24.04.2020
Keine Wolfsabschüsse in nächster Zeit in Niedersachsen!!
13:00 Uhr
Dies
vermeldet
der
NDR
.
Augenscheinlich
zeigen
die
harschen
Proteste
und
die,
gegen
die
Abschussverfügungen
des
niedersächsischen
UM
eingereichte
Klage
eines Naturschutzverbandes beim Verwaltungsgericht in Lüneburg nun Wirkung!
Laut
UM
kommt
Minister
Lies
(SPD)
damit
der
„Bitte“
des
Verwaltungsgerichts
nach um nicht vorab Fakten zu schaffen. Was für ein Geschwafel!
Es
dürfte
wohl
eher
dahingehen,
dass
Lies
keine
Fakten
schaffen
will,
da
er
genau
weiss,
dass
sein
gesamtes
Handeln
in
Bezug
auf
den
Wolf
bisher
rechtswidrig
war
und
ist.
Dazu
ist
dem
„Antiartenschutz-Olaf“
bekannt,
dass
ganz
konkrete
und
umfassend
aufbereitete
Beschwerdeverfahrenn
gegen
ihn
und
seinen,
bzw.
den
deutschen
politisch
rechtswidrigen
Umgang
mit
dem
Wolf
in
Brüssel angestoßen wurden, bzw. laufen.
In
diesem
Fall,
halte
ich
es
jetzt
sogar
für
wahrscheinlich,
dass
das
Verwaltungsgericht
Lüneburg,
den
EuGH
zur
Klärung
der
Frage
nach
der
EU-
Konformität des neuen eu-rechtswidrigen § 45a BNatSchG „anrufen“ wird!
Das
könnte
dem
Kern
in
dieser
Sache
wohl
am
nächsten
kommen!
Wollen
wir
es
hoffen!!!
Ähnlich
hatte
es
nämlich
im
vergangenen
Jahr
das
oberste
finnische
Verwaltungsgericht
in
seiner
Entscheidungsfindung
getan,
als
die
dortige
Naturschutzbehörde
-
Wolfs-Abschussverfügungen
an
zwei
Jäger
erteilt
hatte.
Wir
berichteten.
Diese
Anfrage,
hatte
dann
jenes
bahnbrechende
Urteil
des
EuGH
im
Oktober
letzten
Jahres
zur
Folge,
welches,
wie
die
gesamte
laufende
Rechtssprechung
des
EuGH
zuvor
schon
in
dieser
Thematik,
unmissverständlich
- „Pro-Wolf“ ausfiel!
Wir werden sehen!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
20.04.2020
Artenschutz - Wolf stellt Strafanzeige gegen Minister Till Backhaus und
13:00 Uhr
Landrat Sebastian Constien wegen des behördlich in der Nacht vom 10. auf
den
11.04.2020
vorgenommenen,
illegalen
Abschusses
einer
Wolfsfähe
in
Mecklenburg- Vorpommern. Wir berichteten. Siehe 14.04.2020
Mit
heutigem
Datum
hat
Artenschutz-Wolf
gegen
den
Landwirtschafts-
und
Umweltminister
von
Mecklenburg-Vorpommern
Dr.
Till
Backhaus
(SPD)
und
den
Landrat
des
Landkreises
Rostock
Sebastian
Constien
(SPD)
Strafanzeige
und
Strafantrag
bei
der
Staatsanwaltschaft
Schwerin
eingereicht.
Davon
ebenso
betroffen
sind
alle
an
dieser
Tat
beteiligten
planungsaktiven
und
exekutiven
Mitarbeiter
des
Ministeriums
sowie
des
Landkreises
Rostock.
Es
ist
jetzt
endgültig
genug,
mit
dem,
was
sich
die
Politik
meint
an
Illegalität
und
tödlicher
Brutalität
beim
Wolf
herausnehmen
zu
können!
Erschwerend
für
die
nach
meiner
Rechtsauffassung
begangene
Straftat
ist
noch
der
Umstand,
dass
beide
hierfür
hauptverantwortlichen
Politiker
den
Jagdschein
besitzen
und
passionierte
Jäger
sind
.
Diese
„Jungs“
wissen
also
in
dieser
Kombi
ganz
genau
worum
es
hier
geht!
