*** NEWS 28.05.19 *** Die Geschmeidigkeit von CDU-Politikerhälsen beim Thema Wolf - wie kläglich! *** Freundeskreis freilebender Wölfe verklagt das NLWKN in Sachen Abschußgenehmigung von GW717m dem Rüden des Rodewalder Rudels *** 26.05.19 Europawahl - Europäisch sein bedeutet auch Anwendung europäischen Artenschutzrechtes beim Wolf *** 22.05.19 Bundeskabinett winkt Antiwolfswahnsinn von BUM Schulze (SPD) durch - Dazu ein Statement von Christian Meyer "Grüne" *** 21.05.19 Wölfe killen leicht gemacht - BUM Schulzes "Lex-Wolf" ist an Perversion und Illegalität nicht zu überbieten - selbst unschuldige Wölfe sollen erschossen werden *** 13.05.2019 "Finger weg vom Wolf" UM Lies sollte sich einen neuen Job suchen fordern die nds. Grünen" ***
28.05.2019 Die Geschmeidigkeit des Halses in der Politik - Umweltministerin Heinen- 21:00 Uhr Esser (CDU) in NRW spricht sich gegen die Vereinfachung der Jagd auf den Wolf aus - Ein kläglich misslungener Versuch! Link zum Artikel der waz Was eine derart heftige Wahlschlappe dann doch so an „Kateräußerungen“ an den Tag spült. Seien es die beleidigten Äußerungen von „AKK“ zum Thema Meinungsmache und deren Begrenzung oder jetzt die Worte der NRW-UM Heinen-Esser (CDU) zum Thema „Umgang mit dem Wolf“. Man weiß nicht ob man Lachen oder Weinen sollte bei dieser geradezu ins Auge springenden den Menschen und damit Wähler zum Narren haltenden Wendehalsigkeit. Die dann auch noch so ungeschickt vorgetragen wird! Glaubt die CDU-Ministerin allen Ernstes, dass es ihr irgendjemand auch nur im entferntesten abnimmt, wenn sie als CDU-Politikern sich jetzt nach dieser monatelang andauernden übelsten Hetze gegen den Wolf durch die CDU, SPD u. a. auch auf Bundesebene und dem sich nun auch daraus resultierenden Wahldebakel dahingehend wie folgt äußert: - Die Jagd auf den Wolf muss nicht vereinfacht werden. - Alle Präventionsmaßnahmen werden zu 100 % finanziert. - Schutzgebiete werden weiter gefasst (??? von Artenschutz-Wolf) - Ängste der Weidetierhalter müssen genommen werden ABER… - … der Wolf stehe unter Naturschutz. Allein der erste und wichtigste Spiegelstrich wird adhoc ad absurdum geführt, da sie folgendes erklärt: - „Der jüngste Beschluss des Bundeskabinetts bringe Klarstellung, unter welchen Bedingungen „verhaltensauffällige Wölfe“ geschossen werden dürften. Das reicht aus! Darüber hinaus gehende Verschärfungen im Landesjagdrecht seine nicht geplant.“ Diese Worte belegen ohne jeden Zweifel, dass Frau Minister nur nachplappert, was sie irgendwo aufgeschnappt hat. Denn der von ihr angeführte „jüngste Kabinettsbeschluss“ soll ja gerade die Jagd auf den Wolf und das Töten ganzer Rudel erleichtern und zur Folge haben. Wie bitte? Was jetzt? Da stellt sich nun ketzerisch rhetorisch aber nicht real die Frage, hat sie einfach beim Thema „Wolf“ grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich nicht aufgepasst (denn das derzeitige BNatschG regelt alles bestens OHNE den Beschluss) oder sollen und werden die ehemaligen Wähler erneut vorsätzlich und oder wider besseren Wissens für „DUMM“ verkauft? Ich tippe mal auf beides! Gut das es Wahlen gibt!! Und gut dass sich so viele junge Menschen daran beteiligt haben, welche die Nase voll haben von den hohlen Phrasendreschereien, den Lügen und dem Nichthandeln der großen etablierten Parteien. Ich danke Euch dafür! Ihr seid Eure eigene Zukunft! Lasst sie euch nicht nehmen! Thanks to all of you! And especially thanks to „Fridays for Future“ and all other young people and humans who cares for life and nature! 28.05.2019 Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. klagt gegen den NLWKN im 19:40 Uhr Zusammenhang mit der Abschußgenehmigung gegen den Leitwolf des Rodewalder Rudels GW717m Pressemitteilung Freundeskreis In zwei Eilantragsverfahren gegen die vom UM bzw. den NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz) verfügte Abschussgenehmigung gegen den Leitrüden GW717m des Rodewalder Rudels, war der Verein beim Verwaltungsgericht Oldenburg und dann beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg leider gescheitert. Jetzt erhebt der Verein Anklage gegen das NLWKN als genehmigende Behörde, da diese nicht alle rechtlich gebotenen Alternativmaßnahmen ausgeschöpft habe. So sieht der Verein den Schaden als nicht so hoch an, um gegen Wölfe nach dem BNatSchG in Ausnahme vorzugehen. Ferner hätte ein Erhöhung der Zäune auf mindestens 1,20 m, stromführend natürlich, erfolgen müssen. Weiter hält der Verein hornlose Milchkühe nicht für wehrhafte Tiere, die sich gegen Wölfe durchsetzen und damit ausreichend schützen können. Alles Sachverhalte die Artenschutz-Wolf seit Beginn der Hetz- und Abschusskampagne gegen GW717m konsequent immer wieder eingehend thematisiert beleuchtet und auf den Tisch gebracht! hat! Hoffentlich schenkt das Gericht diesmal den tatsächlichen Fakten Gehör! Ich drücke jedenfalls fest die Daumen, dass es diesmal klappt! 