13.03.2020
„2. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Lex Wolf“
11:45 Uhr
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Bereits
gestern
am
12.03.2020
wurde
das:
„Zweites
Gesetz
zur
Änderung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
-
Lex-Wolf“
im
Bundesgesetzblatt
veröffentlicht
und ist damit Inkraft getreten.
Hier der
Link zum Bundesgesetzblatt!
Scrollt
man
die
Publikation
bis
zum
Ende
durch,
wird
offenbar,
dass
dieses
Machwerk
an
Rechtswidrigkeit
bereits
am
04.03.2020
vom
Bundespräsidenten
Frank-Walter
Steinmeier
(SPD),
Bundeskanzlerin
Angela
Merkel
(CDU)
und
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) unterzeichnet wurde.
Der
Wahnsinn
an
vorsätzlicher
Verkennung
und
Ignoranz
gegenüber
geltendem
vorrangigen
EU-Recht,
reicht
also
bis
zur
höchsten
Spitze
unseres
Staates.
Artenschutz-Wolf
hatte
mit
Datum
vom
17.02.2020
und
in
Erinnerung
am
03.03.2020
den
Bundespräsidenten
aufgefordert
dieses
Unrecht
nicht
zu
unterzeichnen,
da
allein
bereits
das
Zustandekommen
gegen
Rechtsstaatlichkeit
und
somit
gegen
das
Grundgesetz
-
sowie
das
Werk
an
sich
insgesamt
gegen
EU-Recht
in
weiten
Teilen
verstößt.
Bisher,
wie
zu
erwarten ohne Response!
Es
ist
zutiefst
erschreckend,
dass
politisches
Handeln
wie
es
im
Fall
von
„Lex-
Wolf“
der
Fall
war
und
ist
-
welches
aber
eigentlich
den
Willen
des
Volkes
widerspiegeln
sollte,
hier
wissentlich
nichts
-
aber
auch
gar
nichts
mit
Recht
und
Gesetz
zu
tun
hat.
Von
den
dafür
Verantwortlichen
mit
Füßen
getreten,
wird
hier
ein
illegales
Konstrukt
rechtswidrig
als
vermeintlich
legal
durch
die
Instanzen
gepeitscht
und
umgesetzt
nur
um
die
Lobby
zufriedenzustellen.
Die
Krönung
erfährt
dieses
Handeln
dann
letztlich
in
der
ignoranten
Deckelung
und
Legitimierung
durch
den
Mann
mit
dem
höchsten
Amt
im
Staate
-
dem
Bundespräsidenten!
Ein
solches
Verhalten,
hat
weder
etwas
mit
Demokratie,
noch
mit
Rechtsstaatlichkeit
zu
tun!
Meine
ganz
persönliche
Auffassung dazu:
„Die
Demokratie
und
damit
der
Wille
des
Volkes,
so
wie
ihn
das
Grundgesetz
uns
eigentlich
verbrieft,
denn
-
Alle
Macht,
geht
vom
Volke
aus
-
so
steht
es
dort
zumindest
geschrieben,
endet
exakt
und
immer
an
der
Wahlurne.
Und
zwar
genau
in
dem
Augenblick,
wo
der
Wahlzettel
der
Wählerin,
dem
Wähler
aus
den
Fingern
ins
Innere
der
Wahlurne
entgleitet.
Ab
diesem
Zeitpunkt,
scheint
den
meisten
Politikern
dann
alles
egal!
Alles
ist
vergessen
-
es
regiert
die
politische
Demenz!
Genau
ab
hier
übernehmen
dann
sofort,
Lobbyisten
und
Politiker,
zumeist
in
Personalunion,
die
sich
offenkundig
vorsätzlich
einen
feuchten
Kehricht
um
Rechtsstaatlichkeit
scheren
und
stattdessen
Rechtswidrigkeit
und
illegalem
Handeln
den
Vorzug
geben!