Ein Schelm, wer jetzt böses dabei denkt!
Ich bin aber auch ein Schelm!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
14.04.2020
Wölfin in Meck-Pomm erschossen! „Dabei dreist die Gefahr der
20:00 Uhr
Hybridisierung als „Artenschutzgrund“ vorgeschoben! Was für ein
abartig heuchlerisches Politikerpack!
Laut
einer
Pressemitteilung
des
Landwirschafts-
und
Umweltministeriums
von
Mecklenburg-Vorpommern,
haben
Mitarbeiter
bereits
in
der
Nacht
von
Karfreitag
auf
Samstag
eine
Wölfin
erschossen.
Angeblich
soll
sich,
so
die
PM,
die
Fähe
mit
einem Hund mehrfach gepaart haben. Hier die
Pressemittelung
dazu!
Beim
Wolf,
ist
der
Politik
ja
bekanntermaßen
nichts
an
Illegalität,
Schäbigkeit
und
Dummheit
dreckig
genug,
als
dass
man
es
nicht
zur
Diskreditierung
oder
als
Tötungsgrund
um-
und
einsetzen
würde.
So
wie
es
in
diesem
Fall
besonders
schön
durch
den
dortigen
Minister
für
Landwirtschaft
und
Umwelt
Dr.
Till
Backhaus
(SPD)
und
den
Landrat
des
Landkreises
Rostock
Sebastian
Constien
(SPD) wieder deutlich zu Tage tritt!
Hier
wagt
man
es
sogar
noch
für
den
Abschuss
scheinheilig
einen
„Artenschutzgrund“
vorzuschieben,
der
keiner
ist.
Etwas
für
den
Wolf,
die
Art
und
den
Bestand
zu
tun
-
bzw.
getan
zu
haben.
Einen
Grund,
der
nirgends
eine
signifikante Rolle in der deutschen Wolfspopulation spielt!
Und
das
alles
auch
noch
basierend
auf
dem
i
llegal
zustande
gekommenen
und
vor
Europarechtswidrigkeit
nur
so
strotzenden
BNatSchG_neu.
Wörtlich
lautet
die Originalzeile aus der PM des Ministeriums:
„Landwirtschafts-
und
Umweltminister
Dr.
Till
Backhaus
zeigte
sich
erleichtert,
dass
es
nach
erheblichen
Anstrengungen
nun
gelungen
ist,
die
Gefahr
einer
Hybridisierung abzuwenden.
“
(Also
ich
für
meinen
Teil,
hatte
spätestens
hier
arge
Probleme
meine
bis
dahin
aufgenommene Tagesnahrung bei mir zu behalten!)
Nach
dem
neuen
„BNatSchG“
gegen
dessen
illegale
Existenz
mehrere
Beschwerden
in
Brüssel
bisher
eingereicht
wurden,
sollen
Hybriden
aus
der
Natur
entnommen, sprich erschossen werden.
Dies
als
Teil,
des
gesamten
europarechtswidrigen
BNatSchG_neu
-
nach
§
45
(3)
BNatSchG_neu
-
absolut
illegal,
denn
Hybriden,
gelten
genetisch
sogar
bis
in
die
4.
Generation
als
Wolf
und
geniessen
den
gleichen
hohen
Schutzstatus.
Jedenfalls nach geltendem höherrangigen Europarecht!
Und
jetzt
zeigt
sich
hier
die
erweiterte
hässliche
Fratze
von
„Lex-Wolf“
in
ihrer
ganzen
Pracht
an
Ignoranz
gegenüber
tatsächlichem,
legitimen
Recht,
sowie
die
Idiotie und vermessene Dämlichkeit der Politik und ihrer Vertreter!
Denn:
Es
wurde
hier
KEIN
HYBRID
erschossen!
Illegal
erschossen
wurde
EIN
WOLF
!
EINE
FÄHE!
Verboten
nach
§
44
(1)
Nr.
1
BNatSchG
-
und
es
war
auch
keine
Ausnahmesituation
vorhanden,
so
dass
auch
keine
Ausnahmegenehmigung
dafür
in
Frage
kam!!
Vorbeugend
erschossen
gegen
eine
eventuelle
Hybridisierung??