26.05.2019 Tag der Europawahl in Deutschland - Europäisches Recht gilt auch und 19:30 Uhr gerade im Artenschutz und hier besonders für den Wolf! Europa wählt! Europäer sein, Politik für Europa machen wollen, aber daraus resultierendes, vorrangiges europäisches Recht ignorieren und nicht im nationalen Recht umsetzen und anwenden wollen, dass ist wohl kaum mit dem europäischen Geist und vor allem nicht mit den Gesetzen vereinbar! Die vom Kabinett beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem § 45 a (2) steht absolut im krassen Widerspruch zur FFH-Richtlinie 92/43/EWG Anhang II (prioritäre Art) und Anhang IV und ignoriert vollkommen die Bio- und Ökologie des Wolfes und den Nutzen, den unsere Natur daraus ziehen kann. Der Wolf ist nach geltendem Recht zu Recht geschützt und ein Entnahmeszenario ist bereits rechtlich eindeutig vorgegeben. UND DAS REICHT! Herdenschutz, massiver Ausbau des Herdenschutzes ist die Lösung für ein Miteinander von Wolf und Mensch! Wölfe töten rächt sich! Nun, die ersten Hochrechnungen der Europals beim letzten Mal, bis dato deutliche Verluste für CDU und SPD ab. Ich hoffe der Trend setzt sich fort, damit den Herrschaften vielleicht doch noch deutlich wird, dass ein Wahlkampf u. a. mit dem „Tod für den Wolf - als Wahlkampfthema“ und als dunklem Wahlhelfer nicht zielführend ist und man sich endlich daran machen muss, den Herdenschutz auszubauen und sich mit dem Lebewesen Wolf an sich zu beschäftigen. Denn ich sage dies immer wieder - ein Miteinander kann ganz zweifelsfrei klappen. Kulturlandschaft hin, Kulturlandschaft her. Der Wolf erfüllt eine wichtige Aufgabe als „Polizei des Waldes, der Kulturlandschaft“! Das sollten wir niemals vergessen! Und er ist für uns von großem Nutzen. 22.05.2019 Bundeskabinett winkt Antiwolfswahnsinn von BUM Schulze (SPD) durch!!! 19:00 Uhr Zur geplanten Lockerung für das Töten von Wölfen erklärt Christian Meyer stellv. Fraktionsvorsitzender und naturschutzpolitischer Sprecher der „Grünen“… Zitat: „Eine solche Regelung dürfte vor der EU-Kommission und dem strengen Artenschutzrecht kaum Bestand haben… …Wenn jetzt auch durchwandernde Wölfe in einem Gebiet mit Nutztierrissen abgeschossen werden dürfen, ohne dass sie nachweislich für Weidetiere oder Menschen ein Problem darstellen, verstoßen die Bundesregierung und mit ihr die Landesregierungen, die sich darauf berufen, gegen geltendes Europarecht. Sie gefährden damit auch die diejenigen, die Wolfsabschüsse ohne Verursachernachweis in staatlichem Auftrag ausführen sollen…“ Zitat - Ende Hier geht es zum vollständigen Statement 21.05.2019 Wölfe killen leicht gemacht - Bundesumweltministerin Svenja Schulzes 21:20 Uhr (SPD) "Lex-Wolf" ist an Perversion und rechtlicher Fragwürdigkeit nicht zu überbieten - selbst unschuldige Wölfe sollen erschossen werden! Mehreren Medienberichten zufolge, u. a. „Spiegel-Online“ , gibt es jetzt einen Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD), dass künftig auch Wölfe eines Rudels getötet werden können, die keinen Riss verursacht haben oder daran beteiligt waren - und zwar solange bis Risse ausbleiben! Die Perversion, Soziopathie und Unrechtmäßigkeit dieses Ansinnens, ist kaum noch in Worte zu fassen! Ich zitiere zum Vorhaben einen Teil des „Spiegel-Online-Textes“: Zitat - Anfang: „Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) will mit dem Entwurf durchsetzen, dass einzelne Wölfe eines Rudels künftig auch   dann   getötet werden können, wenn nicht klar ist, welcher Wolf genau zugebissen hat - und zwar "bis zum Ausbleiben von Schäden". Voraussetzung für einen Abschuss ist aber, dass Wölfe vor Ort schon Nutztiere gerissen haben und dann schnell gehandelt wird. Die geschützten Tiere vorsorglich abzuschießen, bliebe damit verboten.