutz-Wolf Die Bilder zeigen wie die beiden Kleinode als neue „Pro-Wolf und Mensch Gedankenschmiede“ für die Umweltminist er Lies und Albre cht entstanden. Grützersa tz vom Feinsten für Politiker! (Artenschutz-Wolf wählte bewusst nicht zu große Stücke um die Umweltminister mit evtl. spontan einsetzenden positiven Gedankenströmen nicht zu überlasten und zu überfordern. Bei Gelingen, erkläre ich mich gern bereit mehr zu liefern. Hirn für die Politik !!!“) Wer immer noch an einen Aprilscherz glaubt, dem sei verichert, die Konvolute haben bereits den Wolfsbau von Artenschutz-Wolf in Richtung Ministerien verlassen! Artenschutz-Wolf hofft auf einen guten Testeinsatz und gute Testergebnisse wie z. B. die Blitzerkenntnis, das die Abschußverfügungen für GW717m und GW924m hirnlose Taten waren und man sie sofort korregiert. ES IST ALSO D EFINITIV KEIN APRILSCHERZ !
Apr. 2019
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv April 2019