Kommt
Ihr
Politiker
in
Meck-Pomm
eigentlich
noch
klar?
Oder
seid
Ihr
tatsächlich
schon
so
verkommen
kriminell
wie
Ihr
Euch,
wie
in
diesem
Fall
hier
selbst,
der
nicht
unbedarften
Öffentlichkeit,
den
Wähler
n,
präsentiert?
Dieser Fall wirft dabei eine Menge an Fragen auf, als da wären:
Woher
weiss
man
von
der
Paarung,
wenn
die
Wölfin
doch
so
scheu
war,
dass
man
sich
ihr
nicht
mal
mit
einem
Betäubungsgewehr
nähern
konnte?
Beschäftigt
das Ministerium oder der Landkreis jetzt „Wolfsspanner“?
Was
hätte
eine
Besenderung
gebracht?
Sendehalsbänder
verhindern
keine
Paarung - sind schliesslich kein Keuschheitsgürtel für Wölfe!
Was
ist
mit
dem
angeblichen
Hund?
Der
Besitzer
wäre
hier
in
die
Pflicht
zu
nehmen seinen Hund nicht streunen zu lassen. Schon gar nicht im Wolfsgebiet?
Ihm
obliegt
nach
TierSchG
die
Fürsorgepflicht
seinem
Tier
gegenüber
-
denn
es
besteht
die
Gefahr
der
Tötung!
Brut-
und
Setzzeit
mal
so
nebenbei
bemerkt
ist
auch gerade!
Hat
die
Paarung
zwischen
Wolf
und
Hund
wirklich
stattgefunden.
Beweise
gibt
es
offenbar nicht dafür. Also alles nur Vermutung.
Eine
Hybridisierung
war
also
zum
Zeitpunkt
der
illegalen
Abschussverfügung
nicht
einmal
festgestellt.
Man
hat
hier
auf
Verdacht
gehandelt
und
ein
mutmaßlich
trächtiges
Tier
einfach
prophylaktisch
illegal
erschossen!
Einen
Wolf,
für
den
es
gar
keine
Ausnahmegenehmigung
hätte
geben
dürfen.
Selbst
nach
illegalem
BNatSchG_neu
nicht!
Selbst
dieses
rechtfertigt
keinen
Abschuss
auf
Verdacht
bei
Hybridisierung!
Im
Übrigen
ist
durch
das
Senckenberg-Instiut
mehrfach
festgestellt
worden,
dass
es in Deutschland eine Hybridisierungsrate von deutlich unter einem Prozent gibt.
Es
besteht
also
keine
Gefahr
für
eine
Verwässerung
des
Genpools
„Wolf“!
Wenn
dem
so
wäre,
hätten
wir
heute
keine
„reinen“
Wölfe
mehr,
denn
früher,
als
sich
der
Mensch
noch
einen
feuchten
Kehrricht
darum
kümmerte,
gab
es
die
Vermischung
von
Wolf
und
Hund
auch
gelegentlich.
Dies
hat
aber
ganz
offensichtlich
bis
heute
nicht
dazu
geführt,
dass
wir
keine
genetisch
100%-igen
Wölfe
mehr
haben.
Somit
kommt
der
§
45
(7)
Nr.
BNatSchG_neu
auch
nicht
in
Frage
-
der
hier
wohl
im
Hinterkopf
von
Backhaus
und
Constien
schwebte
um
die
illegale Tötungsaktion zu rechtfertigen!
Artenschutz-Wolf
stellt
Strafanzeige
und
Strafantrag
sowohl
gegen
den
verantwortlichen
Minister
sowie
Landrat
und
alle
an
dieser
Straftat
der
illegalen
Tötung der Wolfsfähe Beteiligten umgehend bei den zuständigen Justizbehörden.
Das
BNatSchG_neu
ist
schon
europarechtswidrig
an
sich!
Das
jetzt
aber
dieses
Gesetz
auch
noch
in
artenschutzrechtlicher
Politabschaummanier
(nicht
das
dies
unerwartet
käme)
seitens
der
„Volksvertreter“
dazu
missbraucht
wird,
Wölfe
im
Sinne
von
Hybridtötungen
unter
der
Heuchelei
von
Artenschutzgründen
zu
nutzen,
das
ist
an
Perversität
und
übelster
Kaltschnäuzigkeit
der
Beteiligten
kaum
noch zu toppen. Diese Leute gehören rechtmäßig und rechtskräftig verurteilt.
