*** NEWS *** 24.04.2020 Keine Wolfsabschüsse in nächster Zeit in Niedersachsen!! *** 20.04.2020 Artenschutz-Wolf stellt Strafanzeige gegen Minister Backhaus (SPD) und Landrat Constien (SPD) wegen behördlich illegalem Wolfsabschuss in "Meck-Pomm"! *** 14.04.2020 Fähe in "Meck-Pomm" amtlich erschossen! Nicht existente Hybridisierungsgefahr - läßt Politikvollidiotie voll erblühen! *** 10.04.2020 Artenschutz-Wolf reicht umfassende Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein ! ***
24.04.2020 Keine Wolfsabschüsse in nächster Zeit in Niedersachsen!! 13:00 Uhr Dies vermeldet der NDR . Augenscheinlich zeigen die harschen Proteste und die, gegen die Abschussverfügungen des niedersächsischen UM eingereichte Klage eines Naturschutzverbandes beim Verwaltungsgericht in Lüneburg nun Wirkung! Laut UM kommt Minister Lies (SPD) damit der „Bitte“ des Verwaltungsgerichts nach um nicht vorab Fakten zu schaffen. Was für ein Geschwafel! Es dürfte wohl eher dahingehen, dass Lies keine Fakten schaffen will, da er genau weiss, dass sein gesamtes Handeln in Bezug auf den Wolf bisher rechtswidrig war und ist. Dazu ist dem „Antiartenschutz-Olaf“ bekannt, dass ganz konkrete und umfassend aufbereitete Beschwerdeverfahrenn gegen ihn und seinen, bzw. den deutschen politisch rechtswidrigen Umgang mit dem Wolf in Brüssel angestoßen wurden, bzw. laufen. In diesem Fall, halte ich es jetzt sogar für wahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht Lüneburg, den EuGH zur Klärung der Frage nach der EU- Konformität des neuen eu-rechtswidrigen § 45a BNatSchG „anrufen“ wird! Das könnte dem Kern in dieser Sache wohl am nächsten kommen! Wollen wir es hoffen!!! Ähnlich hatte es nämlich im vergangenen Jahr das oberste finnische Verwaltungsgericht in seiner Entscheidungsfindung getan, als die dortige Naturschutzbehörde - Wolfs-Abschussverfügungen an zwei Jäger erteilt hatte. Wir berichteten. Diese Anfrage, hatte dann jenes bahnbrechende Urteil des EuGH im Oktober letzten Jahres zur Folge, welches, wie die gesamte laufende Rechtssprechung des EuGH zuvor schon in dieser Thematik, unmissverständlich - „Pro-Wolf“ ausfiel! Wir werden sehen! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 20.04.2020 Artenschutz - Wolf stellt Strafanzeige gegen Minister Till Backhaus und 13:00 Uhr Landrat Sebastian Constien wegen des behördlich in der Nacht vom 10. auf den 11.04.2020 vorgenommenen, illegalen Abschusses einer Wolfsfähe in Mecklenburg- Vorpommern. Wir berichteten. Siehe 14.04.2020 Mit heutigem Datum hat Artenschutz-Wolf gegen den Landwirtschafts- und Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus (SPD) und den Landrat des Landkreises Rostock Sebastian Constien (SPD) Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Schwerin eingereicht. Davon ebenso betroffen sind alle an dieser Tat beteiligten planungsaktiven und exekutiven Mitarbeiter des Ministeriums sowie des Landkreises Rostock. Es ist jetzt endgültig genug, mit dem, was sich die Politik meint an Illegalität und tödlicher Brutalität beim Wolf herausnehmen zu können! Erschwerend für die nach meiner Rechtsauffassung begangene Straftat ist noch der Umstand, dass   beide   hierfür hauptverantwortlichen   Politiker den Jagdschein besitzen und passionierte   Jäger sind . Diese „Jungs“ wissen also in dieser Kombi ganz genau worum es hier geht! Ein Schelm, wer jetzt böses dabei denkt! Ich bin aber auch ein Schelm! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 14.04.2020 Wölfin in Meck-Pomm erschossen! „Dabei dreist die Gefahr der 20:00 Uhr Hybridisierung als „Artenschutzgrund“ vorgeschoben! Was für ein abartig heuchlerisches Politikerpack! Laut einer Pressemitteilung des Landwirschafts- und Umweltministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, haben Mitarbeiter bereits in der Nacht von Karfreitag auf Samstag eine Wölfin erschossen. Angeblich soll sich, so die PM, die Fähe mit einem Hund mehrfach gepaart haben. Hier die Pressemittelung dazu! Beim Wolf, ist der Politik ja bekanntermaßen nichts an Illegalität, Schäbigkeit und Dummheit dreckig genug, als dass man es nicht zur Diskreditierung oder als Tötungsgrund um- und einsetzen würde. So wie es in diesem Fall besonders schön durch den dortigen Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus (SPD) und den Landrat des Landkreises Rostock Sebastian Constien (SPD) wieder deutlich zu Tage tritt! Hier wagt man es sogar noch für den Abschuss scheinheilig einen „Artenschutzgrund“ vorzuschieben, der keiner ist. Etwas für den Wolf, die Art und den Bestand zu tun - bzw. getan zu haben. Einen Grund, der nirgends eine signifikante Rolle in der deutschen Wolfspopulation spielt! Und das alles auch noch basierend auf dem i llegal zustande gekommenen und vor Europarechtswidrigkeit nur so strotzenden BNatSchG_neu. Wörtlich lautet die Originalzeile aus der PM des Ministeriums: „Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigte sich erleichtert, dass es nach erheblichen Anstrengungen nun gelungen ist, die Gefahr einer Hybridisierung abzuwenden. (Also ich für meinen Teil, hatte spätestens hier arge Probleme meine bis dahin aufgenommene Tagesnahrung bei mir zu behalten!) Nach dem neuen „BNatSchG“ gegen dessen illegale Existenz mehrere Beschwerden in Brüssel bisher eingereicht wurden, sollen Hybriden aus der Natur entnommen, sprich erschossen werden. Dies als Teil, des gesamten europarechtswidrigen BNatSchG_neu - nach § 45 (3) BNatSchG_neu - absolut illegal, denn Hybriden, gelten genetisch sogar bis in die 4. Generation als Wolf und geniessen den gleichen hohen Schutzstatus. Jedenfalls nach geltendem höherrangigen Europarecht! Und jetzt zeigt sich hier die erweiterte hässliche Fratze von „Lex-Wolf“ in ihrer ganzen Pracht an Ignoranz gegenüber tatsächlichem, legitimen Recht, sowie die Idiotie und vermessene Dämlichkeit der Politik und ihrer Vertreter! Denn: Es wurde hier KEIN HYBRID erschossen! Illegal erschossen wurde EIN WOLF ! EINE FÄHE! Verboten nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG - und es war auch keine Ausnahmesituation vorhanden, so dass auch keine Ausnahmegenehmigung dafür in Frage kam!! Vorbeugend erschossen gegen eine eventuelle Hybridisierung?? Kommt Ihr Politiker in Meck-Pomm eigentlich noch klar? Oder seid Ihr tatsächlich schon so verkommen kriminell wie Ihr Euch, wie in diesem Fall hier selbst, der nicht   unbedarften   Öffentlichkeit,   den   Wähler n, präsentiert? Dieser Fall wirft dabei eine Menge an Fragen auf, als da wären: Woher weiss man von der Paarung, wenn die Wölfin doch so scheu war, dass man sich ihr nicht mal mit einem Betäubungsgewehr nähern konnte? Beschäftigt das Ministerium oder der Landkreis jetzt „Wolfsspanner“? Was hätte eine Besenderung