“ Zitat - Ende Der erste Teil des Zitates in „Rot“ trägt hier ganz eindeutig die beim Wolf völlig fehlerhafte und rechtlich verfehlte Denke des Umweltministers. Dieses völlig neben der rechtlichen Spur liegende Gedankengespinst, wurde in den vergangenen Monaten immer wieder gern zur Schau getragen durch das Unvermögen in der Durchsetzung des Artenschutzes beim Wolf in den bestehenden mehr als ausreichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies natürlich vor dem Hintergrund des Streits darüber mit dem Koalitionspartner CDU und hier vor Allem mit der Agrarministerin Julia Klöckner!! Was aber noch mehr dem Fass den Boden ausschlägt, ist der hier violett gekennzeichnete Text. Den muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen! Wir erinnern uns: „Es sollen unschuldige höchstmöglich geschützte Wölfe erschossen werden können! Tiere, die nichts getan haben! Sozusagen in einem Finallösungsszenario präventiv ( vorsorglich ) erschossen (getötet) werden! Aber das vorsorgliche Abschießen dieser geschützten Tiere, bliebe damit verboten! Es wird abgeschossen, aber die Tiere bleiben hochgeschützt“ - Schizophrenie in Vollendung! Als Rechtfertigung dafür muss die Noterklärung dafür herhalten, dass so etwas nur dort möglich sei, wo es schon Risse gab! Das entbehrt in jedem Fall jedweder Logik und dürfte auch nicht vereinbar mit dem EU-Recht sein! Es bedeutet nämlich nichts anderes, als dass: Sobald ein Riss erfolgt, kann getötet werden und zwar solange, bis die Risse aufhören. Das wird dann der Fall sein, wenn das Rudel ausgelöscht wurde! Damit wäre dann das Rudelzerschiessen angerichtet, der Wolf damit hingerichtet. Und alles nur durch fehlerhaftes Handeln von Umweltministern! In kompletter Selbstherrlichkeit, Arroganz und Ignoranz vor allem dem Leben und geltendem Europarecht gegenüber, wird hier zusätzlich aber offenbar missachtet, dass wenn eine Rudelstruktur zerschossen wird, es zu noch mehr Nutzttierrissen kommen wird. Dies hat widerum zur Folge, dass noch mehr Wölfe getötet werden. Solange, bis das Rudel nicht mehr existent ist. Siehe das durch den Menschen per illegalem Abschuss zu artfremden Verhalten gezwungene und später gänzlich vernichtete Cuxland-Rudel! Diese Tiere wurden derzeit von kriminellen Subjekten erschossen. Zumindest die Leittiere. Die Polizei ermittelte. Jetzt im Wahlkampf, versucht die Politik ähnliches Handeln auf eine dem Wähler vorgegaukelte vermeintlich rechtssichere legale Ebene für ihr eigenes falsches Handeln und zur Beilegung von GroKo- Streitigkeiten zu heben! Hanebüchener blinder und den Wähler blendender Aktionismus, der keiner rechtlichen Prüfung standhalten könnte und würde! Weder vor der EU-Kommission noch vor dem strengen Artenschutzrecht! Fazit: Der Gesetzentwurf „Lex-Wolf“ der BUM Svenja Schulze (SPD) ist eine Missachtung geltenden Rechts. Gesetzt den Fall, dass der Entwurf durchgehen könnte, würde er die weitreichende Konsequenz als Bedeutung haben, dass der Wolf erneut ausgerottet würde! Dies liegt dann in der Natur der Sache begründet! Diesmal dann federführend von jenen forciert, die den Wolf eigentlich vor der Ausrottung schützen sollen! Den Umweltministern! Wenn man glaubt das ist bis hierher nicht zu überbieten… …falsch, es geht noch schlimmer, denn im Grunde hat alles was hier passiert nichts mit dem Wolf an sich oder den Nutztierrissen zu tun, sondern lediglich mit Wählerstimmenfang für die jetzt anstehende Europawahl und die kommenden Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg! Polemik und Populismus in Reinkultur statt Herdenschutzausbau für ein Miteinander von Wolf und Mensch! Aber dem entgegen steht, dass die alt-etablierten Parteien einen Vormachtstellungsverlust bei eben jenen Landtagswahlen durch die aufkeimende AfD fürchten, die ja ebenfalls dort zu Lasten des Wolfes auf eklatanteste Art und Weise auf Wählerstimmenfang geht und mit der Wolfsausrottung wirbt! Wenn so etwas im Spiel und damit im Hintergrund ist wie „Machtverlust“, dann zählt ein Leben und das eines Wolfes oder gar eines ganzen Rudels gar nichts mehr! Die   egomanische   Bestie   Mensch   kommt   zum   Vorschein   und   zeigt   wie so oft ihre hässlichste und damit absolut tödliche Fratze! 13.05.2019 „Finger weg vom Wolf!