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
10.04.2020
Artenschutz-Wolf reicht umfangreiche Beschwerde bei der EU ein!
20:00
Uhr
Mit
heutigem
Datum
habe
ich
eine
umfangreiche
und
umfassende
Beschwerde
bei
der
EU-Kommission
für
Umwelt
-
maritime
Angelegenheiten
-
Fischerei
eingereicht.
Dieser
„Deutsch-Lies´sche
rechtswidrige
Tötungswahnsinn
Lex-Wolf“
muss
gestoppt werden!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
06.04.2020
„Umweltminister“ Olaf Lies (SPD) hat seine Tötungsmaschinerie
22:00 Uhr
nach „Lex-Wolf“ bereits in Gang gesetzt. Zum Glück hakte das
Getriebe - Zumindest bisher bei der Aktion im Raum Uelzen.
Hier der
Link zur PI 33/2020 des Umweltministeriums.
Das Umweltministerium in Hannover müsste jetzt eigentlich den Beinamen
„Zum blutigen Olaf tragen“!
Diese
rechtswidrige
Blutrünstigkeit
eines
„Umweltministers“
ist
beispiellos
in
der
politischen
Geschichte
des
niedersächsischen
Landtags
und
mit
einem
gesunden
Menschenverstand
nicht
mehr
zu
erklären!
Dafür
aber
an
Dummheit
und Jämmerlichkeit nicht mehr zu überbieten!
Sein
tödliches
Werk
versuchte
Lies
bereits
im
Landkreis
Uelzen
am
vergangen
Wochenende
offenbar
in
einer
Nacht-
und
Nebelaktion
durchführen
zu
lassen.
Dazu
wurde
der
Landkreis
Uelzen
mit
dem
an
der
Verwaltungsspitze
stehenden
Landrat
Dr.
Heiko
Blume
mit
der
Erteilung
der
Ausnahmegenehmigung
vom
Land
Niedersachsen beauftragt.
Diese
wurde
auch
prompt
von
der
Behörde
erteilt!
Schönes
Beispiel
dafür,
dass
eigentständiges
Denken
in
Behörden
offenbar
nicht
gepflegt
und
oder
gewünscht
ist.
Alles
was
von
„Oben“
kommt,
wird
offenbar
nicht
hinterfragt
aber
blind
ausgeführt! Unfassbar!
Wie
praktisch,
sollte
das
eigentliche
Opferblut
doch
an
deren
Händen
kleben
nicht
wahr Minister Lies?! Wie erbärmlich!
Umsetzen
sollten
dann
offenbar
lokale
Jagdausübungsberechtigte
diese
europarechtswidrige Bluttat.
Offenbar
hatten
sich
dafür
bereitwillig
dumme
„Menschen“,
gefunden
-
wen
wunderts - und sich vor des Ministers Narrenkarren spannen lassen!
Anscheinend,
so
wie
mir
bekannt
wurde,
hatte
man
sogar
versucht
die
Wölfe
mit
Schafskadavern
anzulocken.
„Rissopfern“
vom
Vortage,
die
man
augenscheinlich
einfach
als
Lockmittel
hat
liegen
lassen.
Der
Plan
flog
auf!
Die
Polizei
wurde
hinzugerufen…
die
Kadaver
mussten
entfernt
werden,
der
Vorfall
ist
dokumentiert!
Die
Wolfsberater
der
Region
waren
jedenfalls
nicht
über
des
Ministers
üble
Machenschaften
informiert.
Ebenso
wenig
war
offenbar
das
Wolfsbüro
des
„NLWKN“
als
Fachbehörde
in
die
Entscheidung(en)
eingebunden.
Das
würde
bedeuten
eine
Aktion
ohne
Genehmigung!
Nicht
das
diese
nicht
auch
rechtswidrig
gewesen
wäre
-
wenn
sie
denn
da
gewesen
wäre,
aber
ich
möchte
zumindest
darauf hinweisen, dass auch hier geschlampt wurde.
