28.05.2019
Die Geschmeidigkeit des Halses in der Politik - Umweltministerin Heinen-
21:00 Uhr
Esser (CDU) in NRW spricht sich gegen die Vereinfachung der Jagd auf den
Wolf aus - Ein kläglich misslungener Versuch!
Link zum Artikel der waz
Was
eine
derart
heftige
Wahlschlappe
dann
doch
so
an
„Kateräußerungen“
an
den
Tag
spült.
Seien
es
die
beleidigten
Äußerungen
von
„AKK“
zum
Thema
Meinungsmache
und
deren
Begrenzung
oder
jetzt
die
Worte
der
NRW-UM
Heinen-Esser
(CDU)
zum
Thema
„Umgang
mit
dem
Wolf“.
Man
weiß
nicht
ob
man
Lachen
oder
Weinen
sollte
bei
dieser
geradezu
ins
Auge
springenden
den
Menschen
und
damit
Wähler
zum
Narren
haltenden
Wendehalsigkeit.
Die
dann
auch noch so ungeschickt vorgetragen wird!
Glaubt
die
CDU-Ministerin
allen
Ernstes,
dass
es
ihr
irgendjemand
auch
nur
im
entferntesten
abnimmt,
wenn
sie
als
CDU-Politikern
sich
jetzt
nach
dieser
monatelang
andauernden
übelsten
Hetze
gegen
den
Wolf
durch
die
CDU,
SPD
u.
a.
auch
auf
Bundesebene
und
dem
sich
nun
auch
daraus
resultierenden
Wahldebakel dahingehend wie folgt äußert:
-
Die Jagd auf den Wolf
muss nicht
vereinfacht werden.
-
Alle Präventionsmaßnahmen werden zu 100 % finanziert.
-
Schutzgebiete werden weiter gefasst (??? von Artenschutz-Wolf)
-
Ängste der Weidetierhalter müssen genommen werden ABER…
-
… der Wolf stehe unter Naturschutz.
Allein der
erste
und
wichtigste
Spiegelstrich
wird
adhoc
ad
absurdum
geführt,
da
sie folgendes erklärt:
-
„Der jüngste Beschluss des Bundeskabinetts bringe Klarstellung, unter
welchen
Bedingungen
„verhaltensauffällige
Wölfe“
geschossen
werden
dürften.
Das
reicht
aus!
Darüber
hinaus
gehende
Verschärfungen
im
Landesjagdrecht seine nicht geplant.“
Diese
Worte
belegen
ohne
jeden
Zweifel,
dass
Frau
Minister
nur
nachplappert,
was
sie
irgendwo
aufgeschnappt
hat.
Denn
der
von
ihr
angeführte
„jüngste
Kabinettsbeschluss“
soll
ja
gerade
die
Jagd
auf
den
Wolf
und
das
Töten
ganzer
Rudel erleichtern und zur Folge haben. Wie bitte? Was jetzt?
Da
stellt
sich
nun
ketzerisch
rhetorisch
aber
nicht
real
die
Frage,
hat
sie
einfach
beim
Thema
„Wolf“
grob
fahrlässig
oder
sogar
vorsätzlich
nicht
aufgepasst
(denn
das
derzeitige
BNatschG
regelt
alles
bestens
OHNE
den
Beschluss)
oder
sollen
und
werden
die
ehemaligen
Wähler
erneut
vorsätzlich
und
oder
wider
besseren
Wissens für „DUMM“ verkauft?
Ich tippe mal auf beides! Gut das es Wahlen gibt!!
Und
gut
dass
sich
so
viele
junge
Menschen
daran
beteiligt
haben,
welche
die
Nase
voll
haben
von
den
hohlen
Phrasendreschereien,
den
Lügen
und
dem
Nichthandeln der großen etablierten Parteien.
Ich danke Euch dafür! Ihr seid Eure eigene Zukunft! Lasst sie euch nicht nehmen!
Thanks
to
all
of
you!
And
especially
thanks
to
„Fridays
for
Future“
and
all
other
young people and humans who cares for life and nature!
28.05.2019
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V. klagt gegen den NLWKN im
19:40 Uhr
Zusammenhang mit der Abschußgenehmigung gegen den Leitwolf des
Rodewalder Rudels GW717m
Pressemitteilung Freundeskreis
In
zwei
Eilantragsverfahren
gegen
die
vom
UM
bzw.
den
NLWKN
(Niedersächsischer
Landesbetrieb
für
Wasserwirtschaft
Küsten-
und
Naturschutz)
verfügte
Abschussgenehmigung
gegen
den
Leitrüden
GW717m
des
Rodewalder
Rudels,
war
der
Verein
beim
Verwaltungsgericht
Oldenburg
und
dann
beim
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg leider gescheitert.
Jetzt
erhebt
der
Verein
Anklage
gegen
das
NLWKN
als
genehmigende
Behörde,
da diese nicht alle rechtlich gebotenen Alternativmaßnahmen ausgeschöpft habe.
So
sieht
der
Verein
den
Schaden
als
nicht
so
hoch
an,
um
gegen
Wölfe
nach
dem
BNatSchG
in
Ausnahme
vorzugehen.
Ferner
hätte
ein
Erhöhung
der
Zäune
auf
mindestens
1,20
m,
stromführend
natürlich,
erfolgen
müssen.
Weiter
hält
der
Verein
hornlose
Milchkühe
nicht
für
wehrhafte
Tiere,
die
sich
gegen
Wölfe
durchsetzen und damit ausreichend schützen können.
Alles
Sachverhalte
die
Artenschutz-Wolf
seit
Beginn
der
Hetz-
und
Abschusskampagne
gegen
GW717m
konsequent
immer
wieder
eingehend
thematisiert
beleuchtet
und
auf
den
Tisch
gebracht!
hat!
Hoffentlich
schenkt
das
Gericht diesmal den tatsächlichen Fakten Gehör!
Ich drücke jedenfalls fest die Daumen, dass es diesmal klappt!
26.05.2019
Tag der Europawahl in Deutschland - Europäisches Recht gilt auch und
19:30 Uhr
gerade im Artenschutz und hier besonders für den Wolf! Europa wählt!