“ so lautet die Forderung der niedersächsischen 18:00 Uhr „Grünen“ - Lies solle sich einen neuen Job suchen! Umweltminister Lies (SPD) solle sich angesichts seines derart eklatanten Versagens und Umgangs mit dem Wolf als Artenschutzverantwortlicher einen neuen Job suchen. Das fordert jetzt der Landesvorsitzende der „Grünen“ Hans- Joachim Janßen! Hier geht es zur Forderung! Bereits der ehemalige Agrarminister Niedersachsens Christian Meyer (Grüne) hatte den Umweltminister bzgl. des Wolfes mehrfach stark kritisiert und mit „Anfragen zum Thema“ konfrontiert. Erst kürzlich wieder in der Drucksache 18/3628 vom 02.05.2019. Diese „kleine Anfrage“ zur schriftlichen Beantwortung gem. § 46 (1) GO LT enthält einen Fragenkatalog, der für „Umweltminister Lies“ nicht leicht bis unmöglich zu zu beantworten sein dürfte! Wieder eine sehr gute Aktion, der dann nun endlich auch der schon lange von politischer Seite überfällige nächste konsequente Schritt folgt - die Forderung, dass Lies als versagender UM seinen Hut nehmen sollte! Dabei müssten dann aber noch eine ganze Reihe von Damen und Herren Politiker ihren Hut nehmen, denn das skandalös- desaströse Verhalten im Umgang mit dem Wolf das Olaf Lies als Umweltminister Niedersachsens an den Tag legt, spiegelt das Verhalten sehr vieler seiner dem Lobbyistentum verhafteter Kolleginnen und Kollegen, aus fast allen politischen Richtungen bundesweit wider! Artenschutz-Wolf fordert den Rücktritt von UM Lies bereits seit Monaten. Ein Umweltminister der auch für den Artenschutz verantwortlich zeichnet, sich dabei aber sowohl in der Fachlich- als auch Sachlichkeit dermaßen disqualifiziert und dieses, sein Unvermögen mit dem Tod eines „unschuldigen“ Tieres, dem Wolf GW717m ja hier sogar mit Sippenhaft (Abschuß ganzer Rudel) kaschieren will, gehört „politisch letal entnommen“ d. h. aus dem Amt entfernt! Umgehend! 10.05.2019 Wildernde Huskys reissen mehr als ein dutzend Schafe im Rodewalder 18:00 Uhr Territorium! UND es war NICHT das Rodewalder Rudel!! Während das UM nach wie vor völlig ignorant starrsinnig und unbelehrbar an seinen sachlich und fachlich völlig fehlerbehafteten Ansichten und Äußerungen zum Wolf im Allgemeinen und zum Rodewalder Rüden im Besonderen festhält und geradezu pathologisch darauf beharrt, den Rüden töten zu wollen… reissen zwei wildernde Huskys (HUNDE!!) bei Bücken im Landkreis Nienburg, dem Heimatlandkreis des Rodewalder Rudels am gestrigen Morgen auf einer Schafweide an der Weser etliche Schafe! Dabei wurden mehr als ein Dutzend Tiere getötet und einige verletzt. Etliche Tiere hatten sich vor den angreifenden Hunden in die Weser geflüchtet! Die beiden HUNDE, die offenbar bereits seit dem 07.05.2019 in Holtorf (Stadtteil von Nienburg) als vermisst galten, wurden letztlich von einem Jäger erschossen! So eine kurze Zusammenfassung des Berichts im „Presseportal der Polizei“! Die Entfernung von Holtorf zum Ort des Risses in Bücken beträgt nur ca. 11,9 km und von Holtorf nach Rodewald nur 3,2 km Luftlinie. Keine Entfernung für ebenfalls sehr lauffreudige Tiere wie z. B. diese Huskys, die bereits 2 Tage unterwegs waren bevor sie zuschlugen! Es sind halt sehr passionierte Läufer. UND die beiden Tiere lebten mitten im Einzugsgebiet des Rodewalder Rudels! Etwas zum Nachdenken: Interessanterweise, liegt Artenschutz-Wolf bereits seit Oktober 2018 ein Foto vor, welches zwei, ohne jegliche menschliche Begleitung freilaufende und offensichtlich wildernde Caniden auf einer Straße in Doerverden nur ca. 9,77 km Luftlinie von Bücken (Ort des Risses) entfernt zeigt. (Der genaue Ort der Aufnahme ist Artenschutz-Wolf exakt bekannt). Mir wurde das Foto vorgelegt mit der Bitte zu prüfen, ob es sich bei den beiden Tieren auf dem Foto evtl. um Wölfe handeln könnte. Dies ist zweifelsfrei nicht der Fall - es sind eindeutig zwei Huskys ! Eines der beiden Tiere, die auf dem Bild zu sehen sind hat offenbar eine Katze gerissen. Diese hängt leblos im Fang des Tieres. Hier kann jetzt jeder evtl. im Zusammenhang mit den gestrigen Ereignissen seine eigenen Schlüsse ziehen!! Sicher ist in jedem Fall… Huskys sind sehr gute, sehr schnelle und sehr ausdauernde Läufer die an einem „Renntag“ in austrainierter Verfassung eine Strecke von 80 oder 100 km laufen können. Distanzen wie sie hier im Bereich überbrückt und aufgezeigt wurden sind für diese Hunde gerade vielleicht mal eine Strecke für ein Aufwärmtraining! Und ganz offenbar