gebracht? Sendehalsbänder verhindern keine Paarung - sind schliesslich kein Keuschheitsgürtel für Wölfe! Was ist mit dem angeblichen Hund? Der Besitzer wäre hier in die Pflicht zu nehmen seinen Hund nicht streunen zu lassen. Schon gar nicht im Wolfsgebiet? Ihm obliegt nach TierSchG die Fürsorgepflicht seinem Tier gegenüber - denn es besteht die Gefahr der Tötung! Brut- und Setzzeit mal so nebenbei bemerkt ist auch gerade! Hat die Paarung zwischen Wolf und Hund wirklich stattgefunden. Beweise gibt es offenbar nicht dafür. Also alles nur Vermutung. Eine Hybridisierung war also zum Zeitpunkt der illegalen Abschussverfügung nicht einmal festgestellt. Man hat hier auf Verdacht gehandelt und ein mutmaßlich trächtiges Tier einfach prophylaktisch illegal erschossen! Einen Wolf, für den es gar keine Ausnahmegenehmigung hätte geben dürfen. Selbst nach illegalem BNatSchG_neu nicht! Selbst dieses rechtfertigt keinen Abschuss auf Verdacht bei Hybridisierung! Im Übrigen ist durch das Senckenberg-Instiut mehrfach festgestellt worden, dass es in Deutschland eine Hybridisierungsrate von deutlich unter einem Prozent gibt. Es besteht also keine Gefahr für eine Verwässerung des Genpools „Wolf“! Wenn dem so wäre, hätten wir heute keine „reinen“ Wölfe mehr, denn früher, als sich der Mensch noch einen feuchten Kehrricht darum kümmerte, gab es die Vermischung von Wolf und Hund auch gelegentlich. Dies hat aber ganz offensichtlich bis heute nicht dazu geführt, dass wir keine genetisch 100%-igen Wölfe mehr haben. Somit kommt der § 45 (7) Nr. BNatSchG_neu auch nicht in Frage - der hier wohl im Hinterkopf von Backhaus und Constien schwebte um die illegale Tötungsaktion zu rechtfertigen! Artenschutz-Wolf stellt Strafanzeige und Strafantrag sowohl gegen den verantwortlichen Minister sowie Landrat und alle an dieser Straftat der illegalen Tötung der Wolfsfähe Beteiligten umgehend bei den zuständigen Justizbehörden. Das BNatSchG_neu ist schon europarechtswidrig an sich! Das jetzt aber dieses Gesetz auch noch in artenschutzrechtlicher Politabschaummanier (nicht das dies unerwartet käme) seitens der „Volksvertreter“ dazu missbraucht wird, Wölfe im Sinne von Hybridtötungen unter der Heuchelei von Artenschutzgründen zu nutzen, das ist an Perversität und übelster Kaltschnäuzigkeit der Beteiligten kaum noch zu toppen. Diese Leute gehören rechtmäßig und rechtskräftig verurteilt. „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 10.04.2020 Artenschutz-Wolf reicht umfangreiche Beschwerde bei der EU ein! 20:00 Uhr Mit heutigem Datum habe ich eine umfangreiche und umfassende Beschwerde bei der EU-Kommission für Umwelt - maritime Angelegenheiten - Fischerei eingereicht. Dieser „Deutsch-Lies´sche rechtswidrige Tötungswahnsinn Lex-Wolf“ muss gestoppt werden! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 06.04.2020 „Umweltminister“ Olaf Lies (SPD) hat seine Tötungsmaschinerie 22:00 Uhr nach „Lex-Wolf“ bereits in Gang gesetzt. Zum Glück hakte das Getriebe - Zumindest bisher bei der Aktion im Raum Uelzen. Hier der Link zur PI 33/2020 des Umweltministeriums. Das Umweltministerium in Hannover müsste jetzt eigentlich den Beinamen „Zum blutigen Olaf tragen“! Diese rechtswidrige Blutrünstigkeit eines „Umweltministers“ ist beispiellos in der politischen Geschichte des niedersächsischen Landtags und mit einem gesunden Menschenverstand nicht