*** NEWS *** 31.10.19 Erschossener Wolf im Landkreis Verden aufgefunden - Ist es der Rodewalder? - Lokalpresse titelt abartig: "Ist die Wolf-Bestie tot?" *** 11.10.19 EuGH-Urteil ist Pro Wolf - Ausnahmen für die Tötung unterliegen sehr hohen Hürden *** 09.10.19 Unvermögen im nds. UM ist groß! Kabinett verschiebt "Wolfsaufgaben" vom NLWKN zur Landwirtschaftskammer *** 07.10.19 BfN erklärt Wolfsschutz für ausreichend - CDU fordert nach wie vor den Abschuss und wolfsfreie Zonen ***
31.10.19 Toter Wolf in Doerverden / Landkreis Nienburg augefunden. Lokalpresse hier 17.00 Uhr die Mediengruppe Kreiszeitung titelte gestern Online: „Ist die Wolf-Bestie tot?“ Was für eine abartige Schlagzeile für einen Artikel! Der Autor der Kreiszeitung bezeichnet darin den Wolf vollendet als Bestie, während aber gerade dieser anscheinend just von einem menschlichen Abschaum und hoch kriminellen Straftäter bestialisch ermordet wurde. Es ist schon purer Wahnsinn, diese Worte so nebeneinander in einem Atemzug zu lesen nicht wahr?! Wer ist hier dann bitte die Bestie? Im Verlauf dieses eklatanten Artikels zieht sich der Autor dann aber immer auf den Konjunktiv zurück, wenn es darum geht, Vorfälle für die der Rodewalder Wolf (es besteht die Vermutung dass es der Leitrüde aus dem Rodewalder Bereich ist) verantwortlich sein soll, anzuführen. Keine Fakten zum und keine Ahnung vom Wolf! Dafür aber eine widerwärtige Wortwahl, welche verunglimpfend den Wolf hier diffamiert und die schon bereits von der Politik geschaffenen „Trump-Fakten“ zur Rechtfertigung der illegalen Abschussverfügung gegen den Rodewlader Leitwolf durch UM Lies (SPD) & Co. dafür nachplappernd zum Besten gibt. Unterstrichen wurde diese Schlagzeile dann noch mit Phrasen wie: „Er heult nicht mehr!“-…es könnte eine mittelschwere Wolfssensation sein…“ Es ist einfach nur widerwärtig, wie offenkundig hier bei diesen Worten „Freude und oder Sensationsgier“ dem Leser engegenspringt! Einfach nur abstoßend! Artenschutz-Wolf hat bereits gestern Abend umgehend reagiert und den Autor via Mail kontaktiert und mit seiner völlig unqualifizierten Verbalentgleisung konfrontiert. Immerhin, eine Reaktion gab es schon dahingehend, dass der Artikel mit dieser unerträglichen Betitelung so nicht mehr auf der Seite der Kreiszeitung verfügbar ist! Artenschutz-Wolf, liegt das Original allerdings dennoch vor. Hier geht es zum entschärften Titel: LINK Was allerdings jetzt anscheinend mehr als deutlich zu Tage tritt, ist das Ergebnis der völlig verfehlten Wolfspolitik des niedersächsischen Umwelt und Artenschutz- (Wolfsabschuß)-ministers Olaf Lies (SPD). Diese in Form von Ignorantentum und Lobbypolitik, sowie seiner andauernden „Kriegstreiberei beim Thema Wolf“ durch die permanente sinnlose Verlängerung der unrechtmäßigen Abschussgenehmigung gegen GW717m. Offenbar ermutigt nun gerade dieses massive Fehlhandeln und die Fehlentscheidungen des Umweltministers beim Wolf - und politisch ist Lies dafür verantwortlich, nunmehr völlig endgestörte Zeitgenossen dazu, Straftaten zu begehen und höchstmöglich geschützte Wölfe bestialisch zu töten. Lies propagiert ständig und mantraartig, „Der Staat muss handlungsfähig sein!