Und
überhaupt,
ist
alles
geschehen
ohne
jede
Rechtmäßigkeit
in
Bezug
auf
europäisches
anzuwendendes
vorrangiges
Recht
und
laufender
europäischer
Rechtsprechung sprich z. B. dem EuGH-Urteil vom 10.10.2019.
Das
bedeutet
u.
a.:
Es
fehlen
die
vorgeschriebenen
unabdingbaren
fundierten
technisch
wissenschaftlichen
Erkenntnisse
und
Belege
zum
Einzelfall
wie
z.
B.
darüber,
dass
es
keine
Alternativen
zum
Abschuss
gibt.
Auch
wird
hier
missachtet,
dass
die
„Rudelhaft“
sprich
der
Abschuss
eines
gesamten
Rudels
nach
wie
vor
verboten
ist.
Weiterhin
war
nicht
überall
Wolfsgrundschutz
also
kein
Herdenschutz
vorhanden.
Dazu
noch
die
verbotene
Anfütterung
mit
Nutztieren,
was
ins
Tierschutzrecht
fällt.
Außerdem
sollten/sollen
zudem
Leittiere
getötet
werden.
Als
Konsequenz
werden
dann
noch
mehr
Nutztierrisse
erfolgen.
Aber
auch
noch
mehr
Abschüsse
sind
dann
möglich
und
Blut
das
fliesst!
Das
kennt
der
„Blutolaf“
aber
bereits
bestens
aus
Cuxhaven,
denn
darüber
haben
wir
uns
schon
persönlich
„unterhalten“.
Im
Rahmen
seines
Wahns
von
„wolfsfreien
Zonen“!
Geschossen
werden
sollen
jedenfalls
1
Rüde
und
2
Fähen.
(Bitte
immer
im
Hinterkopf
behalten,
Lies
kann
„Lex-Wolf“
nach,
auch
das
gesamte
Rudel
nach
und nach dezimieren und auslöschen!!).
Eine
evtl.
trächtige
Fähe
soll
vorerst
ausgenommen
werden
um
evtl.
kommende
Welpen
versorgen
zu
können.
Was
für
ein
widerlicher
Heuchler,
denn
eine
laktierende
Fähe
kann
nicht
jagen
um
sich
selbst
zu
versorgen,
da
sie
sich
um
die
Welpen
kümmern
muss!
Ergo
die
Welpen
werden
ebenso
verrecken
wie
die
Fähe!
Das
nimmt
ein
echter
Kerl
wie
der
Olaf
aber
offensichtlich
doch
gern
vorsätzlich in Kauf!
Da kennt dieser Minister gar nichts!!!
Weiterhin
ist
die
Rudelstruktur,
die
Strukturen
muss
man
hier
sagen,
ganz
offenkundig
nicht
bekannt.
Man
weiß
zwar
um
die
Existenz
von
zwei
Rudeln,
deren
Territorien
aneinander
grenzen,
aber
sich
nicht
überschneiden,
was
logisch
ist!
ABER
und
siehe
da!
DNA-technisch
hat
man
dort
jetzt
sogar
noch
Tiere
festgestellt,
die
bisher
unbekannt
waren.
Eventuelle
Durchläufer?
Wollen
Sie
die
gleich mit umbringen Lies?
Was stimmt nur nicht mit Dir Olaf? Was ist da bloss
so böse mit Dir schiefgegangen? Ich mach mir echt Sorgen!
Woher
stammt
nur
diese
pathologische
Tötungswut?
Dieser
offen
zu
Tage
tretende
und
immer
schön
zur
Schau
gestellte
krankhafte
Hass
auf
den
Wolf
in
all
den
rechtswidrigen
Fehlentscheidungen
und
Aktionen
GEGEN
die
Wölfe
bei
diesem Abziehbild von einem Minister.
Ach
ja!
Da
war
ja
was
und
das
ist
nicht
unerheblich
bei
der
Beantwortung
dieser
Frage:
MINISTER OLAF LIES IST SELBST WEIDETIERHALTER!
Noch Fragen???
Das ist jetzt aber ein blöder Interessenkonflikt… so als „Umweltminister“!!
Aber
den
hatte
der
„gute“
Herr
Lies
ja
bereits
im
Vorfeld
gelöst!
Als
guter
Politiker
macht
man
nämlich
was?