mehr zu erklären! Dafür aber an Dummheit und Jämmerlichkeit nicht mehr zu überbieten! Sein tödliches Werk versuchte Lies bereits im Landkreis Uelzen am vergangen Wochenende offenbar in einer Nacht- und Nebelaktion durchführen zu lassen. Dazu wurde der Landkreis Uelzen mit dem an der Verwaltungsspitze stehenden Landrat Dr. Heiko Blume mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung vom Land Niedersachsen beauftragt. Diese wurde auch prompt von der Behörde erteilt! Schönes Beispiel dafür, dass eigentständiges Denken in Behörden offenbar nicht gepflegt und oder gewünscht ist. Alles was von „Oben“ kommt, wird offenbar nicht hinterfragt aber blind ausgeführt! Unfassbar! Wie praktisch, sollte das eigentliche Opferblut doch an deren Händen kleben nicht wahr Minister Lies?! Wie erbärmlich! Umsetzen sollten dann offenbar lokale Jagdausübungsberechtigte diese europarechtswidrige Bluttat. Offenbar hatten sich dafür bereitwillig dumme „Menschen“, gefunden - wen wunderts - und sich vor des Ministers Narrenkarren spannen lassen! Anscheinend, so wie mir bekannt wurde, hatte man sogar versucht die Wölfe mit Schafskadavern anzulocken. „Rissopfern“ vom Vortage, die man augenscheinlich einfach als Lockmittel hat liegen lassen. Der Plan flog auf! Die Polizei wurde hinzugerufen… die Kadaver mussten entfernt werden, der Vorfall ist dokumentiert! Die Wolfsberater der Region waren jedenfalls nicht über des Ministers üble Machenschaften informiert. Ebenso wenig war offenbar das Wolfsbüro des „NLWKN“ als Fachbehörde in die Entscheidung(en) eingebunden. Das würde bedeuten eine Aktion ohne Genehmigung! Nicht das diese nicht auch rechtswidrig gewesen wäre - wenn sie denn da gewesen wäre, aber ich möchte zumindest darauf hinweisen, dass auch hier geschlampt wurde. Und überhaupt, ist alles geschehen ohne jede Rechtmäßigkeit in Bezug auf europäisches anzuwendendes vorrangiges Recht und laufender europäischer Rechtsprechung sprich z. B. dem EuGH-Urteil vom 10.10.2019. Das bedeutet u. a.: Es fehlen die vorgeschriebenen unabdingbaren fundierten technisch wissenschaftlichen Erkenntnisse und Belege zum Einzelfall wie z. B. darüber, dass es keine Alternativen zum Abschuss gibt. Auch wird hier missachtet, dass die „Rudelhaft“ sprich der Abschuss eines gesamten Rudels nach wie vor verboten ist. Weiterhin war nicht überall Wolfsgrundschutz also kein Herdenschutz vorhanden. Dazu noch die verbotene Anfütterung mit Nutztieren, was ins Tierschutzrecht fällt. Außerdem sollten/sollen zudem Leittiere getötet werden. Als Konsequenz werden dann noch mehr Nutztierrisse erfolgen. Aber auch noch mehr Abschüsse sind dann möglich und Blut das fliesst! Das kennt der „Blutolaf“ aber bereits bestens aus Cuxhaven, denn darüber haben wir uns schon persönlich „unterhalten“. Im Rahmen seines Wahns von „wolfsfreien Zonen“! Geschossen werden sollen jedenfalls 1 Rüde und 2 Fähen. (Bitte immer im Hinterkopf behalten, Lies kann „Lex-Wolf“ nach, auch das gesamte Rudel nach und nach dezimieren und auslöschen!!). Eine evtl. trächtige Fähe soll vorerst ausgenommen werden um evtl. kommende Welpen versorgen zu können. Was für ein widerlicher Heuchler, denn eine laktierende Fähe kann nicht jagen um sich selbst zu versorgen, da sie sich um die Welpen kümmern muss! Ergo die Welpen werden ebenso verrecken wie die Fähe! Das nimmt ein echter Kerl wie der Olaf