Zumindest
im
Bereich Umwelt- und Artenschutz - auf jeden Fall!“
Unsere
Demokratie
braucht
keine
rückgratlosen
Personen
im
höchsten
Staatsamt,
die
augenscheinlich
blind
abzeichnen
was
man
ihnen
vorlegt!
Wir
brauchen
Menschen
mit
Mut
und
Charakter
in
dieser
Position,
die
sich
einmischen,
die
den
Damen
und
Herren
Politikern
Grenzen
aufzeigen,
ihnen
die
Leviten
lesen,
so
wie
es
u.
a.
der
ehemalige
Bundespräsident
Horst
Köhler
getan hat! Bravo!
„Was
für
eine
unglaublich
verkommene
und
perverse
Polit-/gesellschaft
haben
wir da nur erschaffen!?“
„I
stand
up
for
Wolves
until
my
last
Breath
is
done.
And
beyond!!“
Jens
Feeken - Artenschutz-Wolf
04.03.2020
Deutschlands
illegale
Auffassung
und
Handhabung
des
EU-Rechts
im
18:00 Uhr
Zusammenhang mit dem Arten- und Naturschutz
Mit
der
Rechtsstaatlichkeit
beim
Thema
Artenschutz,
ist
es
in
unserer
Politik
bekanntlich
nicht
weit
her,
wie
wir
erst
jetzt
wieder
mit
„Lex-Wolf“
vor
Augen
geführt bekommen haben.
Es
wird
wissentlich,
also
mit
Vorsatz
gegen
EU-Recht
verstoßen!
Illegales
Handeln
zu
Gunsten
des
Lobbyismus
auf
ganzer
Linie
bis
letzthin
in
die
höchsten politischen, sogar verfassunggebenden Gremien!
Dabei
sind
gegen
Deutschland
bereits
EU-Vertragsverletzungsverfahren,
gerade
wegen
mangelnder
bzw.
Nichtumsetzung
der
Habitat-Richtlinie
(FFH-
Richtlinie)
im
Zusammenhang
mit
allen
4606
Natura
2000-Gebieten
in
allen
Bundesländern
und
auf
Bundesebene
-
also
von
EU-Artenschutz-Recht
-
anhängig, bzw. sogar verschärft worden. Wörtlich heißt es dort:
„Die
Kommission
ist
der
Auffassung,
dass
bei
allen
4606
Natura-2000-
Gebieten,
in
allen
Bundesländern
und
auf
Bundesebene,
eine
generelle
und
fortbestehende
Praxis
zu
beobachten
ist,
keine
ausreichend
detaillierten
und
quantifizierten
Erhaltungsziele
festzulegen.
Außerdem
hat
Deutschland
nicht
dafür
gesorgt,
dass
die
Behörden
in
sechs
Bundesländern
Managementpläne
aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.“
„Die
Europäische
Kommission
hat
Deutschland
nachdrücklich
aufgefordert,
seinen
Verpflichtungen
aus
der
Richtlinie
92/43/EWG
des
Rates
zur
Erhaltung
der
natürlichen
Lebensräume
sowie
der
wildlebenden
Tiere
und
Pflanzen
nachzukommen.
Die
Mitgliedstaaten
müssen
besondere
Schutzgebiete
mit
spezifischen
Erhaltungszielen
und
den
entsprechende
Erhaltungsmaßnahmen
ausweisen,
um
einen
günstigen
Erhaltungszustand
der
vorhandenen
Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.
“Dies sind genau die Ziele, die auch für den WOLF Gültigkeit besitzen!
Zum
diesbzgl.
verschärften
Vertragsverletzungsverfahren
gegen
Deutschland,
gibt
es
eine
Pressemitteilung
der
EU-Kommission
vom
12.02.2020
.
Hier
der
LINK zur Original-Pressemitteilung der EU:
„Kommission
fordert
DEUTSCHLAND
auf,
die
Habitat-Richtlinie
(Richtlinie
92/43/EWG oder auch FFH-Richtlinie) ordnungsgemäß umzusetzen“.
(Bitte ein wenig herunterscrollen!)