und ohne jeden Zweifel sind sie auch in der Lage ebenfalls VIELE OFFENKUNDIG UNGESICHERTE SCHAFE ZU TÖTEN! Kleiner Nachtrag noch zu den obigen Streckenangaben: Der Nienburger Stadtteil Holtorf, wo die beiden Hunde bereits seit dem 07.05.2019 vermisst wurden, liegt Luftlinie von Doerverden nur ca. 18,8 km entfernt. Keine große Sache für starke Schlittenhunde! Würde man nun z. B. einen Radius gleicher Länge um Holtorf schlagen, sind auch alle dem Rodewalder Rudel vom UM zugerechneten Risse inkludiert! Ohne diesen beiden Hunden jetzt etwas zusätzlich andichten zu wollen, bleibt es dennoch eine sehr interessante Betrachtungsweise, deren Schlussfolgerung lautet: Es muss, wie wir nun wieder gesehen haben nicht immer der Wolf gewesen sein der im dortigen Raum ungesicherte Weidetiere reißt und gerissen hat! „Ungesicherte“ wohlgemerkt! Wie war das doch gleich mit der Weidetierhaltung vor Ort und der Abschussverfügung gegen GW717m ?! Eines steht hier jedenfalls zweifelsfrei fest: „Wölfe und damit das Rodewalder Rudel waren definitiv nicht die Verursacher dieses Massakers!“ 08.05.2019 NDR-Bericht: „Wölfe: Lies und Albrecht fordern Lösung aus Berlin“ 23:45 Uhr Wie lange soll dieser Anti-Wolfs-Wahnwitz der Politik noch andauern ?! In dem NDR-Bericht äußern sich die zwei Umweltminister Lies (SPD / Nds.) und Albrecht (Grüne / SH) dahingehend, dass in Berlin genug über den Wolf gestritten wurde - wir brauchen jetzt klare Antworten! Im Wortlaut direkt, Zitat des NDR- Berichts: “Es müssen endlich klare Rahmenbedingungen für den Artenschutz des Wolfs einerseits und den Schutz von Nutztieren vor seinen Übergriffen andererseits geschaffen werden.“ Allein für diesen einen, komplett falschen Satz, der hier dreister weise auch noch in zwei Themengebiete aufgesplittet wird, müssten die Wähler, diesen Herrschaften derartige „Watschen“ verpassen, die soweit schallen, dass sie in der gesamten deutschen Politlandschaft zu hören sind! Als Warnung an die Politik, und jeden Lobbyvertreter, dass sich mündige Bürger und damit Wählerinnen und Wähler nicht mehr von ihren sogenannten „Volksvertretern“ nicht mehr zum Narren halten lassen! Und das auch noch ausgerechnet von diesen beiden „Volksvertretern“, die beim Thema Artenschutz und Wolf sich dermaßen als Klassenprimus in Sachen Unkenntnis und damit Eigendisqualifikation sowie ignorieren von gültigen Rechtsgrundlagen, diese zusätzlich noch mit Füßen tretend, sich hoch zehn hervorgetan haben. Eben jenen Herren, die dann auch noch ganz groß mit Polemik und Populismus und vorsätzlich verdrehten Tatsachen zur Jagd auf zwei Wölfe geblasen - und damit dem Artenschutz am Wolf ganz massiv geschadet haben. Diejenigen, die eine Jagd auf zwei Tiere als politische Bauernopfer eröffnet haben, deren einzige „Schuld“ darin besteht, zu sein was sie sind: „Wölfe“! Und die sich damit entsprechend ihrer Biologie auch so verhalten haben. Letzteres will heißen, dass sie dabei dann das Pech hatten auf - wie immer von uneinsichtigen, unbelehrbaren und dummen Menschen „ungesicherte“ Weidetiere - als Nahrung zu stoßen und diese für ihr Überleben auch zu verwenden. Das Ausmaß des dabei entstandenen „Schadens“ gelangt dabei nicht einmal in einen auch nur annähernd „erheblichen“ oder „ernsten“ und damit nennenswerten Schadensbereich. Einen Schadensbereich, der tendenziell im Gesamtgefüge betrachtet gegen 0,0 irgendwas geht! Erbärmlicher geht es nun wirklich nicht mehr! Ihnen meine Herren, und auch Damen Politiker, sowie auch allen anderen am Tod und der erneuten Ausrottung des Wolfes interessierten Vertreter und feilenden Zeitgenossen in der Weidetierhaltung, Agrarlobby, grün tragenden Zunft, etc. ist genau wie mir zweifelsohne unmissverständlich und eindeutig folgendes klar: Es geht hier tatsächlich NICHT um den Wolf als solches!! Es geht hier nur um das sichern von Macht und Pfründen , es geht um Geld, Gier und die menschliche Trägheit , den Unwillen und die Intoleranz , sich mit anderen „gleichberechtigten“ Lebewesen und dass sind ALLE auf dieser Erde lebenden Kreaturen , den „ einen“ Lebensraum zu teilen! Es bedarf weder einer neuen: - gesetzlichen Regelung , die ist vorhanden (Internationales Recht - Washingtoner Artenschutzübereinkommen / Europäisches Recht - FFH- Richtlinie und die Berner Konvention / Nationales-Deutsches Recht Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG und Tierschutzgesetz-TierSchG) noch einer neuen - wirtschaftlichen (100% Förderung und Entschädigung) , und erst recht keiner - politischen Lösung zum Thema Umgang mit dem Wolf! Auch nicht aus Berlin! Wenn der Wolf nicht von so vielen Gruppen als Politikum und damit zum „Todesspielball“ für lobbyistische Zweck missbraucht werden könnte, weil Sie meine Herren Ihren Job richtig gemacht hätten d. h.: - Ein echtes Wolfsmanagement aufzuziehen, in dem Herdenschutz von vornherein ganz massiv ausgebaut und gefördert worden wäre mit elektrifizierten Zäunen, Hunden, Beratung, Information, Hilfe bei der Beantragung von Leistungen, etc. alles zu 100 %! - Gleichzeitig die klare Direktive unmissverständlich an die Nutztierhalter herausgegeben hätten, Entschädigung ebenfalls als Zuschuss „Ja“, aber nur bei tatsächlicher „wolfssicherer Verwahrung der Nutztiere“ (stromführender Zäunung, Herdenschutzhunde, etc.), dann zu 100 % ! - „Klare Kante der Weidetierhaltung gegenüber!“ Ende der Diskussion! dann, nur dann hätten wir heute nicht dieses perfide Affentheater, welches die Politik und „Lobbyistenvereine“ hier anzetteln und gegen welches der Wolf, der sich selbst nicht wehren kann weil er nur der ist der er ist, letztlich mit seinem Tod bezahlen soll! Beantworten Sie mir doch mal eine Frage? Wie tief kann man in der Politik eigentlich menschlich und moralisch absinken? Mir erschliesst sich darauf keine Antwort! Machen Sie wenigstens einmal etwas richtig beim Thema Wolf meine Herren Umwelt- und Artenschutzminister Lies und Albrecht! Nur ein einziges Mal! Treten Sie zurück! Sofort!! Dann und nur dann, bin ich überzeugt, dass auch der Artenschutz für den Wolf vielleicht eine echte Chance in der deutschen Politik bekommt und inne haben wird! 06.05.2019 „Angie und die wilden Wölfe!“ oder „Wehrlose, wilde Wölfe unter Polit- 21:10 Uhr Bestien!“ Eine alternative Betrachtungsweise und Hintergrundskizzierung zur Einschaltung des Kanzleramtes in die Wolfsdiskussion in auch teils generalisierter Form von Artenschutz-Wolf: Was machen Menschen und vor allem Politiker nicht alles für den eigenen Machterhalt und damit letztlich auch für den schnöden Mammon! Die gesamte Politiklandschaft, so wie sie da ist, sowohl auf Bundes- Landes- als auch Kommunalebene, ist sich ausnahmslos dessen bewusst - und da brauchen wir uns auch nichts vormachen, dass nach gültiger Rechtslage kein Wolf so legal geschossen werden kann, wie es immer und immer wieder auf widerwärtigste Art und Weise polemisch und populistisch aus mittlerweile vielen Richtungen der Politik gefordert wird! Wir verzeichnen derzeit eine ziemlich gleich gelagerte Situation wie wir sie vor der Wahl zum letzten niedersächsischen Landtag hatten. Je näher die Wahl rückte umso massiv ekelhafter und widerwärtiger wurde der Umgang nicht nur seitens der Politik, sondern auch der Medien, Jägerschaft und Weidetierhalter mit dem Wolf. Der Finger zuckte immer nervöser am Abzug! Gleiches, wie letztes mal in Niedersachsen, erleben wir also nun hier und heute wieder! Es stehen dieses Jahr zusätzlich zur Europawahl noch drei Landtagswahlen in den neuen Bundesländern an. Und genau da liegt dann wohl der eigentliche „Wolf im Pfeffer!“ Die CDU fürchtet zurecht um den Verlust ihrer dortigen Pfründe! Denn sie hat mit Sicherheit dort die AfD vor Ort als einen Wahlkontrahenten fest als Dorn im Auge und somit im Blick. Eine eklatante Gruppierung, die völlig irrationale Wahlversprechen dahingehend absondert, bei Wahl ihrer Partei „Wölfe geregelt abzuschießen“. Diese Leute schüren vorsätzlich, irrationale Ängste der Menschen vor Ort auf dem Rücken der Wölfe, die sich dagegen nicht zur Wehr setzen können, um dies dann für ihre Zwecke auszunutzen. Nun, in dem Punkt dürfte Gleichschaltung im Verhalten bei den anderen Parteien zur AfD herrschen. Das Verhalten der AfD, kann man jedoch natürlich seitens der CDU nicht ohne Gegenmaßnahmen so einfach hinnehmen. Sachsen passt sogar seine Wolfsverordnung an! Wohlwissend, dass diese dem EU-Recht in vielen Teilen absolut entgegenspricht und damit Recht und Gesetz verlassen hat! Aber Minister Thomas Schmidt (CDU) interessiert dies offensichtlich nicht ! Was weiß schon der dumme Bürger? Ach nein Wähler! Zusätzlich wird noch das bisherige dortige „Kontaktbüro Wölfe in Sachsen“ so umstrukturiert, dass es quasi nur noch zur Öffentlichkeitsarbeit degradiert ist. Ersetzt wird es in seiner bisherigen Arbeit durch eine „Antiwolfslinientreue Neuschöpfung“ - ebenfalls veranlasst durch das Ministerium von Minister Thomas Schmidt (CDU). UM Lies (SPD)/Nds. und UM Albrecht (Grüne)/SH veranstalten jeweils „spektakulär unspektakuläre Wolfsjagden“ die schon wirklich ihres Gleichen suchen u. s. w. u. s. w.)