aber offensichtlich doch gern vorsätzlich in Kauf! Da kennt dieser Minister gar nichts!!! Weiterhin ist die Rudelstruktur, die Strukturen muss man hier sagen, ganz offenkundig nicht bekannt. Man weiß zwar um die Existenz von zwei Rudeln, deren Territorien aneinander grenzen, aber sich nicht überschneiden, was logisch ist! ABER und siehe da! DNA-technisch hat man dort jetzt sogar noch Tiere festgestellt, die bisher unbekannt waren. Eventuelle Durchläufer? Wollen Sie die gleich mit umbringen Lies? Was stimmt nur nicht mit Dir Olaf? Was ist da bloss so böse mit Dir schiefgegangen? Ich mach mir echt Sorgen! Woher stammt nur diese pathologische Tötungswut? Dieser offen zu Tage tretende und immer schön zur Schau gestellte krankhafte Hass auf den Wolf in all den rechtswidrigen Fehlentscheidungen und Aktionen GEGEN die Wölfe bei diesem Abziehbild von einem Minister. Ach ja! Da war ja was und das ist nicht unerheblich bei der Beantwortung dieser Frage: MINISTER OLAF LIES IST SELBST WEIDETIERHALTER! Noch Fragen??? Das ist jetzt aber ein blöder Interessenkonflikt… so als „Umweltminister“!! Aber den hatte der „gute“ Herr Lies ja bereits im Vorfeld gelöst! Als guter Politiker macht man nämlich was? Man ergreift Partei! Jawoll! Und genau das, hatte Lies bereits getan bevor er Umweltminister wurde. Das ist und war keine Entscheidung, die erst jetzt gefallen ist! Das sagt alleine schon die Zeile   „Wir   lassen   die   Schafhalter   nicht   im   Stich“ in der aktuellen Presseinformation des UM! Außerdem seine mir gegenüber damals selbst getätigte Aussage, dass er „Der Weidetierhaltung gegenüber sehr zugeneigt und verpflichtet ist!?“ Das lassen wir dann mal nachwirken! Und wo ist Deine Umsetzungspflicht zum Schutz des Wolfes vor solchen Leuten wie Dir? Richtig gelesen… das ist umzusetzendes EU-Recht und nennt sich strenges Schutzsystem. Dieses IST von Deutschland zu etablieren und soll den Wolf genau vor solchen Situationen und Leuten wie Olaf Lies und anderen, Brutalignoranten beim Natur- und Artenschutz schützenl! Z. B. durch innovativen Herdenschutz (Ist ein Teil des Schutzsystems!)! Nicht gemacht = eu-rechtswidrig gehandelt! Jetzt fängt es aber gerade erst richtig an blöd und komisch zu werden! Da kommt jetzt jedenfalls auf den Landkreis Uelzen und auf Dich einiges zu. Immerhin, nett von Ihnen Minister Lies, je mehr EU-Rechtswidrigkeiten Sie begehen, oder in Ihrem Namen und Auftrag begangen werden, umso schneller schaufeln Sie sich wahrscheinlich Ihr eigenes, politisches Grab! Wäre ein wirklich feiner Zug von Ihnen, dann hätten vielleicht Arten, die es sowieso schon schwer haben neben uns Menschen zu bestehen, gerade in Zeiten massiven Artensterbens vielleicht doch noch eine Chance, ihr Recht auf Leben neben uns gleichberechtigt wahrzunehmen und zu leben! Und nun noch zum Abschluss! Interessant und mehr als auffällig ist auch die Tatsache, dass Sie offenkundig nicht mal mehr die eigenen Leute über Ihr Handeln und Ihre Schritte informieren?! Was soll das werden? Absolutismus? König Olaf der Fünfvorzwölfte?! Wow, wie krank ist das denn?!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 05.04.2020 Neues vom „Blender mit dem offenbar triebhaften Wolfstötungsdrang“ - 19:00 Uhr Pressemitteilung zum Rodewalder Rüden: Die rechtswidrige Ausnahme- genehmigung zum Abschuss von GW717m läuft aus: ABER… Zunächst ist es eine gute Nachricht. Die Ausnahmegenehmigung zum rechtswidrigen Abschuss des Rodewalder Leitwolfs GW717m wurde nicht mehr verlängert! Die Freude darüber, relativiert sich aber am Ende der Presseinformation (PI) sehr schnell dahingehend wieder, das Lies ankündigt: “Sollte er wieder „anfangen…“, wird eine erneute Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht, die nach neuem BNatSchG („BundesNaturtötungsgesetz“) ausfallen wird. So lautet zumindest die „PI 30/2020 vom 01.04.2020 des nds. Umweltministeriums“. Weiter geht es dann „Lex-Wolf“-huldigend, mit der offen zu Tage tretenden Trübung bei der Rechtswahrnehmung von „Pippi-Lies“ und seiner zurechtgelogenen und gebogenen Rechtswelt wie er sie gerne hätte. Das UM und damit Artenschutz-Untauglichkeitsminister Olaf Lies (SPD) erklärt in der PI folgendes: a) Das BNatSchG sei in seiner bisherigen Form untauglich gewesen um Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen. b) Eine Individualisierung eines Wolfes sei realitätsfern. c) Es gibt mit dem neuen BNatSchG künftig mehr Handlungsspielraum. d) Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden kann eine Ausnahme- genehmigung erteilt werden. e) Beim Abschuss ist keine Individualisierung mehr notwendig – letztlich können dann jetzt ganze Rudel erschossen werden. f) Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg. g) Es muss nicht mehr der Versuch unternommen werden, von mehreren Wölfen auf Anhieb den zu entnehmen, der durch DNA-Analyse nachgewiesen werden konnte. Zu a) Das bisherige BNatSchG hat die Vorgaben des EU-Rechts zum großen Teil umgesetzt. Diese Vorgaben gelten nach wie vor, von der EU- Kommission immer wieder bekräftigt und vom „Europäischen Gerichtshof - EuGH“ laufend in der Rechtsprechung bestätigt. Zu b, c, e, f, g) Nichts davon ist mit vorrangigem Unionsrecht konform oder setzt die strengen Artenschutzbestimmungen davon um. Damit handelt es sich hier um Illegalität! Zu d) Wölfe die einen tatsächlichen „wolfsabweisenden“ oder als „wolfssicher“ eingestuften Schutz mehrfach überwanden, konnten bereits bisher nach altem BNatSchG individuell im Einzelfall erschossen werden. Ich kann hier nur jeden eindringlich davor warnen, sich als Handlanger für diesen Rechtssicherheit vorgaukelnden Minister zu betätigen. Auf diese an den Haaren herbeigezogenen, jeglicher tatsächlicher Rechtsgrundlagen entbehrenden Suggestionen, sollte lieber niemand einsteigen und hereinfallen, wenn er nicht Gefahr laufen will, später für eine Straftat belangt zu werden. Insbesondere richtet sich diese Warnung u. a. an diejenigen mit offenbar nicht so großer mentaler Aufnahmefähigkeit und Rechtsverständnis - dafür mit umso mehr stupider Schießwut und juckend zuckendem Finger am Abzug. Dieser gut gemeinte Hinweis geht an genau solche grünberockten Naturburschies, die nun schon die erneute Ausrottung des Wolfes und damit massenhafte Wolfstrophäen vor sich sehen. Gerade für solche Hitzköpfe gilt jetzt umso mehr und nach wie vor die Warnung – „Finger weg vom Abzug“! Die Aussagen von UM Olaf Lies (SPD), sind „FALSCH“! Stumpf weg „FALSCH“! Und dessen ist sich dieser, mit offenkundig nicht legitim angehauchten Ambitionen ausgestattete und teils agierende Minister mit Münchhausenkomplex absolut bewusst! Schließlich war Lies der Vorsitzende, eben genau desjenigen Umweltausschusses, der im Endergebnis seiner Empfehlung an den Bundesrat die Rechtswidrigkeit von „Lex-Wolf“ selbst feststellte. Und das ausgerechnet anhand des EuGH-Urteils vom 10.10.2019 das ganz eindeutig die stringenten Bedingungen, gerade zu den Ausnahmen vom hohen Schutzstatus des Wolfes und damit den Entnahmen nochmals festlegte, die Eckpfeiler des Artenschutzes eindeutig herausstellte und nochmals die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten betonte, ein strenges Schutzsystems für gefährdete Arten, zu denen der Wolf gehört, einzurichten. Da das Bewusstsein um die Rechtswidrigkeit sowohl im dortigen Umwelt als auch im Agrarausschuss eindeutig vorhanden war, erachte ich es deshalb für kriminelles Handeln wenn gleichzeitig die gemeinsame Empfehlung dieser Ausschüsse an den Bundesrat lautete, NICHT Einspruch gegen Lex-Wolf trotz besseren Wissens zu erheben und dieses Machwerk stillschweigend zu billigen, obwohl der Bundesrat dies nach Art. 77 (2) des Grundgesetzes hätte tun können, sollen und müssen! Dokumentiert ist dies in der Drucksache 26/1/20 Bundesrat . Im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit wurde „Lex-Wolf“ somit vorsätzlich und durch Beihilfe des Bundesrates und später des Bundespräsidenten für geltendes Recht also für ein Gesetz erklärt. Eklatant rechtswidriger gehts schon gar nicht mehr. Ich halte es sogar für nicht verfassungsmäßig. Die Quintessenz aus Allem: NICHTS, aber auch rein GAR NICHTS von dem was Lex-Wolf und das daraus resultierende neue BNatSchG (der geänderte Teil) vorgibt oder durch Ministeridiotie suggeriert wird, ist mit dem Unionsrecht, sprich der FFH-Richtlinie 92/43 EWG, der Richtlinie 2009/147/EG, der Berner Konvention oder der laufenden Rechtsprechung des EuGH etc. zu vereinbaren. Diese Rechtsgrundlagen, SIND aber 1:1 in nationales Recht eben hier bei uns im BNatSchG umzusetzen. Dazu ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat verpflichtet. Davon und noch von vielem mehr ist aber in diesen beiden „Möchtegern- Gesetzen“ nichts zu finden!!! Ergo? Weg damit! Allein der Punkt des „Nichtvorhandenseins“ eines aber zwingend vom EU-Recht vorgeschrieben notwendigen strengen Schutzsystems für den Wolf „VOR UNS“, eben zur Vermeidung von Abschüssen, zeigt die Illegalität eindeutig auf! Und Rudelabschüsse gibt es schon gar nicht, da die Individualisierung ebenso zwingend erforderlich ist und das anhand von wissenschaftlichen Daten auch zu Alternativen, wie Aufrüstung im Herdenschutz (stärker elektrifizierte und höhere Zäune, der Einsatz von Herdenschutzhunden u. s. w.). Sollte Deutschland als EU-Mitglied dem nun nicht Folge leisten, was eine Rücknahme dieser Gesetzesfarce bedeuten würde, wird dies als Strafverfahren vor dem EuGH landen, denn vorsätzlich illegales Handeln ist allen Beteiligten zweifelsfrei nachzuweisen. Dies unter anderem, weil keiner der dafür Verantwortlichen behaupten kann, er habe nichts von allem gewusst. Artenschutz-Wolf war so „freundlich“ allesamt mehrfach über Monate und Jahre mittlerweile hinweg, über die Rechtslage(n) und die Umstände und dies schriftlich fixiert und somit nachweisbar, zu informieren. Also, das geht an alle geifernden Möchtegern-John-Waynes - „Hatari ist nicht! Finger weg vom Abzug! Trotz und gerade wegen „Lex-Wolf“! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
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