“ Dabei ist er das seit Jahr und Tag! Bereits im vergangenen Jahr, bei einem persönlichen Gesprächstermin, entgegnete ich diesbzgl. dem Minister, dass er doch handlungsfähig sei. Klare Ansagen an die Weidetierhalter, klare Unterstützung für die Weidetierhalter und klare vorhandene Handlungsmöglichkeiten beim Umgang mit etwaigen Problemwölfen, nach geltendem BNatSchG. All das stößt seit Jahr und Tag bei diesem unbelehrbaren UM und wolfsartenschutzunfähigen Ignoranten jedoch auf taube Ohren. Und jetzt haben wir ein Resultat, einen wahrscheinlich ermordeten Wolf mehr, für den hier in Niedersachsen dann Olaf Lies selbst, als Umweltminister durch sein unverantwortliches und uneinsichtiges Handeln beim Umgang mit dem Wolf - bei absolut ausreichendem und geltenden vorhandenen Recht - eindeutig verantwortlich zeichnen muss! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 11:10.19 Die Zweite Kammer des europäischen Gerichtshofs EuGH bestätigt jetzt in 18:00 Uhr einem Urteil ganz unzweifelhaft und klar bestehendes europäisches Recht: „Wölfe dürfen nur unter strikten Bedingungen geschossen werden. Die Hürden dafür sind nach wie vor sehr hoch angesetzt!“ Sowohl die Tagespresse als auch u. a. Spiegel-Online berichten über das Urteil welches Abschussmöglichkeiten von Wölfen enge Grenzen setzt. Grenzen, die eigentlich vorher schon da waren, jetzt aber nochmals im Grunde bestätigt werden. Das Urteil erging klarstellend in einem Rechtsstreit der das finnische oberste Verwaltungsgericht beschäftigt. Hintergrund dabei war, dass der finnische Umweltverband „Tapiola“ gegen die Entscheidung der finnischen Wildtierbehörde geklagt hatte, dass diese zwei Jägern den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen im Zeitraum von Januar bis Juni 2016 in der Region Nordsavo erlaubt hatte. Als Begründung für die Erlaubnis wurden die „Bekämpfung der Wilderei“ und die „Bestandspflege“ seitens der Wildtierbehörde damals angeführt! Schäden an Hunden, sogenannten Elchhunden sollten vermieden und das Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht werden. Letztlich sollte mit den Abschüssen die „gesellschaftliche Toleranz“ gegenüber Wölfen erhöht werden. [„Ich glaube ähnlichen Irrsinn habe ich auch schon mal hier in Deutschland vernommen und vernehme ihn exorbitant immer noch aus denselben dunklen Ecken und Kanälen“…] Letztlich rief das oberste finnische Verwaltungsgericht den EuGH zur Schaffung von Rechtssicherheit dahingehend an, ob die Habitatsrichtlinie 92/43 im Artikel 16 (1) lit. e, Entscheidungserlassen entgegensteht, die Ausnahmen von dem in dieser Richtlinie niedergelegten Verbot absichtlicher Tötung von Wölfen im Rahmen der „bestandspflegenden Jagd“ und zur „Bekämpfung der Wildere“ erlauben. Die Antwort der „Zweiten Kammer des EuGH“ unter Teilnahme des Präsidenten des Gerichtshof K. Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters, an die oberste finnische Verwaltungsgerichtsbarkeit lautet wie folgt: Nach alledem ist auf die Fragen des vorlegenden Gerichts zu antworten, dass Art. 16 Abs. 1 Buchst. e der Habitatrichtlinie dahin auszulegen ist, dass er dem Erlass von Entscheidungen entgegensteht, mit denen Ausnahmen von dem in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Anhang IV Buchst. a dieser Richtlinie niedergelegten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen im Rahmen der bestandspflegenden Jagd genehmigt werden und das Ziel der Bekämpfung von Wilderei verfolgt wird, wenn das mit diesen Ausnahmen verfolgte Ziel nicht klar und deutlich belegt wird und die nationale Behörde nicht anhand fundierter wissenschaftlicher Daten nachzuweisen vermag, dass diese Ausnahmen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen, nicht hinreichend nachgewiesen ist, dass das mit ihnen verfolgte Ziel nicht durch eine anderweitige zufriedenstellende Lösung erreicht werden kann, wobei das bloße Vorliegen einer illegalen Aktivität oder die Schwierigkeiten, denen bei der Durchführung der Kontrolle dieser Aktivität begegnet wird, hierfür nicht ausreichen können, nicht gewährleistet ist, dass der günstige Erhaltungszustand der Populationen der betreffenden Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelungen gewahrt bleibt, in Bezug auf die Ausnahmen keine Bewertung des Erhaltungszustands der Populationen der betreffenden Art sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der in Betracht gezogenen Ausnahme auf diesen bezogen auf das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats oder gegebenenfalls bezogen auf die betreffende biogeografische Region, wenn sich die Grenzen dieses Mitgliedstaats mit mehreren biogeografischen Regionen überschneiden oder das natürliche Verbreitungsgebiet der Art dies erfordert, und soweit möglich grenzüberschreitend vorgenommen wurde und nicht sämtliche Bedingungen erfüllt sind, die sich auf die Entnahme einer begrenzten und spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter in Anhang IV der Habitatrichtlinie genannter Arten unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß beziehen; die Erfüllung dieser Bedingungen ist u. a. unter Berücksichtigung der Größe der Population, ihres Erhaltungszustands und ihrer biologischen Merkmale nachzuweisen. Hier gehts zum Urteil des EuGH Anhand dieser sehr hohen Hürden hat nun der finnische Verwaltungsgerichtshof das dort anhängige Verfahren zu prüfen! Das Urteil des EuGH indes, ist als solches, ein klares Votum für den Artenschutz, für den Wolf und dem ihm zugewiesenen, bereits bestehenden höchsten Schutzstatus! Um Lies (SPD) sollte unverzüglich seine Entscheidung den Rodewalder Rüden erschießen zu lassen revidieren und seine illegale Abschussverfügung sofort zurückziehen! Gleichzeitig muss der völlig irrationale Entwurf „Lex-Wolf der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ebenso umgehend zurückgenommen werden, so wie Artenschutz-Wolf beides seit Monaten fordert. Denn eines erklärt dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichtes unmissverständlich: „Wild, einfach Wölfe unbegründet erschießen, nur weil es einem - oder der Lobby gerade in den Kram passt…?! Das geht definitiv nicht!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 09.10.19 Das UM - UNVERMÖGEN ist GROSS!! Nicht dass man es nicht schon wusste, 22.00 Uhr aber es gilt anscheinend im nds. UM für alle „Wolfs - Bereiche“ Wofür war das Umweltministerium bzw. das NLWKN (Wolfsbüro) auch noch da und zuständig? Ähhh, richtig! Unter anderem für den Artenschutz und Entschädigungsabwicklung bei Wolfsübergriffen sowie zur Bearbeitung von Anträgen für wolfsabweisende Zäune. Nicht dass es etwas Neues wäre, dass auch hier im Gebilde UM und NLWKN das Unvermögen regiert! NEIN, aber jetzt wird es auch noch offiziell gemacht, indem die Abwicklung beider Bereiche nun vollends vom NLWKN auf die Landwirtschaftskammer übertragen wird um - so die verheissungsvolle Nachricht - die „Bearbeitungszeiten drastisch zu verkürzen und Entschädigungen zu erleichtern…“ (Es berichtet der NDR ). UM Lies (SPD) und Co. lassen aber auch wirklich keine Gelegenheit aus sich immer noch erbärmlicher beim Wolf darzustellen. Immerhin, die Landwirtschaftskammer hatte bereits bisher auch schon dem NLWKN (Wolfsbüro) auf diesem Gebiet zugearbeitet… vielleicht werden ja dann die Schreihälse tatsächlich schneller mit Billigkeitsleistungen „voll“gestopft. Noch besser wäre mit Zäunen ausgestattet. Wäre das sinnvollste! Vielleicht klappts? Wer weiß? Jedenfalls! „Schnellere Bearbeitung“!!! So soll die frohe Botschaft rüberkommen! Letztlich ist es aber nur wieder ein Teilabschiebungsversuch