Einen
weiteren
Zugriff
darauf,
bietet
auch
der
Verlag
Beck
„Zeitschriften“
in
der
„Neue Juristische Wochenschrift“.
„Habitat-Richtlinie
-
Die
EU-Kommission
verschärft
das
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“
Zu
eben
diesen
Vertragsverletzungen
gab
es
bereits
schon
im
Jahr
2019,
genauer
am
24.01.2019
Aufforderungen
seitens
der
EU
an
Deutschland.
Hier
der LINK:
Aufforderung
der
Kommission
u.
a.
an
Deutschland
das
NATURA-2000-Netz
fertigzustellen.
Diese
strenge
Zielsetzung
in
der
Umsetzungsaufforderung
des
Artenschutzes
seitens
der
EU
ist
unmissverständlich
gefasst.
Das
zeigt
insbesondere
die
Tatsache
dass
sie
auch
für
z.
B.
Kulturlandschaften
-
mit
allen
darin
vorkommenden
Exemplaren
der
Art
WOLF,
auch
jener
die
durch
ein
Dorf
laufen,
aufgefasst
wird
und
sich
dies
in
einem
Verfahren
gegen
Rumänien
widerspiegelt.
Dazu
gibt
es
eine
erneute,
hervorragende
Kurzstellungnahme
mit
Verlinkungen
zum
Verfahren
selbst,
seitens
der
„DJGT“vom
28.02.2020.
Hier der LINK dazu:
„Schlussantrag
der
Generalanwältin
des
EuGH
Juliane
Kokott
-
Verfahren
gegen Rumänien den Wolf betreffend!“
Grundsätzlich
gilt
immer
:
Sollten
Aufforderungen
der
EU
an
Mitgliedsstaaten
auf
taube
Ohren
wie
z.
B.
in
Deutschland
stoßen,
so
kann
dies
in
einer
Klage
beim EuGH gipfeln.
Und
wen
wundert
es?!
Besonders
ein
Bundesland,
nämlich
Niedersachsen,
tut
sich
bei
exakt
diesen
Nichtumsetzungen
dieser
EU-Aufforderungen
und
damit
Vertragsverletzungen
hervor.
Bereits
am
23.11.2018
erschien
im
Weserkurier
diesbzgl.
ein
Artikel,
der
bereits
damals
eine
Vertragsstrafensumme
mit
11,8
Millionen
Euro
-
allein
nur
für
Niedersachsen
-
bezifferte.
Hier
der
LINK
zum
Artikel.
Trotzdem,
setzt
dann
jetzt
unsere
Bundes-
und
Landespolitik
in
personam
Olaf
Lies
(SPD)
als
Umweltminister
von
Niedersachsen
-
verantwortlich
für
die
Umsetzung
der
EU-Habitat-Richtlinie
in
Niedersachsen
und
die
Bundesumweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD)
auf
Bundesebene
dem
Ganzen
noch
die
rechtswidrige
Krone
„LEX-WOLF“
auf.
Und
das
in
Kumpanei
mit
dem
Bundesrat!
Wie
können
diese
Politiker
es
im
Angesicht
der
ihnen
bereits
vorgehaltenen
Rechtswidrigkeiten
seitens
der
EU
es
da
noch
wagen
das
Wort
„Rechtsstaatlichkeit“
für
sich
und
ihr
Handeln
in
Anspruch
zu
nehmen.
Wie
können sie allen Ernstes glauben, dass sich dass illegale
„Lex-Wolf“ tatsächlich dauerhaft etablieren wird?!
„LEX-WOLF“
ist
rechtswidrig
und
das
in
großen
Teilen
in
Bezug
auf
das
EU-
Artenschutzrecht
und
gehört
als
Fall
umgehend
vor
den
„Europäischen
Gerichtshof“ und damit gekippt! Wir setzen alles daran, dass es so kommt!
„I
stand
up
for
Wolves
until
my
last
Breath
is
done.
And
beyond!!“
Jens
Feeken - Artenschutz-Wolf