Man
ergreift
Partei!
Jawoll!
Und
genau
das,
hatte
Lies
bereits
getan
bevor
er
Umweltminister
wurde.
Das
ist
und
war
keine
Entscheidung, die erst jetzt gefallen ist!
Das
sagt
alleine
schon
die
Zeile
„Wir
lassen
die
Schafhalter
nicht
im
Stich“
in
der
aktuellen
Presseinformation
des
UM!
Außerdem
seine
mir
gegenüber
damals
selbst
getätigte
Aussage,
dass
er
„Der
Weidetierhaltung
gegenüber
sehr
zugeneigt und verpflichtet ist!?“ Das lassen wir dann mal nachwirken!
Und
wo
ist
Deine
Umsetzungspflicht
zum
Schutz
des
Wolfes
vor
solchen
Leuten
wie
Dir?
Richtig
gelesen…
das
ist
umzusetzendes
EU-Recht
und
nennt
sich
strenges
Schutzsystem.
Dieses
IST
von
Deutschland
zu
etablieren
und
soll
den
Wolf
genau
vor
solchen
Situationen
und
Leuten
wie
Olaf
Lies
und
anderen,
Brutalignoranten
beim
Natur-
und
Artenschutz
schützenl!
Z.
B.
durch
innovativen
Herdenschutz
(Ist
ein
Teil
des
Schutzsystems!)!
Nicht
gemacht
=
eu-rechtswidrig
gehandelt! Jetzt fängt es aber gerade erst richtig an blöd und komisch zu werden!
Da kommt jetzt jedenfalls auf den Landkreis Uelzen und auf Dich einiges zu.
Immerhin,
nett
von
Ihnen
Minister
Lies,
je
mehr
EU-Rechtswidrigkeiten
Sie
begehen,
oder
in
Ihrem
Namen
und
Auftrag
begangen
werden,
umso
schneller
schaufeln Sie sich wahrscheinlich Ihr eigenes, politisches Grab!
Wäre
ein
wirklich
feiner
Zug
von
Ihnen,
dann
hätten
vielleicht
Arten,
die
es
sowieso
schon
schwer
haben
neben
uns
Menschen
zu
bestehen,
gerade
in
Zeiten
massiven
Artensterbens
vielleicht
doch
noch
eine
Chance,
ihr
Recht
auf
Leben neben uns gleichberechtigt wahrzunehmen und zu leben!
Und
nun
noch
zum
Abschluss!
Interessant
und
mehr
als
auffällig
ist
auch
die
Tatsache,
dass
Sie
offenkundig
nicht
mal
mehr
die
eigenen
Leute
über
Ihr
Handeln
und
Ihre
Schritte
informieren?!
Was
soll
das
werden?
Absolutismus?
König Olaf der Fünfvorzwölfte?!
Wow, wie krank ist das denn?!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
05.04.2020
Neues vom „Blender mit dem offenbar triebhaften Wolfstötungsdrang“ -
19:00 Uhr
Pressemitteilung zum Rodewalder Rüden: Die rechtswidrige Ausnahme-
genehmigung zum Abschuss von GW717m läuft aus: ABER…
Zunächst
ist
es
eine
gute
Nachricht.
Die
Ausnahmegenehmigung
zum
rechtswidrigen
Abschuss
des
Rodewalder
Leitwolfs
GW717m
wurde
nicht
mehr
verlängert!
Die
Freude
darüber,
relativiert
sich
aber
am
Ende
der
Presseinformation
(PI)
sehr
schnell
dahingehend
wieder,
das
Lies
ankündigt:
“Sollte
er
wieder
„anfangen…“,
wird
eine
erneute
Ausnahmegenehmigung
auf
den
Weg
gebracht,
die
nach
neuem
BNatSchG
(„BundesNaturtötungsgesetz“)
ausfallen
wird.
So
lautet
zumindest
die
„PI
30/2020
vom
01.04.2020
des
nds.
Umweltministeriums“.
Weiter
geht
es
dann
„Lex-Wolf“-huldigend,
mit
der
offen
zu
Tage
tretenden
Trübung
bei
der
Rechtswahrnehmung
von
„Pippi-Lies“
und
seiner
zurechtgelogenen und gebogenen Rechtswelt wie er sie gerne hätte.