des „Themas“ Wolf in Richtung niedersächsisches Landwirtschaftministerium von Otte-Kinast (CDU). Lies hatte ja bereits schon einmal versucht ihr den Wolf in Verantwortung komplett unter deren mehlverstaubte muffige Politikerweste zu jubeln. Das hatte damals nicht geklappt! Vielleicht versucht Lies sich ja jetzt auf diese Tour - quasi „Wolfs-Häppchen(weise) im wolfsabweisenden Schlafrock-Zaun“ sozusagen, aus der Verantwortung zu stehlen!!! Verbleiben 3 Fragen und 3 „Antworten“: 1. Was ist mit den damals extra für die Rissbegutachtung, und die Bearbeitung von Schadensfällen sowie Zaunanträgen „angeschafften“ zuständigen Mitarbeiter (Tierärzte u. ä.) des Wolfsbüros geschehen? Wurden diese aus ihrem jetzigen Job entnommen? Verschoben in die Kammer des Schreckens? Wir wissen es nicht! 2. Bisher haben offensichtlich zwei Behörden bereits an den Aufgaben herumgepfuscht. Jetzt soll es nur noch eine Behörde leisten? Das könnte sich in zwei Bahnen entwickeln; erstens, die Landwirtschaftskammer macht den Job tatsächlich besser als das NLWKN, vorausgesetzt es gibt tatsächlich Risse und es werden tatsächlich Anträge gestellt (nicht wie in „Rodewald“) - das wäre dann noch ein armseliges Armutszeugnis für Lies und Co.! Oder das Ganze geht komplett den Bach herunter. Es verbleibt dann das gleiche Endergebnis! 3. Was bliebe nach Aufgabenabgabe dann im UM / NLWKN (Wolfsbüro) noch zu tun? Ach ja, das Töten von Wölfen in einer aberwitzig - illegalen und extrem teuren und steuerverschwendenden Jagd - die keine ist! Erbärmlicher geht es nun wirklich nicht mehr! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 07.10.2019 Bundesamt für Naturschutz: Schutzmaßnahmen gegen den Wolf sind 18:45 Uhr ausreichend - hingegen erklärt der unbelehrbare Bundes-CDU-Mob Zäune als Wolfsabwehr zum Ammenmärchen und fordert gezielte Abschüsse zur Regulierung und für „wolfsfreie Zonen“ Die NOZ berichtet: Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Frau Beate Jessel hält die derzeitigen Regelungen für den Umgang mit dem Wolf für ausreichend. Sie betont ausdrücklich, dass ein vernünftiger Herdenschutz das „A und O“ als wirksame Maßnahme zu sehen ist, um Übergriffe des Wolfes auf Weidetiere zu verhindern. Damit nimmt sie eindeutig die Tierhalter in die Pflicht! Ebenso erklärt sie den Umgang mit etwaigen Problemtieren als eindeutig geregelt. Seit jeher, ganz die Meinung von Artenschutz - Wolf! Hingegen erklärt die unbelehrbare CDU-Mischpoke Wolfsabwehr durch Zäune als Ammenmärchen und wie könnte es anders sein? Gleichzeitig wird wie seit jeher gefordert, den gezielten illegalen Abschuss, am besten ganzer Rudel, zur völlig unnötigen Bestandsregulierung und für „wolfsfreie Zonen“ zu etablieren! Nach all der Zeit noch immer dieselbe Dummheit im Quadrat, Uneinsichtigkeit, Arroganz, Intoleranz und Ignoranz gegenüber geltendem Recht, der Biologie, den Fakten und vor allem gegenüber dem Leben selbst !?! Diesmal in personam durch die Bundestags - Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) zum Ausdruck gebracht! Da muss man sich doch wirklich fragen: „Wieviele Synapsen haben sich die „Schwarzen“ und alle anderen dem Antiwolfswahn Verfallenen bereits selbst weggeschossen?“ Die Frage geht im Übrigen an alle Wolfsgegner, die immer noch unbelehrbar alles töten wollen was sich nicht in Ihre ekelhafte Lobbyistenwelt einfügen will so wie es ihnen in den Kram passt und sie daher dem Tod immer noch als „Lösung“ huldigen! Da kommt mir widerwärtigstes Gedankenmaterial hoch! Hier der LINK zum Bericht! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Oktober 2019