Europäer
sein,
Politik
für
Europa
machen
wollen,
aber
daraus
resultierendes,
vorrangiges
europäisches
Recht
ignorieren
und
nicht
im
nationalen
Recht
umsetzen
und
anwenden
wollen,
dass
ist
wohl
kaum
mit
dem
europäischen
Geist
und vor allem nicht mit den Gesetzen vereinbar!
Die
vom
Kabinett
beschlossene
Änderung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
mit
dem
§
45
a
(2)
steht
absolut
im
krassen
Widerspruch
zur
FFH-Richtlinie
92/43/EWG
Anhang
II
(prioritäre
Art)
und
Anhang
IV
und
ignoriert
vollkommen
die
Bio-
und
Ökologie
des
Wolfes
und
den
Nutzen,
den
unsere
Natur
daraus
ziehen
kann.
Der
Wolf
ist
nach
geltendem
Recht
zu
Recht
geschützt
und
ein
Entnahmeszenario ist bereits rechtlich eindeutig vorgegeben. UND DAS REICHT!
Herdenschutz,
massiver
Ausbau
des
Herdenschutzes
ist
die
Lösung
für
ein
Miteinander von Wolf und Mensch! Wölfe töten rächt sich!
Nun,
die
ersten
Hochrechnungen
der
Europals
beim
letzten
Mal,
bis
dato
deutliche
Verluste
für
CDU
und
SPD
ab.
Ich
hoffe
der
Trend
setzt
sich
fort,
damit
den
Herrschaften
vielleicht
doch
noch
deutlich
wird,
dass
ein
Wahlkampf
u.
a.
mit
dem
„Tod
für
den
Wolf
-
als
Wahlkampfthema“
und
als
dunklem
Wahlhelfer
nicht
zielführend
ist
und
man
sich
endlich
daran
machen
muss,
den
Herdenschutz
auszubauen
und
sich
mit
dem
Lebewesen
Wolf
an
sich
zu
beschäftigen.
Denn
ich
sage
dies
immer
wieder
-
ein
Miteinander
kann
ganz
zweifelsfrei
klappen.
Kulturlandschaft
hin,
Kulturlandschaft
her.
Der
Wolf
erfüllt
eine
wichtige
Aufgabe
als
„Polizei
des
Waldes,
der
Kulturlandschaft“!
Das
sollten
wir
niemals
vergessen!
Und er ist für uns von großem Nutzen.
22.05.2019
Bundeskabinett winkt Antiwolfswahnsinn von BUM Schulze (SPD) durch!!!
19:00 Uhr
Zur geplanten Lockerung für das Töten von Wölfen erklärt Christian Meyer
stellv. Fraktionsvorsitzender und naturschutzpolitischer Sprecher der
„Grünen“…
…
Zitat:
„Eine
solche
Regelung
dürfte
vor
der
EU-Kommission
und
dem
strengen
Artenschutzrecht kaum Bestand haben…
…Wenn
jetzt
auch
durchwandernde
Wölfe
in
einem
Gebiet
mit
Nutztierrissen
abgeschossen
werden
dürfen,
ohne
dass
sie
nachweislich
für
Weidetiere
oder
Menschen
ein
Problem
darstellen,
verstoßen
die
Bundesregierung
und
mit
ihr
die
Landesregierungen,
die
sich
darauf
berufen,
gegen
geltendes
Europarecht.
Sie
gefährden
damit
auch
die
diejenigen,
die
Wolfsabschüsse
ohne
Verursachernachweis in staatlichem Auftrag ausführen sollen…“
Zitat - Ende
Hier geht es zum vollständigen
Statement
21.05.2019
Wölfe killen leicht gemacht - Bundesumweltministerin Svenja Schulzes
21:20 Uhr
(SPD) "Lex-Wolf" ist an Perversion und rechtlicher Fragwürdigkeit nicht zu
überbieten - selbst unschuldige Wölfe sollen erschossen werden!
Mehreren
Medienberichten
zufolge,
u.
a.
„Spiegel-Online“
,
gibt
es
jetzt
einen
Gesetzentwurf
von
Bundesumweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD),
dass
künftig
auch
Wölfe
eines
Rudels
getötet
werden
können,
die
keinen
Riss
verursacht
haben oder daran beteiligt waren - und zwar solange bis Risse ausbleiben!
Die
Perversion,
Soziopathie
und
Unrechtmäßigkeit
dieses
Ansinnens,
ist
kaum
noch in Worte zu fassen!
Ich zitiere zum Vorhaben einen Teil des „Spiegel-Online-Textes“:
Zitat
-
Anfang:
„Umweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD)
will
mit
dem
Entwurf
durchsetzen,
dass
einzelne
Wölfe
eines
Rudels
künftig
auch
dann
getötet
werden
können,
wenn
nicht
klar
ist,
welcher
Wolf
genau
zugebissen
hat
-
und
zwar
"bis
zum Ausbleiben von Schäden".
Voraussetzung
für
einen
Abschuss
ist
aber,
dass
Wölfe
vor
Ort
schon
Nutztiere
gerissen
haben
und
dann
schnell
gehandelt
wird.
Die
geschützten
Tiere
vorsorglich abzuschießen, bliebe damit verboten.“
Zitat - Ende
Der
erste
Teil
des
Zitates
in
„Rot“
trägt
hier
ganz
eindeutig
die
beim
Wolf
völlig
fehlerhafte
und
rechtlich
verfehlte
Denke
des
Umweltministers.
Dieses
völlig
neben
der
rechtlichen
Spur
liegende
Gedankengespinst,
wurde
in
den
vergangenen
Monaten
immer
wieder
gern
zur
Schau
getragen
durch
das
Unvermögen
in
der
Durchsetzung
des
Artenschutzes
beim
Wolf
in
den
bestehenden
mehr
als
ausreichenden
rechtlichen
Rahmenbedingungen.
Dies
natürlich
vor
dem
Hintergrund
des
Streits
darüber
mit
dem
Koalitionspartner
CDU
und hier vor Allem mit der Agrarministerin Julia Klöckner!!
Was
aber
noch
mehr
dem
Fass
den
Boden
ausschlägt,
ist
der
hier
violett
gekennzeichnete
Text.
Den
muss
man
sich
wirklich
auf
der
Zunge
zergehen
lassen!
Wir
erinnern
uns:
„Es
sollen
unschuldige
höchstmöglich
geschützte
Wölfe
erschossen
werden
können!