Das
UM
und
damit
Artenschutz-Untauglichkeitsminister
Olaf
Lies
(SPD)
erklärt
in
der PI folgendes:
a)
Das BNatSchG sei in seiner bisherigen Form untauglich gewesen um
Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen.
b)
Eine Individualisierung eines Wolfes sei realitätsfern.
c)
Es gibt mit dem neuen BNatSchG künftig mehr Handlungsspielraum.
d)
Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden kann eine Ausnahme-
genehmigung erteilt werden.
e)
Beim Abschuss ist keine Individualisierung mehr notwendig – letztlich
können dann jetzt ganze Rudel erschossen werden.
f)
Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei
dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg.
g)
Es muss nicht mehr der Versuch unternommen werden, von mehreren
Wölfen
auf
Anhieb
den
zu
entnehmen,
der
durch
DNA-Analyse
nachgewiesen werden konnte.
Zu a)
Das bisherige BNatSchG hat die Vorgaben des EU-Rechts zum großen
Teil
umgesetzt.
Diese
Vorgaben
gelten
nach
wie
vor,
von
der
EU-
Kommission
immer
wieder
bekräftigt
und
vom
„Europäischen
Gerichtshof
-
EuGH“ laufend in der Rechtsprechung bestätigt.
Zu b, c, e, f, g)
Nichts davon ist mit vorrangigem Unionsrecht konform oder
setzt
die
strengen
Artenschutzbestimmungen
davon
um.
Damit
handelt
es
sich hier um Illegalität!
Zu d)
Wölfe die einen tatsächlichen „wolfsabweisenden“ oder als „wolfssicher“
eingestuften
Schutz
mehrfach
überwanden,
konnten
bereits
bisher
nach
altem BNatSchG individuell im Einzelfall erschossen werden.
Ich
kann
hier
nur
jeden
eindringlich
davor
warnen,
sich
als
Handlanger
für
diesen
Rechtssicherheit
vorgaukelnden
Minister
zu
betätigen.
Auf
diese
an
den
Haaren
herbeigezogenen,
jeglicher
tatsächlicher
Rechtsgrundlagen
entbehrenden
Suggestionen,
sollte
lieber
niemand
einsteigen
und
hereinfallen,
wenn
er
nicht
Gefahr laufen will, später für eine Straftat belangt zu werden.
Insbesondere
richtet
sich
diese
Warnung
u.
a.
an
diejenigen
mit
offenbar
nicht
so
großer
mentaler
Aufnahmefähigkeit
und
Rechtsverständnis
-
dafür
mit
umso
mehr
stupider
Schießwut
und
juckend
zuckendem
Finger
am
Abzug.
Dieser
gut
gemeinte
Hinweis
geht
an
genau
solche
grünberockten
Naturburschies,
die
nun
schon
die
erneute
Ausrottung
des
Wolfes
und
damit
massenhafte
Wolfstrophäen
vor
sich
sehen.
Gerade
für
solche
Hitzköpfe
gilt
jetzt
umso
mehr
und
nach
wie
vor
die Warnung – „Finger weg vom Abzug“!
Die Aussagen von UM Olaf Lies (SPD), sind „FALSCH“! Stumpf weg „FALSCH“!
Und
dessen
ist
sich
dieser,
mit
offenkundig
nicht
legitim
angehauchten
Ambitionen
ausgestattete
und
teils
agierende
Minister
mit
Münchhausenkomplex
absolut
bewusst!
Schließlich
war
Lies
der
Vorsitzende,
eben
genau
desjenigen
Umweltausschusses,
der
im
Endergebnis
seiner
Empfehlung
an
den
Bundesrat
die Rechtswidrigkeit von „Lex-Wolf“ selbst feststellte.
Und
das
ausgerechnet
anhand
des
EuGH-Urteils
vom
10.10.2019
–
das
ganz
eindeutig
die
stringenten
Bedingungen,
gerade
zu
den
Ausnahmen
vom
hohen
Schutzstatus
des
Wolfes
und
damit
den
Entnahmen
nochmals
festlegte,
die
Eckpfeiler
des
Artenschutzes
eindeutig
herausstellte
und
nochmals
die
Verpflichtung
der
EU-Mitgliedsstaaten
betonte,
ein
strenges
Schutzsystems
für
gefährdete Arten, zu denen der Wolf gehört, einzurichten.