! Jeder von ihnen will dadurch aber seinen Teil am Kuchen, an der Torte sichern! Egal von welcher Tortenstufe (Wahl) wir hier reden! Hauptsache die eigenen Belange und Pfründe sind gesichert! Und schließlich bedient man sich nun des ganz großen Kino- und Theaterstücks als Werbetrommel für die CDU mit dem Titel: „Angie und die wilden Wölfe“ ! Damit bemüht man nun letztlich die Mutti, die Angie, die Kanzlerin Angela Merkel, das altgediente und scheidende „Zugpferd“ der CDU mit ihrem „Antiwolfsstab“, dahingehend, die Mündungen der „Waffen“, doch noch so zu wenden, um Wölfe zum „erlangen“ von Wählerstimmen „abzuschießen!“ Wollen wir hoffen, dass dieser ganze Wahnsinn tatsächlich nur ein solches wie jetzt von Artenschutz-Wolf einmal alternativ zur sonstigen Kritik, skizziertes Polittheater vor den Wahlen darstellt. Denn wenn nicht, müssten sich unsere Damen und Herren Politiker jeglicher Couleur von uns den mündigen Bürgern, Wählern und Steuerzahlern tatsächlich reale Dummheit, Ignoranz, Unkenntnis und dergleichen mehr im Amt anlasten lassen und dass auch noch vor dem Hintergrund des besseren Wissens um die tatsächlich gültige Rechtslage! Schauen wir dann doch mal ins Gesetz! Was wir da wohl für einen Rechtsbegriff für finden würden ? Diese von Artenschutz-Wolf alternativ aufgezeichnete Hintergrundskizzierung ist einmal ein rein analytischer Denkanstoß dahingehend zu zeigen, wie vielschichtig das Thema Wolf betrachtet werden muss und entbindet mich natürlich nicht nach wie vor äußerst auf der Hut für meine/unsere Schützlinge zu sein. Ich werde weiterhin jedes Ereignis für sich und zunächst immer als real betrachten und bewerten sowie dann adäquat reagieren. Erst recht, wenn die Gegenseite auch nur zucken sollte! Und schließlich, man weiß nie, was Politikwirrköpfen so alles einfällt wenn es sie wieder mal nach Macht und damit einhergehend „Wolfsblut“ gelüstet! Ihr Jens Feeken Die Pressemeldungen dazu: Bereits am 04.05.2019 vermeldet „mdr AKTUELL“, dass sich nunmehr auch noch das Kanzleramt in die Frage der Wolfsdiskussion einmischt. Entsprechend äußert sich auch „Der Spiegel“ bereits am 03.05.2019. Bestätigt wurde die Einschaltung durch die Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die sich mit ihrer Agrarkollegin Julia Klöckner nicht einig wird, wie und vor allem wann man Wölfe um die „Ecke bringen“ sollte und kann! Was sollen mündige Wähler davon nur halten? 01.05.2019 Erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW717m! Wie lange 22:00 Uhr will UM Lies sein illegales Handeln noch fortsetzen? Es steht 3:0 für GW717m! Mit der Pressemitteilung PM46/2019 teilte das UM Niedersachsen gestern die erneute Verlängerung der illegalen (Ketten-) Abschussverfügung für GW717m - dem Leitrüden des Rodewalder Rudels mit. (Weiter Umfassendes mehr zum Thema im Januar und Februar-Archiv von Artenschutz-Wolf) . In der Abschussverfügung bezog und bezieht man sich auf den § 45 (7) Satz 1 Nr. 1 BNatSchG, der die Ausnahme regelt, nach der ein Wolf geschossen werden darf. Dieser Paragraph ist Teil des BNatSchG, welches das EU-Recht, die FFH- Richtlinie in nationales Recht überführt und umsetzt und damit den Wolf höchstmöglich schützt. Sowohl im Falle des Rodewalder Rüden in Nds., als auch des Rüden GW924m in SH liegen behördlicherseits wissentlich aber völlig ignorierend keine Gründe vor, die einen Abschuss nach dieser Ausnahmeregelung zulassen würden. Auch nicht, obwohl zwei Gerichte die Verfügung in Nds. bestätigt haben. Das Gericht prüfte ganz offensichtlich lediglich nur den formalen Verwaltungsakt der dahinter steckte, war aber aus Unkenntnis beim Thema Wolf wohl kaum in der Lage zu beurteilen und zu erkennen. Was dort faktisch an Beweislage und zur Durchsetzung der eigenen Belange vorgetragen wurde dürfte nicht unbedingt den tatsächlichen Sachverhalt widergegeben haben. Entgegengesetzt der Meinung des UM und der Beschlüsse des Gerichtes ist die Faktenlage wie folgt: - Es gab und gibt keinen „erheblichen Schaden“ nach § 45 (7) Satz 1 Nr. 1, wie er für einen Ausnahmeabschuss als nur eines von mehreren Kriterien notwendig wäre. Wir reden hier über eine Schadenssumme von lediglich knapp über 2.000,-- Euro. Geradezu lächerlich verschwindend gering, sowohl in der Summe, als auch der dazugehörenden Anzahl an getöteten oder verletzten Weidetiere. - Es wurden keine hinreichend gesicherten Weidetiere gerissen. Die Annahme, dass eine Herde von zahmen Hausrindern ausreicht um einen gezielten Wolfsangriff abzuwehren ist schlichtweg falsch. Gleiches gilt für die entsprechende Annahme bei Pferden. Diese sind Flucht- und keine Angriffstiere! Von vorhandenen „wolfsabweisenden oder gar wolfssicheren Zäunungen vor Ort wollen wir hier nicht mal im Ansatz sprechen. Siehe dazu die Bilder hier: Post vom 25.02.2019 am Ende . - Ebensowenig hat sich die immer wieder gerne von Wolfshassern und -gegnern gegen den Wolf ins Feld geführte „Latrinenparole“ bestätigt, dass das „Fehlverhalten“ des Leitrüden sich auf die Rudelmitglieder überträgt und es zu vermehrten Rissen - glaskugelorakelnd in die Zukunft prognostiziert - kommen wird. (Wobei ungeschützte Tiere zu reissen = KEIN Fehlverhalten)! - Interessantester Aspekt ist in dieser Angelegenheit aber die Tatsache, dass fast schlagartig mit Durchsetzung dieser Verfügung die Risse aufhörten! Ist dem Rodewalder Rudel, welches aus max. drei Tieren (Eltern und einem Jungtier) besteht angesichts von soviel Ungerechtigkeit und Dummheit der Appetit vergangen? Wohl kaum ! Darüber sollte man mal ein, zwei oder mehr Stunden nachdenken, wenn man tatsächlich soviel Zeit dafür benötigt. 1 + 1 = 2, war = 2 und wird immer = 2 bleiben. - Weiterhin wird vom UM der tierschutzrechtliche Aspekt verkannt und verneint, dass ein Abschuss des Leitrüden jetzt dazu führen würde, dass wahrscheinlich das gesamte Rudel dadurch ausgelöscht wird oder es durch das Fehlen des jagderfahrenen Rüden dazu kommt dass mehr Weidetierübergriffe erfolgen. Das Jungtier könnte die Jagderfahrung des Leitwolfes niemals ausgleichen. Die Fähe dürfte jetzt hochtragend sein und bald die Welpen zur Welt bringen oder schon geworfen haben. Sie ist dann nicht in der Lage zu jagen und somit auf einen Ernährer angewiesen. Hier wird ein Kollateralschaden vom UM kaltblütig mit einberechnet. Wie kann man es dann von dort aus nur im Ansatz wagen in den weiter unten im Text angesprochenen FAQs zu formulieren, dass eine erneute Ausrottung des Wolfes seitens der Politik jeder Grundlage entbehrt?! Angesichts dieser Tatsachen gibt es für diese Annahme wohl doch eine reale Grundlage die genau dafür spricht. Nach eben jenen FAQs hätte die Abschussverfügung nämlich bereits lange zurückgezogen werden müssen, denn die von Artenschutz-Wolf oben angeführten Fakten müssten nach eigener Aussage des Ministeriums, so es denn dazu fähig wäre sie zu erkennen, nämlich dazu führen. Hier die Originalfrage FAQ 16 inkl. der Antwort des Ministeriums: 16. Wie lange ist die Abschussgenehmigung verlängerbar? Warum wird die Genehmigung immer nur für einen Monat verlängert? Beim Auslaufen einer Frist wird immer wieder neu geprüft, ob die Voraussetzungen und die Notwendigkeit einer Entnahme des Wolfes nach wie vor gegeben sind. Weil sich Gegebenheiten verändern können und der Wolf ein streng geschütztes Tier ist, setzt man die Frist von einem Monat. Beantwortet wird die Frage „Wie lange verlängert werden kann?“ aber nicht. Denn dafür müsste eine Rechtsgrundlage benannt werden, was man aber hier offenbar nicht kann! Typisch UM halt! Wie sehr sich das UM Nds. bei der Wolfsthematik insgesamt selbst disqualifiziert, zeigt sich überaus deutlich allein in den Antworten auf die vorgenannten bereits angesprochenen „Frequently asked questions „FAQs“ - häufig gestellten Fragen“ auf die ebenfalls innerhalb der PM46/2019 verlinkt wird. Hier dazu der LINK (FAQs) . Da kann man nur Kopfschmerzen bekommen! Immerhin derzeit bleibt es bei: 3:0 für den Rodewalder Wolf! Und die 4:0 wird kommen! Wir setzen in jedem Fall alles daran, dass es zu keinem anderen Ergebnis kommt! Sie werden den Rodewalder Leitrüden nicht erschießen Herr Lies! Das ist und bleibt eine Nullnummer für Sie! Sie wisse n es und wir wissen es!
Mai 2019
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Mai 2019