Tiere,
die
nichts
getan
haben!
Sozusagen
in
einem
Finallösungsszenario
präventiv
(
vorsorglich
)
erschossen
(getötet)
werden!
Aber
das
vorsorgliche
Abschießen dieser geschützten Tiere, bliebe damit verboten!
Es
wird
abgeschossen,
aber
die
Tiere
bleiben
hochgeschützt“
-
Schizophrenie
in
Vollendung!
Als
Rechtfertigung
dafür
muss
die
Noterklärung
dafür
herhalten,
dass
so
etwas
nur
dort
möglich
sei,
wo
es
schon
Risse
gab!
Das
entbehrt
in
jedem
Fall
jedweder
Logik und dürfte auch nicht vereinbar mit dem EU-Recht sein!
Es
bedeutet
nämlich
nichts
anderes,
als
dass:
Sobald
ein
Riss
erfolgt,
kann
getötet
werden
und
zwar
solange,
bis
die
Risse
aufhören.
Das
wird
dann
der
Fall
sein,
wenn
das
Rudel
ausgelöscht
wurde!
Damit
wäre
dann
das
Rudelzerschiessen
angerichtet,
der
Wolf
damit
hingerichtet.
Und
alles
nur
durch
fehlerhaftes Handeln von Umweltministern!
In
kompletter
Selbstherrlichkeit,
Arroganz
und
Ignoranz
vor
allem
dem
Leben
und
geltendem
Europarecht
gegenüber,
wird
hier
zusätzlich
aber
offenbar
missachtet,
dass
wenn
eine
Rudelstruktur
zerschossen
wird,
es
zu
noch
mehr
Nutzttierrissen
kommen
wird.
Dies
hat
widerum
zur
Folge,
dass
noch
mehr
Wölfe
getötet
werden.
Solange,
bis
das
Rudel
nicht
mehr
existent
ist.
Siehe
das
durch
den
Menschen
per
illegalem
Abschuss
zu
artfremden
Verhalten
gezwungene
und
später
gänzlich
vernichtete Cuxland-Rudel!
Diese
Tiere
wurden
derzeit
von
kriminellen
Subjekten
erschossen.
Zumindest
die
Leittiere.
Die
Polizei
ermittelte.
Jetzt
im
Wahlkampf,
versucht
die
Politik
ähnliches
Handeln
auf
eine
dem
Wähler
vorgegaukelte
vermeintlich
rechtssichere
legale
Ebene
für
ihr
eigenes
falsches
Handeln
und
zur
Beilegung
von
GroKo-
Streitigkeiten zu heben!
Hanebüchener
blinder
und
den
Wähler
blendender
Aktionismus,
der
keiner
rechtlichen Prüfung standhalten könnte und würde!
Weder vor der EU-Kommission noch vor dem strengen Artenschutzrecht!
Fazit:
Der
Gesetzentwurf
„Lex-Wolf“
der
BUM
Svenja
Schulze
(SPD)
ist
eine
Missachtung geltenden Rechts.
Gesetzt
den
Fall,
dass
der
Entwurf
durchgehen
könnte,
würde
er
die
weitreichende
Konsequenz
als
Bedeutung
haben,
dass
der
Wolf
erneut
ausgerottet würde! Dies liegt dann in der Natur der Sache begründet!
Diesmal
dann
federführend
von
jenen
forciert,
die
den
Wolf
eigentlich
vor
der
Ausrottung schützen sollen! Den Umweltministern!
Wenn
man
glaubt
das
ist
bis
hierher
nicht
zu
überbieten…
…falsch,
es
geht
noch
schlimmer,
denn
im
Grunde
hat
alles
was
hier
passiert
nichts
mit
dem
Wolf
an
sich
oder
den
Nutztierrissen
zu
tun,
sondern
lediglich
mit
Wählerstimmenfang
für
die
jetzt
anstehende
Europawahl
und
die
kommenden
Wahlen
in
Thüringen,
Sachsen
und
Brandenburg!
Polemik
und
Populismus
in
Reinkultur
statt
Herdenschutzausbau
für
ein
Miteinander
von
Wolf
und
Mensch!
Aber
dem
entgegen
steht,
dass
die
alt-etablierten
Parteien
einen
Vormachtstellungsverlust
bei
eben
jenen
Landtagswahlen
durch
die
aufkeimende
AfD
fürchten,
die
ja
ebenfalls
dort
zu
Lasten
des
Wolfes
auf
eklatanteste
Art
und
Weise
auf
Wählerstimmenfang geht und mit der Wolfsausrottung wirbt!
Wenn
so
etwas
im
Spiel
und
damit
im
Hintergrund
ist
wie
„Machtverlust“,
dann
zählt
ein
Leben
und
das
eines
Wolfes
oder
gar
eines
ganzen
Rudels
gar
nichts
mehr!
Die
egomanische
Bestie
Mensch
kommt
zum
Vorschein
und
zeigt
wie
so oft ihre hässlichste und damit absolut tödliche Fratze!
13.05.2019
„Finger weg vom Wolf!“ so lautet die Forderung der niedersächsischen
18:00 Uhr
„Grünen“ - Lies solle sich einen neuen Job suchen!
Umweltminister
Lies
(SPD)
solle
sich
angesichts
seines
derart
eklatanten
Versagens
und
Umgangs
mit
dem
Wolf
als
Artenschutzverantwortlicher
einen
neuen
Job
suchen.
Das
fordert
jetzt
der
Landesvorsitzende
der
„Grünen“
Hans-
Joachim Janßen! Hier geht es zur
Forderung!
Bereits
der
ehemalige
Agrarminister
Niedersachsens
Christian
Meyer
(Grüne)
hatte
den
Umweltminister
bzgl.
des
Wolfes
mehrfach
stark
kritisiert
und
mit
„Anfragen
zum
Thema“
konfrontiert.
Erst
kürzlich
wieder
in
der
Drucksache
18/3628
vom 02.05.2019.
Diese
„kleine
Anfrage“
zur
schriftlichen
Beantwortung
gem.
§
46
(1)
GO
LT
enthält
einen
Fragenkatalog,
der
für
„Umweltminister
Lies“
nicht
leicht
bis
unmöglich
zu
zu beantworten sein dürfte!
Wieder
eine
sehr
gute
Aktion,
der
dann
nun
endlich
auch
der
schon
lange
von
politischer
Seite
überfällige
nächste
konsequente
Schritt
folgt
-
die
Forderung,
dass Lies als versagender UM seinen Hut nehmen sollte!
Dabei
müssten
dann
aber
noch
eine
ganze
Reihe
von
Damen
und
Herren
Politiker
ihren
Hut
nehmen,
denn
das
skandalös-
desaströse
Verhalten
im
Umgang
mit
dem
Wolf
das
Olaf
Lies
als
Umweltminister
Niedersachsens
an
den
Tag
legt,
spiegelt
das
Verhalten
sehr
vieler
seiner
dem
Lobbyistentum
verhafteter
Kolleginnen
und
Kollegen,
aus
fast
allen
politischen
Richtungen
bundesweit
wider!
Artenschutz-Wolf
fordert
den
Rücktritt
von
UM
Lies
bereits
seit
Monaten.
Ein
Umweltminister
der
auch
für
den
Artenschutz
verantwortlich
zeichnet,
sich
dabei
aber
sowohl
in
der
Fachlich-
als
auch
Sachlichkeit
dermaßen
disqualifiziert
und
dieses,
sein
Unvermögen
mit
dem
Tod
eines
„unschuldigen“
Tieres,
dem
Wolf
GW717m
ja
hier
sogar
mit
Sippenhaft
(Abschuß
ganzer
Rudel)
kaschieren
will,
gehört „politisch letal entnommen“ d. h. aus dem Amt entfernt! Umgehend!
10.05.2019
Wildernde Huskys reissen mehr als ein dutzend Schafe im Rodewalder
18:00 Uhr
Territorium! UND es war NICHT das Rodewalder Rudel!!
Während
das
UM
nach
wie
vor
völlig
ignorant
starrsinnig
und
unbelehrbar
an
seinen
sachlich
und
fachlich
völlig
fehlerbehafteten
Ansichten
und
Äußerungen
zum
Wolf
im
Allgemeinen
und
zum
Rodewalder
Rüden
im
Besonderen
festhält
und geradezu pathologisch darauf beharrt, den Rüden töten zu wollen…
…
reissen
zwei
wildernde
Huskys
(HUNDE!!)
bei
Bücken
im
Landkreis
Nienburg,
dem
Heimatlandkreis
des
Rodewalder
Rudels
am
gestrigen
Morgen
auf
einer
Schafweide
an
der
Weser
etliche
Schafe!
Dabei
wurden
mehr
als
ein
Dutzend
Tiere
getötet
und
einige
verletzt.
Etliche
Tiere
hatten
sich
vor
den
angreifenden
Hunden
in
die
Weser
geflüchtet!
Die
beiden
HUNDE,
die
offenbar
bereits
seit
dem
07.05.2019
in
Holtorf
(Stadtteil
von
Nienburg)
als
vermisst
galten,
wurden
letztlich
von
einem
Jäger
erschossen!
So
eine
kurze
Zusammenfassung
des
Berichts
im
„Presseportal der Polizei“!
Die
Entfernung
von
Holtorf
zum
Ort
des
Risses
in
Bücken
beträgt
nur
ca.
11,9
km
und
von
Holtorf
nach
Rodewald
nur
3,2
km
Luftlinie.
Keine
Entfernung
für
ebenfalls
sehr
lauffreudige
Tiere
wie
z.
B.
diese
Huskys,
die
bereits
2
Tage
unterwegs waren bevor sie zuschlugen! Es sind halt sehr passionierte Läufer.
UND
die
beiden
Tiere
lebten
mitten
im
Einzugsgebiet
des
Rodewalder
Rudels!
Etwas
zum
Nachdenken:
Interessanterweise,
liegt
Artenschutz-Wolf
bereits
seit
Oktober
2018
ein
Foto
vor,
welches
zwei,
ohne
jegliche
menschliche
Begleitung
freilaufende
und
offensichtlich
wildernde
Caniden
auf
einer
Straße
in
Doerverden
nur
ca.
9,77
km
Luftlinie
von
Bücken
(Ort
des
Risses)
entfernt
zeigt.
(Der
genaue
Ort
der
Aufnahme
ist
Artenschutz-Wolf
exakt
bekannt).
Mir
wurde
das
Foto
vorgelegt
mit
der
Bitte
zu
prüfen,
ob
es
sich
bei
den
beiden
Tieren
auf
dem
Foto
evtl.
um
Wölfe
handeln
könnte.
Dies
ist
zweifelsfrei
nicht
der
Fall
-
es
sind
eindeutig
zwei
Huskys
!
Eines
der
beiden
Tiere,
die
auf
dem
Bild
zu
sehen
sind
hat
offenbar
eine
Katze
gerissen.
Diese
hängt
leblos
im
Fang
des
Tieres.
Hier
kann
jetzt
jeder
evtl.
im
Zusammenhang
mit
den
gestrigen
Ereignissen
seine
eigenen Schlüsse ziehen!!
Sicher
ist
in
jedem
Fall…
Huskys
sind
sehr
gute,
sehr
schnelle
und
sehr
ausdauernde
Läufer
die
an
einem
„Renntag“
in
austrainierter
Verfassung
eine
Strecke
von
80
oder
100
km
laufen
können.
Distanzen
wie
sie
hier
im
Bereich
überbrückt
und
aufgezeigt
wurden
sind
für
diese
Hunde
gerade
vielleicht
mal
eine
Strecke
für
ein
Aufwärmtraining!
Und
ganz
offenbar
und
ohne
jeden
Zweifel
sind
sie
auch
in
der
Lage
ebenfalls
VIELE
OFFENKUNDIG
UNGESICHERTE
SCHAFE ZU TÖTEN!
Kleiner
Nachtrag
noch
zu
den
obigen
Streckenangaben:
Der
Nienburger
Stadtteil
Holtorf,
wo
die
beiden
Hunde
bereits
seit
dem
07.05.2019
vermisst
wurden,
liegt
Luftlinie
von
Doerverden
nur
ca.
18,8
km
entfernt.
Keine
große
Sache
für
starke
Schlittenhunde!
Würde
man
nun
z.
B.
einen
Radius
gleicher
Länge
um
Holtorf
schlagen,
sind
auch
alle
dem
Rodewalder
Rudel
vom
UM
zugerechneten
Risse
inkludiert!
Ohne
diesen
beiden
Hunden
jetzt
etwas
zusätzlich
andichten
zu
wollen,
bleibt
es
dennoch
eine
sehr
interessante
Betrachtungsweise,
deren
Schlussfolgerung
lautet:
Es
muss,
wie
wir
nun
wieder
gesehen
haben
nicht
immer
der
Wolf
gewesen
sein
der
im
dortigen
Raum
ungesicherte
Weidetiere
reißt
und
gerissen
hat!
„Ungesicherte“ wohlgemerkt!
Wie
war
das
doch
gleich
mit
der
Weidetierhaltung
vor
Ort
und
der
Abschussverfügung gegen GW717m ?!
Eines
steht
hier
jedenfalls
zweifelsfrei
fest:
„Wölfe
und
damit
das
Rodewalder Rudel waren definitiv nicht die Verursacher dieses Massakers!“
08.05.2019
NDR-Bericht:
„Wölfe: Lies und Albrecht fordern Lösung aus Berlin“
23:45 Uhr
Wie lange soll dieser Anti-Wolfs-Wahnwitz der Politik noch andauern ?!
In
dem
NDR-Bericht
äußern
sich
die
zwei
Umweltminister
Lies
(SPD
/
Nds.)
und
Albrecht
(Grüne
/
SH)
dahingehend,
dass
in
Berlin
genug
über
den
Wolf
gestritten
wurde
-
wir
brauchen
jetzt
klare
Antworten!
Im
Wortlaut
direkt,
Zitat
des
NDR-
Berichts:
“Es
müssen
endlich
klare
Rahmenbedingungen
für
den
Artenschutz
des
Wolfs
einerseits
und
den
Schutz
von
Nutztieren
vor
seinen
Übergriffen
andererseits geschaffen werden.“
Allein
für
diesen
einen,
komplett
falschen
Satz,
der
hier
dreister
weise
auch
noch
in
zwei
Themengebiete
aufgesplittet
wird,
müssten
die
Wähler,
diesen
Herrschaften
derartige
„Watschen“
verpassen,
die
soweit
schallen,
dass
sie
in
der
gesamten
deutschen
Politlandschaft
zu
hören
sind!
Als
Warnung
an
die
Politik,
und
jeden
Lobbyvertreter,
dass
sich
mündige
Bürger
und
damit
Wählerinnen
und
Wähler
nicht
mehr
von
ihren
sogenannten
„Volksvertretern“
nicht
mehr
zum
Narren halten lassen!
Und
das
auch
noch
ausgerechnet
von
diesen
beiden
„Volksvertretern“,
die
beim
Thema
Artenschutz
und
Wolf
sich
dermaßen
als
Klassenprimus
in
Sachen
Unkenntnis
und
damit
Eigendisqualifikation
sowie
ignorieren
von
gültigen
Rechtsgrundlagen,
diese
zusätzlich
noch
mit
Füßen
tretend,
sich
hoch
zehn
hervorgetan
haben.
Eben
jenen
Herren,
die
dann
auch
noch
ganz
groß
mit
Polemik
und
Populismus
und
vorsätzlich
verdrehten
Tatsachen
zur
Jagd
auf
zwei
Wölfe
geblasen
-
und
damit
dem
Artenschutz
am
Wolf
ganz
massiv
geschadet haben.
Diejenigen,
die
eine
Jagd
auf
zwei
Tiere
als
politische
Bauernopfer
eröffnet
haben,
deren
einzige
„Schuld“
darin
besteht,
zu
sein
was
sie
sind:
„Wölfe“!
Und
die
sich
damit
entsprechend
ihrer
Biologie
auch
so
verhalten
haben.
Letzteres
will
heißen,
dass
sie
dabei
dann
das
Pech
hatten
auf
-
wie
immer
von
uneinsichtigen,
unbelehrbaren
und
dummen
Menschen
„ungesicherte“
Weidetiere
-
als
Nahrung
zu
stoßen
und
diese
für
ihr
Überleben
auch
zu
verwenden.
Das
Ausmaß
des
dabei
entstandenen
„Schadens“
gelangt
dabei
nicht
einmal
in
einen
auch
nur
annähernd
„erheblichen“
oder
„ernsten“
und
damit
nennenswerten
Schadensbereich.
Einen
Schadensbereich,
der
tendenziell
im
Gesamtgefüge
betrachtet gegen 0,0 irgendwas geht!
Erbärmlicher geht es nun wirklich nicht mehr!
Ihnen
meine
Herren,
und
auch
Damen
Politiker,
sowie
auch
allen
anderen
am
Tod
und
der
erneuten
Ausrottung
des
Wolfes
interessierten
Vertreter
und
feilenden
Zeitgenossen
in
der
Weidetierhaltung,
Agrarlobby,
grün
tragenden
Zunft,
etc.
ist
genau wie mir zweifelsohne unmissverständlich und eindeutig folgendes klar:
Es geht hier tatsächlich NICHT um den Wolf als solches!!
Es
geht
hier
nur
um
das
sichern
von
Macht
und
Pfründen
,
es
geht
um
Geld,
Gier
und
die
menschliche
Trägheit
,
den
Unwillen
und
die
Intoleranz
,
sich
mit
anderen
„gleichberechtigten“
Lebewesen
und
dass
sind
ALLE
auf
dieser
Erde
lebenden
Kreaturen
, den „
einen“ Lebensraum zu teilen!
Es bedarf weder einer neuen:
-
gesetzlichen Regelung
, die ist vorhanden (Internationales Recht -
Washingtoner
Artenschutzübereinkommen
/
Europäisches
Recht
-
FFH-
Richtlinie
und
die
Berner
Konvention
/
Nationales-Deutsches
Recht
Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG
und
Tierschutzgesetz-TierSchG)
noch
einer neuen
…
-
wirtschaftlichen (100% Förderung und Entschädigung)
,
und erst recht
keiner
…
-
politischen Lösung
zum Thema Umgang mit dem Wolf!
Auch nicht aus Berlin!
Wenn
der
Wolf
nicht
von
so
vielen
Gruppen
als
Politikum
und
damit
zum
„Todesspielball“
für
lobbyistische
Zweck
missbraucht
werden
könnte,
weil
Sie
meine Herren Ihren Job richtig gemacht hätten d. h.:
-
Ein echtes Wolfsmanagement aufzuziehen, in dem Herdenschutz von
vornherein
ganz
massiv
ausgebaut
und
gefördert
worden
wäre
mit
elektrifizierten
Zäunen,
Hunden,
Beratung,
Information,
Hilfe
bei
der
Beantragung von Leistungen, etc. alles zu 100 %!
-
Gleichzeitig die klare Direktive unmissverständlich an die Nutztierhalter
herausgegeben
hätten,
Entschädigung
ebenfalls
als
Zuschuss
„Ja“,
aber
nur
bei
tatsächlicher
„wolfssicherer
Verwahrung
der
Nutztiere“
(stromführender
Zäunung, Herdenschutzhunde, etc.), dann zu 100 % !
-
„Klare Kante der Weidetierhaltung gegenüber!“ Ende der Diskussion!
dann,
nur
dann
hätten
wir
heute
nicht
dieses
perfide
Affentheater,
welches
die
Politik
und
„Lobbyistenvereine“
hier
anzetteln
und
gegen
welches
der
Wolf,
der
sich
selbst
nicht
wehren
kann
weil
er
nur
der
ist
der
er
ist,
letztlich
mit
seinem
Tod
bezahlen soll!
Beantworten Sie mir doch mal eine Frage?
Wie tief kann man in der Politik eigentlich menschlich und moralisch absinken?
Mir erschliesst sich darauf keine Antwort!
Machen
Sie
wenigstens
einmal
etwas
richtig
beim
Thema
Wolf
meine
Herren
Umwelt- und Artenschutzminister Lies und Albrecht!
Nur ein einziges Mal!
Treten Sie zurück! Sofort!!
Dann
und
nur
dann,
bin
ich
überzeugt,
dass
auch
der
Artenschutz
für
den
Wolf
vielleicht
eine
echte
Chance
in
der
deutschen
Politik
bekommt
und
inne haben wird!
06.05.2019
„Angie und die wilden Wölfe!“ oder „Wehrlose, wilde Wölfe unter Polit-
21:10 Uhr
Bestien!“
Eine
alternative
Betrachtungsweise
und
Hintergrundskizzierung
zur
Einschaltung
des Kanzleramtes in die Wolfsdiskussion in auch teils generalisierter Form von
Artenschutz-Wolf:
Was
machen
Menschen
und
vor
allem
Politiker
nicht
alles
für
den
eigenen
Machterhalt
und
damit
letztlich
auch
für
den
schnöden
Mammon!
Die
gesamte
Politiklandschaft,
so
wie
sie
da
ist,
sowohl
auf
Bundes-
Landes-
als
auch
Kommunalebene,
ist
sich
ausnahmslos
dessen
bewusst
-
und
da
brauchen
wir
uns
auch
nichts
vormachen,
dass
nach
gültiger
Rechtslage
kein
Wolf
so
legal
geschossen
werden
kann,
wie
es
immer
und
immer
wieder
auf
widerwärtigste
Art
und
Weise
polemisch
und
populistisch
aus
mittlerweile
vielen
Richtungen
der
Politik gefordert wird!
Wir
verzeichnen
derzeit
eine
ziemlich
gleich
gelagerte
Situation
wie
wir
sie
vor
der
Wahl
zum
letzten
niedersächsischen
Landtag
hatten.
Je
näher
die
Wahl
rückte
umso
massiv
ekelhafter
und
widerwärtiger
wurde
der
Umgang
nicht
nur
seitens
der
Politik,
sondern
auch
der
Medien,
Jägerschaft
und
Weidetierhalter
mit
dem Wolf. Der Finger zuckte immer nervöser am Abzug!
Gleiches,
wie
letztes
mal
in
Niedersachsen,
erleben
wir
also
nun
hier
und
heute
wieder!
Es
stehen
dieses
Jahr
zusätzlich
zur
Europawahl
noch
drei
Landtagswahlen
in
den
neuen
Bundesländern
an.
Und
genau
da
liegt
dann
wohl
der
eigentliche
„Wolf
im
Pfeffer!“
Die
CDU
fürchtet
zurecht
um
den
Verlust
ihrer
dortigen Pfründe!
Denn
sie
hat
mit
Sicherheit
dort
die
AfD
vor
Ort
als
einen
Wahlkontrahenten
fest
als
Dorn
im
Auge
und
somit
im
Blick.
Eine
eklatante
Gruppierung,
die
völlig
irrationale
Wahlversprechen
dahingehend
absondert,
bei
Wahl
ihrer
Partei
„Wölfe
geregelt
abzuschießen“.
Diese
Leute
schüren
vorsätzlich,
irrationale
Ängste
der
Menschen
vor
Ort
auf
dem
Rücken
der
Wölfe,
die
sich
dagegen
nicht
zur
Wehr
setzen
können,
um
dies
dann
für
ihre
Zwecke
auszunutzen.
Nun,
in
dem
Punkt
dürfte Gleichschaltung im Verhalten bei den anderen Parteien zur AfD herrschen.
Das
Verhalten
der
AfD,
kann
man
jedoch
natürlich
seitens
der
CDU
nicht
ohne
Gegenmaßnahmen so einfach hinnehmen.
Sachsen
passt
sogar
seine
Wolfsverordnung
an!
Wohlwissend,
dass
diese
dem
EU-Recht
in
vielen
Teilen
absolut
entgegenspricht
und
damit
Recht
und
Gesetz
verlassen
hat!
Aber
Minister
Thomas
Schmidt
(CDU)
interessiert
dies
offensichtlich
nicht
!
Was
weiß
schon
der
dumme
Bürger?
Ach
nein
Wähler!
Zusätzlich
wird
noch
das
bisherige
dortige
„Kontaktbüro
Wölfe
in
Sachsen“
so
umstrukturiert,
dass
es
quasi
nur
noch
zur
Öffentlichkeitsarbeit
degradiert
ist.
Ersetzt
wird
es
in
seiner
bisherigen
Arbeit
durch
eine
„Antiwolfslinientreue
Neuschöpfung“
-
ebenfalls
veranlasst
durch
das
Ministerium
von
Minister
Thomas
Schmidt (CDU).
UM
Lies
(SPD)/Nds.
und
UM
Albrecht
(Grüne)/SH
veranstalten
jeweils
„spektakulär
unspektakuläre
Wolfsjagden“
die
schon
wirklich
ihres
Gleichen
suchen
u.
s.
w.
u.
s.
w.)!
Jeder
von
ihnen
will
dadurch
aber
seinen
Teil
am
Kuchen,
an
der
Torte
sichern!
Egal
von
welcher
Tortenstufe
(Wahl)
wir
hier
reden!
Hauptsache die eigenen Belange und Pfründe sind gesichert!
Und
schließlich
bedient
man
sich
nun
des
ganz
großen
Kino-
und
Theaterstücks
als Werbetrommel für die CDU mit dem Titel:
„Angie und die wilden Wölfe“
!
Damit
bemüht
man
nun
letztlich
die
Mutti,
die
Angie,
die
Kanzlerin
Angela
Merkel,
das
altgediente
und
scheidende
„Zugpferd“
der
CDU
mit
ihrem
„Antiwolfsstab“,
dahingehend,
die
Mündungen
der
„Waffen“,
doch
noch
so
zu
wenden,
um
Wölfe
zum „erlangen“ von Wählerstimmen „abzuschießen!“
Wollen
wir
hoffen,
dass
dieser
ganze
Wahnsinn
tatsächlich
nur
ein
solches
wie
jetzt
von
Artenschutz-Wolf
einmal
alternativ
zur
sonstigen
Kritik,
skizziertes
Polittheater vor den Wahlen darstellt.
Denn
wenn
nicht,
müssten
sich
unsere
Damen
und
Herren
Politiker
jeglicher
Couleur
von
uns
den
mündigen
Bürgern,
Wählern
und
Steuerzahlern
tatsächlich
reale
Dummheit,
Ignoranz,
Unkenntnis
und
dergleichen
mehr
im
Amt
anlasten
lassen
und
dass
auch
noch
vor
dem
Hintergrund
des
besseren
Wissens
um
die
tatsächlich
gültige
Rechtslage!
Schauen
wir
dann
doch
mal
ins
Gesetz!
Was
wir
da wohl für einen Rechtsbegriff für finden würden ?
Diese
von
Artenschutz-Wolf
alternativ
aufgezeichnete
Hintergrundskizzierung
ist
einmal
ein
rein
analytischer
Denkanstoß
dahingehend
zu
zeigen,
wie
vielschichtig
das
Thema
Wolf
betrachtet
werden
muss
und
entbindet
mich
natürlich
nicht
nach
wie
vor
äußerst
auf
der
Hut
für
meine/unsere
Schützlinge
zu
sein.
Ich
werde
weiterhin
jedes
Ereignis
für
sich
und
zunächst
immer
als
real
betrachten
und
bewerten
sowie
dann
adäquat
reagieren.
Erst
recht,
wenn
die
Gegenseite
auch
nur
zucken
sollte!
Und
schließlich,
man
weiß
nie,
was
Politikwirrköpfen
so
alles
einfällt
wenn
es
sie
wieder
mal
nach
Macht
und
damit
einhergehend
„Wolfsblut“
gelüstet!
Ihr Jens Feeken
Die Pressemeldungen dazu: Bereits am 04.05.2019 vermeldet
„mdr AKTUELL“,
dass sich nunmehr auch noch das Kanzleramt in die Frage der Wolfsdiskussion
einmischt.
Entsprechend äußert sich auch
„Der Spiegel“
bereits am 03.05.2019.
Bestätigt wurde die Einschaltung durch die Bundesumweltministerin Svenja
Schulze, die sich mit ihrer Agrarkollegin Julia Klöckner nicht einig wird, wie und
vor allem wann man Wölfe um die „Ecke bringen“ sollte und kann!
Was sollen mündige Wähler davon nur halten?
01.05.2019
Erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW717m! Wie lange
22:00 Uhr
will UM Lies sein illegales Handeln noch fortsetzen? Es steht 3:0 für
GW717m!
Mit
der
Pressemitteilung
PM46/2019
teilte
das
UM
Niedersachsen
gestern
die
erneute
Verlängerung
der
illegalen
(Ketten-)
Abschussverfügung
für
GW717m
-
dem
Leitrüden
des
Rodewalder
Rudels
mit.
(Weiter
Umfassendes
mehr
zum
Thema im Januar und Februar-Archiv von
Artenschutz-Wolf)
.
In
der
Abschussverfügung
bezog
und
bezieht
man
sich
auf
den
§
45
(7)
Satz
1
Nr.
1
BNatSchG,
der
die
Ausnahme
regelt,
nach
der
ein
Wolf
geschossen
werden
darf.
Dieser
Paragraph
ist
Teil
des
BNatSchG,
welches
das
EU-Recht,
die
FFH-
Richtlinie
in
nationales
Recht
überführt
und
umsetzt
und
damit
den
Wolf
höchstmöglich
schützt.
Sowohl
im
Falle
des
Rodewalder
Rüden
in
Nds.,
als
auch
des
Rüden
GW924m
in
SH
liegen
behördlicherseits
wissentlich
aber
völlig
ignorierend
keine
Gründe
vor,
die
einen
Abschuss
nach
dieser
Ausnahmeregelung
zulassen
würden.
Auch
nicht,
obwohl
zwei
Gerichte
die
Verfügung
in
Nds.
bestätigt
haben.
Das
Gericht
prüfte
ganz
offensichtlich
lediglich
nur
den
formalen
Verwaltungsakt
der
dahinter
steckte,
war
aber
aus
Unkenntnis
beim
Thema
Wolf
wohl
kaum
in
der
Lage
zu
beurteilen
und
zu
erkennen.
Was
dort
faktisch
an
Beweislage
und
zur
Durchsetzung
der
eigenen
Belange
vorgetragen
wurde
dürfte
nicht
unbedingt
den
tatsächlichen
Sachverhalt
widergegeben haben.
Entgegengesetzt
der
Meinung
des
UM
und
der
Beschlüsse
des
Gerichtes
ist
die
Faktenlage wie folgt:
-
Es gab und gibt keinen „erheblichen Schaden“ nach § 45 (7) Satz 1 Nr. 1,
wie
er
für
einen
Ausnahmeabschuss
als
nur
eines
von
mehreren
Kriterien
notwendig
wäre.
Wir
reden
hier
über
eine
Schadenssumme
von
lediglich
knapp
über
2.000,--
Euro.
Geradezu
lächerlich
verschwindend
gering,
sowohl
in
der
Summe,
als
auch
der
dazugehörenden
Anzahl
an
getöteten
oder verletzten Weidetiere.
-
Es wurden
keine
hinreichend gesicherten Weidetiere gerissen. Die
Annahme,
dass
eine
Herde
von
zahmen
Hausrindern
ausreicht
um
einen
gezielten
Wolfsangriff
abzuwehren
ist
schlichtweg
falsch.
Gleiches
gilt
für
die
entsprechende
Annahme
bei
Pferden.
Diese
sind
Flucht-
und
keine
Angriffstiere!
Von
vorhandenen
„wolfsabweisenden
oder
gar
wolfssicheren
Zäunungen
vor
Ort
wollen
wir
hier
nicht
mal
im
Ansatz
sprechen.
Siehe
dazu die Bilder hier: Post vom
25.02.2019 am Ende
.
-
Ebensowenig hat sich die immer wieder gerne von Wolfshassern und
-gegnern gegen den Wolf ins Feld geführte „Latrinenparole“ bestätigt, dass
das „Fehlverhalten“ des Leitrüden sich auf die Rudelmitglieder überträgt und
es
zu
vermehrten
Rissen
-
glaskugelorakelnd
in
die
Zukunft
prognostiziert
-
kommen wird. (Wobei ungeschützte Tiere zu reissen = KEIN Fehlverhalten)!
-
Interessantester Aspekt ist in dieser Angelegenheit aber die Tatsache, dass
fast schlagartig mit Durchsetzung dieser Verfügung die Risse aufhörten!
Ist
dem
Rodewalder
Rudel,
welches
aus
max.
drei
Tieren
(Eltern
und
einem
Jungtier)
besteht
angesichts
von
soviel
Ungerechtigkeit
und
Dummheit
der
Appetit vergangen? Wohl kaum !
Darüber
sollte
man
mal
ein,
zwei
oder
mehr
Stunden
nachdenken,
wenn
man
tatsächlich
soviel
Zeit
dafür
benötigt.
1
+
1
=
2,
war
=
2
und
wird
immer
= 2 bleiben.
-
Weiterhin wird vom UM der tierschutzrechtliche Aspekt verkannt und
verneint,
dass
ein
Abschuss
des
Leitrüden
jetzt
dazu
führen
würde,
dass
wahrscheinlich
das
gesamte
Rudel
dadurch
ausgelöscht
wird
oder
es
durch
das
Fehlen
des
jagderfahrenen
Rüden
dazu
kommt
dass
mehr
Weidetierübergriffe
erfolgen.
Das
Jungtier
könnte
die
Jagderfahrung
des
Leitwolfes
niemals
ausgleichen.
Die
Fähe
dürfte
jetzt
hochtragend
sein
und
bald
die
Welpen
zur
Welt
bringen
oder
schon
geworfen
haben.
Sie
ist
dann
nicht
in
der
Lage
zu
jagen
und
somit
auf
einen
Ernährer
angewiesen.
Hier
wird
ein
Kollateralschaden
vom
UM
kaltblütig
mit
einberechnet.
Wie
kann
man
es
dann
von
dort
aus
nur
im
Ansatz
wagen
in
den
weiter
unten
im
Text
angesprochenen
FAQs
zu
formulieren,
dass
eine
erneute
Ausrottung
des
Wolfes
seitens
der
Politik
jeder
Grundlage
entbehrt?!
Angesichts
dieser
Tatsachen
gibt
es
für
diese
Annahme
wohl
doch
eine
reale
Grundlage
die
genau dafür spricht.
Nach
eben
jenen
FAQs
hätte
die
Abschussverfügung
nämlich
bereits
lange
zurückgezogen
werden
müssen,
denn
die
von
Artenschutz-Wolf
oben
angeführten
Fakten
müssten
nach
eigener
Aussage
des
Ministeriums,
so
es
denn
dazu
fähig
wäre
sie
zu
erkennen,
nämlich
dazu
führen.
Hier
die
Originalfrage
FAQ
16
inkl.
der Antwort des Ministeriums:
16.
Wie
lange
ist
die
Abschussgenehmigung
verlängerbar?
Warum
wird
die
Genehmigung immer nur für einen Monat verlängert?
Beim
Auslaufen
einer
Frist
wird
immer
wieder
neu
geprüft,
ob
die
Voraussetzungen
und
die
Notwendigkeit
einer
Entnahme
des
Wolfes
nach
wie
vor
gegeben
sind.
Weil
sich
Gegebenheiten
verändern
können
und
der
Wolf
ein
streng geschütztes Tier ist, setzt man die Frist von einem Monat.
Beantwortet wird die Frage „Wie lange verlängert werden kann?“ aber nicht.
Denn
dafür
müsste
eine
Rechtsgrundlage
benannt
werden,
was
man
aber
hier
offenbar nicht kann! Typisch UM halt!
Wie
sehr
sich
das
UM
Nds.
bei
der
Wolfsthematik
insgesamt
selbst
disqualifiziert,
zeigt
sich
überaus
deutlich
allein
in
den
Antworten
auf
die
vorgenannten
bereits
angesprochenen
„Frequently
asked
questions
„FAQs“
-
häufig
gestellten
Fragen“
auf
die
ebenfalls
innerhalb
der
PM46/2019
verlinkt
wird.
Hier
dazu
der
LINK
(FAQs)
. Da kann man nur Kopfschmerzen bekommen!
Immerhin derzeit bleibt es bei:
3:0
für
den
Rodewalder
Wolf!
Und
die
4:0
wird
kommen!
Wir
setzen
in
jedem
Fall
alles
daran,
dass
es
zu
keinem
anderen
Ergebnis
kommt!
Sie
werden
den
Rodewalder
Leitrüden
nicht
erschießen
Herr
Lies!
Das
ist
und
bleibt
eine
Nullnummer für Sie! Sie wisse
n es und wir wissen es!
Mai 2019