Da
das
Bewusstsein
um
die
Rechtswidrigkeit
sowohl
im
dortigen
Umwelt
als
auch
im
Agrarausschuss
eindeutig
vorhanden
war,
erachte
ich
es
deshalb
für
kriminelles
Handeln
wenn
gleichzeitig
die
gemeinsame
Empfehlung
dieser
Ausschüsse
an
den
Bundesrat
lautete,
NICHT
Einspruch
gegen
Lex-Wolf
trotz
besseren
Wissens
zu
erheben
und
dieses
Machwerk
stillschweigend
zu
billigen,
obwohl
der
Bundesrat
dies
nach
Art.
77
(2)
des
Grundgesetzes
hätte
tun
können, sollen und müssen!
Dokumentiert
ist
dies
in
der
Drucksache
26/1/20
Bundesrat
.
Im
Bewusstsein
der
Rechtswidrigkeit
wurde
„Lex-Wolf“
somit
vorsätzlich
und
durch
Beihilfe
des
Bundesrates
und
später
des
Bundespräsidenten
für
geltendes
Recht
also
für
ein
Gesetz
erklärt.
Eklatant
rechtswidriger
gehts
schon
gar
nicht
mehr.
Ich
halte
es
sogar für nicht verfassungsmäßig.
Die Quintessenz aus Allem:
NICHTS,
aber
auch
rein
GAR
NICHTS
von
dem
was
Lex-Wolf
und
das
daraus
resultierende
neue
BNatSchG
(der
geänderte
Teil)
vorgibt
oder
durch
Ministeridiotie
suggeriert
wird,
ist
mit
dem
Unionsrecht,
sprich
der
FFH-Richtlinie
92/43
EWG,
der
Richtlinie
2009/147/EG,
der
Berner
Konvention
oder
der
laufenden
Rechtsprechung
des
EuGH
etc.
zu
vereinbaren.
Diese
Rechtsgrundlagen,
SIND
aber
1:1
in
nationales
Recht
–
eben
hier
bei
uns
im
BNatSchG umzusetzen. Dazu ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat verpflichtet.
Davon
und
noch
von
vielem
mehr
ist
aber
in
diesen
beiden
„Möchtegern-
Gesetzen“ nichts zu finden!!! Ergo? Weg damit!
Allein
der
Punkt
des
„Nichtvorhandenseins“
eines
aber
zwingend
vom
EU-Recht
vorgeschrieben
notwendigen
strengen
Schutzsystems
für
den
Wolf
„VOR
UNS“,
eben
zur
Vermeidung
von
Abschüssen,
zeigt
die
Illegalität
eindeutig
auf!
Und
Rudelabschüsse
gibt
es
schon
gar
nicht,
da
die
Individualisierung
ebenso
zwingend
erforderlich
ist
und
das
anhand
von
wissenschaftlichen
Daten
auch
zu
Alternativen,
wie
Aufrüstung
im
Herdenschutz
(stärker
elektrifizierte
und
höhere
Zäune, der Einsatz von Herdenschutzhunden u. s. w.).
Sollte
Deutschland
als
EU-Mitglied
dem
nun
nicht
Folge
leisten,
was
eine
Rücknahme
dieser
Gesetzesfarce
bedeuten
würde,
wird
dies
als
Strafverfahren
vor
dem
EuGH
landen,
denn
vorsätzlich
illegales
Handeln
ist
allen
Beteiligten
zweifelsfrei nachzuweisen.
Dies
unter
anderem,
weil
keiner
der
dafür
Verantwortlichen
behaupten
kann,
er
habe
nichts
von
allem
gewusst.
Artenschutz-Wolf
war
so
„freundlich“
allesamt
mehrfach
über
Monate
und
Jahre
mittlerweile
hinweg,
über
die
Rechtslage(n)
und
die Umstände und dies schriftlich fixiert und somit nachweisbar, zu informieren.
Also,
das
geht
an
alle
geifernden
Möchtegern-John-Waynes
-
„Hatari
ist
nicht!
Finger weg vom Abzug! Trotz und gerade wegen „Lex-Wolf“!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf